Zitat Und bei der SB in der privaten KV kannst du ja z.B. wählen, ob du nur eine SB für die ambulante Behandlung, für Medikamente oder für die komplette Versicherung haben willst. Und dann gibts da zig verschiedene Modelle, worüber man jetzt hier nicht spekulieren muss. Du bist doch sicher selber privat versichert und kennst dich da aus.
...warum bin ich privat versichert?....mein Beitrag bezog sich auf diese Aussage:Als Oesterreicher muss man 10% der Krankenhauskosten selbst bezahlen."...da steht nichts von wählbarer Selbstbeteiligung....
Zitat Erstens ich bin eine Sie
...konnte ich nicht wissen...sollte nicht diskiminierend sein....
Bin ebenfalls Österreicherin und war von diesen 10% grad etwas verwirrt. Nach einer kleinen Recherche zu stationärem Spitalsaufenthalt komme ich zu folgendem Ergebnis: Die medizinischen Kosten werden von der Sozialversicherung und dem jeweiligen Bundesland übernommen. Ein Selbstbehalt kann für die Verpflegungskosten anfallen. Dieser kann sich auf 10-17 Euro pro Tag belaufen und darf in einem Kalenderjahr maximal 28 Tage lang eingehoben werden. Ausnahmen gibts z.B. bei stationärer Entbindung - da muss man nix bezahlen.
Die 10% Kostenbeteiligung im KH müssen bei einigen KV mitversicherte Angehörige für 28 Tage bezahlen, zusätzlich zu den Verpflegskosten. Ich kann als Österreicherin in Ö nur mit der E-Card zu einem Arzt gehen, der einen Vertrag mit meiner Krankenkasse hat. Bei jedem anderen muß ich bezahlen, wie ich schon geschrieben habe. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein kleiner Arzt in einem Urlaubsort mit sämtlichen KV aus 28 EU-Ländern direkt abrechnet. Im KH oder einer großen Ambulanz wird das gehen.
ergänzend zu den richtigen Aussagen von Scampi - es gibt Selbstbehalte bzw. Kostenbeteiligungen auch von Hauptversicherten bei verschiedenen Krankenkassen - zB. bei den Selbständigen oder bei den Eisenbahnernversicherungen
Zitat von carducci im Beitrag #65Ich bin Beamte im Landesdienst und eines meiner Privilegien ist,dass ich 10% selbst bezahlen darf.
Dann kannst du aber nicht bei der BVA (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter) versichert sein, denn da gibt es diese Regelung nicht. Es ist so wie Scampi schrieb:
Zitat von Scampi im Beitrag #63Die 10% Kostenbeteiligung im KH müssen bei einigen KV mitversicherte Angehörige für 28 Tage bezahlen, zusätzlich zu den Verpflegskosten.
Wie es bei den einzelnen Versicherungen genau aussieht, auch bezüglich Spitalsaufenthalt im Ausland, kann man auf der Seite der SVA abrufen: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
die 300.--€ musste mein Schwager nicht im Krankenhaus bezahlen. dieses Geld hat der erst behandelnde Arzt kassiert, der hat nämlich die KK nicht akzeptiert.
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