mein Vater ist Kroate und meine Mutter Deutsche. Ich bin in Deutschland geboren und habe einen deutschen Pass Könnte ich trotzdem neben der deutschen auch die kroatische Staatsbürgerschaft beantragen?
Du brauchst eine internationale Geburtsurkunde deiner Heimatgemeinde in DE, Geburtsurkunden deiner Eltern und dann beim Konsulat beantragen. Kosten für den Pass vor 6 Jahren in Hamburg EUR 260,00. Weitere Kosten weiß ich z.Zt. nicht.
Das ist ja schön, daß das geht Dann werde ich mal die Papiere organisieren und was Geld weglegen, denn billiger ist das sicher nicht geworden. Danke für die Hilfe
P.S.: Mein Vater ist aus Koprivno (Gemeinde Dugopolje). Natürlich kenne ich Split gut und auch Sinj. Meine Cousine lebt dort und die Marienwallfahrt habe ich auch schon oft von Koprivno aus bestritten
Zitat von svabicamein Vater ist Kroate und meine Mutter Deutsche. Ich bin in Deutschland geboren und habe einen deutschen Pass Könnte ich trotzdem neben der deutschen auch die kroatische Staatsbürgerschaft beantragen?
Beantragen schon, aber:
Laut Staatsangehörigkeitsgesetz geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren, wenn eine ausländische Staatsangehörigkeit erst später (dh mit Antrag) erworben wird.
Zitat: Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 17: "(1) Die Staatsangehörigkeit geht verloren ... 2. durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25)"
Zitat: Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 25: "(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt ..."
Davon gibt es dann folgende Ausnahmen nach StAG § 25 Abs. 1 Satz 2 und § 25 Abs. 2. 1. wenn die BRD "einen entsprechenden völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 StAG" abgeschlossen hat, was auf Kroatien aber nicht zutrifft. 2. wenn durch "behördliche Ermessenentscheidung, eine sog. Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 Abs. 2 StAG" erteilt wird, was nur selten der Fall ist.
Auch wenn ein Artikel der deutschen Botschaft in Zagreb fälschlich den Eindruck erweckt, dass Deutschland generell doppelte Staatsangehörigkeiten dulden würde, bleiben doppelte Staatsangehörigkeiten in D nur dann erhalten, wenn sie von Geburt erworben wurden (dh automatisch, ohne Antrag). Siehe auch hier Es ist wichtig, die Rechtslage sorgfältig zu prüfen, bevor also die kroatische Staatsangehörigkeit zusätzlich beantragt wird.
------ Gelobt sind die, die nichts wissen und trotzdem schweigen.
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