Ich werde trotzdem in diesem Sommer noch den bisherigen Schein mitnehmen. Wer weiß denn, ob sich diese Änderung in Kroatien schon bei allen zuständigen Stellen rumgesprochen hat?
Die Karte der Techniker Krankenkasse darf in Kroatien eingesetzt werden. Nicht aber in den Nachbarstaaten BiH, Serbien u. Montenegro. Wie das bei anderen Kassen ist, weiss ich jetzt nicht. Müsste aber auf den Internetseiten zu finden sein.
Also bei uns wurde es SOFORT bekannt gegeben, und diese Info gebe ich auch seitdem an unsere Versicherten so weiter. Natürlich waren sie alles etwas verunsichert, aber das war ich anfangs auch.
Ebenso wurden damals unsere Versicherungskarten auf EHIC umgestellt und niemand unserer Mitglieder hat mehr eine Alte. Obwohl ich schon von anderen Krankenkassen gesehen habe, dass sie nicht auf EHIC umgestellt sind.
Und zusätzliche Privat-Auslandsversicherung für HR ??? Mmmh, ok, wir haben auf welche im "Angebot". Die meisten haben es aber schon durch die unterschiedlichen Automobilclubs abgedeckt.
Im Endeffekt ist zu berücksichtigen: 1. die deutschen gesetzlichen Krankenkassen übernehmen KEINE KOSTEN für eventuell erforderliche Rücktransporte und 2. erstatten verauslagte Kosten im Urlaubsland nur in Höhe der deutschen Sätze.
Da mache ich mir in HR aber weniger Gedanken. Hatte gerade eine Kostenerstattung aus HR wg einer Schnittverletzung mit Volluntersuchung und Behandlung im Krankenhaus Split für lächerliche 400Kuna. Also weit unter dem deutschen Satz und natürlich voll erstattet.
Bei Fragen zum Krankenversicherungsrecht könnt Ihr mich gern jederzeit ansprechen !!!
Zitat von StachiBei Fragen zum Krankenversicherungsrecht könnt Ihr mich gern jederzeit ansprechen !!! Viele Grüße, Anja
Das ist ein freundliches Angebot. Es besteht folgender Sachverhalt:
Frau Ivanka D. aus Split war mit Herrn Josip D. verheiratet. Herr Josip, ein Unternehmer, der bei der AOK Düsseldorf freiwillig versichert war, hat sich von ihr scheiden lassen. Josip D. ist vor einem Jahr verstorben. Frau Ivanka hat bei der Scheidung einen Teil seines deutschen Rentenanspruchs zugesprochen bekommen, bekommt diese aber noch nicht, weil sie noch nicht alt genug ist.
In Kroatien ist sie auf ihrem Bauernhof selbständig tätig. Ist Frau Ivanka jetzt bei der AOK Düsseldorf gesetzlich krankenversichert?
Es wäre schön, wenn du diese Frage beantworten könntest. Es ist übrigens eine Frage, die in der Regel, bei der ersten Verwaltungsprüfung gestellt wird.
Nö - aber meine Gabi ! Die war am Dienstag dieser Woche bei unserer DAK und bekam neue Auslandskrankenscheine. Daß die Karte nun auch für HR gelten soll wurde ihr nicht gesagt ....
Ähm - Soline will mal wieder jemand auf's Glatteis führen !
Wieso sollte sie Ansprüche auf eine deutsche Krankenversicherung haben und warum solle sie sie überhaupt wollen wenn sie eh in HR lebt und arbeitet ???
Grundsätzlich hat sie keinen Anspruch auf eine deutsche gesetzliche Rente, außerdem hat der Anspruch aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nichts mit dem Alter einer Person zu tun, sondern mit der Dauer der Ehe (für eine eventuelle Witwenrente). Selbst wenn sie nach dem deutschen Scheidungsrecht einen Anspruch auf einen Teil seiner Rente zugesprochen bekäme, könne sie sich davon schlecht in D gesetzlich versichern.
Diese Frage kommt eindeutig aus dem Verwaltungsrecht (u.a. Familienrecht,wovon ich nicht wirklich Ahnung habe) und nicht aus dem Krankenversicherungsrecht.
Selbst wenn sie Anspruch auf eine deutsche Witwenrente hätte, müsste sie zumindest in D oder in Einzelfällen in der EU leben, um Ansprüche auf eine deutsche Krankenversicherung (freiwillige Krankenversicherung für Rentner) zu bekommen. Nicht-EU-Länder haben auch keine Chance.
Die gute Frau war aber schon vor dem Ableben des Ex-Gatten von ihm geschieden. Also hat sie weder Anspruch auf eine Krankenversicherung durch ihren Ex noch auf eine Witwenrente. Das einzige, was ihr zusteht, ist ihre eigene gesetzliche Altersrente, die sie in Deutschland erworben hat und der Anteil ihres Ex-Mannes, der ihr per Versorgungsausgleich zugesprochen wurde.
Ich glaube, ich bewerbe mich mal bei der Verwaltung, wenn die Prüfungsfragen dort so einfach sind.
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