Zitat FRED: ich bedanke mich für deine "liebenswürdige" art?! unterlasse bitte den "Befehlston" und lies meinen Beitrag genau durch,dort steht deine antwort drinnen!!
Ich hatte "bitte" geschrieben - ist das bei Euch in Ösistan bereits "Befehlston" ???
Zitat bei der besteuerung von booten, welche angeblich nächstes jahr "durchgezogen" wird,sollen boote, welche älter als 10 jahre sind, von der mwst. befreit sein? wer weiss hier genaueres??
Du meinst natürlich die Nachentrichtung von MWSt., die in der EU nicht entrichtet war..... Es gibt noch keine verlässliche Informationen ausser, dass man u.U. die gleiche Frist einräumen wird wie das bereits bei dem Beitritt von SLO geschehen war.
mein boot ist in österreich beim kauf ordnungsgemäß am zollamt mit 20% mwst verzollt worden wie du selbst geschrieben hast, verfällt die entrichtete mwst (zb: österreich), wenn ein boot länger als 3 jahre ununterbrochen in hr liegt: Rubrik: Segeln,Boote,Yachten und Charter in Kroatien 14.10.2005 lg
Zitat von erl01 im Beitrag #20... ich habe heute die info erhalten,dass offensichtlich in istrien-marinas begonnen wird,bei booten nachzusehen,ob diese ein ukw-radio drauf haben? wenn ja, wird hier dann eine "rundfunk-gebühr" eingehoben???.... ich muss laut ausrüstungsliste ein ukw radio an bord haben.
Klar musst Du immer an Bord haben, was soll denn Deine Crew sonst den lieben langen Tag machen, wenn sie nicht mal ein wenig Mucke hören kann
Aber mal Spaß beiseite. Wenn in der Seefahrt die Rede von UKW-Radio ist, dann ist damit UKW-Funk gemeint. Die nicht gewerbliche Freizeitschifffahrt ist von der Ausrüstungspflicht befreit, muss also keine Seefunkstelle betreiben.
PS: wir sind jetzt aber ganz weit weg von den Zollbestimmungen für Wohnwagen. Vielleicht solltest Du Deine Fragen zur Freizeitschifffahrt in HR besser hier stellen: Segeln, Boote, Yachten, Marinas und Charter in Kroatien
Verfolge euere Berichte mit Interesse und hätte da jetzt eine Frage wie ist das jetzt wenn ich mein Boot bei meinem Zimmervermieter in Biograd
unter stelle es bei ihm lasse mit Bootstreiler bekommt er dann auch Schwierigkeiten und wird da auch kontroliert Ich danke schon im vorraus für Antworten
Zitat Verfolge euere Berichte mit Interesse und hätte da jetzt eine Frage wie ist das jetzt wenn ich mein Boot bei meinem Zimmervermieter in Biograd
unter stelle es bei ihm lasse mit Bootstreiler bekommt er dann auch Schwierigkeiten und wird da auch kontroliert Ich danke schon im vorraus für Antworten
Wenn Du einen Beleg hast, dass Du das Boot jetzt innerhalb der 18-Monate Frist (vor dem Beitritt Kroatiens in die EU) dort abgestellt hast gibt es keine Probleme.
Zitat wie du selbst geschrieben hast, verfällt die entrichtete mwst (zb: österreich), wenn ein boot länger als 3 jahre ununterbrochen in hr liegt
Richtig - das ist die zweite Variante, die zur erneuten Zahlung der MWSt. verpflichtet. Aus Deinem Posting war aber nicht ersichtlich, was genau Du gemeint hattest.
Aber auch bei der zweiten Variante ist es natürlich "erschlagen" wenn man das Boot einmal raus aus HR bringt und dann offiziell wieder einführt (einklariert)
Was die freie Beweiswürdigung angeht, möchte ich dem forengeschulten Hobbyjuristen empfehlen, nicht nur Barbara Salesch zu gucken sondern einfach mal eine reale Verhandlung beim Landgericht (da wird etwas intensiver verhandelt als beim Amtsgericht) zu besuchen. Da werden Sie geholfen
Lieber Jadran,
zunächst einmal entschuldige ich mich für die zugegeben schludrige Ungenauigkeit, mit der ich meine Ansichten hier dargelegt habe. Da wir in diesem Forum nicht in einem juristischen Seminar sind, hielt ich das ausnahmsweise mal für zulässig.
Zur Sache:
1. Der neunte Teil des von Dir verlinkten Gesetzes über internationale Rechtshilfe bezieht sich nicht auf Ordnungswidrigkeiten, sondern auf Vollstreckungsverfahren und ist hier insoweit irrelevant.
2. Ich zitiere (auszugsweise, sonst versteht das keine Sau):
§ 1 Anwendungsbereich Abs. 1: ..... Abs. 2: Strafrechtliche Angelegenheiten im Sinne dieses Gesetzes sind auch Verfahren wegen einer ....Ordnungswidrigkeit....
....usw.
§ 92c Datenübermittlung ohne Ersuchen
(1) ....nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI dürfen öffentliche Stellen ohne Ersuchen personenbezogene Daten, die den Verdacht einer Straftat begründen, an öffentliche Stellen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.....übermitteln...., soweit... ...die Übermittlung geeignet ist, ein Strafverfahren in dem anderen Mitgliedstaat einzuleiten...
...usw.
Fazit: EU-Mitgliedsstaaten dürfen sehr wohl OWI-Tatbestände wie z.B. eine lange überfällige HU an andere EU-Länder weiter melden. Ob sie das tun, ist eine andere Frage, aber sie dürfen!
Übrigens: Barbara Salesch ist mir absolut unbekannt, nicht aber Verhandlungen vor Land- und Amtsgerichten. In einem früheren Leben war ich mal Dozent für polizeispezifische Rechtswissenschaften an einer Fachhochschule. Aber das ist eine andere Geschichte....
Fazit: ohne HU im europ. Ausland unterwegs sein, kann in Deutschland nur im Rahmen der Vollstreckungshilfe (§ 87 IRG) geahndet werden. Voraussetzung ist dafür ein bußgeldbewehrter Tatbestand in diesem Land, der auch ausländische Fahrzeuge (hier deutsche) erfasst.
Mit Verlaub, aber Dozent für welches Recht auch immer, ....das ist wohl tatsächlich eine Geschichte
Nur eines noch: bei der Vollstreckungshilfe nach §§ 87 ff. IRG geht es um die Frage, ob bzw. wie eine Sanktion, die vom einem EU-Land für eine nach dessen Recht strafbare/ordnungswidrige Handlung verhängt wurde, in einem anderen EU-Land vollstreckt werden kann. (Typisches Beispiel: das "Knöllchen" aus Österreich, für das man jetzt auch in Deutschland zur Kasse gebeten werden kann).
In unserem Fall geht es aber nicht um die Vollstreckung irgendwelcher Sanktionen, denn der in Deutschland überzogene TÜV kann nicht nach österreichischem Recht bzw. von einer österreichischen Behörde geahndet werden, sondern lediglich um die Frage, ob ein EU-Land einem anderen EU-Land personenbezogene Daten über Handlungen übermitteln darf, die zwar nicht nach dem Recht des übermittelnden Landes, wohl aber nach dem Recht des Datenempfängers strafbar/ordnungswidrig sind. Und das ist zulässig! Der slowenische Polizist, der Dich nicht leiden kann, darf Dir zwar kein Geld abnehmen, wenn Du ohne "TÜV" durch Slowenien fährst. Er ist aber sehr wohl berechtigt, Deinen "TÜV-Verstoß" der für Dich zuständigen deutschen Bußgeldstelle mitzuteilen, und dann kriegst Du in Deutschland eine OWI-Anzeige, weil es völlig wurscht ist, wo Du als Deutscher mit einem in Deutschland zugelassenen Auto ohne "TÜV" rumfährst - ordnungswidrig ist das in jedem Falle.
Aber wir sollten das jetzt auf sich beruhen lassen. Wie schon gesagt, dies hier ist kein juristisches Seminar, und wir kommen vom Thema ab. Schöne Grüße an Barbara Salesch!
P.S.: Ich war mal, was ja nichts heißen muss, Dozent für Straf- und Strafprozessrecht und durfte später für die OSZE (google!) das MUP (nochmal google!) in Kroatien beraten, letzteres allerdings mit wenig Erfolg. Da mich hier einige Leute persönlich kennen, kann ich da gar nicht faken. Bei Dir vermute ich mal, dass Du keinen juristischen, sondern einen ehrbaren Beruf erlernt hast - richtig?
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