Und wie heißt der dann? Club der Geduldsengel? Ich hab zwar von der Seefahrt keine Ahnung, möchte mich aber auch bewerben. Oder ist das ein Männerclub?
Manche scheinen dies tatsächlich zu glauben! Ich bin da ganz anderer Meinung! Ohne Frauen ist das nur das halbe Vergnügen. Ich meine natürlich meine Frau!
falls einer ein bißchen üben möchte, ist allerdings für den/die internationale schein(e)
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ich bin mir zwar nicht ganz sicher,aber so weit ich das noch in erinnerung habe: wird hier vergessen, dass man als deutscher staatsbürgen der deutschen seeschiffahrts ordnung unterliegt. egal wo man sich auf der welt mit einem schiff bewegt. sollte man als deutscher nur den schein aus kroatien haben, wird dir im schadensfall und einer verhandlung vor dem internationalen seegericht .... fahren ohne führerschein vorgeworfen. was deine versicherung dazu sagt, und wie das urteil ausfallen wird, kann man sich wohl selber vorstellen. der kroatische befähigungsnachweis ist für deutsche staatbürger im zweifelsfall völlig nutzlos. der schein befähig dich nur in kroatien ein boot zuführen. vor dem internationalen recht hat er für deutsche keinen bestand, da sie als deutsche den deutschen gesetzten unterliegen.( heimatrecht)
Dann laß es doch bitte ganz einfach bleiben, etwas dazu zu schreiben - ist ohnehin komplett falsch !
Über dieses Thema wurde hier schon so oft und so viel geschrieben, daß ich nicht einmal bereit bin, Deinen Unsinn richtig zu stellen ! Aber gerade Du, der hier schon länger als User eingetragen ist, sollte die Diskussionen längst verstanden haben.
dann hat mir der prüfer aus aurich heute mist erzählt. aber den treffe ich morgen wieder und auch noch mehr von diesen typen, werde dann nochmal fragen. sorry lieber fred
In Antwort auf:dann hat mir der prüfer aus aurich heute mist erzählt.
Das hat er mit absoluter Sicherheit !
Ich fahre seit 1988 mit dem kroatischen Patent und meine Versicherung hat mir schriftlich bestätigt, daß sie dieses anerkannt. Sogar die Versicherung, die vom ADAC vermittelt wird, erkennt es an. Wenn Dein Prüfer keine Ahnung hat, soll er keinen Mist erzählen - schönen Gruß von mir ! Sag es ihm aber erst nach der Prüfung ....
Ansonsten kannst Du ihn ja mal hier ins Forum holen, ich werde ihn dann "aufklären" !
das werde ich tuen aber deine versicherung hat nichts mit einer verhandlung vor dem internationalen seegericht zutun. im übrigen habe ich dir mal per pm mitgeteilt das ich 82 (in damals jugo) einen schein mehr oder weniger gekauft habe, und das mir die sache zu heikel wird. aber nix für ungut, ich werde ihm die grüsse bestellen aber sicher ist dir auch nicht entgangen, dass die prüfung zum sportboot see verschärft wird und das die diskusion über die hr scheine im vollen gange ist. aber wie gesagt werde morgen noch mal fragen.
In Antwort auf:aber deine versicherung hat nichts mit einer verhandlung vor dem internationalen seegericht zutun.
Das habe ich auch nicht behauptet ....
Wahrscheinlich ist Dein Prüfer einer dieser alten, verknöcherten Kapitäne, die beim DMYV ihr Gnadenbrot bekommen - ich kenne diese Typen von meiner Prüfung für das BFZ I - da habe ich mich mit einem angelegt .....
Eigentlich wollte ich ursprünglich auch meinen "Senf" dazugeben, aber Fred hat es mir abgenommen! Der Herr Rab-Hai weiß aber sicher, welches Recht die Kroaten in Kroatien und in den Gewässern Kroatiens anerkennen, Fred! Und der Herr Prüfer kennt sich da sicher aus, denn ich kenn auch Prüfer und andere Typen, die sich da auskennen. Na Gott sei Dank hab ich neben dem Patent Kroatiens auch andere gemacht. Fred, lass ihn, er ist sich da ganz sicher!
In Antwort auf:der schein befähig dich nur in kroatien ein boot zuführen. vor dem internationalen recht hat er für deutsche keinen bestand, da sie als deutsche den deutschen gesetzten unterliegen.( heimatrecht)
Stimmt! In Deutschland- und bestenfalls in der EU! Aber nicht in Kroatien!!!! Übrigens, er befähigt nicht- er berechtigt!
ich habe weder den prüfer gefragt noch grüsse ausgerichtet wir waren 238 prüflinge und das ganze hat von morgens 9 uhr bis um 15 uhr gedauert.( knappe 30 durchgefallen) den prüfer habe ich nicht gesehen oder er war nicht da. die figuren rannten wegen mündlicher nachprüfung und rückerstattung der gebühr, stressig hin und her. da habe ich mich nicht getraut, noch mit dem thema um die ecke zu gekommen, die hätten mich bestimmt erschossen. im übrigen war da kein prüfer über geschätze 50 jahre alt.
Das Schiff, eine Ocanis 42, von Yachting 2000, hatte bei unserem Skippertörn bereits GMDSS-UKW-Funk. Ich habe mir auch andere Schiffe angesehen, auf denn war die gleiche Funk-Ausrüstung zu finden.
Nach deutschem Recht benötigt der Skipper die GMDSS-UKW-Funklizenz, um das Funkgerät bedienen zu dürfen, oder?
Wie es mit dem ösischem oder kroatischem ist, weiss ich nicht. Wer kann uns darüber aufklären?
Du hattest die gleichen Fragen gerade schon bei Edwin gestellt ....
Da in Kroatien nun einmal kroatisches Recht zum tragen kommt, muß der Charterer in diesem Fall logischerweise eine GMDSS-Funklizenz besitzen. Da würde die einfache FL, die mit dem Küstenpatent Kat B ausgestellt wird, nicht ausreichen, denn auch in HR gibt es die GMDSS-Funklizenz !
Allerdings halte ich es für unsinnig, daß Charterfirmen ihre Boote / Schiffe mit GMDSS Geräten ausstatten, was jedoch wahrscheinlich daran liegen dürfte, daß es keine Geräte ohne GMDSS mehr geben wird ??!!
Da wird offensichtlich mal wieder das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, zumal es in HR noch wesentlich länger als in D dauern wird, bis GMDSS vollständig und konsequent eingeführt wird, nämlich ohne weitere Überwachung des Ch 16. Die Fischer werden der Obrigkeit etwas husten - von denen fahren ohnehin noch viele mit CB-Funk ......
In Antwort auf:Da würde die einfache FL, die mit dem Küstenpatent Kat B ausgestellt wird, nicht ausreichen, denn auch in HR gibt es die GMDSS-Funklizenz !
Lt. Rijeka reicht die Lizenz noch aus und eine Änderung ist derzeit nicht in Sicht! Zwingend vorgeschrieben ist eine GMDSS-Lizenz momentan nur für die Berufsschifffahrt! Beim Funkteil zum Kat. B kommen u.a. teilweise auch Fragen zum Notruf via GMDSS - man dürfte also in HR den Kat. B inklusive einer Art "GMDSS-light" betrachten. (wahrscheinlich steht deshalb auf den neuen Ausweisen auch nix mehr von Funk drauf...)
Jedenfalls gibt es derzeit kein Problem, wenn sich an Bord ein GMDSS-Gerät befindet, jedoch "nur" der Kat. B vorhanden ist.
Ich möchte aber dennoch empfehlen eine GMDSS-Ausbildung zu absolvieren, da diese Geräte wirklich was können, was aber der Funker auch wissen sollte!
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