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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 65 Antworten
und wurde 5.992 mal aufgerufen
  
 Bauen und Immobilien in Kroatien, Häuser, Grundstücke, Vermietung
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Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.649

03.09.2012 13:31
#41 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Zitat von Jablan im Beitrag #40
Nur dies ist klar: Nach Übergangsfristen durfen Auslander als natürliche Persohn auch Immobilien besitzen.

Besitzen dürfen sie diese doch auch jetzt schon...nur nicht vermieten!

________________________
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Botenheimer1 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 662

03.09.2012 13:59
#42 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Zitat von Sockenmann im Beitrag #4
Wird das echt kontrolliert, ob Besuch angemeldet ist?


Obwohl wir in Jadranovo schon fast zum Inventar gehören, sind wir (und unser Vermieter) dieses Jahr im Juni von der Polizei kontrolliert worden. Doch da alles ordnungsgemäß angemeldet war, gab es keine Probleme. Wir unterstützen solche Kontrollen auf jeden Fall!

... an der Grenze des Wissens beginnt der Glaube (A.Einstein)

scorpio1 Offline



Beiträge: 6

03.09.2012 15:13
#43 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Zitat von Jablan
"Deine Zweitwohnungssteuer gibt es noch nicht, weil die Daten von Kataster/Grundbuch noch nicht zuverlässlich genug sind. Deshalb werden zur Zeit nur die Eigentümer unbenutzte Häuser zur Kasse gebeten."

Ah ja? ich besitze ein Appartement in einem Haus in dem ich der einzige Ausländer bin sonst wohnen dort nur Kroaten. Ich werde dort sehr wohl zur Kasse gebeten.
Wenn wir schon bei Steuern sind, jede Menge Kroaten erhalten und erhielten Post vom Finanzamt Neubrandenburg in Deutschland mit nicht unerheblichen Steuernachforderungen für ihre deutsche Pension. Dass diese Betroffenen, die sich diese Nachforderungen kaum leisten können, gegen einen EU-Beitritt Kroatiens sind ist wohl verständlich.

kastela Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.286

03.09.2012 15:36
#44 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Zitat von scorpio1 im Beitrag #43
Zitat von Jablan
Wenn wir schon bei Steuern sind, jede Menge Kroaten erhalten und erhielten Post vom Finanzamt Neubrandenburg in Deutschland mit nicht unerheblichen Steuernachforderungen für ihre deutsche Pension. Dass diese Betroffenen, die sich diese Nachforderungen kaum leisten können, gegen einen EU-Beitritt Kroatiens sind ist wohl verständlich.


Hallo scorpio: Eben diesen Artikel im Netz gefunden: http://www.welt.de/finanzen/steuern-rech...teuerfalle.html

Es gibt Möglichkeiten für Rentner an dieser Steuer vorbei zu kommen.

Kroatien: Urlaub an der Adria Trogir, Split: Haus Viersen

Jablan Offline



Beiträge: 180

03.09.2012 15:52
#45 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Zitat von scorpio1 im Beitrag #43
Ah ja? ich besitze ein Appartement in einem Haus in dem ich der einzige Ausländer bin sonst wohnen dort nur Kroaten. Ich werde dort sehr wohl zur Kasse gebeten.
Ist nur möglich wenn dieses Appartement keine offiziell gemeldete Bewohner hat. Am Sonsten: Überprüfe auf welche Art du dort angemeldet bist, als Kroat oder als Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung.
Zitat von Vera im Beitrag #41
Besitzen dürfen sie diese doch auch jetzt schon...nur nicht vermieten!
Besitz nur über eine Firma, nicht als natürliche Person, dafür braucht man doch die Koratische Staatsangehörigkeit.

scorpio1 Offline



Beiträge: 6

03.09.2012 16:42
#46 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

"Zitat von scorpio1 im Beitrag #43
--------------------------------------------------------------------------------
Ah ja? ich besitze ein Appartement in einem Haus in dem ich der einzige Ausländer bin sonst wohnen dort nur Kroaten. Ich werde dort sehr wohl zur Kasse gebeten.
--------------------------------------------------------------------------------

Ist nur möglich wenn dieses Appartement keine offiziell gemeldete Bewohner hat. Am Sonsten: Überprüfe auf welche Art du dort angemeldet bist, als Kroat oder als Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung"
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
die kroaten die dort wohnen sind alle offiziell angemeldet da es sich um ihren hauptwohnsitz handelt. bei dem haus handelt es sich um kein ferienhaus und ich melde mich in meinem appartement wenn ich dort bin ganz offiziell bei der polizei als tourist an. daueraufenthaltsgenehmigung habe ich keine und will auch keine. laut aufenthaltsgesetz 2008 darf ich mein appartement auch nur 90 tage innerhalb von 6 monaten nutzen. steuern "darf" ich aber für das ganze jahr bezahlen, ebenso müllabfuhr, strom, hausverwaltung usw. finde ich einfach toll oder soll ich es schlicht und einfach abzocke von touristen nennen die sich eigentum in kroatien gekauft haben bevor diese regelung in kraft getreten ist.

Jolanda Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 269

03.09.2012 18:07
#47 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Zitat von Jablan im Beitrag #45
Besitz nur über eine Firma, nicht als natürliche Person, dafür braucht man doch die Koratische Staatsangehörigkeit.


das wurde doch schon vor Jahren (2009) gelockert und man darf auch als Ausländer ohne kroat. Firma eine Immobilie besitzen, nur eben vermieten darf man nicht
hier ein Artikel von damals: http://www.welt.de/welt_print/article319...Auslaender.html

RiZi Offline



Beiträge: 6

03.09.2012 18:28
#48 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Schon seltsam, welch gegensätzliche Meinungen hier im Forum kursieren. Ich weiß ja auch vieles nicht so sicher, deshalb habe ich mich an das Forum gewandt. Aber wenn ich etwas nicht so sicher weiß, dann schreib ich auch nichts dazu.
Folgendes weiß ich: Ich habe im Jahr 2005 ohne Gründung einer Firma ein Haus auf Krk gekauft. Es hat zwar 5 Jahre gedauert, bis das im Grundbuch eingetragen war, aber es ging, ohne Firma, ohne Lockerung aus dem Jahr 2009.
Gruß Gerhard

Petrina Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.268

03.09.2012 20:08
#49 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Es ist nicht nur seltsam, sondern auch teilweise unverständlich, welche "Informationen" und Gerüchte kursieren.
Gerade heute hat ein Deutscher unseren Gästen erzählt, mann könne hier nur als Kroate Immobilien erwerben.
Richtig ist:
Jeder EU-Bürger kann in Kroatien Häuser, Appartments und Baugrundstücke rechtlich problemlos als natürliche Person erwerben.
Alle nicht im Baugebiet liegenden Grundstücke und landwirtschaftliche Flächen sind hiervon ausgenommen.
Dies gilt nach dem EU-Beitrittsvertrag auch noch einige Jahre.
Also ist die Spekulationsmöglichkeit ausländischer Investoren eingeschränkt.
Der Erwerb von Immobilien durch Ausländer ist im übrigen schon länger möglich.
Früher benötigte man allerdings noch Genehmigungen von zwei Ministerien und das konnte schon mal länger dauern.
Wir haben als Deutsche schon vor 12 Jahren gekauft und hatten keine Probleme.
Man muß halt die richtigen Berater haben.
Wer sich für Immobilien in diesem schönen Land interessiert, sollte sich nicht abschrecken lassen.
Mit den richtigen Informationen, etwas Geduld und Kontakten vor Ort ist dieser Erwerb problemlos möglich.
LG

ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

03.09.2012 20:24
#50 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Hallo Gerhard,

wenn Du meinen Beitrag nochmals liest, findest Du die Antwort auf Deine Frage. Wenn der Eigentümer zusammen mit Freunden in seiner Immobilie ist, gehen die kroatischen Behörden von vorneherein davon aus, dass nicht vermietet wird!!!
Es wird auch nicht automatisch kontrolliert wenn die "15 Personen" erreicht sind, sondern das ist nur ein Richtwert für die Behörden.
Ich betone nochmals, wenn man eine Liste seiner Besucher führt und den Verwandschaftsgrad oder die sonstige Beziehung erklärt, dann hat man mit der Kontrolle keine Schwierigkeiten. Immer vorausgesetzt es entspricht alles der Wahrheit.
Einen Nachbarn von uns haben Sie vor 3 Jahren die Wohnung versiegelt da bei der Kontrolle zahlende Gäste angetroffen wurde. Er war dann so schlau und hat seine immer noch zahlenden Gäste instruiert sich als Freunde/Bekannte die nichts zahlen auszugeben. Im August wurde wieder kontrolliert und dabei die angeblich nicht zahlenden Gäste über Details wie Geburtsdatum, Wohnort, Telefonnummer usw. ausgefragt. Diese konnten diese Fragen natürlich nicht beantworten und deshalb wurde Schwarzvermietung unterstellt und die Wohnung versiegelt. Die Gäste mussten innerhalb 24 Stunden die Wohnung verlassen.

Lieber Scorpio,

du bringst verschiedene Themen durcheinander. Einmal geht es um den Erwerb einer Immobilie, die in Kroatien z.B. den Europäern bisher schon zum größten Teil gestattet ist. Immobilien-Besitz zieht in HR genau wie in Kroatien Pflichten z.b. eben Steuern nach sich.
Die Aufenthaltsgenehmigung in HR ist bisher kein bisschen anders mit den 90 Tagen geregelt, wie in Europa der Aufenthalt für Nicht-Europäer. Ausserdem galt diese Vorschrift schon immer. Auch schon vor 2008. Ein Kroate darf sich ohne Daueraufenthaltsgenehmigung auch in Deutschland nur die 90 Tage innerhalb 6 Monaten aufhalten, egal wieviel Grundbesitz er in D eventuell hat. Auch dieser muss Steuern und Abgaben für ein ganzes Jahr zahlen. Oder glaubst Du es gibt irgendein Land bei dem Abgaben die sich auf ein Grundstück beziehen nach der Aufenthaltsdauer berechnet werden?

Diese 90 Tage Regelung entfällt mit dem EU Beitritt. Das heißt aber nicht, dass Ausländer automatisch als natürliche Personen vermieten dürfen. Das ist immer noch eine Einkunftserzielung nicht in privater sonder gewerblicher Vermietung und braucht eben eine entsprechende Genehmigung. eine der vielen Vorschriften dieser Genehmigung zum Vermieten ist z.B. die Nennung eines Ansprechpartners von Seiten des Vermieters der immer vor Ort ist. Dieser muss auch eine jährliche Gesundheitsuntersuchung nachweisen können.
Jeder meint es wäre nur mit ein paar Kuna getan die Erlaubnis zur Vermietung zu erlangen, dem ist aber nicht so.
Man braucht erst eine Genehmigung die von der entsprechenden Gespannschaft(entspricht unserem Landkreis)erteilt wird, dann müssen für das Mietobjekt alle baurechtlichen Genehmigungen und Abnahmen vorliegen, dann wird das Objket vom örtlichenn Tourismusverband abgenommen und in die entsprechende Kategorie (Sterne) eingestuft, dann bedarf es eben des Ansprechpartners mit Gesundheitszeugnis, das blaue Schild Apartmani muss entsprechend am Objekt angebracht sein, es muss ein Beschwerdebuch-Gästebuch ausliegen, die Rechnung für den Gast muss nach Vorschriften ausgefüllt werden, der Vermieter ist verpflichtet den Gast anzumelden und die Kurtaxe abzuführen, es müssen nicht nur Abgaben für Steuern und Kurtaxe, sondern auch eine Abgabe an den Tourismusverband gezahlt werden, usw. usw.
So jetzt habe ich euch zugetextet.
Vielleicht ist für den einen oder anderen ja was interessantes dabei.

Erwähnen muss ich noch, dass dies natürlich alles auch ein Schutz für die Feriengäste darstellt. Denn bei Schwierigkeiten kann sich der Gast direkt an den Tourismusverband vor Ort wenden, der sich der Sache dann annimmt.

Gruß Ursula

Jablan Offline



Beiträge: 180

03.09.2012 21:29
#51 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Zitat von Jablan im Beitrag #45
Besitz nur über eine Firma, nicht als natürliche Person, dafür braucht man doch die Koratische Staatsangehörigkeit.
Zitat von Jolanda im Beitrag #47
das wurde doch schon vor Jahren (2009) gelockert und man darf auch als Ausländer ohne kroat. Firma eine Immobilie besitzen, nur eben vermieten darf man nicht
Entschuldige, hatte ein anderes Gesetz im Kopf. Petrina hat es richtig dargestellt, die Problemen entstehen zuerst bei der Nutzung.

Petrina Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.268

03.09.2012 21:53
#52 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

@ Ursula
wiedermal alles so kurz wie möglich, klar und richtig dargestellt
so ist das.
Liebe Grüße

ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

04.09.2012 17:07
#53 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Hallo,

wollte in meinem letzten Beitrag natürlich schreiben


Immobilien-Besitz zieht in HR genau wie in D e u t s c h l a n d Pflichten z.b. eben Steuern nach sich.


@Petrina

danke für dein "Lob".
Grüße zurück

Ursula

RiZi Offline



Beiträge: 6

04.09.2012 18:52
#54 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

@Ursula
selbstverständlich auch von mir ein herzliches Dankeschön! Dein Beitrag war es mir auch wert, ausgedruckt zu werden.
Grüße
Gerhard

ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

05.09.2012 09:59
#55 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

hallo Gerhard,
schön dass Du für dich neue Informationen in meinem Beitrag gefunden hast.

Ich habe es mir eigentlich schon lange abgewöhnt in Foren mich in Diskussionen wie diesen hier "einzumischen". Es erstaunt mich mittlerweile fast garnicht mehr welche Behauptungen, Thesen, Halbwahrheiten usw. ins Netz gestellt werden. Wenn ich aber sehe, dass es Forumsteilnehmer gibt, die wirkliche INFO suchen, dann gebe ich gern mein Wissen und meine Erfahrung weiter. Für mich ist gerade das Thema etwas einfacher da diese Branche in D mein Beruf ist.
Ich selbst gebe nur diese Informationen weiter, von denen ich weiß dass sie stimmen. Wenn ich mir nicht 100% sicher bin weiße ich darauf hin. Die Foren und Themen wären sehr viel interessanter und informativer wenn sich alle daran halten würden. Aber so ist das nun.

Gerade Immobilienerwerb, Vermietung usw. ist ein sensibles Thema und man kommt sehr schwer an Informationen.

Gruß Ursula

Jutta Offline



Beiträge: 278

05.09.2012 11:01
#56 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Hallo Ursula,

was mich interessieren würde. Zahlt ihr eigentlich Ferienhaussteuer auf Rab?

Viele Grüße
Jutta

Jablan Offline



Beiträge: 180

05.09.2012 11:04
#57 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Zitat von ursula im Beitrag #55
Es erstaunt mich mittlerweile fast garnicht mehr welche Behauptungen, Thesen, Halbwahrheiten usw. ins Netz gestellt werden.
Was in diesem Fall nicht schwer ist, die Grauzone in Kroatien ist groß und daher sind die Erfahrungen sehr unterschiedlich. Auch diese 15-Zahl ist Teil eines Grauzones.

Behauptung:
Schwarzvermieter erkennt man sehr schnell vor Ort, denn es muss am Eingang gut ersichtlich dieses obligatorische blaue Schild für Vermietung angebracht sein. Auf diesem Schild sind auch die Sterne für die zugeteilte Kategorie ersichtlich. Fehlt dieses Schild am Haus/Wohnung ist es mit Sicherheit eine Schwarzvermietung.
Ergänzend: Für Ferienhäuser gibt es grünen Schilder.
Grauzone 1: 'Gut Ersichtlich' wodurch das Schild eine Einladung für Einbrecher und Obdachlose darstellt. Immer öfter billigen die TZ-Inspektoren dieses Argument und erlauben dass das Schild im Haus hängt.
Grauzone 2: Schwarzvermietung und Bürokratie. Wenn man im Bürokratie feststeckt, mit der Genehmigung nicht voran kommt, kann man durchaus vermieten solange man alles andere ordnungsgemäß macht, sich kooperativ benimmt. Die Turismusbehörde erlaubt dieses z.B. wenn man die eigene Fristen nicht einhalten kann.

Ich möchte auch nur noch darauf hinweisen, dass die Kontrollen immer mehr zunehmen und mittlerweile die Behörden immer mehr vernetzt werden, so dass es immer einfacher wird Schwarzvermietern und Kurtaxenprellern auf die Spur zu kommen. Die Strafen sind drastisch und es werden nicht nur Geldbußen verteilt, sondern es kann auch dazu führen, dass man ein zeitlich begrenztes Einreiseverbot bekommt und noch drastischere Maßnahmen.
Unvollständig: Auch in HR wird man zuerst verwarnt.
Grauzone: Drastische maßnahmen ja, das Haus kann abgerissen werden, passiert eher sehr selten und trifft nur die Wiederholungstäter.
Grauzone: Schwere Strafen gibt es, aber nur wenn man den Vermieter Absicht nachweisen kann. Die Zahl der Kontrollbesuche wachst nicht, aber man hat eine andere Vorgehensweise, vor allem auf die Inseln. Gründ: sobald einer Inspektor 'entdeckt' wurde auf die Fähre, warnte die Inselbevölkerung einander. Es ist auch ein Spiel zwischen Vermieter und Inspektion/Polizei.

Gerade Immobilienerwerb, Vermietung usw. ist ein sensibles Thema und man kommt sehr schwer an Informationen.
Mittlerweile gibt es überall Broschüren in Englisch mit alle relevante Informationen.

ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

05.09.2012 14:54
#58 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

@Jutta: ja seit letztem Jahr


@ Jablan: was ich im Laufe der vielen Jahre gelernt habe, dass die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften teilweise in jeder Region/Ortschaft anders gehandhabt wird. Wie Kroaten mit der Einhaltung ihrer Gesetze und Vorschriften umgehen ist deren Sache, es muss jedem Ausländer aber klar sein, dass er in dem Gastland eben nur weiterkommt wenn er sich an bestehende Gesetze hält. Wird er falsch behandelt kann er sich dann auf jeden Fall dagegen wehren.
Vielleicht bleibt es bei den Kroaten beim ersten Verstoß bei einer Verwarnung, unseren Nachbarn hat das schon beim ersten Mal Erwischen der Schwarzvermietung ne Stange Euronen gekostet.
Auf deine Aussage dass man trotz fehlender Genehmigung vermieten kann möchte ich nur anmerken, dass ich mich auf keinen Fall darauf einlassen würde.

Gruß Ursula

Jablan Offline



Beiträge: 180

06.09.2012 10:46
#59 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Morgen Ursula

Zitat von ursula im Beitrag #58
was ich im Laufe der vielen Jahre gelernt habe, dass die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften teilweise in jeder Region/Ortschaft anders gehandhabt wird.
Daher die vielen unterschiedlichen Infos hier.

Zu dein Nachbar hast du vorher geschrieben:
Einen Nachbarn von uns haben Sie vor 3 Jahren die Wohnung versiegelt da bei der Kontrolle zahlende Gäste angetroffen wurde. Er war dann so schlau und hat seine immer noch zahlenden Gäste instruiert sich als Freunde/Bekannte die nichts zahlen auszugeben. Im August wurde wieder kontrolliert und dabei die angeblich nicht zahlenden Gäste über Details wie Geburtsdatum, Wohnort, Telefonnummer usw. ausgefragt. Diese konnten diese Fragen natürlich nicht beantworten und deshalb wurde Schwarzvermietung unterstellt und die Wohnung versiegelt. Die Gäste mussten innerhalb 24 Stunden die Wohnung verlassen.
Hätte dein Nachbar bereits bei der ersten Kontrolle zugegeben, dass er schwarz vermietete, hatte er kein Bußgeld bekommen, sondern eine Aufforderung sich schnellstens eine Genehmigung zu besorgen und die fehlenden Steuern zu zahlen. Das erste Besuch ist protokolliert, beim der zweiten Kontrolle waren andere 'Freunde' da als bei der ersten Kontrolle und dann greift die Inspektion durch weil es Absicht ist.

Zitat von ursula im Beitrag #58
Auf deine Aussage dass man trotz fehlender Genehmigung vermieten kann möchte ich nur anmerken, dass ich mich auf keinen Fall darauf einlassen würde.

Ich denke dass jeder da seine eigene Entscheidung treffen sollte, die Bedingungen habe ich bereits erwähnt.

ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

06.09.2012 17:39
#60 RE: Maximal 15 Besucher in der eigenen Immobilie Antworten

Hallo Jablan,

wir reden, schreiben glaube ich etwas aneinader vorbei. Wenn ich mein "Nachbar" schreibe, dann ist das ein Deutscher. Der kann keine Genehmigung kriegen, ihm ist es verboten zu vermieten, deshalb wird hier schon bei der ersten Verfehlung Bußgeld berechnet.

Das jeder das tun sollte was er für richtig hält, da stimme ich Dir zu.
Es kann jeder seine Entscheidungen treffen und muss dann auch mit den eventuellen Konsequenzen leben.

Kein Forumsteilnehmer sollte sich außerdem auf die Informationen die er hier oder in einem anderen Forum erhält verlassen. Scheinen Sie auch noch so fundiert. Was zählt sind Gesetzte und Verordnungen. Man sollte die Info`s zum Anlass nehmen sich an entsprechenden kompetetenten und vor allem zuständigen Stellen eine rechtskräftige Bestätigung zu holen.

Gruß und viele schöne Tage in dem schönen Land Kroatien, egal ob als Eigentümer, Mieter bzw. Gast, auch als 16. oder 17. Freund.
Ursula

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