Hat jemand Erfahrung mit Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe Ich hatte gebucht und wollte noch etwas umbuchen und bekomme nur komische Antworten. Vermieter ist nicht über Emails und nicht über die angegeben Telefonnummern erreichbar. Vielleicht klärt es sich auch noch zum guten aus. Wie wollen in 14 tagen fahren. Gruß
Ja. Das habe ich alles. Nur es gab in den letzten Tagen ein Sachen die mich stutzig machen. Habe nur die Telefonnummer von Deutschland. Keine von Kroatien.Mehr will ich erst mal dazu nicht schreiben. Es kann ja sein es hat jemand Info von der Unterkunft. Ich hoffe es klärt sich alles zum positiven. Gruß
Zitat von tiho125 im Beitrag #11Hallo Ich habe danach bei Ebay Kleinanzeigen einige Anzeigen geschaltet um auf diesen Betrug hinzuweisen . Die Anzeigen wurden nach ca 1 Stunde regelmäßig gelöscht . Soviel zu dem Thema warnen. Namen und Adresseb darf ich nicht öffentlich machen , Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Tja so ist das halt in einem Rechtsstaat wie Deutschland , da haben die "nicht Legalen" mehr Rechte als das gemeine Volk das sie durchfüttert . Weil richtig arbeiten will/muss so einer ja nicht.
Zitat von Vera im Beitrag #12Das ist wirklich klasse...Verletzung der Persönlichkeitsrecht bei Kriminellen. So wie in der Zeitung mit Vornamen und erstem Buchstaben vom Familiennnamen darf man es aber bestimmt machen.
Nur mal ein paar Klarstellungen. In einem Rechtsstaat (wie der BRD) gilt einer als kriminell, wenn er rechtskräftig verurteilt ist. Und auch der rechtskräftig verurteilte Kriminelle genießt Persönlichkeitsrechte. Erst recht der Nichtverurteilte. Soll ja durchaus Fälle gegeben haben, wo einer zu unrecht beschuldigt worden ist.
Im Rechtsstaat BRD hat außerdem eine publizierende Institution, insbesondere wenn sie privatrechtlich unterwegs ist wie dieses Forum z.B. oder auch ebay Kleinanzeigen, das Recht zu bestimmen, was unter ihrem Namen veröffentlicht werden darf und was nicht. Im Übrigens trägt sie auch dafür die Verantwortung. Wenn ich das richtig sehe, ist ebay Kleinanzeigen eine Plattform, die Anzeigen veröffentlicht, und keine für Verlautbarungen, Verkündigungen oder was auch immer. Es ist klar, dass sie alles sofort löschen, was keine Kleinanzeige ist. Sonst wären nämlich die meisten Posts dort keine.
Und zum Dritten: Die Veröffentlichung von persönlichen Daten des hier Beschuldigten wird mitnichten durch Persönlichkeitsrechte geschützt. Nur muss der Beschuldigende damit rechnen, dass sich der Beschuldigte rechtlich gegen die Vorwürfe wehrt und per Gericht vorgeht. Das ist in einem Rechtsstaat so üblich. Das würde den beschuldigende Poster betreffen, nur stehen dessen Kontaktdaten oft nicht fest. Es kann aber auch der Forenbetreiber sein, dessen Daten ja im Impressum (und im Handelsregister) zu lesen sind, denn unter seinem Namen wurde die Beschuldigung gepostet. Auch darum löscht ebay Kleinanzeigen solche 'Anzeigen' sofort.
Na, dann sag ich halt "kriminelle Machenschaften", denn das ist es doch auf jeden Fall, wenn einer dem anderen unter Vortäuschung falscher Tatsachen Geld abnimmt und keine Leistung dafür erbringt bzw. es sich definitiv um Betrug handelt.
Also darf man den Namen nennen, wenn man andere warnen will, damit sie nicht auch noch drauf reinfallen? In dem geschilderten Fall wird der Beschuldigte sich wohl kaum zu Wort melden, da er ja unerkannt entkommen will...
Das I-Net zu durchforsten wäre Zeitaufwendig, man könnte die Bilder mit einem sogenannten kostenpflichtigen Spider (glaube so nennt sich das Tool) versehen, der dir im Falle des Mißbrauchs einfach via Mail die URL wo das Bild eingebettet wurde zuschickt.
Dieses Posting enthält Spuren von Interpretationsspielräumen.
Zitat von Vera im Beitrag #28Na, dann sag ich halt "kriminelle Machenschaften", denn das ist es doch auf jeden Fall, wenn einer dem anderen unter Vortäuschung falscher Tatsachen Geld abnimmt und keine Leistung dafür erbringt bzw. es sich definitiv um Betrug handelt.
Also darf man den Namen nennen, wenn man andere warnen will, damit sie nicht auch noch drauf reinfallen? In dem geschilderten Fall wird der Beschuldigte sich wohl kaum zu Wort melden, da er ja unerkannt entkommen will...
Klar, darfst 'du' grundsätzlich den Namen nennen, aber natürlich muss man dann damit rechnen, dass sich der Genannte dagegen wehrt, z.B. mit einer Klage wegen übler Nachrede oder was in der Art. Rein praktisch brauchst du die Erlaubnis desjenigen, wo du den Namen nennen möchtest. Z.B. die von dem Foren-Betreiber hier. Wenn er das nicht möchte, ist es sein Hausrecht, das zu untersagen und entsprechende Posts zu löschen. So auch ebay Kleinanzeigen.
Es besteht ja immer die Möglichkeit, dass es sich um falsche Anschuldigungen handelt. In diesem Falle z.B. um einem Konkurrenten einen reinzuwürgen. Das kannst du als Foren-Betreiber gar nicht prüfen.
Ich möchte ein Beispiel bringen: Ich wohne in einer Kölner Etagenwohnung, alle Familien verstehen sich sehr gut, wir sind fast eine Hausgemeinschaft. Wie immer tanzt natürlich einer aus der Reihe, den hassen wir alle anderen und er hasst sicherlich auch uns. Der Typ ist eine strunzdumme Nuss, darum ist er jetzt mit seiner Frau in die Türkei in den Urlaub geflogen. Jetzt kam bei uns eine perfide Idee auf: Wir machen unter seinem Klarnamen einen Facebook-Account auf und posten dort einen Haufen Pro-Gülen und Anti-Erdogan-Sprüche. Und zack, sind wir ihn für eine Weile los.
Haben wir natürlich nicht getan, aber man sieht, wie leicht jemandem mit falschen Anschuldigungen geschadet werden kann.
Okay, der Seitenbetreiber kann es nicht prüfen, aber ich als Geschädigter weiß ja, dass ich Tatsachen schreibe. Also wird der Beschuldigte mich keinesfalls verklagen.
Natürlich ist es schwierig, für einen Seitenbetreiber, das zu entscheiden. Also werden große Portale solche Beschuldigungen nicht öffentlich dulden können.
schützen oder etwas Vorbeugen kann man schon indem man sich eine offizielle Vermietgenehmigung zeigen lässt oder aber eine Stromrechnung, Telkomrechnung,von dem Mietobjekt alle offiziellen angemeldeten müssen eine Steuernummer haben. Steuerbescheid oder Kommunalabgaben von der Gemeinde da gibt es bestimmt noch mehrere Möglichkeiten.
ZitatWie bekommt man denn herraus ob eigene Bilder verwendet werden?
@kastela
Das I-Net zu durchforsten wäre Zeitaufwendig, man könnte die Bilder mit einem sogenannten kostenpflichtigen Spider (glaube so nennt sich das Tool) versehen, der dir im Falle des Mißbrauchs einfach via Mail die URL wo das Bild eingebettet wurde zuschickt.
Ich glaube aber, dass das bei einem Screenshot nicht funktioniert, weil da fotografiert man ja quasi das Bild ab und es werden keinerlei versteckte Codes kopiert.
ZitatIch glaube aber, dass das bei einem Screenshot nicht funktioniert, weil da fotografiert man ja quasi das Bild ab und es werden keinerlei versteckte Codes kopiert.
Stimmt auch wieder, also am besten ein dezentes Wasserzeichen quer übers Bild ziehen.
Dieses Posting enthält Spuren von Interpretationsspielräumen.
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