Mein in Deutschland wohnhaft gewesener kroatischer Freund Petar ist im Sommer gestorben. Er hinterlässt seine Frau sowie zwei erwachsene Kinder und besaß ein Haus in Deutschland, ein Haus in Kroatien und ein (geerbtes, vermietetes) Haus in Serbien, alles schuldenfrei und grundbuchlich auf ihn eingetragen. In ihrem gemeinschaftlichen Testament haben sich die Eheleute gegenseitig als Erben eingesetzt. Den Söhnen stünde also nur der gesetzliche Pflichtteil zu, was aber kein Problem ist, da die Jungs durchaus damit einverstanden sind, dass das gesamte Erbe zunächst an ihre Mutter geht.
Nun war ich heute mit der Witwe und den Söhnen beim deutschen Amtsgericht, um einen Erbschein zu beantragen, ohne den ja bekanntlich die Grundbücher nicht geändert werden können. Leider hatte der Rechtspfleger noch weniger Ahnung als wir. Das einzige, was er wußte: für kroatische Staatsbürger mit Grundbesitz bzw. Erbschaft in Deutschland ist auch in Deutschland das kroatische Recht anzuwenden (richtig!).
Die nachfolgenden Fragen konnte er nicht beantworten, aber vielleicht ist ja hier jemand, der sich da auskennt. Also:
Frage 1: Wird ein von einem deutschen Gericht ausgestellter (relativ teurer) Erbschein in Kroatien (und Serbien!!!???) anerkannt? Frage 2: Wird ein (relativ preisgünstiger) kroatischer Erbschein in Deutschland anerkannt? (Das wußte der gute Mann auch nicht, und beim Grundbuchamt sagte man uns, so einen Fall hätten sie noch nicht gehabt = keine Ahnung!)
oder
Frage 3: Muß man für die deutschen, kroatischen und serbischen Erbschaftsanteile jeweils einen separaten Erbschein des betreffenden Landes erwerben?
Falls hier jemand ist, der insoweit eigene Erfahrungen gemacht hat, wäre ich für einen Tip dankbar. Bitte keine Hinweise auf die Suchfunktion, die habe ich zu dieser speziellen Thematik schon ausgiebig-erfolglos bemüht.
edit-> sehe gerade, dass der Link gar nicht mehrsprachig ist
Sve sam pročitao samo nisam sve razumijo i nisam našao riješenje! Die kroatischen Gesetzestexte sind für einen Nicht-Juristen noch schwerer zu verstehen als die deutschen Gesetze - kein Wunder, dass hüben wie drüben ohne Rechtsanwalt nix mehr geht!
@ Slava-de, den Rechtsanwalt Zadravec kenne ich zufälligerweise persönlich. Ich hatte ihn 1997 engagiert, als ich (Deutscher) mein Haus in Kroatien gekauft habe. Damals brauchte man als Ausländer noch die Genehmigungen von drei Ministerien und musste ohne Anwalt bei Gericht und Katasteramt jede Menge Leute schmieren. Da habe ich dann doch lieber den Anwalt bezahlt, und das war unter'm Strich sogar billiger!
Weil das Thema vielleicht auch für andere potentielle Erben interessant sein könnte: mittlerweile habe ich herausgefunden, dass Erbschaften in Kroatien sowohl für Deutsche als auch für Kroaten nur über einen von kroatischen Gerichten ausgestellten Erbschein möglich sind. Ein deutscher Erbschein wird dort nicht anerkannt. Ein kroatischer Erbschein hingegen wird, wenn es sich um eine Erbschaft/Grundbesitz in Deutschland handelt, in Deutschland sehr wohl anerkannt. Wie es in Serbien aussieht, weiß niemand - höchst kompliziert, das Ganze...
Zitat von kornatix...habe ich herausgefunden, dass Erbschaften in Kroatien sowohl für Deutsche als auch für Kroaten nur über einen von kroatischen Gerichten ausgestellten Erbschein möglich sind. Ein deutscher Erbschein wird dort {in Kroatien} nicht anerkannt. Ein kroatischer Erbschein hingegen wird, wenn es sich um eine Erbschaft/Grundbesitz in Deutschland handelt, in Deutschland sehr wohl anerkannt....
Danke, kornatix, das ist doch mal eine konstruktive Information, die Betroffenen viel unnötige Lauferei ersparen kann. Nur seltsam, daß ein deutscher Erbschein in Kroatien nicht anerkannt wird. Da wird wohl noch einiges passieren müssen, bevor Kroatien in die EU kommt.
------ Gelobt sind die, die nichts wissen und trotzdem schweigen.
Zitat von kornatix. Ein kroatischer Erbschein hingegen wird, wenn es sich um eine Erbschaft/Grundbesitz in Deutschland handelt, in Deutschland sehr wohl anerkannt.
Hallo "kornatix"
Bei dieser Aussage handelt es sich um eine Information, die im im Rechtsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien von großer Bedeutung ist, weil grundsätzlich von einer Reziprozität ausgegangen wird.
im Netz gefunden habe wäre es nach m.M. für die User sehr hilfreich, wenn du so freundlich sein könntest, eine Quelle anzugeben, auf man sich berufen kann.
Meine erste Quelle ist das für mich zuständige deutsche Amtsgericht. Dort hat man mir folgendes gesagt:
"Weil (siehe hier: http://www.kanzlei-kovac.de/rechtverstandlich.html) für in Deutschland lebende Kroaten auch vom deutschen Gericht ja ohnehin das kroatische Erbrecht anzuwenden ist, reicht logischerweise der beglaubigt übersetzte Erbschein eines kroatischen Gerichts auch für eine Grundbuchänderung in Deutschland vollkommen aus."
(Anmerkung von mir: wie ein deutsches Gericht kroatisches Recht anwenden will, welches es vermutlich überhaupt nicht kennt, ist mir schleierhaft, aber die internationale Rechtslage ist tatsächlich so, dass für Erbschaften grundsätzlich das nationale Heimatrecht des Betreffenden anzuwenden ist, egal, wo er die Erbschaft beantragt.)
ist nachzulesen, dass die kroatischen Gerichte ausschließliche Zuständigkeit haben, wenn der Erblasser als ausländischer Staatsangehöriger Vermögen in Kroatien besaß. Weiter ist dort nachzulesen, dass das kroatische Recht keine Wahl des anzuwendenden Rechts zulässt.
Nochmal im Klartext: Petars kroatische Witwe kann Petars Grundbesitz in Deutschland alternativ mit einem deutschen oder kroatischen Erbschein auf sich umschreiben lassen. Ob ihr (in Deutschland nach kroatischem Recht!!!) ausgestellter Erbschein auch in Kroatien anerkannt wird, ist fraglich. In einem Juristenforum (nur für registrierte User lesbar) habe ich dazu folgendes gefunden:
Zitat: "Im kroatischen IPR gilt der Grundsatz der Nachlasseinheit. Demnach kann nach § 2369 BGB n.B. ein Erbschein ohne Beschränkungsvermerk oder -auf Antrag- einer mit Beschränkungsvermerk erteilt werden. Wird er ohne Beschränkungsvermerk erteilt, ist es aus deutscher Sicht ein "Welterbschein". Ob der deusche Erbschein in anderen Ländern anerkannt wird, ist eine andere Frage." (Zitat Ende)
Mein (deutscher) Sohn hingegen muss auf jeden Fall einen kroatischen Erbschein haben, wenn er das von mir als Ausländer in Kroatien erworbene dortige Haus erben will.
Zitat von kornatixMein (deutscher) Sohn hingegen muss auf jeden Fall einen kroatischen Erbschein haben, wenn er das von mir als Ausländer in Kroatien erworbene dortige Haus erben will.
Danke für die Info!
Für den oben angeführten Personenkreis kann zusätzlich diese Info interessant sein:
...und noch 'ne Info: einer meiner kroatischen Freunde ist mit einer Richterin aus Zadar befreundet, die es eigentlich wissen müßte. Nach ihren Angaben werden in Kroatien (bis jetzt noch) weder Erbscheine noch Testamente aus anderen Ländern anerkannt. Das wird sich nach dem zu erwartenden EU-Beitritt aber mit Sicherheit ändern.
Wer nach heutigem Recht in Kroatien etwas erben will - egal, ob Ausländer oder Kroate - der muss einen kroatischen Erbschein beantragen und/oder ein in kroatisch verfasstes und dem kroatischen Recht entsprechendes Testament vorlegen.
Ich hatte diesen thread in der Hoffnung gestartet, dass hier einige Deutsch-Kroaten schon eigene praktische Erfahrungen in Sachen Ebschaft hier und dort hätten, aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.
@Soline1, Dein link funktioniert (jedenfalls bei mir) nicht!
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