Rechtzeitig zur Hochsaison hat die kroatische Regierung kritische Teile der neuen Verordnung für die Sportschifffahrt in den Küstengewässern entscheidend entschärft. Gemäß einer internen Anweisung aus Zagreb sollen die Hafenämter Kinder unter 12 Jahren nicht mehr auf die neue Personenliste eintragen. Die Personenliste steht im Zusammenhang mit der neuen Vignette, die das Permit ersetzt. Auf ihr wird die Zahl der Personen festgehalten, die im Gültigkeitszeitraum an Bord unterwegs sein dürfen, maximal 230 Prozent der Kapazität einer Yacht. Die Kapazität ermittelt sich bei CE-zertifizierten Schiffen nach den CE-Angaben, bei allen anderen Schiffen war die Festlegung bislang in das Benehmen der Hafenkapitäne gestellt. Das wurde jetzt ebenfalls geändert....
Teil der neuen internen Anweisung ist nämlich eine Tabelle, die Folgendes festlegt: Boote ohne CE-Zertifikat bis 3 m Länge haben eine Kapazität von 2 Personen, bis 4 m 4 Personen, bis 5 m 8 Personen, bis 6 m 8 Personen und über 6 m 12 Personen. Das teilte der zuständige Abteilungsleiter im Ministerium, Mirko Vadla, auf Anfrage der Kreuzer-Abteilung mit. Für Dingis und Boote ohne Schlafplätze muss jetzt nur noch eine Personenliste angelegt werden, eine Crewliste ist nicht mehr notwendig.
Wäre es bei der bisherigen Regelung geblieben, dann hätte man sich bei Beibootfahrten oder spontanen Ausflügen mit einem Jetski regelmäßig strafbar.
Quelle : Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Danke für die Info. Hat sich dadurch evtl. was zu meiner Frage geändert: Auf dem CP Laterna lerne ich Urlaubsbekannte kennen (im Forum hat sich schon jemand angemeldet) die mal mit mir ne Runde drehen wollen oder Wasserski fahren/lernen möchten. Muss ich diese Personen mit Ausweisnummer vorher in die Personenliste aufführen und vom Hafenkapitän abzeichnen lassen? Kennst mich ja Im Suff lade ich "Goot und die Welt" ein. Da bräuchte ich die 230% nach CE schon ein paar mal.
Hab mal ne kurze Frage: Wir haben ein Schlauchboot 3m Länge mit einem 5PS Motörchen.Gehört meinem Schwiegervater, der wenn wir in HR sind auch dort sein wird, aber mit seinem Boot. Ausrüstungsmässig haben wir alles (Rettungswesten, Flaggen, Leinen, Anker, Signalhorn, Lampe, ...). Müssen wir das Boot auch beim Hafenmeister anmelden? Vignette erforderlich? Kostet? Personenliste erforderlich? Noch was vergessen? Wäre um ein paar Infos von Dir als Profi sehr dankbar!
gibts das auch auf Englisch oder verstehen die Kroatischen Wasser-Sherriff's das deutsche? Würde es gerne mit dabei haben, wenn's Fragen von denen gibt... Sollte man noch was offizielles mit dabei haben?
-Führerschein nicht notwendig? -Versicherung auch nicht? -Vignette auch nicht? -Passagierliste auch nicht? -Zulassung habe ich (fürn Bodensee) -noch was vergessen?
Vielen Dank für die Infos! Aus diesen sind aber verschiedene Dinge ersichtlich, welche für mich nicht relevant sind:
-> Haftpflichtversicherung erforderlich für Boote ab 15kW (trifft für mich nicht zu, da nur 5kW) -> Vignette erforderlich für Boote ab 2,5m Länge ODER mehr als 5kW (trifft für mich nicht zu, da wie gesagt nur 5kW) -> Crewliste/Personenliste ist ja kein Problem...
In Antwort auf:Haftpflichtversicherung erforderlich für Boote ab 15kW (trifft für mich nicht zu, da nur 5kW) -> Vignette erforderlich für Boote ab 2,5m Länge ODER mehr als 5kW (trifft für mich nicht zu, da wie gesagt nur 5kW)
Ich denke, Euer Boot ist 3m lang ? Wenn ja, dann ist es anmeldepflichtig und somit auch Haftpflichtvers. erforderlich !
In Antwort auf:Wir haben ein Schlauchboot 3m Länge mit einem 5PS Motörchen
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Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
In Antwort auf: -> Haftpflichtversicherung erforderlich für Boote ab 15kW (trifft für mich nicht zu, da nur 5kW)
Frag mal bei Deiner Haushaltsversicherung nach, ob sie das Boot mitversichern! Macht ein Freund von mir schon seit Jahren für sein 5PS-Schlaucherl - Du brauchst allerdings eine Bestätigung! (blaue Karte)
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