In Kroatien gibt es 2 Stellen an denen Besitz- bzw. Eigentumsrechte an Grundstücken dokumentiert werden.
Eigentumsrechte werden im sog. "Zemljisnih Knjiga" in der Rubrik "Vlastovnica" dokumentiert. Dieses Buch wird vom Gericht (Sud) gepflegt.
Besitzrecht wird in der sogn. "Posjedovni list" dokumentiert, welche vom Katastar gepflegt wird.
Vlastovik (Vlastovnica) würde ich mit Eigentümer übersetzen, Posjednik mit Besitzer. Meine Frau (Kroatin) meint das ist beides das Gleiche. In Deutschland haben die Begriffe Eigentümer und Besitzer aber eine sehr relevante unterschiedliche Bedeutung. Z.B. ist ein Mieter der vorübergehende Besitzer einer Wohnung während der Vermieter der Eigentümer ist. Ich weiss nicht wie es in Kroatien ist.
Nun zu meiner Frage: Da die beiden o.g. Dokumente in Kroatien für ein und das selbe Flurstück zumTeil gravierende Unterschiede ausweisen wie z.B. total andere Personen (häufig auch längst Verstorbene), interessiert mich welches dieser Dokumente verbindlich das Eigentumsrecht bestimmt und worauf ich diesbezüglich beim Kauf eines Grundstückes achten muss.
Und falls jemand gut Informiert ist, interessiert mich ob Pläne seitens Kroatien bestehen dieses Chaos zu beseitigen.
Nach meinem Wissen ist Zemljisnih Knjiga und die dadurch dem Grundstück zugeordneten Gerichtsbeschlüsse die Basis !
Die Bereinigung der Posjedovni list kann vom Eigentümer auf Basis Zemljisnih Knjiga und evtl. benötigten Dokumenten beim zuständigen Katastar beantragt werden.
Die Bereinigung der Posjedovni list ist (wenn alles i.O. ist) auch zügig (ca. 14 Tage) abgeschlossen und online abzurufen.
Zitat von villa-maluNach meinem Wissen ist Zemljisnih Knjiga und die dadurch dem Grundstück zugeordneten Gerichtsbeschlüsse die Basis !
Die Bereinigung der Posjedovni list kann vom Eigentümer auf Basis Zemljisnih Knjiga und evtl. benötigten Dokumenten beim zuständigen Katastar beantragt werden.
Die Bereinigung der Posjedovni list ist (wenn alles i.O. ist) auch zügig (ca. 14 Tage) abgeschlossen und online abzurufen.
Vielen Dank, das ist "leider" auch meine Interpretation. "Leider" weil in meinem Fall im Zemljisnih Knjiga über 30 Personen stehen, die zum Teil verstorben oder im Dorf bei den Nachbaren völlig unbekannt sind. Die Grundstücksanteile einiger Personen sind z.B. nur (UDIO=) 520/376320 d.h. ca. 0,0014%. In der Posjedovni List steht allerdings nur eine Person, die im Zemljisnih Knjiga mit einen Anteil von ca. 12,5% steht.
Ich habe keine Ahnung wie ich hier klare Verhältnisse schaffen kann. Soll ich die Finger davon lassen, oder hast du einen Tip?
Aber es fehlt ja noch eine wichtige Information... handelt es sich um ein Bauplatz, landwirtsch. Fläche, Haus, Wohnung, Bauerwartungsland u.s.w. ???
Ich kenne ein Grundstück mit Haus, da waren es knappe 200 Personen im Zemljisnih Knjiga bei einer Grundstücksgröße von ca. 300 m2 und im Katastar stand 1/1.
Ohne GUTEN Anwalt ist solch eine Bereinigung nicht machbar und ACHTUNG ! die wollen alle nur dein BESTES ! Zeitlicher Aufwand ist nicht abzuschätzen - im o.g. Fall waren dies knappe 10 Jahre bis bereinigt war. Die Kosten sind nicht abzuschätzen, da sich die Grundlagen ständig ändern können und dies ist bei dem zu erwartenden zeitlichen Verlauf der Bereinigung zu erwarten. Ohne Gerichtsbeschluss kann nicht bereinigt werden. D.h. es kommt zu Gerichtsverhandlungen, das Gericht kommt vor Ort, befragt Nachbarn, Bestätigungen müssen eingeholt werden, Aushänge bei Gericht über die angestrebten Lösungen werden erfolgen und während der Zeit des Aushanges geht es mit dem Verfahren nicht weiter. Ungeplante kurzfristige Reisen zu Terminen, besonders wenn der Käufer nicht im näheren Umfeld wohnt sind zu erwarten.
Fakt ist, dass eine sehr große Unsicherheit besteht, denn in der Zeit der Bereinigung wird der Käufer nicht als Eigentümer (egal wo) eingetragen werden.
Somit besteht meiner Meinung nach immer die Möglichkeit, dass einer der unbekannten Eigentümer seine Anteile mit einer Schuld (Grundschuld) belastet / bzw. diese belastet wird.
Es ist auch sicherzustellen, dass das Grundstück nicht mit einem illegalen Gebäude bebaut ist, denn diese Grundstücke dürfen nach dem neuen Legalisierungsgesetz (das jetzt auch wieder geändert werden soll) nicht verkauft werden, solange noch keine Legalisierung erfolgt ist.
Evtl. einen Anwalt/Notar hinzuziehen und im Kaufvertrag festlegen, dass der Kaufbetrag erst nach Bereinigung und Gewährleistung der Eintragung im Zemljisnih Knjiga und unter Abzug der Bereinigungskosten gezahlt wird... Aber welcher Verkäufer lässt sich darauf ein ???
Ich würde sagen, wer Geduld, finanzielles Potenzial und gute Nerven hat kann solch eine Aktion (abhängig vom Objekt) durchaus wagen, warum nicht ? Es wurde auch schon viel mehr Geld an der Börse verspekuliert.. - es wurden aber mit großem Risiko auch schon große Gewinne gemacht..
Die Entscheidung muss aber jeder für sich selbst treffen!
Interessanter Artikel, besonders die Idee mit den Stromanschlüssen. Hier wird aus meiner Sicht wird mal wieder Eigentümer und Besitzer durcheinandergebracht.
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