Das Auswärtige Amt hat die Reise- und Sicherheitshinweise für Kroatien am 30.12.2022 aktualisiert. U.a. gilt zum EU-Beitritt ab 01.01.2023 folgendes:
… Grenzkontrollen Kroatien ist mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. Bei Ein- und Ausreise auf dem Landweg über die slowenisch-kroatische oder ungarisch-kroatische Grenze entfällt ab diesem Datum die Grenz- und Passkontrolle. Für die übrigen Grenzen gilt:
Beim Überschreiten der Schengen-Außengrenzen wird nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern jedes Reisedokument wird systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Diese Kontrollen betrifft auch EU-Bürger und andere Personen, die in der EU Freizügigkeit genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen, Luft-, See- und Landgrenzen des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt.
Rechnen Sie mit langen Wartezeiten am Grenzübergang Bajakovo in Richtung Serbien und am Grenzübergang Karasovići in Richtung Montenegro, insbesondere zu den Hauptreisezeiten und an Feiertagen. …
… Einreise und Zoll … Kroatien ist mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. Bei Ein- und Ausreise auf dem Landweg über die slowenisch-kroatische oder ungarisch-kroatische Grenze entfällt ab diesem Datum die Grenz- und Passkontrolle. Dasselbe gilt auf dem Seeweg bei Ein- und Ausreise zwischen Kroatien und anderen Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens.
Bei Einreise auf dem Luftweg werden Flüge bis 26. März 2023 nicht in den Schengen-Bereichen der Flughäfen abgewickelt, d.h. es finden weiterhin Grenzkontrollen statt.
Nach dem 26. März 2023 entfallen auch an Flughäfen die Grenzkontrollen. Gleichwohl ist das Mitführen eines Ausweisdokuments weiterhin Pflicht. Die kroatische Grenzpolizei besitzt Zugriff auf das Schengener Informationssystem und hat damit Einblick in die Sachfahndung nach gestohlen oder verloren gemeldeten Ausweisdokumenten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach einem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an der ausländischen Grenzkontrollstelle vorliegt. Solche Dokumente werden von der kroatischen Polizei im Zuge der Grenzkontrollen bei der Ausreise in einen Nicht-Schengenstaat konsequent eingezogen. …
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