die Mutter meiner Freundin wird in absehbarer Zeit in Rente gehen. Sie hat ca. 35 Jahre hier in Deutschland gearbeitet und möchte ihre Rente in ihrer Heimat verbringen. Wird sie in Kroatien dieselbe Rente bekommen, die sie auch kriegen würde wenn sie in Deutschland bliebe, oder hat sie nochmals Abzüge dadurch? Und wenn ja, wieviel?
Hat die Mutter deiner Freundin denn in Kroatien gearbeitet? Wenn nicht, stellt sich die Frage nach einer kroatischen Rente gar nicht. Sie bekommt dann nur ihre deutsche Rente. Oder hab ich da jetzt irgendetwas falsch verstanden?
Zitat von F. RinkIch glaube schon, Tine. Da geht es wohl um die Rente aus Deutschland und da ist es völlig wurscht, wohin die Dame ihr Domizil verlegt.
Tatsächlich? Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass es eine Minderung geben könnte, wenn man seinen Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt und dabei (Früh-) Rente bezieht. Aber vielleicht hab ich da auch etwas falsch verstanden.
unser hafenmeister ist kroate und hat wärend dem krieg in deutschland gearbeitet und auch eingezahlt. jeder der in die deutsche kasse eingezahlt hat bekommt diese auch im alter ausgezahlt egal wo erwohnt. ich weiß aber nicht ob (ohne kürzung) diese auf ein konto im ausland überwiesen wird
In Antwort auf: Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass es eine Minderung geben könnte, wenn man seinen Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt und dabei (Früh-) Rente bezieht.
Ist mir da etwas durchgegangen ? Wo stand da etwas von "Frührente" ???
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Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
Die Eltern unserer Freunde haben bis zur Rente hier in Deutschland gearbeitet. Sie bekommen die vollen Bezüge nach Zagreb überwiesen. Die Bankgebühren gehen allerdings zu ihren Lasten.
Die Mutter eines kroatischen Freundes wollte vor einiger Zeit auch für immer nach Kroatien zurück. In diesem Fall wäre ihr aber die Rente beträchtlich gekürzt worden und sie hat sich dann entschieden hier zu bleiben. Ich war auch ganz überrascht. Aber jetzt verstehe ich, warum die meisten Ausländer hier noch unter einer Adresse gemeldet sind, obwohl sie dauerhaft zurückgegangen sind.
@F. Rink: jo stimmt im ersten Posting habe ich vergessen das zu erwähnen. Sie wird wohl in Frührente gehen müssen, da sie ziemlich heftig Arthrose hat. Ändert das etwas an Deiner Aussage?
@Soline: Danke für die Nummer, da werde ich mich demnächst mal schlau machen.
@Claudia: Das wäre schön wenns bei ihr auch so wäre. Bleibt bloß der Punkt Frührente.
In Antwort auf:@F. Rink: jo stimmt im ersten Posting habe ich vergessen das zu erwähnen. Sie wird wohl in Frührente gehen müssen, da sie ziemlich heftig Arthrose hat. Ändert das etwas an Deiner Aussage?
Wir haben uns da gerade überschnitten - im Prinzip habe ich Deine Frage jedoch schon beantwortet. Ist die Frau denn z.Zt. krank oder arbeitslos? Wenn sie jenseit der 58 ist und arbeitslos wäre, kann sie über die Agentur für Arbeit abzugsfrei in den vorgezogenen Altersruhestand gehen ! Die Rente wird dann jedoch auch nur bis zu diesem Zeitpunkt berechnet. Die 18 Monate Arbeitslosengeld I kann man dann natürlich vorher auch noch beziehen .....
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Gruß Fred
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momentan ist sie noch krank, aber auch schon als arbeitsunfähig (Sorry die genauen Bezeichnungen dafür kenn ich nicht) anerkannt. Ihr wurde auch schon erklärt, dass ihre Rente nur bis zum momentanen Zeitpunkt berechnet wird. Soweit alles ok. Dass das weniger ist, als wenn sie bis 65 gearbeitet hätte ist klar und auch akzeptabel. Ihr wurde eine Summe von X Euro (Ich weiß nicht welche aber ich schätze ~€800) errechnet.
Meine Frage zielt eigentlich in die Richtung ob sie diese €800,- auch ausgezahlt bekommt, wenn sie dauerhaft im Ausland lebt, oder ob sie dann nochmals Abzüge hat. Jutta Posting deutet soetwas ja auch an, oder?
Danke für Deine Hilfe. Du scheinst dich in diesen Dingen ja sehr gut auszukennen.
Das meine ich ja. Die Mutter unseres Freundes ist ebenfalls in Frührente gegangen (wegen einer Krebserkrankung). Sie hatte wieder geheiratet und wollte mit ihrem deutschen Mann in Kroatien leben. Die Rente, die sie hier jetzt bekommt, wäre aber bei einer dauerhaften Übersiedlung nach Kroatien drastisch gekürzt worden. Aber Vera hat recht. Erkundigt euch direkt bei der Bundesversicherungsanstalt, dort bekommt ihr eine verläßliche Auskunft.
Eine Altersrente setzt sich zusammen aus den erreichten Rentenpunkten (Durchschnittsverdiener 1 Punkt pro Arbeitsjahr) und dem Rentenberechnungswert (zZ ca 26€). = Punkte mal Berechnungswert. Bei Rentenbezug vor dem 65zigsten Lebensjahr werden immer(!) 3,6% pro Monat Differenz zu 65 abgezogen. Rentenbezug in Deutschland setzt einen Wohnsitz (Meldeadresse) in Deutschland voraus und bedeutet natürlich auch Steuer und Krankenversicherung in Deutschland. Das kann lästig werden wenn man im Ausland lebt. Die deutsche Rente kann aber auch über die Kroatische Rentenversicherung eingereicht werden. Die Höhe der Abzüge kenne ich nicht, sicherlich werden auch dort Steuern und Krankenversicherung einbehalten.
Jetzt noch mal im Klartext, wie ich diesen Fall bisher verstanden habe. Die Frau, die Versicherungszeiten in Kroatien (mindestens Ausbildungszeiten)und Deutschland (35 Jahre) hinter sich gebracht hat, ist krank, bekommt von der Krankenkasse Krankengeld und hat einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente, in Deutschland, bei dem deutschen Rentenversicherungsträger gestellt. Sie hat jetzt noch ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland und ist dort auch noch gemeldet. Es ist ein vertrauensärztliches Gutachten erstellt worden, in dem darüber entschieden worden ist, daß sie einen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente hat. Diese Rente wird in der Regel nur auf Zeit (meistens 2 Jahre) gewährt und die Verlängerung muss nach Ablauf dieser Frist neu beantragt werden. Dazu ist jeweils ein neues vertrauensärztliches Gutachten notwendig. Sie hat nun die Absicht, ab dem Zeitpunkt, wo sie die Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt, ihren ständigen Wohnsitz nach Kroatien zu verlegen und sich die Rente nach Kroatien überweisen zu lassen. Hab ich das richtig so verstanden?
Nach meinen Erfahrungen, ist so etwas grundsätzlich möglich. Weil zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien ein Sozialversicherungsabkommen besteht, sind in diesem Fall, aber besondere Vorschriften zu beachten. So hat der deutsche Rentenversicherungsträger z.B. einen ganz bestimmten Vertrauensarzt in Zagreb damit beauftragt, nach Ablauf der 2 Jahresfrist festzustellen, ob eine weitere Erwerbsunfähigkeit besteht. Zu diesem Arzt müssen diese Rentenbezieher aus ganz Kroatien anreisen, es sei denn, es ist aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. Ein weiteres Problem ist die Krankenkasse. Sollte dieser Rentner in Kroatien keine Rente beziehen (wodurch er automatisch krankenversichert wäre) müsste er sich entweder freiwillig bei der kroatischen Krankenversicherung versichern und die Beiträge selbst zahlen, oder er wird in Deutschland in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen und es werden ihm entsprechende Beiträge von der Rente abgezogen. Für solche Personen, die ihren Wohnsitz nach Kroatien verlegen, ist grundsätzlich die Allgemeine Ortskrankenkasse Rheinland zuständig. Ob diese Frau nun Rentenkürzungen, auch weil sie ja anscheinend kroatische Staatsbürgerin ist, in einem solchen Fall hinnehmen muss, ist mir allerdings nicht bekannt. Deshalb mein gestriger Hinweis auf die Service-Telefonnummer. Du kannst sehen, daß diese Sache nicht ganz so einfach ist, wie man im ersten Moment denken mag. Schreib uns doch bitte mal, welche Auskünfte du bekommen hast, denn diese Frage ist sicher von allgemeiner Bedeutung.
so wie Du das verstanden hast war es gemeint! Es ist nicht ganz einfach die richtigen Termini zu verwenden scheint mir.
Danke für die Erklärung, so hab ich sie endlich verstanden! Ich werde mich, sobald meine Schwiegermama in spe wieder zu Hause ist (~14 Tage), mal um ne endgültige Aussage per Hotline bemühen und hier darüber berichten!
Wie gesagt das wird eine Weile dauern, aber der Thread wird wiederbelebt! Versprochen!
Zitat von AlbertBei Rentenbezug vor dem 65zigsten Lebensjahr werden immer(!) 3,6% pro Monat Differenz zu 65 abgezogen.
Es ist wirklich unfassbar !! Diese Aussage ist völlig falsch - vielleicht sollte sich Albert erstmal informieren, bevor er solche sinnlosen Auskünfte gibt !!!
Der Abschlag beträgt für jeden Monat, in dem die Altersrente vor Erreichen der jeweiligen regulären Altersgrenze gezahlt wird, 0,3 %, bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und bei der Altersrente für langjährig Versicherte jedoch höchstens 10,8 % und bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit und bei der Altersrente für Frauen höchstens 18,0 %.
Bei der vorgezogenen Altersrente für Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, gibt es nach SGB III eine Änderung insofern wie ich dies bereits in meinem vorigen Posting geschildert habe.
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Gruß Fred
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