schon seit vielen Jahren ist es unser Wunsch nach Kroatien auszuwandern. Wir kennen Kroatien in den Sommer- und Wintermonaten. Da Kroatien nun in der EU ist, möchten wir unseren Traum verwirklichen.
Wer von euch weiß, was sich nach dem EU-Beitritt Kroatiens geändert hat? Benötigen wir für die Auswanderung nach Kroatien eine - Aufenthaltsgenehmigung / Visum? - Arbeitserlaubnis? - welche sonstigen Dokumente werden benötigt? Gilt in Kroatien die Freizügigkeit innerhalb der EU?
Über eine Antwort von euch würden wir uns sehr freuen und wünschen euch noch einen schönen Tag.
Als Rentner wie in meinem Fall war der Wohnsitz schon da durch meine Frau, ich brauchte einen Einkommensnachweis (Rente), aber wiederum auch nicht, denn die Rente meiner Frau reichte für Beide beim Antrag, und den Nachweis einer gesetzl. KV. Habe sofort eine provisorische Bescheinigung bekommen, nach ca. 3 Wochen Aufenthalt für 5 Jahre (Checkkartenformat). Dann gibts die Unbefristete !
Alles vor Ort beim zuständigen Polizeiposten Abt. Stranci nach meinem Umzug.
P.S. Einkommensnachweis oder Nachweis über ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt.
Ich hab mich auch sehr mit dem Thema beschäftigt (bin zwar nicht in der EU, sondern Schweizerin, aber trotzdem). Etwas worauf ich gestossen bin sind solche Übergangslösungen für die Anfangszeit der EU-Mitgliedschaft Kroatiens - nämlich dass viele Länder noch Begrenzungen haben für die Freizügigkeit gegenüber Kroaten, und so wie ich das verstanden habe sind die dann gegenseitig, weil kroatien hat dann das Recht, dass die Bürger dieser Länder dann auch in kroatien noch eine Arbeitsbewilligung brauchen wie früher. Für Deutschland (wie für viele andere EU-Länder sind das zwei Jahre Übergangsfrist). Ich hab das hier reingestellt, der Link ist allerdings auf kroatisch. (link auf kroatisch) bez. Arbeit EU-Bürger in Kroatien.
Ohne Gewähr, solche Regelungen können ja sehr kompliziert sein und sich auch wieder ändern? Aber mal als Anregung zum Weiter Recherchieren.....
******jemand der selber auch in Kroatien leben möchte******* ;)
Danke Kathrin :) Habe deinen Beitrag, den du ins Forum gestellt hattest gelesen. Bin mir nicht ganz sicher, bei welcher "offizielen Stelle" es besser ist nachzufragen: beim kroatischen Konsulat hier in Deutschland in meiner Umgebung oder bei der Deutschen Botschaft in Zagreb?
Ich hab wegen einer anderen Frage dem kroatischen Innenministerium gemailt und nach ca 1 1/2 Wochen eine ganz ausführliche Antwort bekommen.
Ich hab aber früher auch schon bei der kroatscihen botschaft hier in der Schweiz angefragt wegen Aufaênthalts- und Zollfragen - waren auch ganz freundliche Antworten.
Aufenthaltsgenehmigung für Kroatien ab dem EU-Beitritt am 01.07.2013: Wenn Sie länger als drei Monate in Kroatien bleiben möchten benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Sie erhalten diese bei der zuständigen Behörde. Wenn Sie in Kroatien arbeiten möchten benötigen Sie nach dem EU-Beitritt keine Arbeitserlaubnis, jedoch ist auch hierfür eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Wenn Sie zwischen 3 und 12 Monate in Kroatien bleiben möchten wird Ihnen eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt. Wenn Sie länger bleiben möchten, kann die Aufenthaltsgenehmigung auf Antrag für 5 Jahre ausgestellt werden. Eine Verlängerung ist auf Anfrage ebenfalls möglich. Es ist aber nicht ausgeschlossen, das sich die Vorschriften im laufe des Jahres ändern
Ich habe nun sehr viel im Internet geforscht bzgl. Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis. Wegen der Aufenthaltsgenehmigung muss ich mich "nur" vor Ort bei der zuständigen Polizeiverwaltung bzw. Polizeirevier anmelden. Den Antrag auf Arbeitserlaubnis muss ich auch bei der zuständigen Polizeiverwaltung stellen.
@ Iain: Woher hast du die Information, dass man nach dem EU-Beitritt keine Arbeitserlaubnis mehr benötigt?
In unserem Kroatien-Forum finden Sie umfassende Informationen über Urlaub und Ferien in Kroatien sowie passende Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und Ferienhäuser für den Kroatienurlaub.