wir sind auf unserem Kroatien-Urlaub durch Slowenien gefahren, allerdings ohne Vignette, da wir nach dem Karawankentunnel eine Maut entrichten mussten und dann nicht wussten dass wir eine Vignette brauchen. Später sind wir durch solche "Video-maut-Anlagen" gefahren. Was kommt jetzt für eine Strafe auf uns zu?
wir sind auf unserem Kroatien-Urlaub durch Slowenien gefahren...und dann nicht wussten dass wir eine Vignette brauchen.
Grüße Michael
Gibts das auch noch??! Jedenfalls ganz schön leichtsinnig. So viel ich weiß hätte das bei einer Kontrolle über 350 Euro gekostet. Nach Hause schicken die Dir aber nix. Hast also Glück gehabt!
Übrigens: wenn man z.B. in Österreich, Slowenien oder einem anderen EU-Land mal zu tief geflogen ist, werden die fälligen Strafgelder jetzt nicht mehr in das betreffende Land überwiesen, sondern verbleiben nach EU-Recht in Deutschland. Deshalb verzichten mittlerweile fast alle Länder, mit denen Deutschland ein Rechtshilfeabkommen hat, auf das Eintreiben von Buß- und Strafgeldern im Ausland, weil sie ja außer Verwaltungsaufwand eh nichts davon haben. Ausnahme: schwerwiegende Delikte, z.B. Unfallflucht oder Trunkenheit. Wer im Ausland, auch innerhalb der EU, nicht vor Ort abkassiert wird, der hat gute Chancen, unbehelligt davon zu kommen.
Zitat von kornatixStimmt, normalerweise kostet das 350.- Euro.
Übrigens: wenn man z.B. in Österreich, Slowenien oder einem anderen EU-Land mal zu tief geflogen ist, werden die fälligen Strafgelder jetzt nicht mehr in das betreffende Land überwiesen, sondern verbleiben nach EU-Recht in Deutschland....
Ganz schön entmutigend. Gelesen wird hier nix. Da können wir uns noch so fetzen.
Das hab ich mir in der Tat auch gedacht....Denke über kein Thema ist doch soviel diskutiert worden wie über die SLO-Vignette. Aber die Konkurrenz darf sich genauso ärgern-da hat der fragende Kollege nämlich mit Sicherheit auch nie reingeschaut...
Nochmal zum Nebenkriegsschauplatz "Verfolgung von Verkehrsverstößen im Ausland": Rechtshilfeabkommen zur Verfolgung von (kriminellen) Straftaten gibt es seit vielen Jahren mit vielen Ländern, auch mit Nicht-EU-Ländern. Da "normale" Verkehrsverstöße (= z.B. Geschwindigkeit, Parken, Überholen) aber in der Regel nicht kriminell im eigentlichen Sinne sind, gab es für Verkehrsordnungswidrigkeiten bis 2010 nur wenige Abkommen über gegenseitige Rechtshilfe, zum Beispiel zwischen Deutschland und Holland. In der Praxis sah das so aus, dass die Holländer ihre Anzeigen (= nicht: für jedes Knöllchen für Falschparken, sondern nur bei erheblichen Verkehrsdelikten) an eine deutsche Staatsanwaltschaft schickten; diese trieb die Geldstrafe dann ein, und das Geld wurde nach Holland überwiesen.
Seit 2011 gibt es nun eine EU-weite Regelung, nach der Geldbußen für alle im EU-Ausland begangenen Verkehrsdelikte ab 70 Euro aufwärts EU-weit eingetrieben werden können. Das Geld verbleibt dann allerdings dort, wo es kassiert wird. Und seitdem sind die ausländischen Rechtshilfeersuchen nach Verkehrsdelikten um rund 90 Prozent zurückgegangen. (Ich hab's irgendwo gelesen, weiß aber nicht mehr, wo.)
Das beweist, dass es den Behörden mit ihren Verkehrskontrollen nicht wirklich um Verkehrssicherheit, sondern in erster Linie um's Abkassieren geht. Wenn die Geldbuße im Ausland kassiert wird, haben die betroffenen Länder kein Interesse mehr an der Verfolgung von Verkehrsdelikten.
Trotzdem halte ich mich im Ausland konsequent an die Verkehrsvorschriften, denn die Strafen dort - z.B. in Italien und Slowenien - sind wesentlich höher als in Deutschland. Nur in Kroatien ist es (noch) billiger....
Zitat Seit 2011 gibt es nun eine EU-weite Regelung, nach der Geldbußen für alle im EU-Ausland begangenen Verkehrsdelikte ab 70 Euro aufwärts EU-weit eingetrieben werden können. Das Geld verbleibt dann allerdings dort, wo es kassiert wird. Und seitdem sind die ausländischen Rechtshilfeersuchen nach Verkehrsdelikten um rund 90 Prozent zurückgegangen. (Ich hab's irgendwo gelesen, weiß aber nicht mehr, wo.)
Das gilt aber wohl nur für die, die das "Glück" haben, nur geblitzt und nicht direkt vor Ort aus dem Verkehr gezogen zu werden. Letztere werden ja wohl nach wie vor sofort zur Kasse gebeten und können sich sicher nicht damit herausreden, dass sie kein Geld dabei haben, oder?
Zitat von kornatixDas beweist, dass es den Behörden mit ihren Verkehrskontrollen nicht wirklich um Verkehrssicherheit, sondern in erster Linie um's Abkassieren geht. Wenn die Geldbuße im Ausland kassiert wird, haben die betroffenen Länder kein Interesse mehr an der Verfolgung von Verkehrsdelikten.
... könnte man glauben. Tatächlich sind die Gründe für die wenigen Verfahren jedoch andere, nämlich die nachwievor unterschiedlichen Rechtssysteme und der Bürokratieaufwand.
Zwei Beispiele:
1. In Österreich gibt es die Halterhaftung. In Deutschland darf dagegen nur der Fahrer belangt werden (das gilt auch für Parkverstöße, hier wird dem Halter nur der Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt). 2. Ein Beispiel für die Bürokratie ist der Umstand, dass der Schriftverkehr in der Sprache des Vollstreckungsstaates erfolgen muss.
Zitat Seit 2011 gibt es nun eine EU-weite Regelung, nach der Geldbußen für alle im EU-Ausland begangenen Verkehrsdelikte ab 70 Euro aufwärts EU-weit eingetrieben werden können. Das Geld verbleibt dann allerdings dort, wo es kassiert wird. Und seitdem sind die ausländischen Rechtshilfeersuchen nach Verkehrsdelikten um rund 90 Prozent zurückgegangen. (Ich hab's irgendwo gelesen, weiß aber nicht mehr, wo.)
Das gilt aber wohl nur für die, die das "Glück" haben, nur geblitzt und nicht direkt vor Ort aus dem Verkehr gezogen zu werden. Letztere werden ja wohl nach wie vor sofort zur Kasse gebeten und können sich sicher nicht damit herausreden, dass sie kein Geld dabei haben, oder?
Genau so ist es. Wer im Ausland angehalten wird, der zahlt (fast überall) auf jeden Fall an Ort und Stelle - egal, wie! In Italien z.B., neuerdings auch in Kroatien (!!!) - und nicht nur dort - kann selbst für einen 50-Euro-Verstoß das Fahrzeug beschlagnahmt und erst wieder herausgegeben werden, wenn man bezahlt hat. Natürlich kann man auch in Italien und Kroatien Einspruch gegen eine Geldbuße einlegen - nun ja, dann bleibt das Auto eben solange im Gewahrsam der Behörde, bis über den Einspruch richterlich entschieden ist, und das kann Wochen dauern!
@ Jadran, der "Bürokratieaufwand" besteht im Ausfüllen eines von der EU herausgegebenen Formblattes in der Landessprache des Delinquenten und in der Versendung dieses Blattes mit den obligatorischen Beweismitteln (Radarfoto usw.) an das Bundesamt für Justiz. Alles Weitere machen dann die deutschen Behörden, und deshalb dürfen sie auch kassieren. Wem dieser Bürokratieaufwand zuviel ist, der beweist, dass es ihm nicht um Verkehrssicherheit, sondern nur um's Geld geht - so sehe ich das jedenfalls.
Zitat von kornatix... der "Bürokratieaufwand" besteht im Ausfüllen eines von der EU herausgegebenen Formblattes in der Landessprache des Delinquenten ....
Das war doch nur ein Beispiel. Was alles zu beachten ist, findest Du in den §§ 87 ff IRG. Darum reißt sich wegen 70 Euro niemand, auch nicht die Vollstreckungsstaaten, denn ähnliche Gesetze findest Du in den anderen EU-Ländern natürlich auch. Ganz nebenbei besteht allein das von Dir genannte Formular, genauer gesagt das Rechtshilfeersuchen an das jeweilige Justizministerium, aus 6 Seiten und ist für jede einzelne, kleine Ordungswidrigkeit erneut auszufüllen. Das würde z.B. für Deutschland bedeuten, dass jede Bußgeldstelle allein für diese Aufgabe mehrsprachiges, also auch entsprechend zu dotierendes Personal vorhalten muss, das bei der Menge der Verstöße nur mit diesen Ersuchen beschäftigt ist. Und wie Du schon richtig festgestellt hast, hat der ersuchende Staat nichts davon, d.h. Du und die anderen Steuerzahler müssen den erhöhten Aufwand zunächst bezahlen, bis sich das Verfahren überall etabliert und damit ausgeglichen hat. Daher beschränkt man sich bisher nur auf die wirklich wesentlichen Fälle.
Neulich hatte eine Bekannte in Crikvenica eine Busse bekommen. Sie motzte den Polizisten an und es wurde in die Schweiz gemeldet. Da sie in der Schweiz schon den Ausweis beinahe den Ausweis abgeben musste ( da sie Nachtschwester ist, hatte der Richter eine Ausnahme gemacht) hatte sie deswegen 3 Monate Ausweisentzug und noch eine Geldstrafe in der Schweiz obwohl das Delikt in HR war.
Stimmt---leichtsinnig. Ich habe, leider , auch überlesen, dass man in SLO ne Vignette braucht und auch beim Fahren auf der Autobahn übersehen. Man ist echt manchmal blind. An einer Mautstelle stand dann auch die Policia mit einer Kamera, wobei ich nicht weiß, ob das ein Radargerät oder ne andere Kamera war und hat gefilmt. Rausgewunken hat uns keiner und so hoffen wir mal, dass nix nachkommt. Auf der Rückfahrt dann natürlich mit Vignette.
Gut so, dass in Deutschland auch nun eine Maut erhoben wird.
Das wird niemals Maut heissen sondern die werden dem einen anderen Namen geben damit die EU nicht meckern kann. Verkehrswegenetzinstandhaltungsabgabe oder so wird das nachher heissen.
"Gut so, dass in Deutschland auch nun eine Maut erhoben wird."
Hi, das sehen wir hier in NRW etwas differenzierter. Denn wenn bei uns die Maut kommt, werden wir mit Sicherheit in Holland und Belgien dann auch zahlen. In diese Länder fahren sehr viel Bürger aus NRW in den Urlaub. Die BENELUX-Länder machen jetzt schon mobil gegen die Maut. Für die Süddeutschen sieht das natürlich anders aus.
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