ZitatHallo, nach dem ADR gibt es unterschiedliche Regeln. Je nach Gefährlichkeit der Güter. Es gibt die sogenannte 1000 Punkte Regel.
Alle gefährlichen Güter sind in Gefahrenkategorien eingeteilt. Und daraus ergibt sich eine bestimmte Menge, bis diese 1000 Punkte erreicht sind. So sind beim Diesel bei 1000 l die 1000 Punkte erreicht. Beim Benzin sind bereits nach 333 l die 1000 Punkte erreicht.
Die Zahlen 333 und 1000 kommen daher. Und ab Überschreitung von 1000 Punkten sind alle (strengen) Regeln des ADR einzuhalten. Solange man unter 1000 Punkte bleibt kann man mit Ausnahmen, Erleichterungen .... hantieren.
Für den Transport von Reservekraftstoff für das Fahrzeug gilt max: 60 l, siehe ADR 1.1.3.3 a) Für den privaten Transport von Kraftstoff für den Eigenbedarf (z.B. Motorboot) gilt max: 240 l im privaten Auto (in max: 60 l Einzelverpackungen). Siehe ADR 1.1.3.1 a)
Gruß
P.S. Vielleicht kann man es so zusammenfassen? von 0 l bis 240 l sind die Regeln des ADR in dem genannten Fall nicht zu beachten, von 241 l bis 333 l (Benzin) sind die "milden" Regeln des ADR zu beachten, von 334 l bis .... sind die "strengen" Regeln des ADR zu beachten.
so ähnlich erinnere ich es auch noch aus meiner Dienstzeit, kein aber keine genauen Zahlen mehr nennen
Die in oben genannten Zitat genannten Mengen tauchen aber häufiger in verschiedenen Quellen auf.
Also darf nach ADR, so wie ich es jetzt verstehe eine Menge von 240 Liter zu privaten Zwecken ohne die Einhaltung von Sicherungseinrichtungen ( Warntafeln, Feuerlöscher etc. ) transportiert werden.
Nun, wie es in Deutschland nun mal so ist, gilt nicht immer nur ein Gesetz oder Bestimmung, sondern das Zusammenspiel von mehreren Gesetzen.
Müßte also noch geklärt werden, was der § 45 SRVZO incl. des Anhanges und der EG / EWG Richtlinien über die zulässige Größe, Befestigung und Beschaffenheit von Kraftstofftanks und Behältern aussagt, da dies in der STVZO für alle im Straßenverkehr zulässigen Fahrzeuge ( Kraftfahrzeuge und auch Anhänger ) sowie Transportbehältnisse geregelt wird.
Ich habe trotz allem mal Versucht mich durch die EG und EWG Richtlinien zu arbeiten, aber sehr schnell feststellen müßen, das auch hier wieder eine so große Menge an Querverweise auf einen herniedergehen, dass man sich nur Fragen kann, ob die Gesetzgeber da überhaupt selbst noch durchblicken.
Hiernach verstehe ich, dass der ADAC keine eindeutigen Aussagen machen will !
Ich werde es aufgeben und halte mich an das was ich in meiner Berufskraftfahrerausbildung vor ca. 25 Jahren gelernt habe, Reserve in einem Kanister von max. 10 Liter im gesamten Gespann. Damit müßte ich in Deutschland auf der sicheren Seite sein.
Gruß Udo
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Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu !
Denke für Deutschland ist das o.k wenn man den Bootstank Voll 20-25Liter mithat, der ist nur nur direkt nach dem Tanken randvoll, und das kann man zu not an einer Bootstanke erledigen. Für Kroatien ist wirklich 0,0 so wie ich alles gefunden/gelesen habe. Habe den Kanister jetzt so weit leer wie es für mich ging. Also ein kleiner rest 0,5 Liter wird wohl noch drin sein, den bekomm ich aber ohne großen Aufwand nicht raus und damit fahre ich dann wohl so runter (werden woh genung mitvollen tanks fahren). Unten werde ich den dann auf der Insel befüllen und "illegal" zum Boot transportieren die 5-8km. Zurück sehe ich mal wieviel noch drin ist. Entweder tucker ich noch ne runde oder frag wirklich einen ob er ein schluck gemisch brauch. alles andere wäre dann der Umwelt zuliebe nicht vertrettbar und ich muss das Risiko halt eingeben beim Rücktransport.
@Holger N.: Habe mir die Beiträge nochmal durchgelesen, glaube da gab es ein Mißverständniß. Das "abgeschlossen" bezog sich nicht auf die Versicherung sondern aufs Boot. Werde das nur per leine sichern, aber kein dickes Vorhängeschloß dran machen. Eine gültige Versicherung inkl. Kasko habe ich hier in Deutschland abgeschlossen. Einzeln werde ich nur den Motor und den Tank vorn rausnehmen durch ein kleines Schloß etc sichern.
Theme Liegeplatz: Bleibt das große Fragezeichen beim Liegeplatz. Da ich sowas noch NIE gemacht habe bin ich da mal gespant wie das wird. Flitzt da immer einer rum wenn man sich in den Hafen stellt (Hafenmeister) oder wie finde ich den. Laut einiger infos gibt es ja einige Gastlieger auf bestimmten Plätzen (aber wohl nur 5-10) und die Kroatische Hafenfirma ist nicht erreichbar. Auch die Touristeninfo in Deutschland kann nicht weiterhelfen. Das wird ein ein Sprung ins kalte Wasser ^^
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