Auf der Seite des auswärtigen Amtes habe ich soeben diesen Text gefunden:
Organentnahme in Österreich:
In Österreich gilt die sogenannte Widerspruchsregelung, d.h. wer in Österreich verstirbt, kann einer Organentnahme nur entgegenwirken, wenn zu Lebzeiten dagegen Widerspruch eingelegt wurde.
Hierzu ist die kostenlose Eintragung in das Widerspruchsregister beim Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) erforderlich. Diese Möglichkeit besteht auch für im Ausland lebende Personen (z.B. vor Reiseantritt nach Österreich).
Das ÖBIG hat die entsprechenden Formulare als Download im Internet auf http://www.oebig.at
unter „Widerspruchsregister“ eingestellt. Das ausgefüllte Formular muss eigenhändig unterschrieben und per Post an folgende Anschrift gesandt werden:
Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen z. Hd. Frau Maria Lehner, Stubenring 6, A-1010 Wien / Österreich per Fax an die Nr. 0043 – 1 – 513 8472 oder E-Mail als eingescanntes Dokument an lehner@oebig.at
Eine Beglaubigung der Unterschrift ist nicht notwendig. Gegen Beifügung eines vorfrankierten Briefumschlags bei postalischer Übersendung bestätigt das ÖBIG die Eintragung.
Österreichische Transplantationszentren sind verpflichtet, vor einer Transplantation das Widerspruchsregister des ÖBIG auf Eintrag zu prüfen, nicht aber eine Eintragung im deutschen Verfügungszentralregister Dresden http://www.DVZAG.de
Heißt das, die dürfen mich ohne zu fragen auseinandernehmen
In Antwort auf:Heißt das, die dürfen mich ohne zu fragen auseinandernehmen
Gut erkannt Aber nur unter dieser Voraussetzung: Dissoziierter Hirntot: Dieser muß von zwei unabhängigen Ärzten, die nichts mit der Transplantation zu tun haben und mit langjähriger Erfahrung in der Intensivmedizin, diagnostiziert werden -> Die Diagnose stützt sich auf das klinische Bild und auf die Ableitung eines sogennannten Nulllinien-EEG über 30 Minuten. Ein Nulllinien-EEG zeigt die völlige hirnelektrische Stille an und beweist so den Funktionsverlust des Hirnes. Vergiftung oder Unterkühlung müssen vorher ausgeschlossen werden!
Bei solch einer Diagnose mein ich nur, was solls, aber es kann jeder (Gott sei Dank) selbst entscheiden!
Was Du vielleicht noch nicht weißt, in Dänemark reicht die Feststellung eines irreversiblen Komas als Vorraussetzung für eine Organentnahme
In Antwort auf:Aber nur unter dieser Voraussetzung:
Das ist in Deutschland ja genauso. Nur die Grundvoraussetzung ist eben anders. Entweder hat der Verstorbene einen Spenderausweis oder die Angehörigen stimmen einer Organentnahme zu, wenn er das nicht mehr kann. Deshalb war ich so verwundert, dass in diesem Fall für Deutsche kein deutsches Recht gilt. Es handelt sich ja schließlich nicht um eine Straftat im Ausland o.ä., wo das Recht des Gastlandes anerkant werden müsste.
Du solltes Dich einmal in die Lage eines auf ein Organ wartenden Menschen versetzen, dann würdest Du anders denken. Ich warte jetzt seit 3,5 Jahren auf eine Niere. Mache zur Zeit 5x am Tag die Bauchdialyse. In der Zwischenzeit ist auch die Leber kaputt geworden. Da geht es mir oft sehr schlecht. Habe eine Doppeltransplation vor mir. Die OP dauert ca. 10 Stunden. Ich bin also auf fremde Organe angewiesen sonst würde ich nicht überleben. Ich glaube daß jeder Mensch gerne lebt, ausserdem habe ich 4 kleine Enkelkinder die ich gerne noch einige Jahre erleben will.
@Vera Das weiß ich ja, habe es übrigens aus "Pflege Heute" (deutsche Autoren)
@Toni Das darfst bitte hier keinem Übel nehmen. Das ist ein Thema worüber man Jahre lang diskutieren kann, bzw. diskutiert. Jeder muß das für sich selbst entscheiden, meiner Meinung nach. Ich habe mich entschieden ein Spender zu bleiben. Mit lieben Grüssen und besten Wünschen Mario
In Antwort auf:Du solltes Dich einmal in die Lage eines auf ein Organ wartenden Menschen versetzen, dann würdest Du anders denken.
Ich denke durchaus nicht negativ über Organspenden. Sollten ich oder eins meiner Kinder mal in die Situation kommen, auf ein fremdes Organ angewiesen zu sein, wären wir sicher sehr dankbar. Ich bin lediglich über die Gesetzeslage überrascht.
In Deutschland ist es ja so: Es gibt ca. 20%(oder mehr?) Menschen mit Spenderausweis, viele Unentschlossene, die sich mit dem Thema nicht befassen wollen oder lieber erst dann, wenn es soweit ist, und wahrscheinlich wenige, die das völlig ablehnen, sei es nun aus religiösen oder anderen Gründen. Aber für diese käme doch so ein Gesetz im Ausland einer Katastrophe gleich, wenn sie davon so überrascht würden wie ich. Ich bin ja nur per Zufall über diese Regelung gestolpert. Daher vermute ich, dass es mindestens 50 % (wahrscheinlich viel mehr) der Urlauber nicht wissen.
Die Regelung finde ich persönlich besser, als die in Deutschland. Viele Menschen sind bereit ihre Organe zu spenden, denken aber nicht daran, sich einen Organspendeausweis zu besorgen. Und wenn es zu spät ist, geht das auch nicht mehr!
Völlig richtig! In Deutschland gehen viele wertvolle Organe mit den Verstorbenen aus Bequemlichkeit ins Grab. In Österreich ist es eben genau andersrum. Wer aus Faulheit oder Gedankenlosigkeit nichts unternimmt, tut was Gutes.
Ich muss mich da leider auch an die eigene Nase fassen. Ich finde Organspenden natürlich wichtig, habe mich aber noch nicht aufgerafft, mir einen Spenderausweis machen zu lassen.
in belgien z.b. gibt es diese "umgekehrte" regel auch, allerdings überrascht es mich auch, daß man, wenn man in dem betreffenden land zu schaden kommen sollte,den gesetzen dieses landes unterliegt. ich habe seit sehr vielen jahren einen spenderausweis, vera, wenn du das nächste mal in eine apotheke gehst, nimm dir doch einfach so einen ausweis mit, fülle ihn aus, und fertig! ist ganz einfach und tut auch nicht weh(hoffe ich wenigstens) das wird dir ein gutes gefühl geben,so geht es mir zumindest. LG chris
Tja so ist das eben in Österreich, die wollen eben nur unser bestes ( Maut und Organe ) Aber es stimmt schon, würde die Zustimmung zur Entnahme automatisch gegeben wie in Österrech, sähe es in Deutschland mit Spenderorganen wesentlich besser aus. Nicht wegen wollen oder nicht sondern wegen der Bequemlicheit oder Gedankenlosigkeit der Personen, die eigentlich spenden würden.
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