was weiß ich. ich hab nur oberflächiges wissen diesbezüglich. les mich grad erst richtig ein. es ist ja so dass in einem anderen land das recht des landes wo man die staatsbürgeschaft hat zählt, zumindest was boote angeht(am meer?).
das beispiel mit den italienern ist doch richtig so, oder etwa nicht?
sind ja nicht meine "behauptungen".gebe das weiter was ich erfahren habe. dann erklär du mir wieso die italiener in ihrem land bis 40 ps scheinfrei fahren dürfen, du aber als deutscher dort nur 4ps fahren darfst?
Zitatdann erklär du mir wieso die italiener in ihrem land bis 40 ps scheinfrei fahren dürfen, du aber als deutscher dort nur 4ps fahren darfst?
1. weiß ich nicht ob das stimmt 2. wenn es so wäre, warum sollte es nicht so sein? Das Fahrerlaubnisrecht für Boote ist ein reines innerstaatliches Recht, und wenn die Italiener das so festlegen, dann ist das eben so. 3. ok, man könnte es als verbotene Diskriminierung sehen, wenn es so wäre... (und auch so formuliert wäre), das ist aber ein anderes Thema
die in Deutschland geltende Regelung findest Du hier:
hLeider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
vielleicht hilft Dir der §1 Abs. 1 Satz 2 der Sportbootführerscheinverordnung-See
mein bescheidener Wissensstand sagt zu Italien folgendes: In Italien sind Boote bis 40 PS Führerschein frei aber nur für Boote unter Ital. Flagge. Fährt ein Wohnsitz Deutscher mit einemItal. Charterboot ist das OK Fährt er aber mit seinem eigenem Boot unter Deutscher Flagge benötigt er einen Bootsführerschein.
Auch wenn Kroatien zur EU kommt wird sich an der 5 PS Regel nix ändern denn Bootsführerscheine sind immer noch Landesrecht. Du dürftest dich nicht wirklich informiert haben denn sonst hättest du schon längst den Bootsführerschein gemacht. Egal ob den SBF See oder das HR Patent beide haben ihre Berechtigung. Deine Freunde können ja mit finanzieren beim Schein ist auf dauer gesehen preiswerter. Es soll ja vorkommen das dich die Raber Polizei öfter anhält, auch das Boot können sie einziehen. Der Vermieter wird sich rausreden können aber du hast alle Probleme. Sollest du doch auf die Idee kommen das HR Patent zu machen dann mach auf alle Fälle das B Patent inkl. Seefunk. Damit darfst du fast alle Charterboote/Schiffe/Yachten fahren und natürlich auch dein eigenes.
Entweder du kennst alle Regeln im Bootssport - dann mußt du nur die Prüfung für den KRO-Schein ablegen. (Ob der Schein nächstes Jahr immer noch so einfach zu machen ist, ist nicht sicher). Oder du kennst die Regeln noch nicht - dann hast du als Schiffsführer auf einem Boot nichts verloren und solltest diese erst lernen. mr3
Ich kann dir nur sagen , wenn die nächstes Jahr auch so viel kontrolieren wie Heuer, wünsch ich dir viel Spass und eine ganz dicke Urlaubskasse. Zum anderen für zu schnelles Fahren (im Kanal oder Uferbereich) verlangen sie " nur " 1000 Kn, das wird bei Fahren ohne Schein nicht reichen. Probiers aus und berichte uns darüber.
Zitat von ketzer111ich weiß trotzdem immernoch nicht was die strafe wäre
Gemäß den Bestimmungen des Maritime Code variiert die Strafe für Personen die ein Boot oder Yacht ohne gültige Lizenz fahren, zwischen 300 u. 8oo Kuna. Den Rest übersetze ich dir nicht.
Prema odredbama Pomorskog zakonika, kazne za osobe koje upravljaju brodicama ili jahtama bez odgovarajuće dozvole o osposobljenosti kreću se između 300 i 800 kuna. U svakom slučaju, te su kazne premale u odnosu na moguće posljedice njihova neznanja ili manjka plovidbenog iskustva iako posjedovanje svjedodžbi ne jamči odgovarajuću pripremljenost za trenutačne uvjete na moru.
Und schau lam, was der Guglübersetzer daraus macht:
Gemäß den Bestimmungen des Maritime Code, variiert die Strafen für Personen, die das Boot oder Yacht zu verwalten, ohne eine gültige Lizenz des Trainings zwischen 300 und 800 Kuna. In jedem Fall sind diese Strafen zu gering im Verhältnis zu den möglichen Folgen ihrer Unwissenheit oder Navigations-Erfahrung, obwohl besitzt das Zertifikat keine Garantie für die angemessene Vorbereitung auf die aktuellen Bedingungen auf See.
Außerdem stehen hier die genauen Bestimmungen auch auf deutsch drin: www.gidf.de
habe ich das noch richtig in Erinnerung, dass Außenbordmotore bis incl. 4 PS ohne Führerschein gefahren werden dürfen?
Bekannte von mir machen auf Peljesac Urlaub und brauchen ein Boot. Die Vermieter würden ihnen das eigene Boot (so ein Plastikding mit 4 PS AB) leihen.
Doch jemand sagte mir in Kroatien müsste jeder der ein Boot, gleichgültig welcher, einen Küstenführerschein haben.
Richtig, seit etlichen Jahren ist für das Führen eines motorisierten Bootes ein gültiger Führerschein erforderlich. Eine „Freigrenze” gibt es nicht mehr.
Danke!
Ist also der Muskelkraftmotor fällig!
Na, das ist gesund: 7 Personen im Boot!
Da kommt Papa aber schlank und rank wieder nach Deutschland zurück.
Und eine Menge mehr Muskeln! [smile]
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