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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 65 Antworten
und wurde 5.992 mal aufgerufen
  
 Bauen und Immobilien in Kroatien, Häuser, Grundstücke, Vermietung
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karl-hermann Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 346

31.08.2012 08:14
#21 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Hallo im Forum
Als Feunde gelten wirklich Freunde und gut Bekannte. Davon darf man 15 Personen im Jahr aufnehmen. Selbstverständlich müssen diese Leute angemeldet werden und auch Kurtaxe bezahlen. Hier bei uns im zentralen Touristbüro. Enge Verwandte wie Eltern, Geschwister, Kinder und Enkel fallen nicht unter die Reglung. Selbstverständlich wird das auch kontrolliert, auch in der Form das nach Wohnort oder auch nach Namen und Alter von Kindern gefragt wird. Nicht nur von Freunden die momentan im Haus sind sondern schon früher da waren. Bei manipulierten Gästen eine Fleißaufgabe. Diese 15 Freunde beziehen sich auf einen Eigner. Wenn zwei Personen auf die Immobilie eingetragen sind erhöht sich die Zahl um weitere 15 Freunde.
Viele Grüße von der Insel, karl-hermann www.villaoleander.de

habby00 Offline



Beiträge: 78

31.08.2012 15:24
#22 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

habe dieses thema hier,seit 2002 und es hat sich herausgestellt,das keine kurtaxe bezahlt werden muss,wenn man offiziell nicht vermietet.welche freunde nun enge freunde sind,oder wer mit wem verwandt ist,ist uninteressant,da sich die inspektoren,diese arbeit,mit sicherheit nicht machen.denn ,ich kann in der ganzen welt,freunde haben,von daher,ist das völliger quatsch.

habby00 Offline



Beiträge: 78

31.08.2012 16:21
#23 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

ach und noch :auch familie,verwandte egal,alles fällt unter diese regelung.selbstverständlich muss man diese anmelden und zählen zu den 15 personen dazu.man muss nicht denken,das es hier ums geld,sondern,das wenn etwas passiert,die polizei weiss,wo diese leute hingehören.

Pyari Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 9.174

31.08.2012 16:37
#24 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Zitat
man muss nicht denken,das es hier ums geld,sondern,das wenn etwas passiert,die polizei weiss,wo diese leute hingehören.



das ist korrekt! Auch wenn wir in Slawonien bei der Familie sind melden wir uns polizeilich immer an...

_________________
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Jolanda Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 269

31.08.2012 16:44
#25 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Zitat von habby00 im Beitrag #22
habe dieses thema hier,seit 2002 und es hat sich herausgestellt,das keine kurtaxe bezahlt werden muss,wenn man offiziell nicht vermietet.welche freunde nun enge freunde sind,oder wer mit wem verwandt ist,ist uninteressant,da sich die inspektoren,diese arbeit,mit sicherheit nicht machen.denn ,ich kann in der ganzen welt,freunde haben,von daher,ist das völliger quatsch.


kann ich so nicht stehen lassen (vielleicht ist es regional auch unterschiedlich) aber in Rab zahle ich auch als Immobilienbesitzer eine verminderte Kurtaxe (2,10 Kuna pro Tag oder aber eine Pauschale für den geasmten Zeitraum von 60 Kuna, je nachdem was günstiger für mich ist) im Zeitraum 15.06. bis 15.09. (Hauptsaison)

Donja vala Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 635

31.08.2012 17:06
#26 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Zitat
es hat sich herausgestellt,das keine kurtaxe bezahlt werden muss,wenn man offiziell nicht vermietet



Man muss aber polizeilich an dieser Adresse gemeldet sein. Wen man aber anderswo in Kroatien oder Deutschland oder was weiss ich gemeldet ist,
ist man verplichtet sich für diesen Zeitraum des Aufenthaltes sich als Turist anzumelden und die Kurtaxe zu zahlen.
Es sei den du gehst zum Meldeamt und änderst deinen Wohnsitz bzw.giebs diese Adresse an als dein Zweitwohnsitz ( boraviste ).
In wie fern sich das aber lohnt,um die Kurtaxe zu umgehen weiss ich nicht.

Wo schon die möglichkeit gegeben ist bis zum 15.07. sich bei der Turisticka zajednica sich ( oder enge Verwante egal welche Nationalität ) zu melden und ein Pauschal Betrag von 20kn pro Person für die ganze Saison zu entrichten.
Am sonsten gilt für Vermieter wie auch für Privatpersonen, in der Saison dürfen 15 Freunde oder Verwante beherbegt werden.

LG

Vera Online

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.649

31.08.2012 17:11
#27 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Zitat von Donja vala im Beitrag #26

Am sonsten gilt für Vermieter wie auch für Privatpersonen, in der Saison dürfen 15 Freunde oder Verwante beherbegt werden.




Wie definierst du Saison? Ist das ein festgelegter Zeitraum oder ein ganzes Jahr?

________________________
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Jablan Offline



Beiträge: 180

31.08.2012 17:37
#28 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Zitiere mal Donja Vala mit mein Kenntnisse dazu.

Man muss aber polizeilich an dieser Adresse gemeldet sein.
Stimmt.

Wen man aber anderswo in Kroatien oder Deutschland oder was weiss ich gemeldet ist, ist man verplichtet sich für diesen Zeitraum des Aufenthaltes sich als Turist anzumelden und die Kurtaxe zu zahlen.
Laut Gesetz, in der alltäglichen Praxis sieht man das nicht so eng. Das Gleiche gilt für den 15-Zahl. Streng genommen gilt dies auch wenn man z.B. mit Bekannten in das Dorf-Nebenan ein schönen Abend erlebt und man zum übernachten eingeladen werdet, also erst am nächsten Morgen wieder nach Hause kommt.

Es sei den du gehst zum Meldeamt und änderst deinen Wohnsitz bzw.giebs diese Adresse an als dein Zweitwohnsitz ( boraviste ).
In wie fern sich das aber lohnt,um die Kurtaxe zu umgehen weiss ich nicht.

Falsch. Meldeamt = Polizei und da hat man der Qual der Wahl: Feste Wohnsitz = Hauptverbleib oder nicht, aber dies trifft nur zu wenn man der Kroatische Staatsangehörigkeit hat oder eine Aufenthaltsgenehmigung.
Für Ausländer sieht es etwas anders aus: das Haus ist Eigentüm einer Firma, hat damit keine feste Bewohner und von daher müss jeder immer angemeldet werden bei der Polizei und eventuell Turisticka Zajednica.

Der Höhe der Kurtaxe/Turistensteuer ist unterschiedlich, es ist eine lokale/ortliche Steuer.

Zitat von Vera im Beitrag #27
Wie definierst du Saison? Ist das ein festgelegter Zeitraum oder ein ganzes Jahr?

Saison ist Vermietungszeitraum laut Genehmigung, an der Küste meistens von Anfang April bis Ende Oktober. Gibts es keine Heizung im Haus, darf man nicht über den Wintermonaten vermieten.

ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

31.08.2012 21:53
#29 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Hallo alle zusammen,

ich möchte mal die ganzen hier angesprochenen Themen kurz zusammenfassen:
1. Kurtaxe
Jeder Übernachtungsgast egal ob Kroate oder Ausländer der nicht an dem Ort mit festem Wohnsitz gemeldet, ist muss Kurtaxe zahlen.
Kinder bis 12 Jahren sind befreit. Zwischen 12 und 18 fällt nur die halbe Kurtaxe an.
Immobilienbesitzer von Ferienwohnung egal ob Kroaten oder Ausländer kommen in den Genuss einer verbilligten Tageskurtaxe oder einer Jahrespauschale. Diese zahlen auch nur während der Saison vom 15.06. bis 15.09. Kurtaxe. Verwandte ersten Grades Ehegatten, Kinder, Eltern usw. fallen auch unter diese Vergünstigungen.
Gewerbliche oder private Vermieter sind verpflichtet ihre zahlenden Gäste zur Kurtaxe anzumelden und diese auch zu zahlen.
Private Gäste können/müssen sich entweder selbst anmelden und zahlen, oder der Gastgeber übernimmt dies.

2. Polizeiliche Meldung
in vielen, wenn nicht sogar den meisten Ferienorten in HR übernimmt das Touristbüro bei der Anmeldung der Kurtaxe gleichzeitig die polizeiliche Meldung. Hier ist es auch wieder so dass gewerbliche oder private Vermieter ihre zahlenden Gäste innerhalb 24 Stunden melden müssen. Der "Privat untergebrachte Urlauber" muss sich selbst innerhalb 48 Stunden anmelden.
Es müssen alle Personen allen Alters gemeldet werden. Erfolgt dies bei der Kurtaxenanmeldung müssen eben auch Kinder bis 12 gemeldet werden, für diese wird dann keine Kurtaxe erhoben.

3. Vermietung
Bis jetzt können Ausländer ihre Ferienimmobilie als natürliche Person n i c h t vermieten. Es gibt hierfür unter keinen Umständen eine Genehmigung. Dies funktioniert nur mit Gründung einer Firma d.o.o. (GmbH). Dies ist aber so kostenintensiv dass sich das nur wegen Vermietung nicht rentiert.
"Schwarzvermietung" wird immer mehr kontrolliert und auch geahndet. Wird ein Verstoß festgestellt müssen die Urlauber die Ferienwohnung innerhalb 24 Stunden verlassen und diese wird versiegelt bis der Eigentümer seine Strafe gezahlt hat.
Schwarzvermieter erkennt man sehr schnell vor Ort, denn es muss am Eingang gut ersichtlich dieses obligatorische blaue Schild für Vermietung angebracht sein. Auf diesem Schild sind auch die Sterne für die zugeteilte Kategorie ersichtlich. Fehlt dieses Schild am Haus/Wohnung ist es mit Sicherheit eine Schwarzvermietung.
4. 15 Personen
Da es für die Behörden sehr schwer ist zu kontrollieren wer nun nicht zahlender Freund ist, gibt es eine interne Vorgabe die keinerlei Rechtsgrundlage besitzt.
- Verwandte ersten Grades (siehe oben) zählen nie zu diesen obligatorischen Personen und können sich ungehindert so oft sie wollen in der Immobilie aufhalten
- bei Personen ob verwandt oder nicht, die zusammen mit den Eigentümern den Urlaub in der Immobilie verbringen geht man automatisch davon aus, dass es sich um nicht zahlende Freunde handelt
- bei bis zu 15 Personen im Kalenderjahr die die Immobilie nutzen, wird auf eine Kontrolle der Situation meistens aber nicht immer verzichtet.
Diese Personenzahl ist nicht bindend oder rechtsverbindlich sondern nur ein Richtwert. Mit dem Führen einer Anwesenheitsliste auf der ersichtlich ist in welchem Verhältniss man zu seinen Besuchern steht kann man aber Vorsorge treffen, dass bei einer Kontrolle der Nachweis einer kostenlosen Unterbringung erfolgen kann.

Ich möchte auch nur noch darauf hinweisen, dass die Kontrollen immer mehr zunehmen und mittlerweile die Behörden immer mehr vernetzt werden, so dass es immer einfacher wird Schwarzvermietern und Kurtaxenprellern auf die Spur zu kommen. Die Strafen sind drastisch und es werden nicht nur Geldbußen verteilt, sondern es kann auch dazu führen, dass man ein zeitlich begrenztes Einreiseverbot bekommt und noch drastischere Maßnahmen.

Ich hoffe ihr habt gemerkt, dass ich mich als Immob-Besitzer mit dieser Thematik schon jahrelang intensiv befasse. Ich hoffe etwas zur Aufklärung beigetragen zu haben.

laku noć

Ursula

karl-hermann Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 346

01.09.2012 08:24
#30 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Genau so ist es,
Bravo Ursula
Viele Grüße von der Insel, karl-hermann

svajcarac1 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 11.327

02.09.2012 07:22
#31 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

ich finde es auch OK dass man die Taxen bezahlt, man nutzt ja auch die Infrastruktur.

scorpio1 Offline



Beiträge: 6

02.09.2012 12:52
#32 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

"ich finde es auch OK dass man die Taxen bezahlt, man nutzt ja auch die Infrastruktur"

Als Immobilienbesitzer zahlt man Gemeindesteuern und seit 2011 auch eine Zweitwohnungssteuer "für eine Wohnung am Meer".Damit dürfte wohl die Nutzung der Infrastruktur hinreichend abgegolten sein. Wozu soll ich also auch noch Kurtaxe bezahlen?

ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

02.09.2012 18:14
#33 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

[Als Immobilienbesitzer zahlt man Gemeindesteuern und seit 2011 auch eine Zweitwohnungssteuer "für eine Wohnung am Meer".Damit dürfte wohl die Nutzung der Infrastruktur hinreichend abgegolten sein. Wozu soll ich also auch noch Kurtaxe bezahlen?[/quote]


Warum zahlt man in Deutschland Grundsteuer, warum zahlt man in Deutschland Zweitwohnungssteuer und warum zahlt man in Kurstädten als nicht dort dauerhaft gemeldeter Kurtaxe????

Um es mal ganz deutlich zu sagen: wer es sich leisten kann eine Ferienimmobilie zu besitzen dem dürften die Kurtaxe mit max. 60 kuna ( ca. 8,40 €)für den Immobilienbesitzer und 60 kuna für den Ehepartner, sowie 30 kuna für jedes Familienmitglied (direkte Verwandte) PRO Kalenderjahr wohl keine Bemerkung wert sein!!!!!!!!!!!!!!!!



Gruß

Jablan Offline



Beiträge: 180

03.09.2012 00:09
#34 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Zitat von scorpio1 im Beitrag #32
und seit 2011 auch eine Zweitwohnungssteuer "für eine Wohnung am Meer".
Deine Zweitwohnungssteuer gibt es noch nicht, weil die Daten von Kataster/Grundbuch noch nicht zuverlässlich genug sind. Deshalb werden zur Zeit nur die Eigentümer unbenutzte Häuser zur Kasse gebeten.

Sockenmann Offline

verstorben


Beiträge: 11.223

03.09.2012 02:29
#35 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Zitat
Warum zahlt man in Deutschland Grundsteuer, warum zahlt man in Deutschland Zweitwohnungssteuer und warum zahlt man in Kurstädten als nicht dort dauerhaft gemeldeter Kurtaxe????


Ganz einfach, weil man doof ist
Mich wunderts, dass sie die Luftsteuer noch nicht erfunden haben, aber das kann noch kommen.

Wir zahlen 400 oder 500,- Kuna für das Regenwasser, welches vom Dach auf den Boden tröpfelt.
Als ich bei der Gemeinde wissen wollte, was der Quatsch soll, weil die Regenrinnen nicht an Kanal angeschlossen werden dürfen, sagte die Birne vor mir nur lapidar - das wäre in der EU so üblich

ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

03.09.2012 08:53
#36 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Hallo Sockenmann,

die Dame hatte recht. Diese Vorschrift gibt es in Deutschland auch schon jahrelang (Niederschlagswasser). Nur wurde es von vielen Gemeinden bisher noch nicht umgesetzt, da die Erfassung der Grundstücke und der Flächen sehr aufwendig ist. In meiner Heimatstadt in Deutschland haben wir das jetzt gerade erfahren. Alle Grundstücke der Stadt wurden jahrelang mit Luftaufnahmen erfasst, die versiegelten Flächen und dazu zählen nicht nur Dachflächen sondern auch gepflastertes Grundstück (hier wird nochmals unterteilt in verschiedene Pflasterarten voll versiegelt usw.). Mit einem Fragebogen mussten wir die Daten überprüfen und ergänzen. Was uns das in Zukunft kosten wird, kann uns aber bisher noch niemand sagen. ALSO EU grüßt und Kroaten setzt nun die Vorschriften um. Da wird noch mehr auf uns zukommen.


Gruß Ursula

p.S. Was in Kroatien gezahlt werden muss ist die "Ferienhaussteuer".

Vera Online

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.649

03.09.2012 10:06
#37 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Das mit dem Regenwasser wird bei uns schon seit über 10 Jahren berechnet. Man kann einen Teil davon einsparen, wenn man z.B. in der Grundstückseinfahrt eine Drainage legt, so dass das Wasser im Boden versickert, statt in den Kanal zu laufen.

________________________
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RiZi Offline



Beiträge: 6

03.09.2012 10:41
#38 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Zitat

Ich hoffe ihr habt gemerkt, dass ich mich als Immob-Besitzer mit dieser Thematik schon jahrelang intensiv befasse. Ich hoffe etwas zur Aufklärung beigetragen zu haben.
Ursula

Zitat


Vielen Dank, Ursula, das war ein Beitrag, der sachlich und präzise meine Frage berantwortet und die vielen Facetten dazu beleuchtet hat.
Nun ist mir einiges klarer. Dennoch führe ich den thread fort, weil ich noch Anschlussfragen habe:
1. In zwei Wochen werde ich wieder mit zwei Freunden in unser Haus auf Krk fahren, um dort ca 2 wochen zu bleiben. Nun wird der zweite Freund schon die Nummer 16 ( der Nicht-Verwandten-Freunde) sein.
muss ich ihn nun woanders einquartieren, oder was sollte ich, Deiner Meinung nach, Ursula, machen?
2. Was ist wohl vom wahrscheinlichen zukünftigen EU-Beitritt im nächsten jahr in dieser Hinsicht zu erwarten? Werden die Meldepfllichten wohl gelockert? Wird es wohl möglich sein bzw. leichter sein zu vermieten? Könnte es dann ohne Gründung einer d.o.o. gehen?
(Bisher war vermieten für uns nicht das Thema, da wir noch viel zu renovieren hatten,in Zukunft wollen wir das aber schon in kleinem (!) Rahmen (max. 10-20 Gäste pro Jahr) tun, um wenigstens die Fixkosten für die Immobilie zu erwirtschaften?)
und überhaupt... vielen Dank an alle Schreiber/innen für die rege Beteiligung an diesem Thread.
Gruß Gerhard

Vera Online

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.649

03.09.2012 10:54
#39 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

@ RiZi

Vielleicht hilft dir das weiter: http://www.anwalt.de/rechtstipps/die-ein...tal_030392.html

________________________
Meine Fotogalerie

Jablan Offline



Beiträge: 180

03.09.2012 12:41
#40 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Zitat von RiZi im Beitrag #38
1. In zwei Wochen werde ich wieder mit zwei Freunden in unser Haus auf Krk fahren, um dort ca 2 wochen zu bleiben. Nun wird der zweite Freund schon die Nummer 16 ( der Nicht-Verwandten-Freunde) sein. Muss ich ihn nun woanders einquartieren, oder was sollte ich, Deiner Meinung nach, Ursula, machen?
Bin zwar nicht Ursula, aber ich würde mich an deiner Stelle keine Gedanken oder Sorgen machen, diesen 15-Zahl ist inoffiziell. Du hast bist jetzt immer jeder angemeldet bei der Polizei? Falls Ja, hast du einen guten Ruf bei der Polizei und lasst man dich in Ruhe weitermachen.
Zitat von RiZi im Beitrag #38
2. Was ist wohl vom wahrscheinlichen zukünftigen EU-Beitritt im nächsten jahr in dieser Hinsicht zu erwarten? Werden die Meldepfllichten wohl gelockert? Wird es wohl möglich sein bzw. leichter sein zu vermieten? Könnte es dann ohne Gründung einer d.o.o. gehen?
Der Meldepflicht, überhaupt diesen Hang nach Bürokratie, stammt noch aus den Jugo-Zeitalter und lässt sich bestimmt nicht so schnell ausrotten. Nur dies ist klar: Nach Übergangsfristen durfen Auslander als natürliche Persohn auch Immobilien besitzen.

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