und wenn die AHK nicht abnehmbar ist, dann muss sie abgeflext werden oder wie?
Meine AHK fährt von alleine rein und ich habe sie trotzdem noch nie reinfahren lassen, auch in CRO nicht, ...weil das Teil auf Frauen irgendwie anziehend wirkt.
Eigentlich ist das nur eine bestimmte Automarke, die von meiner AHK magisch angezogen wird. So bin ich schon von drei Renault-Fahrerinnen von hinten angebumst worden und dieses Jahr bin ich sogar selber einem Renault-Fahrer rückwärts draufgefahren,
da kann ich aber nix dafür, weil mir der Cernik mit seinem Wasserkopf die Sicht versperrt hat
aber im Prinzip hast du Recht, denn es ist in CRO tatsächlich verboten damit rumzufahren ...(300 Marder Strafe für Privat-Fahrer und bis zu 15000 für Firmen-Fahrzeuge) und eine starre AHK darf gar nicht mehr verbaut werden.
meinem PKW und vielleicht mir auch(sicher zum Leidwesen einiger) hat die AHK schon 3x das Leben gerettet. Ich habe extra darauf geachtet, dass eine nicht abnehmbare angebaut wird. In Deutschland ist die Rechtslage eindeutig. Hier und bei anderen Dingen im Zusammenhang mit Tourismus und Strassenverkehr wären wirklich mal EU einheitliche Regelungen angebracht.
Die Mär kursiert in D auch. Wenn die AHK nicht das sichere Ablesen des Kennzeichens verdeckt, braucht man sie auch nicht abnehmen. Feste ja sowieso nicht :-). Die bekommen ja von vornherein keine Bauartgenehmigung wenn sie das Kennzeichen verdecken.
Anders ist es dann natürlich bei - insbesondere bei kleineren Fahrzeugen - wo die abnehmbare Kupplung das Kennzeichen verdeckt. Die dürfen nur mit der Kupplung fahren, wenn ein Anhänger angekoppelt ist. Solofahrten sind aus diesem Grunde verboten.
Zitat von proppi In Deutschland ist die Rechtslage eindeutig.
und in CRO nicht oder was wolltest du jetzt damit sagen?
Wer eine versenk oder abnehmbare AHK hat, muss diese entfernen, wenn kein Anhänger dran hängt
Zitat von NN 67/200814. VUČA PRIKLJUČNIH I ZAPREŽNIH VOZILA
Članak 90.
(1) U prometu na javnoj cesti, motornom vozilu mogu biti pridodana najviše dva priključna vozila za prijevoz tereta, odnosno jedno priključno vozilo za prijevoz osoba, a na autocesti, brzoj cesti i cesti namijenjenoj isključivo za promet motornih vozila samo jedno priključno vozilo. (2) Motornim vozilom smije se vući samo priključno vozilo koje ne smanjuje njegovu stabilnost. (3) Motorno vozilo opremljeno zglobno rastavljivim vučnim uređajem za vuču priključnoga vozila (EURO kuka), ako ne vuče priključno vozilo, ne smije sudjelovati u prometu s postavljenim vučnim uređajem. (4) Novčanom kaznom u iznosu od 5.000,00 do 15.000,00 kuna kaznit će se za prekršaj pravna ili fizička osoba obrtnik ako postupi suprotno odredbama ovoga članka. (5) Za prekršaj iz ovoga članka kaznit će se novčanom kaznom u iznosu od 1.500,00 do 5.000,00 kuna i odgovorna osoba u pravnoj osobi. (6) Novčanom kaznom u iznosu od 300,00 kuna kaznit će se za prekršaj vozač ako postupi suprotno odredbama ovoga članka.
Wer eine starre AHK bereits dran hat, darf sie weiter benutzen. Eine Erstzulasung von Import-KFZ mit einer starren AHK ist in CRO nicht möglich, auch wenn diese im Herkunftsland eingetragen war.
Ich frag mich nur, wie der Ribar dann seinen Cherokee in CRO zugelassen hat,
denn ich meine mich daran zu erinnern, dass Chrysler damals aus Sicherheitsgründen alle Indianer mit einer staren AHK nachgerüstet hat, weil die Dinger bei einem Heck-Unfall gerne gebrannt haben
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