es gibt zwar hier im Forum Threads zum Thema Voraussetzungen, die sind allerdings schon einige Jahre alt. Daher hier erneut das Thema. Ich habe vor etlichen Jahren den Motorbootführerschein See gemacht. Nächstes Jahr fahren wir auf die Insel Pag und ich überlege ein Schlauchboot mit 30PS mitzunehmen.
Meine Frage: reicht mein Motorbootführerschein aus oder brauche ich darüber hinaus weitere Papiere? Muss ich mich bzw. das Boot bei kroatischen Behörden anmelden, wenn ja bei wem? Gibt es weitere Punkte, die ich berücksichtigen muss?
das habe ich gemacht und ja auch geschrieben. Und wenn Du es auch machst, wirst Du feststellen, dass die meisten Beiträge schon etliche Jahre auf dem Buckel haben. Andere sind nicht ganz so alt beziehen sich aber auf das Chartern von Booten.
Vorhandene Threads, die sich auf meine Frage beziehen sind also alt und eventuell nicht mehr aktuell und andere beziehen sich nicht auf meinen Sachverhalt.
Zitat von Fred am 19.10.2010 um 19:24 UhrZur Erlangung der Vignette verlangen die Hafenkapitäne bei der Anmeldung eines Bootes :
1. Ein Dokument über die Zulassung des Wasserfahrzeuges wie z.B. einen internationalen Bootsschein ( IBS vom DMYV oder ADAC) oder die Zulassung eines Wasserschifffahrtsamtes (WSA-Zulassung) Diese Dokumente gelten als Eigentumsnachweis für das Wasserfahrzeug. Sofern es sich bei dem anzumeldenden Boot nicht um das eigene handelt benötigt man eine Erklärung des Eigners, daß die Überlassung kostenlos, d.h. nicht kommerziell ist. Diese Erklärung muß in kroatischer Sprache ausgefertigt und von einem kroatischen Notar beglaubigt sein.
2. Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung über mindestens 3,5 Millionen Kuna, also ca. 486.000 Euro für das anzumeldende Wasserfahrzeug sofern dieses über einen Motor mit 15KW und mehr verfügt !
3. Vorlage eines gültigen Sportbootführerscheines. Für deutsche Staatsbürger ist dies der Sportbootführerschein See oder der entsprechende Befähigungsnachweis des Staates Kroatien.
4. Das Ausfüllen einer Personenliste aller Personen, die der Bootseigner im Verlaufe der Gültigkeitsdauer der Vignette (12 Monate) auf dem Wasserfahrzeug mitnehmen möchte. Kinder bis zum 12. Lebensjahr müssen nicht auf die Personenliste eingetragen werden. Die maximale Anzahl "X" der Personen, die auf dieser Liste eingetragen werden dürfen ergibt sich aus der maximal zulässigen Personenzahl für das Boot und errechnet sich wie folgt : X+30%+X
Beispiel : : zul. Personenzahl "X" für das Boot = 10, : zzgl. 30% = 3, : zzgl. X = 10
: max. zul. Personen auf der Personenliste somit = 23
Es muß bei Beantragung der Vignette nicht sofort die volle Anzahl der Personen eingetragen werden. Die Liste kann im Verlaufe der Gültigkeitsdauer der Vignette jederzeit bis zur max. zulässigen Personenzahl nachgetragen (aufgefüllt) werden, muß dann jedoch bei einem Hafenkapitän neu abgestempelt werden. Diese Prozedur ist kostenlos.
5. Für Boote mit Kojen / Kajüte ( = Übernachtungsmöglichkeit) muß eine Crewliste erstellt werden. Auf dieser Liste erscheinen die Personen, die sich aktuell an Bord befinden (werden). Die Personen auf der Crewliste müssen sich aus dem Personenkreis zusammensetzen, die bereits auf der Personenliste aufgeführt sind ! Die Zusammensetzung der Crewliste kann beliebig oft geändert werden.
Anmerkung : Derzeit wird von Skippern vereinzelt berichtet, daß verschiedene Hafenkapitäne (Lucka Kapetanja) nicht mehr auf der Crewliste bestehen bzw. erklären, es würde diese Liste nicht mehr geben. Darüber gibt es jedoch keine gesicherten Erkenntnisse und kein Gesetz bzw. Verordnung aus Zagreb, welche diese Handlungsweise legitimiert.
vielen Dank für Eure Antworten. Ja, die Suche ist offenbar nicht einfach. Bei meiner fand ich in der Ergebnisübersicht Beiträge so ab 2003 und der neueste datierte auf 2007. Aber vielleicht hätte ich sie öffnen müssen, weil das Datum den Ursprungsbeitrag angibt und nicht den letzten Beitrag des Threads.
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