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Dieses Thema hat 18 Antworten
und wurde 1.994 mal aufgerufen
  
 Auswandern nach Kroatien / Wehrdienst in Kroatien / Jobs u. Jobsuche / Staatsangehörigkeit
EKSTENZOR Offline

Mitgliedschaft beendet
Beiträge: 220

25.05.2007 22:11
Neue Anforderungen für das Erlangen der langfristigen Aufenthaltserlaubnis in Kroatien antworten
Man wird wohl kroatisch reden und schreiben können müssen.

http://www.vecernji.hr/newsroom/news/croatia/810092/index.do

Grüße
EKS

mucici

26.05.2007 02:11
#2 RE: Neue Anforderungen für das Erlangen der langfristigen Aufenthaltserlaubnis in Kroatien antworten
In Antwort auf:
Man wird wohl kroatisch reden und schreiben können müssen.


Eventuell auch nicht, aber nicht jedermanns/frau Sache :





In Antwort auf:
Dies ist tragisch, es werden aber nicht die letzten Todesopfer bleiben...

Verweise auf das Posting von Soline1:

In Antwort auf:
Danach hat es in den letzten 3,5 Jahren, alleine auf der Insel Krk, 14 Verkehrstote gegeben. Es gibt leider keine Informationen darüber, wie viele davon an Ort und Stelle, oder im Krankenhaus (Rijeka) bzw. auf dem Weg dahin, gestorben sind. Es ist kein Fall bekannt, wo jemand wegen giftiger Tiere ums Leben gekommen ist. Deshalb bin ich der Meinung, dass diese Diskussion, wegen der ach so gefährlichen Tiere, von den wirklichen Gefahren die hier lauern, ablenkt.



Was mich aber schon länger interessiert: Wie geht es in so einem Fall weiter ?? Vermutlich Kremierung, und als Postpaket ab Richtung Heimat . ... Oder bekommt man eine Dauer-Aufenhaltsgenehmigung ??
Auf eine aufwendige Zeremonie wie eine Seebestattung würde ich ehrlich gesagt, weniger Wert legen ...

EKSTENZOR Offline

Mitgliedschaft beendet
Beiträge: 220

26.05.2007 02:45
#3 RE: Neue Anforderungen für das Erlangen der langfristigen Aufenthaltserlaubnis in Kroatien antworten

Ratibier Offline

Dauergast im Kroatien-Forum
Beiträge: 7.777

26.05.2007 05:28
#4 RE: Neue Anforderungen für das Erlangen der langfristigen Aufenthaltserlaubnis in Kroatien antworten


Wenn es um Schwachsinn geht, sind die CRO-Politiker immer für ne Überraschung gut.
Schade nur, dass die Idis keine Prüfung abgeben müssen, bevor sie auf die Menschheit losgelassen werden.

Dass 50% der Kroaten irgendwo anders auf der Welt leben, interessiert scheinbar die Holzköpfe nicht.
Was würde passieren, wenn sich die anderen Länder mit ne gleicher Vorschrift revanchieren und den Cro-Jungs die Aufenthaltsgenehmigung verweigern?

Soline 1 Offline

Dauergast im Kroatien-Forum
Beiträge: 6.078

26.05.2007 11:15
#5 RE: Neue Anforderungen für das Erlangen der langfristigen Aufenthaltserlaubnis in Kroatien antworten
Mir ist nicht bekannt, ob diese Gesetzesänderung gestern von der kroatischen Regierung tatsächlich beschlossen worden ist. Die Zeitung Vecernji List berichtet heute nichts darüber.

Dazu aber mal etwas grundsätzliches. Schauen wir uns doch einmal die Gesetzgebung (neu ab 01.05.2007) in Deutschland an. Dort heißt es u.a.:

"Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn

er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,

sein Lebensunterhalt gesichert ist,

er in den letzten drei Jahren nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen verurteilt worden ist,

ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,

er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,

er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,

er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und
er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt."


Das bedeutet im Umkehrschluss, dass derjenige der diese Voraussetzungen nicht erfüllt, keine Niederlassungserlaubniss erhalten kann.

Ständig wird von Kroatien die Anpassung der Gesetze an EU-Richtlinien gefordert. Sollte Kroatien erst einmal EU-Mitglied sein, werden diese Vorschriften für EU-Bürger nicht mehr gelten. Im Hinblick auf diese angestrebte Mitgliedschaft, kann man auf keinen Fall von Schwachsinn reden. Wer so etwas macht, ist entweder nicht informiert oder .......?

Dessen ungeachtet hört man jetzt schon von Ausländern, dass es bei der Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen teilweise hohe bürokratische Hürden gibt. Wenn alle in Deutschland lebenden Kroaten so viele dieser Hindernisse überwinden müssten, wie einige Ausländer hier, dann gäbe es dort eine ganze Menge von Kroaten weniger.

Pozdrav Soline
PS. Jetzt geh ich erst einmal baden und schau heute Abend mal, was die Anderen dazu meinen.

Livanjka19 Offline

Mitglied im Kroatienforum
Beiträge: 71

26.05.2007 12:56
#6 RE: Neue Anforderungen für das Erlangen der langfristigen Aufenthaltserlaubnis in Kroatien antworten

klingt gut. in deutschland und kroatien muessen sich ausländer anpassen. sollte eigentlich weder was mit politischen entscheidungne zu tun haben, sondern mit dem gesunden menschenverstand.

S73 Offline

Stammgast im Kroatien-Forum
Beiträge: 1.482


26.05.2007 13:27
#7 RE: Neue Anforderungen für das Erlangen der langfristigen Aufenthaltserlaubnis in Kroatien antworten

In Antwort auf:
Doci ce Coban iz bosne u Hrvatsku u lijeu past ovce.
Pa ce ga komisija pitati: ''Cuj kako se kaze ovca na harvatski?'' on: ''Pa... ovca''' Komisija: ''E nije tačno nego VuneniTravojed. Idi pa nauči.'' Drugi put zagovara pred komisijom ''Kako se kaže ovca na hrvatskom?'' "Vuneni travojed." Komisija: "Naucio si, dobro. A sad nam kazi kako se kaze coban.". kandidat: "Pa... Coban.". Komisija: "E nije tačno nego Čuvar vunenih travojedi, idi pa nauči". Kandidat se vraca treci put i ovaj put odgovori na oba pitanja kako traze od njega, a onda dolazi zadnje, odlucujuce: "E sad vidimo, da znaš. Ali za kraj moraš otpjevati našu lijepu hrvatsku pjesmu Čoban ovčice pase.""


Dieser Kommentar war gut

EKSTENZOR Offline

Mitgliedschaft beendet
Beiträge: 220

26.05.2007 14:29
#8 RE: Neue Anforderungen für das Erlangen der langfristigen Aufenthaltserlaubnis in Kroatien antworten
Man muss auch mal an die Verwandten denken die in Kroatien leben.
Bevor das dort so ein Dschungel wird wie die meisten Großstädte hier (Berlin, Frankfurt) sollte man handeln.
Wenn die EU für sowas ohnehin ihr OK gibt...

mucici

26.05.2007 14:31
#9 RE: Neue Anforderungen für das Erlangen der langfristigen Aufenthaltserlaubnis in Kroatien antworten
In Antwort auf:
klingt gut. in deutschland und kroatien muessen sich ausländer anpassen. sollte eigentlich weder was mit politischen entscheidungne zu tun haben, sondern mit dem gesunden menschenverstand


Wo hast Du das her ???

In Deutschland und Österr. müssen sich wohl eher die Inländer anpassen, damit die werten nicht-Christlichen Mitbürger sich nicht diskriminiert fühlen, Beginnt bereits im Kindergarten, Schule, Berufsleben etc.

Auf Weihnachtslieder verzichten?
18.12. 14:31
Sollen Kindergärten und Schulen aus Rücksicht auf Nicht-Christen auf christliche Weihnachtslieder verzichten? Dieses Frage hat eine der größten privaten Kinderbetreuungseinrichtungen in der Stadt Salzburg schon für sich beantwortet.
Bei KOKO werden keine christlichen Weihnachtslieder gesungen.
S73 Offline

Stammgast im Kroatien-Forum
Beiträge: 1.482


26.05.2007 14:36
#10 RE: Neue Anforderungen für das Erlangen der langfristigen Aufenthaltserlaubnis in Kroatien antworten
In Antwort auf:
Bevor das dort so ein Dschungel wird wie die meisten Großstädte hier (Berlin, Frankfurt)
sollte man handeln.


...wie könnte man dies (in Zagreb z. B.) denn verhindern, ohne als nationalistisch bzw. EU-Unfähig zu gelten?

In Antwort auf:
Bei KOKO werden keine christlichen Weihnachtslieder gesungen.


Die Kinder, deren Eltern sich in ihren Grundrechten verletzt fühlen und dies durchgesetzt hatten, hätten
während dessen doch anderweitig (in einem sep. Zimmer) beschäftigt werden können. Zum Beispiel mit Basteln,
Malen oder auch mit Toleranz-Übungen/Spielen.....
Livanjka19 Offline

Mitglied im Kroatienforum
Beiträge: 71

26.05.2007 15:38
#11 RE: Neue Anforderungen für das Erlangen der langfristigen Aufenthaltserlaubnis in Kroatien antworten

mucini, ich weiss das. muessen meinte ich auch im sinne von, das sollte so sien. ich kene die gesellschafts-probleme in deutschland. auf einem staatlichen kindrgarten wurde der tradionelle st martinszug umgewandelt in ein politisch korrektes " buntes lichterfest " , es wurde bewusst die christliche komponente entfernt um den moslems gegenüber tolerant zu sein. kenne noch diverse andere geschchten. in kroatien wird es diesen unsinn zum glück nie geben. das ist ein problem der sog westeuropäer wie frankreich, niederlande ect...

Sailor Offline

Kroatien-Fan
Beiträge: 505

26.05.2007 15:58
#12 RE: Neue Anforderungen für das Erlangen der langfristigen Aufenthaltserlaubnis in Kroatien antworten

@ Soline1

Kann es sein, dass Du natürlich nur unbewußt die Niederlassungsfreiheit der EU-Bürger in den EU-Staaten verschweigst? Man kann nicht alles in einen Topf werfen und sich dann die besten Stücke rausfischen.

Mast- und Schotbruch, Jürgen

EKSTENZOR Offline

Mitgliedschaft beendet
Beiträge: 220

26.05.2007 16:07
#13 RE: Neue Anforderungen für das Erlangen der langfristigen Aufenthaltserlaubnis in Kroatien antworten
In Antwort auf:
...wie könnte man dies (in Zagreb z. B.) denn verhindern, ohne als nationalistisch bzw. EU-Unfähig zu gelten?



Tja, das (komplette) Gesetz dürfte verhindern dass sich viel "Gesocks" (Arbeitsscheue, Dealer etc.) niederlässt.

Aber Leuten den Daueraufenthalt deswegen zu verweigern weil sie z. B. aus Afrika sind wird für ein EU Mitglied nicht zu machen sein, man kann nur darauf hoffen dass es sich in Grenzen hält bzw. die meisten weiterziehen.
Oder dass Kroatien nicht EU Mitglied wird.

Soline 1 Offline

Dauergast im Kroatien-Forum
Beiträge: 6.078

26.05.2007 17:06
#14 RE: Neue Anforderungen für das Erlangen der langfristigen Aufenthaltserlaubnis in Kroatien antworten

@Sailor.

Wenn ich schreibe: "Sollte Kroatien erst einmal EU-Mitglied sein, werden diese Vorschriften für EU-Bürger nicht mehr gelten", dann ist mir schon bewusst, dass es dann für Bürger aus den EU-Staaten wieder, anders wird. Das kann aber noch dauern, denn Mitglied sind wir noch lange nicht.

Pozdrav Soline

fredinada Online

Dauergast im Kroatien-Forum
Beiträge: 5.857


26.05.2007 18:26
#15 RE: Neue Anforderungen für das Erlangen der langfristigen Aufenthaltserlaubnis in Kroatien antworten
auf einem staatlichen kindrgarten wurde der tradionelle st martinszug umgewandelt in ein politisch korrektes " buntes lichterfest "

Sowas gab es wohl eher in der "DDR" wie auch die "Jahres-End-Figuren" (Weihnachtsengel)
S73 Offline

Stammgast im Kroatien-Forum
Beiträge: 1.482


26.05.2007 19:17
#16 RE: Neue Anforderungen für das Erlangen der langfristigen Aufenthaltserlaubnis in Kroatien antworten

In Antwort auf:
die Niederlassungsfreiheit der EU-Bürger in den EU-Staaten verschweigst?


Frage: Kann es sein, daß diese hier genannte "Niederlassungsfreiheit" nicht für alle jetzigen
Mitglieds-Staaten gilt?

S73 Offline

Stammgast im Kroatien-Forum
Beiträge: 1.482


26.05.2007 19:27
#17 RE: Neue Anforderungen für das Erlangen der langfristigen Aufenthaltserlaubnis in Kroatien antworten
@extenzor:
In Antwort auf:
Aber Leuten den Daueraufenthalt deswegen zu verweigern weil sie z. B. aus Afrika sind
wird für ein EU Mitglied nicht zu machen sein


Das wäre doch evtl. wieder ein völlig anderes Thema, wie z. B. Asyl, Flüchtlinge, etc.
(Ich gehe einmal davon aus, daß Du hier nicht diese Menschen als "Gesocks" bezeichnen wolltest)
Ratibier Offline

Dauergast im Kroatien-Forum
Beiträge: 7.777

26.05.2007 21:13
#18 RE: Neue Anforderungen für das Erlangen der langfristigen Aufenthaltserlaubnis in Kroatien antworten
In Antwort auf:
Im Hinblick auf diese angestrebte Mitgliedschaft, kann man auf keinen Fall von Schwachsinn reden. Wer so etwas macht, ist entweder nicht informiert oder .......?

....oder was???

Dass so ne Regelung auch hier existiert, war mir zwar nicht bekannt, (schliesslich leben hier genügend Türken, die nach 30 Jahren D-Aufenthalt, gerade Mal fehlerfrei „Guten Tag“ sagen können) halte das Gesetz aber trotzdem für komplett schwachsinnig, weil;

1. es nicht für die EU Staaten gilt und mir es nicht einleuchten will, warum ein Kroate oder Bosnier die deutsche Sprache beherrschen muss, ein Slowene oder Pole dagegen nicht

2. es klar sein dürfte, dass die Reihenfolge realitätsfremd ist, da die Sprache meistens automatisch gelernt wird, während man sich im Lande aufhält.

3. das Ganze eine Diskriminierung ist, denn das würde bedeuten, dass die Germanen, Ösis oder Engländer die schlechteren Bürger sind oder zumindest schlechter dargestellt wären , als die Albaner, Serben oder Bosnier, für die der Test keine Hürde bedeutet.

4. wer ehrlich ist, der muss zugeben, dass die HR heute anders aussehen würde, wenn die Deutschen, Ösis & Co. die YU-Gastarbeiter erst in die Schule geschickt hätten, bevor man ihnen die Aufenthaltsgenehmigung gegeben hat.
Es gibt in HR kaum ein Haus oder Familie, wo nicht ein paar Deutschmark oder Schillingi, Fränkli oder was auch immer drin steckt und man kann es auch nicht leugnen, dass der Tito auf die Gastarbeiter angewiesen war.

Ich finde es völlig unnötig, dass man die Menschen heute damit schikaniert, denn wer in HR Geschäfte machen will, der wird auch für die Verständigung sorgen können/müssen/wollen.

Wen es aus Liebe-Lust-Laune hinzieht, der wird die Sprache sowieso freiwillig Vorort lernen und die letzte Gruppe,

die in HR ihren Lebensabend verbringen will, dazu zwingen, vorher die Schulbank zu drücken, finde ich einfach pervers.
EKSTENZOR Offline

Mitgliedschaft beendet
Beiträge: 220

26.05.2007 21:18
#19 RE: Neue Anforderungen für das Erlangen der langfristigen Aufenthaltserlaubnis in Kroatien antworten
In Antwort auf:
(Ich gehe einmal davon aus, daß Du hier nicht diese Menschen als "Gesocks" bezeichnen wolltest)


*LOL* Nein!

 Sprung  

 

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