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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 35 Antworten
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 Segeln, Boote, Yachten, Marinas und Charter in Kroatien
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svajcarac1 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 11.327

20.01.2014 20:26
#21 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Wie ist das denn, wenn ich als nicht EU Bürger mit Wohnsitz und Bootsregistration in der Schweiz in der EU Bootchen fahren will? Muss ich zum Dank das ich als Tourist für 2 Wochen nach HR komme auch noch EU Mwst. bezahlen?
Oder ist das nur ne EUinterne Steuergeschichte?
(Mir ist klar wenn ich als Schweizer mit Wohnsitz in EU Gebiet ein Schweizer Boot in die EU nehme, dass das evt. als Einfuhr gilt).
Wie machen das deutsche am Bodensee wo in der Schweiz ein Boot zugelassen haben?

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.756

20.01.2014 20:39
#22 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Zitat von ribar im Beitrag #14
....Ich selbst habe letztes Jahr zwei Boote von D auf HR umgeflaggt.....


Ribar, kannst Du mir dazu etwas mehr sagen? Ich (Deutscher mit Hütte, Konto und OIB in HR, Wohnsitz aber D) habe mich im August bei der Kapetanija Zadar mal erkundigt, ob ich mein altes 6-m-Boot nicht unter ZD oder PR registrieren lassen könnte, um die lästige jährliche Anmeldung zu umgehen, wurde zum Zoll geschickt, und dort hat man mir gesagt, erstens seien die neuen Vorschriften noch nicht da, zweitens müsse ich wohl keinen Zoll mehr, wohl aber trošarina bezahlen - und das sei mitsamt der Registrierung bei der Kapetanija teurer als zehn Jahre Anmeldegebühr bei der Kapetanija. Also bin ich brav davon gedackelt.

Gibt's da was Neues? Wie sieht es mit den Kosten aus? Mein Böötchen ist mitsamt Motor über 30 Jahre alt und würde bei ebay höchstens noch 5000 Euro bringen....

freerider13 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 258

20.01.2014 22:57
#23 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Servus!

Zitat von svajcarac1 im Beitrag #21
Wie ist das denn, wenn ich als nicht EU Bürger mit Wohnsitz und Bootsregistration in der Schweiz in der EU Bootchen fahren will? Muss ich zum Dank das ich als Tourist für 2 Wochen nach HR komme auch noch EU Mwst. bezahlen?
Oder ist das nur ne EUinterne Steuergeschichte?
(Mir ist klar wenn ich als Schweizer mit Wohnsitz in EU Gebiet ein Schweizer Boot in die EU nehme, dass das evt. als Einfuhr gilt).
Wie machen das deutsche am Bodensee wo in der Schweiz ein Boot zugelassen haben?





Für dich hat sich im Endeffekt nichts geändert. In HR bist du ein Ausländer wie früher auch, nur für EU-Bürger ändert sich was. Zum Bodensee kann ich dir leider gar nichts sagen.

Zitat von kornatix im Beitrag #22

Zitat von ribar im Beitrag #14
....Ich selbst habe letztes Jahr zwei Boote von D auf HR umgeflaggt.....

Ribar, kannst Du mir dazu etwas mehr sagen? Ich (Deutscher mit Hütte, Konto und OIB in HR, Wohnsitz aber D) habe mich im August bei der Kapetanija Zadar mal erkundigt, ob ich mein altes 6-m-Boot nicht unter ZD oder PR registrieren lassen könnte, um die lästige jährliche Anmeldung zu umgehen, wurde zum Zoll geschickt, und dort hat man mir gesagt, erstens seien die neuen Vorschriften noch nicht da, zweitens müsse ich wohl keinen Zoll mehr, wohl aber trošarina bezahlen - und das sei mitsamt der Registrierung bei der Kapetanija teurer als zehn Jahre Anmeldegebühr bei der Kapetanija. Also bin ich brav davon gedackelt.

Gibt's da was Neues? Wie sieht es mit den Kosten aus? Mein Böötchen ist mitsamt Motor über 30 Jahre alt und würde bei ebay höchstens noch 5000 Euro bringen....

Unter 7m fällt eigentlich nur Zoll nach Zeitwert plus Gebühr für die abwickelnde Spedition an. Vorbehaltlch (!!!) unter welchem Status sich dein Boot jetzt aktuell befindet.
Zollverschluss? "Versteckt" in HR? Eingeführt? Immer wieder in die EU verbracht innerhalb der Fristen?

Da musst du genaueres schreiben.

Schöne Grüße,
Jan

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.756

21.01.2014 06:54
#24 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Zitat von freerider13 im Beitrag #23

Unter 7m fällt eigentlich nur Zoll nach Zeitwert plus Gebühr für die abwickelnde Spedition an. Vorbehaltlch (!!!) unter welchem Status sich dein Boot jetzt aktuell befindet. Zollverschluss? "Versteckt" in HR? Eingeführt? Immer wieder in die EU verbracht innerhalb der Fristen? Da musst du genaueres schreiben....


Das war früher mal so. Zoll fällt definitiv nicht mehr an (Auskunft Zoll Zadar), die Speditions-Prozedur gibt's auch nur noch für gewerbliche Importeure, nur die trošarina nach Zeitwert ist noch fällig (wird vom Finanzamt kassiert - für mich kein Problem, weil ich in Kroatien als Steuerpflichtiger registriert bin.

Zugegeben, seit über 10 Jahren verstecke ich mein Boot den Winter über in meiner Garage auf Ugljan, aber offiziell habe ich es jeden Herbst nach D und jedes Frühjahr nach HR zurück getrailert, das Gegenteil ist mir nicht zu beweisen. Also stehe ich rechtlich genau so da wie jeder Normalurlauber, der im Juli mit seinem Trailerboot kommt und im August wieder fährt.

Scheint, mein Informationsstand ist aktueller als Deiner Nachdem man mich letztes Jahr von einer Behörde zur anderen geschickt hat, bis ich schließlich entnervt aufgegeben habe, interessieren mich jetzt eigentlich nur drei Fragen: a)wie läuft die Ummeldeprozedur konkret ab, b) wer schätzt den Zeitwert für die trošarina und c)welche Gebühren fallen konkret sonst noch an?
Wenn es, wie der Hafenkapitän letztes Jahr meinte, billiger ist, das Boot als deutsches Boot jedes Jahr neu anzumelden als es auf Kroatien umzuflaggen, dann lasse ich's halt.

Ribar Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 10.672

21.01.2014 08:20
#25 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Zitat
wer schätzt den Zeitwert für die trošarina



Trošarina auf Boote gibt es definitiv seit 07.2012 NICHT MEHR !

Schaut hier: http://narodne-novine.nn.hr/clanci/sluzb...07_78_1837.html

Alles zur Umflaggung im Internen: Boot auf HR umflaggen

Lieber einen Thun als nix tun!

Sockenmann Offline

verstorben


Beiträge: 11.223

21.01.2014 08:37
#26 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Zitat
Zugegeben, seit über 10 Jahren verstecke ich mein Boot den Winter über in meiner Garage auf Ugljan,


Ich spiele das Spiel seit 35 Jahren mit und es ist mir inzwischen völlig wurscht, wer gerade an der Macht ist und was für Gesetze gerade giltig sind

Wenn sie was von mir wollen, müssen sie mir die Tür aufmachen, statt mich vom Zimmer zu Zimmer schicken und immer wieder neue Bescheinigungen zu verlangen

Nur die Permit kaufe ich immer noch, allerdings auch nur alle zwei Jahre.
Wenn ich aber den Beitrag von Ribar sehe, ist das auch rausgeschmissenes Geld

freerider13 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 258

21.01.2014 09:49
#27 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Servus!

Jungs, ich kann nur sagen: Alles richtig gemacht das Böötle über die Jahre zu verstecken. Zumindest nach aktuellem Sachstand.
Zoll: Der fällt im Zweifel an wenn das Boot aus dem Zolllager geholt wird. Wenn das Boot offiziell in D oder AT steht gilt natürlich freier Warenverkehr, da ist der Status der Gemeinschaftsware unterstellt.
Übel find ich persönlich ja den Umgang mit den Bootseignern die kurz vor EU Beitritt Ihr Boot ins Zollager gebracht haben:
Die müssen mitunter weder Steuer noch Zoll noch sonstwas bezahlen - aber um das Boot aus dem Zollager zu holen muss zwangsweise eine Spedition beauftragt werden die zwischen €300.- und €500.- dafür verlangt. Nur um die Papiere einzureichen die besagen das nichts zu zahlen ist...
Sauerei. Bin froh mein Boot hier zuhause zu haben.

Schöne Grüße,
Jan

freerider13 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 258

21.01.2014 10:03
#28 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Ach ja:
"Permit" gibt's ja in der Form auch nicht mehr. Wurde angepasst für Einheimische und Touristen einheitlich.
Uuuund (vor allem @Kornatix) man glaubt es kaum: Nach aktuellem Sachstand ist es billiger geworden! Und zwar deutlich so wies im Moment aussieht!!!
Von daher erst mal abwarten mit ummelden, die heimische Zulassung könnte sich tatsächlich als die bessere Alternative entpuppen.

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

21.01.2014 11:52
#29 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Zitat
Ich geb dir nen Tip:
Wenn man so hochnäsig ist verpasst man auch das Entscheidende. Wie beispielsweise daß die 3-Jahresregel eine EU Regelung ist und vor dem EU Beitritt Kroatiens keine Rolle gespielt hat. Nach dem Beitritt kam Sie erst zum tragen. Du hast es also genau falsch rum verstanden. Ich brauch aber im Gegensatz zu dir keine Boxersmilies um Fakten zu nennen.



Hochmut kommt vor dem Fall, denn Du hast mir vergehalten ich hätte die Dreijahresfrist falsch verstanden, gibt aber einen völlig veralteten DAC-Link als Begründung an !

Zitat von ADAC
Daten und Fakten zur Nachversteuerung von Booten und Yachten, Stand: 05.04.2013


Jedenfall ist es so, dass Du das völlig falsch verstanden hast. Ich habe, um dieser Bestimmung gerecht zu werden, zweimal eine Fahrt nach
Piran SLO gemacht, um mein Boot auf der Rückfahrt wieder entsprechend zu deklarieren.

Die von Dir zitierte EU-Richtlinie ist auf die Frage des Fragestellers überhaupt nicht mehr anwendbar - Du verwirrst hier nur die Leute mit Deinen zusammenkopieren Postings !

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

21.01.2014 12:08
#30 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Zitat von freerider13
Uuuund (vor allem @Kornatix) man glaubt es kaum: Nach aktuellem Sachstand ist es billiger geworden! Und zwar deutlich so wies im Moment aussieht!!!


Auch das ist, so pauschal behauptet, falsch !
Wer bisher aufgrund von Folgerabatten die höchste Rabattstufe von 50% erreicht hatte, zahlt mit der neuen Regelung einiges mehr !

Beispiel :
5,90m Boot mit 170 PS bisher mit 50% Rabatt kostete mit allem 335,00 Kuna.

Mit der neuen Regelung:
6mx20 Kuna = 120 Kuna
170 PS=125KW x 20 Kuna = 250,00 Kuna
In der Summer ergibt das 390,00 Kuna, somit 55 Kuna mehr als vorher !

Weiterhin gibt es keinen Rabatt mehr !

Billiger wird es lediglich für Bootstouristen, die in HR noch kein Boot angemeldet hatten
und somit auch keinen Rabattanspruch haben. Allerdings sind sich Experten darüber einig, dass diesbezüglich noch nicht das letzte Wort gesprochen ist denn nun sieht es so aus, dass u.U. Einheimische mehr bezahlen für ihre Boote als Touristen - und das ist mit EU-Recht nicht vereinbar.
Übrigens bleibt auch die Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ab Kaufdatum wie bisher erhalten und wird nicht auf Jahresgültigkeit gewechselt. Es wird in Zagreb derzeit geprüft, ob man die neue Sicherheitsgebühr, wie das nun heißt, auch Online zu kaufen sein wird. Man will damit die Hafenkapitäne entlasten.

freerider13 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 258

21.01.2014 12:27
#31 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Auweiha.
Es spielt überhaupt keine Rolle wie alt der verlinkte Artikel ist wenn er sich auf ein aktuell gültiges Gesetz bezieht. Auch wenns dir nicht passt. Such dir halt einfach eine neuere Quelle für eine Tatsache, das steht dir frei.
Und dann kommste auch noch mit nem Ausnahmerechenbeispiel um die Ecke nur um zu sagen dass alles teurer wird. Wenn ich schon so was wie "Rabattanspruch" höre! Was du beim Aldi um die Ecke einforderst weil du meinst du hast einen "Anspruch" darauf will ich gar nicht wissen...
Glaubst du allen ernstes die TE hätten 50% Rabatt erhalten? Wenn du dich schon darauf berufst daß meine Postings den TE nicht helfen solltest du dir vielleicht mal an die eigene Nase fassen, oder?
Aber ich seh schon: Du gibst mal wieder den Forumstroll und ergreifst jeden noch so schäbigen Strohhalm um zwanghaft recht zu behalten oder hier zu bekommen. Nützliches hast du ja mal wieder nicht beigetragen.
Ich persönlich bin ja inzwischen davon überzeugt dass du ein ernstzunehmendes psychisches Problem hast, welches mit zunehmendem Alter schlimmer wird. Das behandeln zu lassen ist aber dir selbst oder deinen Verwandten vorbehalten.

Wie schon mal gesagt: Ist nicht als persönlicher Angriff zu sehen sondern als ernstgemeinter Ratschlag. Aber bitte hör auf Menschen mit deinen vermeintlichen Ratschlägen die nur deiner Selbstbeweihräucherung in Internetforen dienen zu terrorisieren.

Schöne Grüße,
Jan

freerider13 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 258

21.01.2014 12:43
#32 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Ach ja, auch wenn es wenig Sinn machen wird, aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. In diesem Fall die Hoffnung dass du auch mal was kapierst Fred:
Die 3 Jahresregel ist ein EU Gesetz. Und ob du es glaubst oder nicht: Die EU gab es auch schon vor dem Sommer 2013.
Der einzige Unterschied ist: Diese Regel fand in HR bislang keine Anwendung, seit Beitritt zur Union eben schon.
Beim Beitritt Sloveniens war das exakt das gleiche Thema - nur gabs damals weder so viele Bootsfahrer dort noch so viele Internetforen in denen darüber diskutiert werden kann.

Schöne Grüße,
Jan

freerider13 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 258

21.01.2014 12:54
#33 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Zitat von Fred im Beitrag #30




Mit der neuen Regelung:
6mx20 Kuna = 120 Kuna
170 PS=125KW x 20 Kuna = 250,00 Kuna
In der Summer ergibt das 390,00 Kuna, somit 55 Kuna mehr als vorher !





Und das mit dem Rechnen klappt auch nicht mehr.
Zum einen sind es 2 Kuna pro KW und nicht zwanzig, aber zumindest stimmt das Ergebnis noch.
Aber 120 plus 250 ergibt immer noch 370 und nicht 390.

Sorry.

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.756

21.01.2014 17:00
#34 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Zitat von ribar im Beitrag #25
[quote]Trošarina auf Boote gibt es definitiv seit 07.2012 NICHT MEHR !

Schaut hier: http://narodne-novine.nn.hr/clanci/sluzb...07_78_1837.html

Alles zur Umflaggung im Internen: Boot auf HR umflaggen



Danke! Das Gesetz ist von Anfang Juli 2013. Schon lustig, dass sich das bis Oktober noch nicht 'rumgesprochen hatte - jedenfalls nicht bei den Zoll-, Hafen- und Finanzbeamten in Zadar, die ich gefragt habe. Aber vielleicht wollten die mich bloß abwimmeln und haben sich doof gestellt - was denen ja nicht schwer fällt. Wie schon mein Freund Pero sagte: Ihr Deutschen habt die Bürokratie erfunden, aber wir Kroaten haben sie perfektioniert! Ribar, nochmals danke!

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

21.01.2014 18:52
#35 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

@Fred:

Zitat
dass u.U. Einheimische mehr bezahlen für ihre Boote als Touristen - und das ist mit EU-Recht nicht vereinbar.



Die Aussage ist definitiv falsch: So etwas nennt sich "Inländerdiskriminierung" und das interessiert die EU überhaupt nicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Inl%C3%A4nderdiskriminierung

Fred Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 14.191

22.01.2014 15:34
#36 RE: EU-Deklaration für 14 tägigen Bootsurlaub erforderlich??? Antworten

Zitat
Die Aussage ist definitiv falsch: So etwas nennt sich "Inländerdiskriminierung" und das interessiert die EU überhaupt nicht.


Wahrscheinlich hast Du recht.
Bei uns in D geschieht ja das gleiche ....

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