hallo, wir sind neue Besitzer eines Ferienhauses in Dalmatien. Wir planen dort 2-5 Monate pro Jahr zu verbringen. Muß ich bei einem Aufenthalt länger 3 Monate zwangsläufig eine Pivremi Boravak beantragen? zusätzlich Anmeldung über E-Visitor ?
Wenn ihr länger als 90 Tage am Stück bleiben wollt, müsst ihr von Rechts wegen einen privremeni boravak beantragen. Wenn man zwischendurch aber mal einen Tag nach SLO fährt, ist man ja aus- und wieder eingereist, und die 90 -Tage-Frist beginnt von vorn. Ob man tatsächlich in SLO war oder nicht, muss man nicht nachweisen. Du verstehst, wie ich das meine?
Und evisitor kann man machen, um sich den Weg zum turist biro zu sparen, muss man aber nicht. Dass ihr als FeWo-Eigentümer nur eine Touristen-Jahrespauschale und nicht tageweise zahlen müsst, wisst ihr?
Zitat von kornatix im Beitrag #2Wenn man zwischendurch aber mal einen Tag nach SLO fährt, ist man ja aus- und wieder eingereist, und die 90 -Tage-Frist beginnt von vorn.
Hast du dafür eine Quelle?
Ich halte diese Aussage für falsch.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Berechnung der 90 Tage:
1) 90 Tage in den leztzen 180 Tagen (das ist die deutsche Standardberechnung, stimmt nicht mit EU-Recht überein)
2) 90 Tage innerhalb von 180 Tagen nach der ersten Einreise (das ist die EU-Berechnung)
Die herrscht auch, aber wenn man wo länger bleiben möchte, dann muss man sich halt anmelden. @Daxbauer, meine "Quelle" ist ein kroatischer Polizist: "Wenn Du länger bleibst, sag' einfach, du wärst vor ein paar Tagen in Slowenien gewesen und zurück gekommen. Kontrollieren kann das eh keiner, und nachweisen, wann du gekommen bist, musst Du auch nicht."
Natürlich ist das nicht legal, aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich selbst bleibe nie länger als drei Monate, aber wenn ich das vor hätte, würde ich mich um einen boravak bemühen. Der hat nämlich auch Vorteile, beispielsweise im ÖPNV, und meines Wissens zahlt man mit Aufenthaltserlaubnis auch keine Tourismusabgabe. So war das jedenfalls früher.
@ Daxbauer, die Rechnung "90 Tage innerhalb von 180 Tagen" ist korrekt und gilt auch für Kroatien, aber wie gesagt: wie will man das denn in einem Europa ohne Einreisekontrollen kontrollieren?
Als Immobilienbesitzer bekommt man eine Aufenthaltserlaubnis heute sehr schnell und problemlos, Personalausweis inklusive. Ich kenne einen Deutschen, der relativ selten in Kroatien ist, sich wegen der damit verbundenen finanziellen Vorteile aber trotzdem eine dozvola besorgt hat. Ich hatte die mal, als ich dort gearbeitet habe, habe sie aber aus Bequemlichkeit nicht verlängern lassen. Früher wurde von der Polizei ab und zu mal kontrolliert, ob man tatsächlich da war, heute interessiert das niemanden mehr.
Zitat von Krcevina im Beitrag #13Ich vermute ,dass es nicht gehen wird,da BiH nicht Teil der EU ist,Slovenien dagegen schon.
Warum nicht? Es geht ja darum, dass man ausreist, und eigentlich müssen es 90 Tage sein, wenn man die 90 Tage Aufenthalt ausgeschöpft hat. Da ist es doch egal, wohin man ausreist.
Allerdings würde ich mir als Immobilienbesitzer einfach diese Aufenthaltserlaubnis besorgen, das dürfte doch kein Proiblem sein.
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