ich habe eine Frage: Mein Freund arbeitet seit 2 Jahren in Deutschland, d. h. er müsste jetzt für mind. 1 Jahr wieder nach Kroatien zurück, bevor er erneut hier arbeiten dürfte. Wie verhält sich die Sache, wenn ich im Oktober ein Kind von ihm erwarte und er jetzt natürlich gerne mit mir zusammen dafür sorgen möchte? Hat jemand Ahnung, wie die gesetzlichen Bestimmungen sind oder - noch besser - praktische Erfahrungen? Falls er ja dableiben darf, bekommt er dann nur eine Aufenthaltsgenehmigung oder auch eine Arbeitserlaubnis? An wen kann man sich im Zweifelsfall wenden? Im Internet bin ich bis jetzt nicht so richtig fündig geworden zu dieser Sache.
leider kann ich Dir nicht zu 100 % helfen. Mein Cousin ist seit fast 13 Jahren in Deutschland, konnte zum Schluß nur noch durch ein Sport-Visum hier in Deutschland bleiben. Selbst dass er hier (auch eine Kroatin) geheiratet und einen Sohn bekommen hat, konnte an der rechtlichen Situation nichts ändern. Er durfte nicht arbeiten, seine Frau auch nicht. Zurück wollten sie aber auch nicht.
Durch das neue Zuwanderungsgesetz (erst seit ein paar Wochen in Kraft) hat er endlich eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis erhalten. Welche weiteren Neuerungen dadurch entstanden sind, kann ich allerdings nicht sagen. Mein Tipp: frag doch einfach mal bei dem für Euch zuständigen Ortsamt bzw. der Ausländerbehörde an, ob es nicht Sonderregelungen für Euren speziellen Fall gibt. Ich drücke Euch jedenfalls ganz doll die Daumen und für Euer Baby und Euch alles Gute!
das Ausländeramt der nächsten Stadt kann Dir sicherlich eine rechtsverbindliche Auskunft geben. Diese sind für solche "Probleme" zuständig. Ach ja, und alles Gute zum Nachwuchs! (musste ich leider nacheditieren)
Mit einer Hochzeit ist es wohl am einfachsten. Wenn ich mich Recht erinnere (ist jetzt schon ein paar Jahre her) gab es zunaechst eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, danach eine unbefristete und nach 5 (oder 7?) Jahren Aufenthaltsrecht. Mit diesen Arten von Aufenthaltsgenehmigungen hat man auch ein Anspruch auf eine Arbeitsgenehmigung.
Nein, nicht so ohne Weiteres. Wenn Du längerfristig in Österreich lebst und arbeitest (mit den entsprechenden Genehmigungen), dann kann es sogar sein, dass Du eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitslerlaubnis für Deutschland verlierst und dann ganz den Behörden in Österreich in die Hände fällst - und die verlagen ziemlich bald den Staatsbürgschaftswechsel von ihren kroatischen Mitbürgern.
Das ist zumindest der Wissensstand, den mir meine kroatischen Freunde so weitergegeben haben
Ein Kind ist für die Behörden kein Grund, einem Nicht - EU - Bürger den Aufenthalt in D zu erlauben. Nicht einmal in Härtefällen. Was die Aufenthaltserlaubnis anbetrifft, so ist sie zunächst befristet und wird Bewilligung genannt. Meines Wissens nach auf 2 Jahre. Danach unbefristet bei Heirat. Hierbei ist der Antragsteller einem deutschen Arbeitnehmer in allen Punkten gleichgestellt. Außer bei Wahlen und Militärdienst. Bei einer unbefristeten Erlaubnis, gilt diese für die BRD. Ebenso für Arbeiten in der EU, vorausgesetzt der Wohnsitz liegt in D und wird beibehalten. Nebenwohnsitze im Ausland dürfen nur für eine gewisse Zeit in Anspruch genommen werden. Über diesen Zeitraum hinaus verliert man die Erlaubnis meist unwiederbringlich. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie mir das Arbeitsamt und die Ausländerbehörde vor schon einiger Zeit mitteilte. Jedoch nur bei Saisonarbeit. Schaust Du hier:
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Weitere Auskünfte erteilt jede Ausländerbehörde und das Auswärtige Amt.
In Antwort auf:Ein Kind ist für die Behörden kein Grund, einem Nicht - EU - Bürger den Aufenthalt in D zu erlauben. Nicht einmal in Härtefällen.
Das kenne ich anders. Da die Familie unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht, sind die Behörden angehalten, dem leiblichen Vater eines Kindes den Aufenthalt in D und die Erziehung seines Kindes zu ermöglichen. Außerdem soll er sich doch um den Unterhalt für Mutter und Kind kümmern, für den in vielen Fällen der Staat aufkommen muss. Wie sich das aber im Einzelfall darstellt, weiß ich nicht. Kati hatte diese Frage Anfang April gestellt und sollte inzwischen stolze Mutter sein. Vielleicht erzählt sie uns ja mal, was daraus geworden ist.
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