wenn man nach dem Kauf z.B. eines Grundstücks als Ausländer im Grundbuch eingetragen werden und den Bauantrag stellen will, muß man wohl die Zustimmung vom Außlands- und Justitzministerium haben. Mien Anwalt hat den Antrag im Dezember 2004 ordnungsgemäß gestellt. Es werden im Dezember 2 Jahre. Nach ca. einem Jahr hieß es, dass mein Antrag nun vom Außenministerium geprüft worden ist und wohlwollend an das Justizministerium weitergeleitet wurde. Nun warte ich wieder ein ganzes Jahr. Ist es normal? Bitte teilt mir Eure Erfahrungen mir, wie lange Ihr auf das OK vom Außen- bzw. Justizministerium gewartet habt. Wie kann man trotzdem den Bauantrag stellen? Gibt es einen Weg diesen Prozess zu beschleunigen? Danke!
ich warte auf die Zustimmung zum Kauf meines Apartments seit Mai 2004 und ich schätze, dass mindestens noch ein Jahr ins Land gehen wird! Zum Thema Bauantrag kann ich leider keine Auskunft geben.
über solche wartezeiten wunder ich mich nicht wirklich. manchmal gehts schneller, wenn man eine firma in kroatien gründet und diese firma dann das haus bauen läßt...ist bei briten sehr beliebt.
Hallo, ich warte auch schon fast zwei Jahre auf die Antwort aus Zagreb. Lt. Info von meinem Notar sollen bis Ende Oktober keine Nachfragen an das Ministerium gerichtet werden, weil das Ganze jetzt vom Justizministerium beabeitet wird. Ich hoffe das die Bewilligung bald kommt, ohne Eintrag in das Grundbuch kann man fast nichts umbauen. Wer nicht Eigentümer ist kann keine Pläne beim Bauamt einreichen.Müsam, müsam das Ganze.
es gibt leider keine Beschleunigung. Es kann sogar sein, daß der Antrag auch abgelehnt wird. Die erste Voraussetzung, daß der Antrag positiv erledigt wird, besteht grundsätzlich in der Reziprozität. Die zweite Voraussetzung sind alle relevanten Dokumente.
Um dem auszuweichen, kann man in Kroatien eine kroatische Handelgesellschaft gründen, dann braucht man überhaupt keine Genehmigung für den Erwerb.
Ich habe mir von der österr. Handelsdelegation in Zagreb die Unterlagen kommen lassen und danach ist mir der Wunsch nach Kauf einer Immobilie in Kroatien gründlich vergangen.
Hallo Liana, das mit der Gründung einer Firma in Kroatien habe ich schon gehört. Ich habe das Grundstück bereits als Privatperson gekauft, kann ich nun nach 2 Jahren den kauf auf die Firma umändern? Oder anders gefragt, ich als neuer Besitzer (noch kein Eigentümer, da nicht im grundbuch eingetragen) nach 3 Jahren das Grundstück an die von mir gegründete Firma verkaufen, um das ganze etwas zu beschleunigen. Gruß
hallo Mad Max, ich glaube nicht, dass Du das Grundstück zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt verkaufen könntest, weil Du ja noch nicht die Genehmigung des Justizministerium hast, dass Du es kaufen oder besser gesagt ins Grundbuch eintragen kannst, sodass es wirklich DIR gehört. Das müsstest Du mit einem Fachmann besprechen. Schick mir ein e-mail mit Deiner e-mail Adresse dann schicke ich Dir die Unterlagen, die ich von der österr. Handelsdelegation bekommen habe. Die sind absolut am neuesten Stand, ich hab sie im Juli bekommen. Da sind auch Namen von Ansprechpartnern drinnen, an die Du Dich dann wenden kannst. Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kann sein, daß Du auch eine Deckung dafür bekommst. Lg Liana P.S. Leider bekomme ich aus techn. Gründen keine e-mail Benachrichtigung, aber ich schau öfters mal rein
ich habe im September 2004 in Makarska / Veliko Brdo eine Eigentumswohnung gekauft. Die gesamte Abwicklung übernahm ein kroatischer Anwalt für mich. Letzten Samstag ( 14.10.2006 ) ist endlich die Bewilligung vom Ministerium gekommen. In der ganzen Zwischenzeit haben wir, außer im April 2006 da kam noch ein Gebührenbescheid über eine Bearbeitungsgebühr von 140 Kuna, nichts gehört. Auch Nachfragen vom Verkäufer sowie meinem Anwalt beim Ministerium hatten keinen Erfolg.
danke für deinen Beitrag. Ich habe gehört, dass man nach dem Kauf ein Besitzer ist und erst nach dem Grundbucheintrag ein Eigentümer. Und dass man auch nur als Besitzer die Immobilie verkaufen kann, lediglich wird es schwierig sein einen Käufer zu finden. Ich schike Dir meine E-Mailadresse zu. Danke! Gruß
an Mad Max, ja, das mit dem Besitzer und Eigentümer hat was. Das ist bei uns ja eigentlich auch so. Das könnte gehen, aber Du solltest Dir Rat bei jemandem holen, der's genau weiß, z.B. aus den Unterlagen. Auf jeden Fall viel Glück. Lg Liana
LaMaLe
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Gast
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24.10.2006 18:27
#12 RE: Zustimmung vom Justizministerium für Ausländer
Lieber Mad Max, wir haben ebenso i Croatien ein Grundstück gekauft. Der Anwalt hat uns 3 Jahre hingehalten und nichts unternommen. Uns hat er schriftlich mitgeteilt, wann er die Unterlagen an das Ministerium weiter gegeben hat. Wir sind dann selbst nach Zagreb in beide Ministerien gefahren und sie wußten von nichts. Daraufhin haben ihm dann die Vollmacht entzogen und eine Anwältin in Zagreb damit beauftragt. Sie hatte für die ganze Angelegenheit nur 5 Monate gebraucht und die Sache war erledigt. Nach dem Eintrag in das Grundbuch haben wir 6 Wochen auf die Baugenehmigung gewartet. Alles Nötige haben wir schon vorher eingereicht. Vielleicht sollst Du dem Anwalt einwenig auf die Füße treten. Falls Du die Adresse der Anwältin haben möchtest, lass es mich wisen.
Liebe LaMaLe, das ist endlich mal was positives von Kroatien. Ja, ich bin an der Adresse Deiner Anwältin sehr interessiert. Und noch eine Frage zur Baugenehmigung. Was heißt eigentlich, alles Nötige habt Ihr vorher eingereicht? Nach dem Grundbucheintrag erfolgte in nur 6 Wochen die Baugenehmigung. Welche? Lokalska und gradevinska doslola (Lokale und Technische Baugenehmigung), oder beide? Und wo etwa befindet sich das Grundstück im Landesinneren, an der Küste, oder gar auf einer Insel? Schöne Grüße Mad Max
Gast
Beiträge:
25.10.2006 12:09
#14 RE: Zustimmung vom Justizministerium für Ausländer / Grundbucheintragung
wir haben für den Kauf im Jahr 2001 unserer ETW auch 2 Jahre auf die Genehmigung gewartet. Aber seit letztem Jahr gibt es die neue gesetzliche Regelung, dass für ETW auch ein sogenannter Etagierungsplan (bei uns Aufteilungsplan) vorliegen muss. Unsere Nachbarn die 2003 gekauft haben, haben nach unendlichen Nachfragen beim Ministerium im Sommer endlich die Auskunft erhalten, dass dieser noch fehlt. Dieser Etagierungsplan muss auch im Grundbuchamt eingereicht werden, damit man Eigentümer werden kann. In vielen Fällen liegt so ein Plan vom Verkäufer garnicht vor und wenn der Notar bei dem man gekauft hat die Info nicht weitergibt liegt der Antrag unendlich lange. Ich kann jeden Erwerber einer Eigentumswohnung nur raten sich darum zu kümmern. Wenn im Kaufvertrag nichts vereinbart ist, müssen die Erwerber auf Ihre Kosten diesen Plan erstellen lassen. Der Etagierungsplan muss für das ganze Haus erstellt werden und der Projektant (Architekt) muss vorort ein Aufmass der Räume erstellen, da er mit seiner Unterschrift bestätigt, dass der Etagierungsplan mit der tatsächlichen Bebauung übereinstimmt. Unsere Hausgemeinschaft hat im Sommer das ganze Prozedere gerade durch und unser Etagierungsplan wird z.Zt. vom Bauamt überprüft (ob die Bauausführung mit der Genehmigungsplanung übereinstimmt). Ich bin nächste Woche in HR und muss mich nun auch um das weitere Vorgehen kümmern.
Also nochmal: Viele Genehmigungen vom Ministerium werden deshalb nicht erteilt weil dieser Plan fehlt !! Übrigens hat jeder Vorgang ein Aktenzeichen und der Verkaufsnotar müsste diese haben. Mit diesem Aktenzeichen kann man beim Ministerium anfragen wie weit der Antrag ist und ob noch etwas fehlt.
Gruß Ursula
LaMaLe
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Gast
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25.10.2006 19:06
#16 RE: Zustimmung vom Justizministerium für Ausländer
ich warte auf die Zustimmung der Anwältin, dass ich ihre Adresse weiter geben darf. Ich denke, dass sie nichts dagegen hat, aber vorsichtshalber... Ihr müsst dann auch jemanden haben, der euch das ganze in die deutsche Sprache übersetzen kann. Notfalls mache ich das, wenn nicht zuviel wird. So viel zu der Anwältin. Noch etwas: vor dem Kauf des Grundstücks haben wir uns bei der Gemeinde erkundigt, ob für die Gegend ein Bebauungsplan vorliegt. Erst als wir eine positive Auskunft bekamen, haben wir dann gekauft, auf der Insel Korcula. Auch in Deutschland ist es so, dass nur dort gebaut werden kann, wo ein Bebauungsplan vorliegt. In Kroatien können Ausländer nur dann Eigentum erwerben, wenn sie aus einem Land kommen, wo auch die Kroaten kaufen dürfen. Für eine Baugenehmigung wird nach meiner Kenntnis folgendes verlangt:
Bauzeichnung eines zugelassenen Architekten in 6-facher Ausfertigung, schriftliche Einverständnisserklärung aller, an das Grundstück angrenzenden Nachbarn, die Unterschriften müssen vom Notar beglaubigt werden (in Kroatien staatlich), Zusage der Elektro-Kroatien über Stromlieferung,Erklärung der Wasserwerke (unwichtig ob erschlossen oder nicht), Auszüge aus dem Kataster über die Art der Grundstücks, Nachweis des vorherigen Besitzers, Kaufvertrag, am Ede dann des Auszug aus dem Grundbuch. Es ist sehr wichtig, dass jede Erklärung , bzw. Dokument beglaubigt ist und nicht älter als ein Jahr. Mag sein, dass das allen nicht überall nötig ist, wir hatten damit Erfolgt.
Und nun, Grüße an alle und viel Erfolg. Wenn noch Info benötigt, jederzeit gerne!
Hallo Ursula, Du schreibst "beim Ministerium nachfragen". Meinst Du Justitzministerium? Wie habt Ihr das gemacht, telefonisch? Mein Anwalt ruft immer wieder dort an, aber es nimmt niemand ab. Auch schriftliche Anfragen unter Angabe von Bearbeitungnummer haben bisher nichts gebracht? Ende Dezember werden es 2 Jahre. Schöne Grüße mad max
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Kroatien, Konsularabteilung, Meduliceva 34, 10000 Zagreb,
Dazu brauchst Du aber deine Bearbeitungsnummer. Der Notar der den Kaufvertrag protokolliert hat müßte nach Vereinbarung auch die Unterlagen dort eingereicht haben und müßte das entsprechende Aktenzeichen haben. Die Verständigung ist aber in deutscher Sprache sehr schwierig, englisch geht gerade so. Da brauch man sehr viel Zeit und Geduld.
wenn es mir in meiner mittagspause langt suche ich die telefonnummer bei meinen Unterlagen raus und lasse sie dir zukommen. da wir heute nacht richtung kroatien fahren weiß ich aber nicht ob es klappt.
Hallo LaMaLe ich hab das mit der Anwältin in Zagreb gelesen und würde mich auch für die Adresse interessieren, um sie meinem Anwalt in Zadar, der unseren Grundstückskauf regelt, zu geben. Er möchte sich bei ihr nach ihrer Vorgehensweise erkundigen.
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