wir wollen nächstes Jahr unser kleines Sportboot (5m lang, 2m breit , 20 Jahre alt, Zeitwert ~2500€) nach unserem Urlaub direkt in Kroatien stehen lassen, d.h. es nicht wieder nach Deutschland mit zurück nehmen. Da wir dort eine kleine Ferienwohnung haben, können wir es problemlos auf unseren Parkplatz abstellen.
Und nun ein paar Fragen: Können wir das Boot weiterhin unter deutscher Flagge "fahren" oder ist es besser, das Boot in Kroatien (wenn sowas geht) zu registrieren? Müssen wir ausser der Vigniette kaufen/ Boot anmelden noch andere Formalitäten erledigen?
danke für deine Antwort. Es müßte also gehen, das Boot am Haus ab zu stellen und bei Bedarf einfach ins Wasser zu slippen? Und jedes Jahr dann die Vignette neu verlängern. Stellt sich nur noch die Frage, was in 1-2 Jahren mit dem Tüv vom Trailer (dann eben abgelaufen)ist. Wird das in Kroatien überhaupt geprüft und "bestraft", wenn man evt. in eine Straßenkontrolle käme. Ich könnte mir vorstellen, dass der kroatischen Polizei der deutsche Tüv ziemlich egal ist.
Ich mache das seit Jahrzehnten so und die Kommunisten waren ganz anders drauf, als diese Luschen, die heute das Sagen haben
Allerdings altert das Boot bzw. der Trailer ohne hin schon viel schneller, wenn das Gespann auf ner Insel oder Küste im Freien steht und wenn du das auch noch slippst und der Trailer mal nassgeworden ist, wirst du damit eh nicht mehr heimfahren können
Einfach das Boot in HR vergessen geht, aber ist halt offiziell nicht erlaubt.Solange es keinen Streit mit Nachbarn gibt, der dich dann anschei... geht dies immer gut.Ich habe übrigens die Bowdenzüge entfernt, und nachher auch die Bremsbacken, da die Dinger immer fest waren. Da hat der Sockenmann recht. Grüsse Peter
Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien.
In Kroatien registrieren lassen kannst Du Dein Boot nicht - es sei denn, Du hast dort einen Wohnsitz und importierst das Boot legal - also mit Zoll, Mehrwertsteuer usw.
Wenn Du Deinen Hänger in Kroatien auf einem Parkplatz stehen lässt, solltest Du die Lichtleiste abnehmen oder das Kennzeichen abschrauben. Angeblich - Angabe ohne Gewähr! - sollen sich die kroatischen Zöllner neuerdings für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen interessieren, die längere Zeit irgendwo 'rumstehen und somit je nach Zeitdauer möglicherweise illegal importiert wurden...
Zitat von Peter NEinfach das Boot in HR vergessen geht, aber ist halt offiziell nicht erlaubt.
Zitat von KornatixAngeblich - Angabe ohne Gewähr! - sollen sich die kroatischen Zöllner neuerdings für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen interessieren, die längere Zeit irgendwo 'rumstehen und somit je nach Zeitdauer möglicherweise illegal importiert wurden...
Die Frage war :
wir wollen nächstes Jahr unser kleines Sportboot (5m lang, 2m breit , 20 Jahre alt, Zeitwert ~2500€) nach unserem Urlaub direkt in Kroatien stehen lassen
Wenn der Urlaub z.B. im Juli sein wird interessiert das danach keinen Zöllner mehr, denn ab 1. Juli ist Kroatien in der EU ! Sollter der Urlaub jedoch vorher sein, sollte der Kollege bei der Einreise nach HR das Boot offiziell einklarieren wegen der 18 Monate Regelung des kroatischen Zolls.
Ich würde da ganz vorsichtig sein. Gerade jetzt und auch nach dem Eu-Beitritt muss man unterscheiden, ob Boot im Wasser oder eben nicht. Wenn das Boot auf dem Trockenen liegt, muss es vom Zoll gesichert werden. Ich habe das immer so gemacht, dass der Zoll mein Motor verblomt hat. So habe ich es bei mir vor der Haustüre parken dürfen. Beim nächsten mal einfach den Zoll bitten die Blombe zu entfernen. Das hat immer was gekostet und nach 3 Jahren war mir das dann zu blöd und habe es eingeführt. Ich glaube aber da wird's sich nach dem 01.07.2013 nicht all zu viel ändern. Der Staat, vorallem der kroatische, braucht Geld.....
P.s. Ab diesem Jahr haben DIE auch eine neue Bootssteuer für eingeführte Boote erfunden, motorboot 5,60 m, 150 KW = ca. 120 EUR/ a
Od srpnja 2013. unutar istih carinskih granica Za mnoge brodove ovakvo stanje s hrvatskim carinskim propisima neće još dugo trajati, promijenit će se ulaskom Hrvatske u Europsku uniju. Nakon toga, poslije 1. srpnja 2013. godine, najveći dio njih naći će se unutar istih carinskih granica. Status privremenog uvoza više neće imati. Tada će morati platiti porez – u svojoj zemlji, ili u Hrvatskoj, ako stave brod pod hrvatsku zastavu. Za plovila pod zastavom zemalja izvan EU, na primjer, Rusija, SAD, Kanada, odredbe o privremenom uvozu ostaju nepromijenjene.
Kurzübersetzung: ab 01. Juli 2013 entfällt die Möglichkeit einer "vorrübergehender" Einfuhr von Booten (bisher max. 18 Monaten). Von dann an, muss der Eigentümer die Steuer in seinem Land zahlen oder halt in Kroatien, sofern man es dann auf kroatischer Flagge anmeldet. Für nicht EU-Länder .... bleibt die Möglichkeit einer "vorrübergehenden" Einfuhr.
... aber Leute, ehrlich, wer hat das bisher so förmlich gemacht?
Fred: in meinem vorherigen Thread meinte ich unter "eingeführte Boote" natürlich die Boote unter kroatischer Flagge. Für das letztes Jahr haben alle Bootsbesitzer (kroatische Flagge) ein Bescheid bekommen. siehe: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Abrechnung laut Artikel 3:
pro lfd. m Boot = 15 kn ab dem 5. KW = 5 kn/ KW (die ersten 4 KW sind frei!)
Zitat von Fred im Beitrag #13Was für Bootstouristen viel interessanter wäre ist, ob die Vignette nach dem 30.06. erhalten bleibt !
Mir hat Anfang Dez. 2012 der Hafenkapitän (oder war das sein Lakai?) in Umag beim Einklarieren gesagt, dass es so bleiben würde (die Griechen würden es ebenso handhaben...?!) - aber der hat auch ansonsten ziemlich viel Müll erzählt innerhalb weniger Minuten !
Zitat von Fred im Beitrag #13[quote]Fred: Was für Bootstouristen viel interessanter wäre ist, ob die Vignette nach dem 30.06. erhalten bleibt !
Ohne genauere Info zu haben: Das wäre zwar schön, aber warum sollten die Kroaten die Vignette abschaffen? Von den eigenen Bürgern kassieren Sie die Steuer und von den Ausländern die Gebühr für die Vignette. Aus Sicht des Staates wäre es ja dumm das Geld herzuschenken. Daher denke ich nicht, dass wir uns über so etwas freuen dürfen.
Hallo, @freerider, der Staat kann sich immer über Steuern von Ausländern freuen, aber laut EU Recht dürfen EU Ausländer nicht mit einer Steuer/Gebühr belastet werden, die die Einheimischen nicht auch zahlen müssen. Deutschland würde schon mal vor einigen Jahren untersagt nur von Ausländern eine Autobahn Steuer (Vignette) zu kassieren, und von Einheimischen nicht. Drum ist dies Thema sehr wohl interessant, denn die Kroaten würden niemals eine Vignette in der Höhe wie wir sie zahlen hin nehmen. Ich hoffe es klagt einer Den Haag, denn noch gilt, entweder Alle oder Keiner. Peter
Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien.
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