Hallo im Forum Also bei uns auf Krk ist es so: Nur bei Anmeldung in einem Touristbüro muß auch Taxe bezahlt werden. Ich habe durch meine Frau ja Immer Daueranmeldung auf 5 Jahre. Mein Freund, auch Deutscher mit Haus in Silo meldet sich immer direkt bei der Polizei in Krk an. Das geht immer für 3 Monate. Kurtaxe zahlt er so nicht. Ohne Anmeldung würde ich auf keinen Fall bleiben,das wird einmal teuer oder es kann auch sein man wird als unerwünschter Gast des Landes verwiesen. Bei einem eigenen Haus nich gerade die Traumvorstellung. Viele Grüße Karl-Hermann
In Antwort auf:Nur bei Anmeldung in einem Touristbüro muß auch Taxe bezahlt werden. Ich habe durch meine Frau ja Immer Daueranmeldung auf 5 Jahre. Mein Freund, auch Deutscher mit Haus in Silo meldet sich immer direkt bei der Polizei in Krk an. Das geht immer für 3 Monate. Kurtaxe zahlt er so nicht.
Jaaaa, genau sowas meinte ich. Endlich hat mich jemand verstanden.
Gast
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29.04.2006 20:44
#24 RE: Polizeiliche Meldung wenn man ein eigenes Haus hat ??
Es ist immer wieder interessant, wie unterschiedlich das Meldeverfahren bei jedem Einzelnen ist. Wir wurden anfangs immer zwischen Polizei und Tourismusbüro hin- und hergeschickt Dann endlich durften wir uns anmelden, allerdings jedesmal immer nur unter Vorlage des Original-Kaufvertrages. Insgesamt sind 90 Tage pro Jahr möglich und es nervt doch ganz schön, manchmal nur wegen einer Woche die Prozedur zu überstehen (unsere Dame von der Polizei ist nicht gerade sehr nett ). Anmeldung kostet nichts, Kurtaxe zahlen wir auch nicht.
Hallo im Forum Wenn meine Schwiegermutter aus Zagreb uns besucht, wenn auch nur für 2 Tage muß Sie sich anmelden. Das ist eben so Gesetz. Und Diese können Wir, ob sie uns passen oder nicht, nicht ignorieren. Viele Grüße Karl-Hermann
ZitatWie ist es denn bei Kroaten, die ihr Anwesen besuchen? Meldepflicht mit oder ohne Kurtaxe?
weder noch, zumindest kenne ich niemand der das auf dem Pag macht
hier ein Link zur MUP Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe da wird aber nur Meldepflicht behandelt. Von Kurtaxen kein Wort. Auch nix über Grundbesitzern
Hier die Kurtaxenpreise für 2006; Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
In Antwort auf:Das Ausgangsthema dieses Ordners war allerdings die polizeiliche Meldepflicht
Fred hat wie meistens recht, das schmerzt zwar aber was solls. Wollte ja auch nur wissen, wies mit ner pauschalen Taxe bei Hausbesitzern aussieht, die Anmeldung in einem fremden Land ist für mich kein Thema ich machs einfach. Ich zahl das Geld sogar gern und verkneif mir abends das letzte Bier, Finanzierung geregelt henry
muß man diese Bücher nur führen, wenn man ein Haus gewerblich führt oder auch als Privatperson ??..wenn zb. Gäste kommen und für sich selbst !??
Wie darf man das mit den 90 Tagen Aufenthalt verstehen ?? Im gesamten Jahr ?? Denke eher man muß das land wieder verlassen und sich dann neu anmelden oder??
Kroatien ist tatsächlich ein Pionierland...jeder weiß was..aber so 100% kann es dir keiner erklären...selbst nicht die Einheimischen
Ich weiß zwar nicht genau, wie das bei einem eigenen Haus aussieht, aber unser Vermieter hat uns letztes Jahr erzählt, dass in Hvar nur noch ein Pauschalbetrag jährlich fällig ist, unabhängig davon, wie oft er die Betten vermietet hat. Aber wie gesagt, da geht es um die Vermietung an Touristen...
das ist wieder etwas ganz anderes. Da handelt es sich um die pauschale Jahressteuer, die der Vermieter zahlen muss. Diese wurde im letzten Jahr eingeführt und richtet sich nach der Zahl der Betten und nicht wie vorher nach der Zahl der Belegungen. Das hat aber mit der Kurtaxe, die die Touristen zahlen müssen, nichts zu tun.
In Antwort auf:Wie darf man das mit den 90 Tagen Aufenthalt verstehen ?? Im gesamten Jahr ?? Denke eher man muß das land wieder verlassen und sich dann neu anmelden oder??
Kroatien ist tatsächlich ein Pionierland...jeder weiß was..aber so 100% kann es dir keiner erklären...selbst nicht die Einheimischen
@myhvar Beantrage doch einfach eine Aufenthaltsgenehmigung. Wie ich das Sehe, sind die Voraussetzungen bei dir erfüllt. Denn, wer einen Wohnsitz in HR hat, ein gesichertes Einkommen und/oder enge Verwandten als Kroaten hat, bzw. länger als 3 Jahren mit einem/r Kroaten/in verheiratet ist kann in HR, erst eine befristete und nach fünf Jahren die unbefristete Aufenthaltsgen. Erhalten. Zum nachlesen in:
Du hast aber einen Wohnsitz in HR und mittellos bist du sicherlich auch nicht so, dass du der HR-Staatskasse zur Last fallen könntest. ... und das sind eben die Voraussetzungen für die AG. Das mit der Verwandtschaft ist nur interessant, wenn man die ersten zwei Punkte nicht erfüllen kann. Dachte, dass deine Frau ne Kroatin ist
Doch, das kann sein. Von der gesezlichen Versicherung bekommst du den Auslandskrankenschein für Kroatien und bei den privaten gibts das nicht. Du kannst aber in Kroatien eine Krankenversicherung abschließen, dann geht das.
Das Problem haben mir zwei Deutsche wegen der Aufenthaltsgenehmigung unabhängig voneinander berichtet.
Bist du dir sicher Vera? Will jetzt natürlich keine Hand ins Wasser legen, da man bei den Brüdern nie weiß… aber hier steht nix von gesetzlich oder privat sondern nur versichert;
Strancu se može odobriti privremeni boravak ako:
1. ima sredstva za uzdržavanje, = wenn er situiert ist
2. ima osigurano stanovanje, = verfügt über Wohnmöglichkeit
3. ima zdravstveno osiguranje, = verfügt über eine Krankenversicherung
In Antwort auf:Du kannst aber in Kroatien eine Krankenversicherung abschließen, dann geht das.
was eigentlich Schwachsinn wäre, weil dann doch wieder privatversichert
In Antwort auf:3. ima zdravstveno osiguranje, = verfügt über eine Krankenversicherung
Wie mir meine Bekannten mitgeteilt haben, erkennen die kroatischen Behörden nur den rosa? Schein der gesetzlichen KV als Nachweis an. Eine Privatversicherung kann man jederzeit kündigen, und das wollen sie ausschließen. Die Versicherung, die du in Kroatien abschließt, ist meines Wissens dann wiederum eine gesetzliche.
Ich kann aber gerne nochmal nachfragen, wie das gehandhabt werden musste.
In Antwort auf:Wie darf man das mit den 90 Tagen Aufenthalt verstehen ?? Im gesamten Jahr ?? Denke eher man muß das land wieder verlassen und sich dann neu anmelden oder??
Es sind 90 Tage im Halbjahr. Als Tourist darfst du also 90 Tage im Halbjahr bleiben. Bleibst du 90 Tage am Stück muss wieder ein Vierteljahr verstreichen, bis man sich wieder für 90 Tage in Kroatien aufhalten darf. Das gilt, wie gesagt, für den "normalen" Touristen. Wie das für Hausbesitzer aussieht, weiß ich nicht.
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