Zitat von Jadran... und bei wem zahlst Du die Kurtaxe, wenn Du keinen Jahresliegeplatz hast, sondern nur mit dem Boot und Trailer angereist bist und in der Regel irgendwo "draußen" nächtigst ? Ich glaube, dass dies hier das Problem ist.
Hi Jadran, warte in der Bucht oder an der Boje bis das nette Böötchen kommt, daß deine Liegegebühr kassiert und den Müll mitnimmt. Die kassieren auch die Kurtaxe. Gruß, Winnie
An der Boje ist klar, aber beim Ankern kommt doch keiner...
Zitat von VeraAn der Boje ist klar, aber beim Ankern kommt doch keiner...
Aber sicher doch, Vera. unter anderem, Stupica auf Zirie, Vinisce..., die fallen mir grade ein. Mein 1.O. ist grad nicht da, die wüsste bestimmt noch einige. Ist aber ned so schlimm, m.M. die Einnahmen kommen der jeweiligen Gemeinde zu gute und so viel isse's ja auch nicht.
Zitat von mr3Wir haben Ostern in Rovinj einklariert, d.h. Permit und anschliessend bei der Polizei die Anmeldung gemacht. So werden sich Trailerfahrer auch anmelden können.(Geht auch in den Marinas.)mr3
So geht das eben nicht, da du für die Einreise am Landweg keine polizeiliche Anmeldebestätigung bekommst (Potvrda ..Boravista). Und Trailerbootfahrer fahren eben nicht zu einer Seegrenzübertrittsstelle bzw. Marina.
Ich verstehe das Problem nicht. Wenn ich einreise, muss ich mich binnen 48 Stunden polizeilich anmelden. Das kann ich doch auch als Trailerbootfahrer an dem Ort, wo ich mein Boot zu Wasser lasse, oder nicht? Die Kurtaxe ist dann das zweite Problem, denn wer kassiert die, wenn die Aufenthaltsdauer und der Ort nicht geklärt ist?
In Antwort auf:Die Kurtaxe ist dann das zweite Problem, denn wer kassiert die, wenn die Aufenthaltsdauer und der Ort nicht geklärt ist?
Die Anmeldung erfolgt dort, wo der Trailerbootfahrter sein Boot wassert. Dazu geht man am besten in ein "Touristbiro". Dort wird man nach der Aufenthaltsdauer gefragt. Für diesen Zeitraum zahlt man dort dann auch die Kurtaxe und damit ist man seinen gesetzlichen Vorgaben nachgekommen. Die Anmeldung muß man mit sich führen ! Ist man mit dem Boot auf Tour, wird dann jeweils in den Marinas (sofern man eine besucht) mit der Rechnung auch die Kurtaxe nochmals zusätzlich für die entsprechende Opcina berechnet.
Bei Charterbooten wird die Kurtaxe nur einmal pauschal beim Vercharterer erhoben.
In Antwort auf:Die Kurtaxe ist dann das zweite Problem, denn wer kassiert die, wenn die Aufenthaltsdauer und der Ort nicht geklärt ist?
Die Anmeldung erfolgt dort, wo der Trailerbootfahrter sein Boot wassert. Dazu geht man am besten in ein "Touristbiro". Dort wird man nach der Aufenthaltsdauer gefragt. Für diesen Zeitraum zahlt man dort dann auch die Kurtaxe und damit ist man seinen gesetzlichen Vorgaben nachgekommen. Die Anmeldung muß man mit sich führen ! Ist man mit dem Boot auf Tour, wird dann jeweils in den Marinas (sofern man eine besucht) mit der Rechnung auch die Kurtaxe nochmals zusätzlich für die entsprechende Opcina berechnet. Bei Charterbooten wird die Kurtaxe nur einmal pauschal beim Vercharterer erhoben.
Wenn das alles klar ist, dann verstehe ich allerdings die Problematik noch weniger. Ich melde mich also bei der Ankunft im 1. Hafen an, teile mit, dass ich 4 Wochen im Land bleibe und zahle die Kurtaxe für diesen Zeitraum. Dann kann mir doch auch niemand mehr einen Strick draus drehen, wenn ich irgendwo ankere, da ich die Anmeldung und die Zahlung der Kurtaxe nachweisen kann.
du kommst mit Trailerboot in Kroatien an, Du kranst in einem Hafen ins Wasser, Du willst in der Inselwelt rumtuckern. Dann: Einklarieren in einem Port of entry. Wenn Du vom letzten Jahr noch ein Permit hast brauchts das nicht. (Gültigkeit steht drauf). Dann: Zur nächsten Polizeistation und Dich (zwegs Aufenthalt) anmelden. Feddisch. Kurtaxe mußt Du nicht pauschal zahlen. Erst dort wo sie verlangt wird. Das ist eine Gemeindeabgabe. Hab's oben schon mal geschrieben.
In Antwort auf:Dann: Einklarieren in einem Port of entry
Also- meine Zeit des Trailerns ist schon vorbei! Aber als ich noch getrailert bin, hat man den Eintritt an der Grenze (also beim Land- Grenzübertritt) vermerkt! Somit entfiel der Port of Entry- nicht aber die anderen Formalitäten beim Kapetan oder die polizeiliche Meldung!
Zitat von WinnieNein Vera, du kommst mit Trailerboot in Kroatien an, Du kranst in einem Hafen ins Wasser, Du willst in der Inselwelt rumtuckern. Dann: Einklarieren in einem Port of entry. Wenn Du vom letzten Jahr noch ein Permit hast brauchts das nicht. (Gültigkeit steht drauf). Dann: Zur nächsten Polizeistation und Dich (zwegs Aufenthalt) anmelden. Feddisch. Kurtaxe mußt Du nicht pauschal zahlen. Erst dort wo sie verlangt wird. Das ist eine Gemeindeabgabe. Hab's oben schon mal geschrieben.
Also so geht das in der Praxis überhaupt nicht!
Hier eine Kopie der Antwort auf meine Anfrage bei der MUP (kroat.Innenministerium)
"Sehr geehrter,
Artikel 150. des Ausländergesetztes („Amtsblatt Nr. 7972007) sieht vor, dass der kurz aufhältige ausländische Staatsbürger seinen Aufenthaltsort innerhalb 48 Stunden seit der Einreise in die Republik Kroatien anmelden muss. Auch die natürlichen und rechtlichen Personen, die Anlegeplätze in den für Nautiktourismus spezialisierten Marinen anbieten, sind verpflichtet, den Aufenthalt des ausländischen Staatsbürgers anzumelden, falls sich sein Wasserfahrzeug in der Marine mehr als 6 Stunden aufhält. Da Sie während Ihres Aufenthaltes in der Republik Kroatien am Bord Ihres Unterhaltungsbootes fahren werden, sind Sie pflichtig, das Anmeldeverfahren im Ort vorzunehmen, wo Sie ihr Wasserfahrzeug ins Wasser lassen wollen, sowie jedes Mal, wenn Sie einen neuen Hafen anlegen, falls dort Anlegeplätze als eine Dienstleistung angeboten werden."
Was folgt daraus: Anmelden der Personen am Ort des Zuwasserlassens! Anmeldung im örtlichen Touristbiro, da es ja nur in den Städten Polizeistationen gibt. Touristbiro verrechnet automatisch die Kurtaxe für den Ort.
In jedem weiteren Ort Neuanmeldung im Touristbiro und bezahlen der Kurtaxe.
Allerdings bringt der letzte Satzteil wieder eine neue Variante ins Spiel.
In Antwort auf:Kurtaxe mußt Du nicht pauschal zahlen.
Nein - nicht pauschal, sondern für die Dauer des Gesamtaufenthaltes. So wie ich das geschrieben habe war das unlängst auch im Bootsmagazin beschrieben.
Das ist mal wieder nicht so ganz richtig, denn:
Pauschalkurtaxe Inhaber eines Jahres- oder mehrjährigen Liegeplatzes in den Marinas der kroatischen Adria sind verpflichtet, die vorgeschriebene Kurtaxenpauschale zu entrichten. Die Kurtaxenpauschale beträgt 400,00 Kuna. Die Pauschale wird einmalig entrichtet und deckt alle Aufenthalte des Schiffseigners und seiner Gäste in der Stammmarina, ungeachtet der Aufenthaltslänge, ab. Während des Aufenthalts außerhalb der Stammmarina,mit der ein Vertrag über einen Jahresliegeplatz geschlossen wurde, haben die Schiffseigner sowie alle auf dem Schiff befindlichen Personen für jeden Tag ihres Aufenthalts in einer anderen Marina, einem Nautikzentrum, einem Hafen für den nautischen Tourismus, einem Ankerplatz, einem Tourismushafen oder einem anderen kommerziellen Beherbergungsobjekt auf dem Festland die vorgeschriebene Kurtaxe zu entrichten.
Das ist auch logisch, weil:
Tageskurtaxe Der Tagesbetrag der Kurtaxe hängt vom Aufenthaltsort und von der Jahreszeit, in der man sich in einem bestimmten Ort aufhält, ab. Diese Gebühr wird pro Person und Nacht erhoben. Alle Orte und Städte in der Republik Kroatien sind bezüglich der Gebühr in vier Klassen eingeteilt.
Quelle: Kroatische Zentrale für Tourismus
Fazit: 1. Anmeldung für den gesamten Urlaubszeitraum dort, wo man sein Boot zu Wasser bringt, einklariert oder sein Domizil (Wohnung, Hotel, Campingplatz)hat. 2. Kurtaxe jedes Mal dort, wo man die Nacht zubringt.
Nur nochmals zur Klarstellung: Ein Port of Entry muss nur von über See kommenden Yachten angelaufen werden, wer mit einem Trailerboot über Land einreist, befindet sich ja nach dem Grenzübertritt ja bereits in Kroatien. Die weitere Vorgehensweise ist ganz einfach: Polizeiliche Anmeldung im Tourist-Büro oder in der Marina, Anmeldung des Bootes (Vignette, Personen- und Crewliste) beim Hafenkapitän. Und wer noch ein gültige Vignette vom vorigen Besuch hat, kann sich den Besuch beim Hafenkapitän sparen, sofern keine Veränderungen in der Personen- und Crewlist vorgenommen werden müssen.
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