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Dieses Thema hat 16 Antworten
und wurde 1.249 mal aufgerufen
  
 Auswandern nach Kroatien / Wehrdienst in Kroatien / Jobs u. Jobsuche / Staatsangehörigkeit
Sternschnuppe Offline

Mitglied im Kroatienforum
Beiträge: 4

18.08.2008 13:31
Aufenthaltsgenehmigung einer Deutschen in Kroatien antworten

Halloollii..hab mal eine Frage vllt weiß das ja jemand hier..ich möchte in den nächsten Wochen für ein halbes JAhr nach Kroatien weiß aber nicht ob ich dafür eine Aufnethaltsgenehmigung brauche..ich habe die Deutsche Staatsangehörigkeit und möchte nach ZAgreb. Kann jemand weiter helfen? Danköö schon mal

masltov Offline

Mitgliedschaft beeendet
Beiträge: 124

18.08.2008 13:34
#2 RE: Aufenthaltsgenehmigung einer Deutschen in Kroatien antworten

ja du brauchst dafür eine aufenthaltsgenehmigung. den antrag dazu musst du am kroatischen konsulat deines heimatlandes stellen

smeri81 Offline

Mitglied im Kroatienforum
Beiträge: 1

28.10.2008 16:00
#3 RE: Aufenthaltsgenehmigung einer Deutschen in Kroatien antworten

Ich hab eine Frage meine Schwester ist mit einem Kroaten verheitatet.Sie ist (deutsche), und will mit ihm in Kroatien wohnen. Um Krankenversichert zu sein (sie ist Schwanger),braucht sie ein Visum.Das hat sie auch schon ihm Kroatischen Konsulat beantragt. Meine Frage ist wie lange so etwas dauert? Kennt sich da jemand aus?

huegus Offline

Stammgast im Kroatien-Forum
Beiträge: 2.166


28.10.2008 16:05
#4 RE: Aufenthaltsgenehmigung einer Deutschen in Kroatien antworten

Wenn sie mit nem Kroaten verheiratet is, dann bekommt sie logischerweise alle Genehmigungen um in Kroatien zu leben und auch zu arbeiten.
Frage is nur, warum sie das in Deutschland gemacht hat und nicht bei der zuständigen MUP in Kroatien?
Geht doch so viel schneller (einen Monat maximal).

mein Arbeitgeber

Soline 1 Offline

Dauergast im Kroatien-Forum
Beiträge: 6.078

28.10.2008 16:29
#5 RE: Aufenthaltsgenehmigung einer Deutschen in Kroatien antworten
@huegus
Wenn sie noch keine kroatische Staatsangehörigkeit hat, dann gilt, was die Arbeit betrifft, das hier:

http://kroatien-news.net/2008/10/geschae...er-in-kroatien/

Anders ist es mit der Aufenthaltserlaubnis. Da ist es so, wie du es geschrieben hast.

huegus Offline

Stammgast im Kroatien-Forum
Beiträge: 2.166


28.10.2008 16:51
#6 RE: Aufenthaltsgenehmigung einer Deutschen in Kroatien antworten

Selbstredend muss die Aufenhalts. und Arbeitsgenehmigung beantragt werden.
Das ist aber zum Zweck der Familienzusammenführung reine Formsache.
je nach dem ob sie mehr als drei (bin mir nicht sicher, mglv. auch 5) Jahre verheiratet sind kann sie gleich die dauerende Aufenhaltsgenemigung beantragen.
Bekommt sie jediglich eine befristete, ist zudem noch die Arbeitsgenemigung zu beantragen.

So jedenfalls mein Wissensstand.

mein Arbeitgeber

beebee Offline

Kroatien-Fan
Beiträge: 289


01.11.2008 16:27
#7 RE: Aufenthaltsgenehmigung einer Deutschen in Kroatien antworten

Was ist, wenn man eine befristete Aufenthaltsgenehmigung hat und dann in Kroatien heiratet? Bekommt man dann auch die unbefristete???

katimato Offline

Kroatien-Fan
Beiträge: 824

02.11.2008 18:33
#8 RE: Aufenthaltsgenehmigung einer Deutschen in Kroatien antworten
Nein. Ich muss auch noch 2 weitere Jahre jedes Jahr mein Visa beantragen(insgesamt waren es 5 Jahre dann..... )trotz Heirat.
huegus Offline

Stammgast im Kroatien-Forum
Beiträge: 2.166


02.11.2008 19:49
#9 RE: Aufenthaltsgenehmigung einer Deutschen in Kroatien antworten

Stimmt, wobei die Wartefrist zum Erhalt der dauernden GLAUBE ich nicht 2 sondern eben 5 Jahre ist.

mein Arbeitgeber

katimato Offline

Kroatien-Fan
Beiträge: 824

03.11.2008 10:42
#10 RE: Aufenthaltsgenehmigung einer Deutschen in Kroatien antworten
Ja. 5 Jahre sind es jetzt insgesamt. Bis letztes Jahr waren es noch 3 ! Da ich leider erst im Maerz 06 mein erstes Visa beantragte, fiel ich nicht mehr unter die 3 Jahre ! Also noch 2 weitere Jahre Papierkram!!! UFF
huegus Offline

Stammgast im Kroatien-Forum
Beiträge: 2.166


03.11.2008 17:28
#11 RE: Aufenthaltsgenehmigung einer Deutschen in Kroatien antworten

Augen zu und durch. Watt lange wärt wird gut

mein Arbeitgeber

katimato Offline

Kroatien-Fan
Beiträge: 824

03.11.2008 20:38
#12 RE: Aufenthaltsgenehmigung einer Deutschen in Kroatien antworten

Jenau...

Stormrider Offline

Kroatien-Fan
Beiträge: 266


03.11.2008 21:46
#13 RE: Aufenthaltsgenehmigung einer Deutschen in Kroatien antworten

In Antwort auf:
Augen zu und durch


Ebent!
So schlimm ist das ja nicht.
Passbilder, Krankenversicherungsnachweis vom Finanzamt und von der Krankenkasse und in diesem Jahr (wg. Gesetzesänderung) notarielle Beurkundung der Lebensgemeinschaft.
Gesamtaufwand inkl. Fahrzeit: 4 Stunden (und wir wohnen echt am Arsch der Welt)

Nur, warum ich jetzt noch einmal eine Geburtsurkunde vorlegen muß, verstehe ich nicht wirklich.
Können Geburten ungültig werden?

huegus Offline

Stammgast im Kroatien-Forum
Beiträge: 2.166


03.11.2008 21:51
#14 RE: Aufenthaltsgenehmigung einer Deutschen in Kroatien antworten

Zitat von Stormrider
Können Geburten ungültig werden?


In Kroatien sicher. Aber warum solls dir anders gehn als mir. Seh ich ja gar nich ein.

mein Arbeitgeber

Stormrider Offline

Kroatien-Fan
Beiträge: 266


03.11.2008 21:56
#15 RE: Aufenthaltsgenehmigung einer Deutschen in Kroatien antworten

In Antwort auf:
... und Karlovacko schmeckt mir immer noch nicht


...und wird es auch nie.

Samo Ozujsko!

hase28 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum
Beiträge: 169


04.11.2008 12:11
#16 RE: Aufenthaltsgenehmigung einer Deutschen in Kroatien antworten

@Stormrider

Geburtsurkunde mussten wir beide jedes Jahr vorlegen. Denke wegen Namensänderung oder Heirat, was aus der Urkunde ersichtlich wäre.

Zudem mussten wir dieses Jahr eine Art Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Schwierig, schwierig, da es eigentlich nur für eine Heirat ausgestellt wird. Wir haben es mit einfachen Bescheinigungen vom jeweiligen Standesamt erledigt, worauf lediglich vermerkt wurde, dass es nur für die Verlängerung des Aufenthalts dient.

Dank der neue Gesetze darf ich nun auch arbeiten. [flash]

LG Mandy

katimato Offline

Kroatien-Fan
Beiträge: 824

04.11.2008 21:04
#17 RE: Aufenthaltsgenehmigung einer Deutschen in Kroatien antworten

In Antwort auf:
Geburtsurkunde vorlegen muß,


Ich nicht. Aber mein Mann. Dabei brauchte ich ja eine Verlaengerung.
Veruecktes Laendle....

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