Zitat von madoline12 im Beitrag #40ich kenn mich jetzt auch nicht mehr aus...
@Fred darf ich Ösi mit Wohnsitz in Österreich jetzt mit dem kroatischen Boat Skipper B in zB. Griechenland fahren? oder nicht....
danke für die Auskunft.
Es wäre meiner Meinung nach fast wichtiger zu wissen, ob der kroatische Schein in heimischen Küstengewässern gültig ist und erst zweitrangig z.B. in Griechenland oder Frankreich...als Deutscher oder Österreicher wohlgemerkt. Da es ein Küstenpatent ist, wird es wohl auf Binnengewässern gar nicht gelten, oder doch? Also kann man es in Österreich vermutlich sowieso nicht nutzen.
Zitat von Daxbauer im Beitrag #42 In Deutschland ansässig braucht man einen deutschen Schein...
Nicht in Deutschland ansässig braucht man bei Aufenthalt bis zu einen Jahr entweder gar keinen Schein oder den des Wohnsitzstaates.
Immer unabhängig von der Staatsangehörigkeit
jetzt alles klar?
Ja, ich hab aber doch im Prinzip nie was anderes gesagt. Wenn Herr Kleber als Deutscher in Kroatien das Patent erwirbt, ist es für ihn offiziell nur in Kroatien gültig. Möglicherweise akzeptiert man es in einigen Ländern aus Freds Liste, aber in Deutschland jedenfalls nicht. Und da heißt es dauernd von Fred, ich würde nicht richtig lesen oder was falsches schreiben...weil er sagt, ich kann seiner Liste entnehmen, welche Länder den kroatischen Schein auch für Deutsche anerkennen.
ZitatDeine Behauptung, das kroatische Patent würde (für einen Deutschen) nur in Kroatien anerkannt ist DEFINITIV FALSCH ! Die Länder, in denen auch für ein Deutschen das kroatische Patent anerkannt wird, sind dieser Liste zu entnehmen !!
Das steht da aber nicht explizit, sondern nur, welche Länder den kroatischen Schein anerkennen, und das gilt sicher nur für Scheininhaber mit Wohnsitz in Kroatien.
... und Außerhalb dieser 12 sm DARF Dich keiner mehr kontrollieren - weil im internationalen Gewässer außer der EIGENEN Marine, und wenn Du die Kontrolle erlaubst. wie gut dass Österreich keine eigene Marine hat.
aber im Ernst: als ich meine 60 sm Überfahren machte KONNTE ich diese Bestimmung nicht beachten. hab auch nicht eine Rückfrage erlebt. für die Kroaten deren Seegebiet ich verließ, war ich kein Thema mehr, und für die Italiener deren Gebiet ich nach einer Weile betrat, war nur die Tatsache dass es kein Problem gab von Interesse, und dass alle Gebühren bezahlt waren. .
Möchte hier noch etwas dazu schreiben, um noch offene Unklarheiten zu beseitigen:
Das kroatische Küstenpatent bzw. der Boat Skipper B wird von allen Mittelmeerstaaten anerkannt! Kroatien ist Mitglied der IMO - International Maritime Organization. Ausnahmen sind keine bekannt. In Deutschland war das kroatische Patent nie gültig und das wird auch so bleiben.
Für das Sportbootfahren in Kroatien ist immer ein Führerschein erforderlich, sofern das Boot mit einem Motor betrieben wird.
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