Wenn ich das gewußt hätte, das hier so viele Leute so ekelhaft drauf sind, hätte ich besser bloss nicht gefragt! Ich hab nur eine einfache Frage gestellt, weil ich einfach keine Ahnung davon habe, wie das ist, und werde gleich als Sozialschmarotzerin abgestempelt. Ich werde schon allein aus dem Grund in Dtl. gemeldet bleiben, weil meine Familie hier lebt und wir mit unserem Sohn immer wieder zur einer bestimmten ärztlichen Kontrolle müssen und auch bei meiner Schwester wohnen werden. Mit auswandern hatte ich gemeint, das wir unseren Haupt- wohnsitz ins Ausland verlegen!Mein Sohn ist hier geboren und hat beide Staatsbürgerschaften, daher dachte ich er könne evtl. weiter KG bekommen. Wir haben ja nicht vor alles hinter uns zu lassen und zu unrecht zu kassieren!
Danke an alle negativ eingestellten Leute, die mich hier so richtig schön mit Vorurteilen bedacht haben!! Ich bin begeistert wie nett doch die Welt ist. Ich erwarte keine Antworten, sondern wollte nur alle wissen lassen, wie enttäuscht ich bin, das man so denkt!
In Antwort auf:Mit auswandern hatte ich gemeint, das wir unseren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen!
Dann sollte man vielleicht bei der Formulierung einer Frage schreiben was man meint - oder ??
In Antwort auf:Wir haben ja nicht vor alles hinter uns zu lassen .....
So kam das aber bei Deiner Anfrage rüber !
In Antwort auf:Nun haben wir uns entschlossen Ende diesen Jahres von Deutschland nach Kroatien zu ziehen. Habe ich dann weiterhin Anspruch auf Kindergeld und Erziehungsgeld von Dtl. oder erlischt das bei Auswanderung?
Im übrigen nutzt alles, was Du jetzt noch geschrieben hast, garnix, denn wie ich mittlerweile ausfindig machen konnte, ist nicht der Wohnsitz der Eltern bzw. ein Teil davon für die Gewährung des KG maßgebend, sondern der "gewöhnliche Aufenthaltsort" des Kindes, wie es so schön heißt.
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Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
In Antwort auf:Wenn ich das gewußt hätte, das hier so viele Leute so ekelhaft drauf sind, hätte ich besser bloss nicht gefragt!
Nicht immer klein beigeben!
In Antwort auf:Ich werde schon allein aus dem Grund in Dtl. gemeldet bleiben, weil meine Familie hier lebt und wir mit unserem Sohn immer wieder zur einer bestimmten ärztlichen Kontrolle müssen und auch bei meiner Schwester wohnen werden. Mit auswandern hatte ich gemeint, das wir unseren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen!Mein Sohn ist hier geboren und hat beide Staatsbürgerschaften, daher dachte ich er könne evtl. weiter KG bekommen.
Die Sache ist recht einfach und regelt sich über das Einkommenssteuerrecht.
§62 EStG
In Antwort auf:Berechtigte Personen: Nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes erhält Kindergeld,
wer -in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder -im Ausland wohnt, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist oder entsprechend behandelt wird.
und weiter
In Antwort auf:Kinder im Ausland:
Kindergeld wird grundsätzlich nur für solche Kinder gezahlt, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Staat haben, der dem Abkommen überden Europäischen Wirtschaftsraum beigetreten ist. Aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen wird auch für Kinder, die in der Schweiz, in der Türkei, im ehemaligen Jugoslawien, in Marokko oder in Tunesien leben, Kindergeld in der im Abkommenjeweils festgelegten Höhe bezahlt
Kurz zusammengefaßt: Zahlst Du hier in D fleißig Deine Steuern, bekommst Du auch Kindergeld im Ausland! (Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung!)
In Antwort auf:Ich bin begeistert wie nett doch die Welt ist.
Das ist die richtige Einstellung! .................... Golphi
In Antwort auf:Nun haben wir uns entschlossen Ende diesen Jahres von Deutschland nach Kroatien zu ziehen. Habe ich dann weiterhin Anspruch auf Kindergeld und Erziehungsgeld von Dtl. oder erlischt das bei Auswanderung?
Liebste Britta,
ich weiß nicht, was es bei diesem Text zu "interpretieren" gibt ! Es sei denn natürlich, man will jemandem eine reinwürgen ......
Meiner Meinung nach will da jemand explizid auswandern !
Damit ist dieses Thema für mich endgültig beendet - wenn die anonyme Dame es noch genauer wissen will soll sie bei der Kindergeldstelle anrufen ..... Tschüß !!
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Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
In Antwort auf:ich weiß nicht, was es bei diesem Text zu "interpretieren" gibt !
Mönsch Freeed, sonst immer feste druff, aber am Ende selber muksch sein. Naja, immerhin sind wir endlich mal wieder beim alten Stil, gell ?
Du reitest da die ganze Zeit auf dem Begriff "Auswanderung" herum, wobei die Gute doch geschrieben hat, dass sie hier gemeldet bleibt. Da bleibt einem nur das Interpretieren, denn beide Dinge schliessen sich gegenseitig aus. Aus dem Gesamttext ergab sich für mich halt ein anderes Bild. Da ich sie offensichtlich richtig verstanden habe, war das ganze nun doch nicht so explizit zu verstehen, wie du schreibst.
Und reinwürgen will ich dir keine, wie kommst du denn da drauf ? Nur weil du nicht immer auf der richtigen Fährte bist, musst du doch Widerworte nicht gleich wieder persönlich nehmen.
Sorry aber warum hackt Ihr alle darauf rum...Sie hat lediglich nur eine Frage gestellt, die Ihr vermutlich weder die Ämter usw. richtig beantworten können bzw. man diesbezügl. auch keine richtige Antwort bekommt. Es gibt viele die z.B. in Italien wohnen und noch nie hier eine Minute gearbeitet haben und bekommen auch Kindergeld weil es ein EU-Land ist. Kenne genug Fälle... Jeder darf seine Meinung dazu sagen, aber manchmal ist man wirklich hilflos weil man von den Ämter keine genaue Auskunft bekommt wie und was.
Als wir damals nach Krotien gegangen sind hieß es bei der Kindergeldstelle man muss die überwiegende Zeit in Deutschland leben, also mehr als 180 Tage im Jahr um Anspruch auf Kindergeld zu haben.
Gilt das auch wenn man seinen Hauptwohnsitz in CRO hat und heir einen Zweitwohnsitz ?
Kindergeld wird grundsätzlich nur für solche Kinder gezahlt, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Staat haben, der dem Abkommen überden Europäischen Wirtschaftsraum beigetreten ist. Aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen wird auch für Kinder, die in der Schweiz, in der Türkei, im ehemaligen Jugoslawien, in Marokko oder in Tunesien leben, Kindergeld in der im Abkommenjeweils festgelegten Höhe bezahlt
Lt. diesem Satz gilt es doch dann auch wenn man in CRO ist oder nicht ?
Was ist wenn aber ein Kind in CRO zur Schule geht ? Kann mir nicht vorstellen das es dann Kindergeld gibt oder ?
In Antwort auf:Gehört Kroatien zum ehemaligen Jugoslawien oder nicht?
Golphi, definiere dazu gehören!
Gehört Bayern zu Deutschland? Gehört Österreich zum ehemaligen 3. Reich? Gehört die Türkei zu Europa? Gehört ein Fernseher zum Kinderzimmer? Gehört ein Trabant zu den Automobilen? Gehört George Bush zur zivilisierten Welt? Was gehört sich überhaupt?
Ich finde, Kroatien hat nie zum ehemaligen Jugoslawien gehört. Und das gehörig!
Wir haben einen neuen anonymen Spaßvogel, wie niedlich.
Falls es Dir entgangen sein sollte, ging es um die Ansprüche beim Kindergeld. Falls Du ein Problem mit dem Thema hast, geh in den Keller und heul Dich aus.
Mal im Ernst! Der Begriff "früheres Jugoslawien" ist alles Andere als eindeutig. Und mir geht es dabei überhaupt nicht um Nationalismus oder sowas, wie bei manch anderem Schreiber hier vielleicht. Laut Wikipedia gehörte Kroatien in der Tat nicht mehr zu dem, was zuletzt bis 2003 auch als Jugoslawien bezeichnet wurde.
In Antwort auf:Jugoslawien (»Südslawien«) war ein Staat in Südosteuropa, der von 1929 bis 2003 bestand. Während es zwischen dem ersten und dem zweiten jugoslawischen Staat eine juristische Kontinuität gab, war das 1992 gegründete dritte Jugoslawien nach vorherrschender Rechtsauffassung nur einer von fünf Nachfolgestaaten des zweiten Jugoslawien (Staatenbund Serbien und Montenegro).
Wenn sich also eine Vorschrift auf das "ehemalige" oder "frühere" Jugoslawien bezieht, dann muss man, um genau zu sein, nachfragen, welches ehemalige Jugoslawien gemeint ist. Es gab davon drei. Und beim Dritten war Kroatien nicht dabei.
Jedenfalls ist es absolut verständlich, wenn jemand bei solch komplexen Zusammenhängen der Geschichte sich nicht ganz sicher ist, ob die Kindergeldvorschrift, die sich auf Staaten des ehemaligen Jugoslawiens bezieht, auch auf Kroatien bezieht. Und da hilft es auch nicht, wenn man beim Lesen von hier geposteten Texten, wie Golphi es einfordert, ganz aufmerksam liest, solange diese Texte in Form von "ehemaliges Jugoslawien" uneindeutige Angaben enthalten oder Angaben enthalten, die zumindest sehr gute Kenntnisse der jüngsten Geschichte des Balkans erfordern.
Abgesehen davon ist Glophis Forderung nach aufmerksamem Lesen natürlich immer berechtigt.
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