Du wolltest mir die Unterlagen für das kroatische Küstenpatent mailen (oder schicken wäre auch ok). Hab aber leider noch nichts bekommen. Hier nochmal meine E-mail-Adresse: csac1805@uibk.ac.at oder office.mim@aon.at
Bitte setz Dich mit mir per E-mail in Verbindung. Danke.
In Antwort auf: Das das HR-Patent für euch in D nur in Kroatien anerkannt wird ist ja klar,denn ihr habt ja euer eigenes Patent.
Die Regelungen des Heimatlandes kommen erst an zweiter Stelle. Grundsätzlich gilt (weltweit): Jeder Staat erläßt für sein Hoheitsgebiet (zu Lande, zu Wasser und in der Luft) Vorschriften und Gesetze bzgl. irgendwelcher Voraussetzungen und "Befähigungsnachweise" zum Führen von irgendwelchen Fahrzeugen. Um das Ganze halbwegs handhabbar zu halten wird im Normalfall so verfahren, dass Ausländer (=Gäste) Ihren jeweiligen vergleichbaren Befähigungsnachweis aus dem Heimatland ganz oder teilweise anerkannt bekommen. Natürlich gibt es Ausnahmen, z.B. wenn die Voraussetzungen im Heimatland deutlich unter denen des Gastlandes liegen. Da stecken dann aber dann gewichtige Gründe dahinter. Gerade im seemännischen Bereich haben sich, im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen, die meisten Vorgaben aus dem realem Leben auf See entwickelt und nicht am grünen Tisch. Daher scheint manches dem nautischen Laien überkompliziert und nicht nachvollziehbar.
In Antwort auf: ... Lies dir mal unser Gesetzblatt durch und geh nicht immer nur von eu in D aus dann wirst du sehen wo der Unterschied liegt...
Du darfst mir den Unterschied gerne auch kurz schildern. Aber Österreich hat mit dem kroatischen Küstenpatent erstmal nichts zu tun. Allerdings könnte Österreich dieses Patent auf den öster. Seen als Befähigungsnachweis anerkennen. Mast- und Schotbruch
bin neu hier und möchte gerne noch heuer das kroatische Küstenpatent machen hat jemand aktuelle Unterlagen am Computer? würde mich auch an eventuellen Unkosten beteiligen.
hallo, also sag mal wo du das patent machen willst. so weit ich weiß, halten die hafenkapitäne in den größeren häfen so ca. 2 nachmittage (2-3 Stunden lang) einen Kurs ab - danach geht man zur prüfung und besteht die dann auch. unterlagen sind dabei nicht nötig, weil der hafenkapitän dir alles (was bei der prüfung gefragt wird) zum mitschreiben vermittelt. die kosten inkl. kurs betragen ca. 185,-- euro, dafür hast dus in 3 tagen.
Nicht mehr - das Österr. Patent ist nun staatlich - seit 1.7.. In Griechenland kannst du mit dem Kro Patent auch chartern wenn ein anderer z.B. den Aschein hat. Gruss aus Graz Cpt. Honey
@).....In Griechenland kannst du mit dem Kro Patent auch chartern wenn ein anderer z.B. den Aschein hat.
Ja, ja, chartern kannst schon! Aber nicht jede Versicherung deckt dann einen eventuellen Schaden ab! Das ist Faktum und ich weiß das aus eigener Erfahrung! Und das mit dem A-Schein stimmt so nicht ganz , es heißt: einen Nachweis, dass ein zweiter das Schiff führen kann!Das kann natürlich ein A-Schein, muss es aber nicht sein! LG Segeln ist Urlaub total!
für dein eigenes boot ist der sportbootführerschein schon genug, nur chartern kannst damit nicht, denn dann braucht ein funkerzeugnis (welches im Kro schein enthalten ist)
@Kapetanjos: Diese geschichte mit den versicherungen hatten wir doch schon des öfteren. du musst qualifiziert sein und keinen blödsinn machen, dan zahlen die auch. Auch wenn du alle scheine der Welt hast, und total besoffen in den Kai fährst werden die nicht zahlen. Ausserdem das mit dem Aschein war auch nur ein "z.B." was heissen soll das man es können muss. das mit dem können ist eigentlich überall so auf der welt - auch in den USA, da hilft dir kein schein - wenn du nicht segeln oder mit dem boot umgehen kannst, geben die dir das boot nicht. Das steht so auch in den US Charterverträgen drinnen. Gruss aus Graz Cpt. Honey
ich war heuer in rovinj in der capitaneria hat geesagt der schein kostet 1100 kuna und dauert zwei tage am samstag kurs am sonntag prüfung der nächste termin ist in einem monat voraussetzung reisepass und passfoto ich wollte dieses wochenende den schein machen, aber der capitano ist leider auf urlaub. wenn hier jemand unterlagen für eine vorbereitung zur verfügung stellen könnte, wäre ich sehr dankbar - dann könnte ich die winterabende mit einem etwas erfreulichernen thema bestreiten :-)) lg tomato
Könnte ich auch ein paar Seiten der Unterlagen für die Prüfung bekommen. Vielen Dank MfG Max Schwitz 4450 Sissach Schweiz e-mail Priv. max.schwitz@bluewin.ch
Das lässt sich ändern - Sailornet Austria organisiert Kurse und Prüfungen für den kroatischen Bootsführerschein inklusive Seesprechfunkberechtigung (seit 1998 in Kroatien Pflicht).
Bei dem Küstenpatent handelt es sich um ein amtliches Führerscheindokument, welches von den Behörden des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr ausgestellt wird. Kurs und Prüfung wird daher in Kroatien abgehalten - in unserem Fall in Opatija bzw. Rijeka.
Ablauf von Kurs und Prüfung:
Beides erfolgt denkbar einfach - nach Erhalt Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen Ihr Lern-skriptum, mit dem Sie sich im Heimstudium auf den Kurs vorbereiten. Der Wochenendkurs, für den Sie sich anmelden, findet im Seminarraum eines großen Hotels in Opatija in angenehmer Atmosphäre statt und dauert am Samstag nur etwa 6 Stunden, da Sie ja durch Ihr Heimstudium über ein gewisses Vorwissen verfügen. (Kursbeginn: Samstag 13 Uhr)
Am Kurs nehmen wir gemeinsam den Prüfungsstoff durch, wobei das Hauptaugenmerk der Navigation (Umgang mit der Seekarte) gewidmet wird. Weiters werden Sie u.a. noch die wichtigsten Knoten lernen und in die Geheimnisse der verschiedenen Positionslichter eingeweiht.
Wir legen großen Wert darauf, dass die Kursteilnehmer den Stoff nicht nur wissen, sondern auch verstehen - wir verwenden daher modernste Vortragstechnik wie Großbildprojektion mit einer Vielzahl an Bildmaterial und Computeranimationen!
Die Prüfung findet stets Sonntag Vormittag im Hafenamt Rijeka statt und wird in Deutsch abgehalten - ein paar Worte Englisch sind allerdings für den Funkprüfungsteil von Vorteil. Bis alles abgewickelt ist dauert es am Sonntag bis etwa 13 Uhr (je nach Teilnehmeranzahl). Danach kann die Heimreise angetreten werden.
Für die Teilnahme am Kurs ist lediglich ein Heimstudium unseres Skriptums, sowie ein Mindestalter von 15 Jahren notwendig - etwaige Seemeilennachweise müssen nicht erbracht werden!
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass weder Kurs noch Prüfung einen praktischen Teil (Fahren mit einem Boot) beinhaltet und die Prüfung wirklich leicht zu bestehen ist - wir empfehlen Ihnen daher, bevor Sie eigenverantwortlich eine Yacht führen, eines unserer Praxistrainings zu absolvieren!
Gültigkeit:
Es gibt keine internationalen Abkommen bezüglich Bootsführerscheine (nachzulesen auch auf den Informationsseiten des Bundesministeriums für Verkehr) - es sind daher die Vorschriften der jeweiligen Uferstaaten zu beachten. Das kroatische Küstenpatent wird in nahezu allen Revieren der Welt anerkannt - bei Buchung einer Charteryacht fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Vercharterer!
Das Patent hat Gültigkeit für küstennahe Fahrt am Meer und berechtigt nicht für Fahrten auf Binnengewässer, also auf Flüssen und Seen. Die Größe ist verdrängungsbedingt (daher auch bauartbedingt) eingeschränkt - bis etwa 20 Meter Länge ist allerdings ziemlich alles erlaubt. Weiters ist das Patent sowohl für Segel- als auch für Motoryachten gültig, wobei die Stärke der Motorisierung nicht eingeschränkt ist!
Sailornet Austria organisiert Kurse und Prüfungen für den kroatischen Bootsführerschein inklusive Seesprechfunkberechtigung (seit 1998 in Kroatien Pflicht).
speziell :
In Antwort auf: Seesprechfunkberechtigung - seit 1998 in Kroatien Pflicht
Das wäre dann aber völlig neu !!! .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
@Fred laß Dich doch von solch Nebensächlichkeiten wie Jahreszahlen nicht irritieren.
Aufschlußreicher sind doch die folgenden Zeilen:
In Antwort auf: Wir weisen ausdrücklich darauf hin , dass ... die Prüfung wirklich leicht zu bestehen ist - wir empfehlen Ihnen daher, bevor Sie eigenverantwortlich eine Yacht führen, eines unserer Praxistrainings zu absolvieren!
und
In Antwort auf: Gültigkeit:
Es gibt keine internationalen Abkommen bezüglich Bootsführerscheine... es sind daher die Vorschriften der jeweiligen Uferstaaten zu beachten. Das kroatische Küstenpatent wird in nahezu allen Revieren der Welt anerkannt - bei Buchung einer Charteryacht fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Vercharterer!
Nix desto -Trotz, schönen Tag noch. Mast- und Schotbruch
Hm - dann habe ich das noch immer nicht verständlich hervorgehoben.
Ich meinte das : Seesprechfunkberechtigung in Kroatien Pflicht
denn das ist in dieser Form schlicht falsch !
Vielleicht meint ja der Autor, daß seit 1998 das Seefunkzeugnis im kroatischen Küstenpatent enthalten ist und damit auch gelehrt / geprüft wird ??
Wenn ja, dann hat er sich sehr mißverständlich ausgedrückt, denn die "Seesprechfunkberechtigung" als solche ist bis heute keineswegs Pflicht in Kroatien ! Lediglich bei ausrüstungspflichtigen Schiffen wie z.B. Charterbooten, muß ein Seefunkgerät an Bord sein und demzufolge ein Crewmitglied diese "Seesprechfunkberechtigung" haben - das muß jedoch nicht zwangsweise der Skipper sein. .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
Fred Ich gehe davon aus das bei Sailornet das aus der Routine geschehen ist und das ist zwar nicht schüön für Ihn aber ganz falsch ist es auch nicht. Wir, die Anbieter, sind halt auf die Charterer so eingeschossen, das der Funk einfach abgehandelt wird und für die Charterer ist er eben Pflicht. Du hast natürlich recht das Funk nur für gewerbl. genutzte Schiffe so auch für Charterboote vorgeschrieben ist.
In Antwort auf: -------------------------------------------------------------------------------- Seesprechfunkberechtigung - seit 1998 in Kroatien Pflicht --------------------------------------------------------------------------------
Das wäre dann aber völlig neu !!!
Hallo Fred!
Du weißt ebenso gut wie ich, dass in HR seit 1998 die Prüfung für das Küstenpatent nur noch in Verbindung mit dem Funkteil gemacht werden kann – nicht mehr und nicht weniger soll der Satz bedeuten! Auch werden alte Patente nicht mehr umgeschrieben, wenn der Inhaber seinerzeit nicht die Funkprüfung abgelegt hat!
Es stimmt allerdings, dass Du, wenn Du ein (seinerzeit auf Kroatien umgeschriebenes) Patent ohne Funk besitzt, damit mit dem eigenen Boot unterwegs sein darfst, solange kein Funkgerät an Bord ist! Weiters stimmt auch, dass auf einem ausrüstungspflichtigen Schiff (z.B. Charteryacht) nicht der Skipper selbst im Besitz der Funkberechtigung sein muss, sondern diese auch ein Crewmitglied haben kann.
Jedenfalls haben sich bis dato noch keine verunsicherten oder, aufgrund des besagten Satzes, gar verstörten Besitzer eines funklosen Patents bei mir gemeldet um sich Klarheit zu verschaffen – es dürfte also nicht ganz so schlimm sein, wie Du befürchtest!
Ich (und viele andere Forenteilnehmer) weiß, dass das I-Tüpfelchenreiten so eine Art Hobby von Dir ist und nehme Dir daher Deine, wenig konstruktive, Kritik nicht wirklich übel! Es würde aber Deinem sonst teils unbestrittenem Revier- und Fachwissen besser zu Gesicht stehen, wenn Du nicht jede Kleinigkeit als falsch oder sonst wie abqualifizierst! Dass auch Du nicht immer unfehlbar bist, sollte Dir eigentlich spätestens im GMDSS-Thread in der Yachtrevue aufgefallen sein und vielleicht auch, dass man Hinweise darauf ein wenig höflicher formulieren kann.
In diesem Sinne, liebe Grüße
Edwin
PS: Wie ich zu dieser giftgrünen „Werbeeinschaltung“ weiter oben in dem Thread gekommen bin ist mir nicht bekannt, sie stammt jedenfalls nicht von mir selbst, da ich auf solche (etwas plumpen) Werbeversuche nicht angewiesen bin und diese daher auch nicht mache. Aber ich denke, der Verfasser hat es eigentlich nur gut gemeint und ist einfach ein zufriedener Kunde, der unser Angebot weiterempfehlen wollte. ...---...
In grüner Farbe werden die Anmerkungen des Admin oder des Moderators bzw. von diesen Personen eingefügte Zitate von den in den Beiträgen genannten Internetseiten dargestellt.
In Antwort auf:Es stimmt allerdings, dass Du, wenn Du ein (seinerzeit auf Kroatien umgeschriebenes) Patent ohne Funk besitzt, damit mit dem eigenen Boot unterwegs sein darfst, solange kein Funkgerät an Bord ist! Weiters stimmt auch, dass auf einem ausrüstungspflichtigen Schiff (z.B. Charteryacht) nicht der Skipper selbst im Besitz der Funkberechtigung sein muss, sondern diese auch ein Crewmitglied haben kann.
Ich danke Dir für diese Richtigstellung.
In Antwort auf:Dass auch Du nicht immer unfehlbar bist, sollte Dir eigentlich spätestens im GMDSS-Thread in der Yachtrevue aufgefallen ...
Tja - tatsächlich - ich heiße ja auch Fred und nicht Jesus. Für die Verwechslung der Kanalangabe (72 anstelle 70) hatte ich mich auch entschuldigt - Du erinnerst Dich vage ? Es war mir ja auch sehr peinlich, daß ich seit der Prüfung 1997 das DSC nie gebraucht habe .... .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
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