Ich will hier noch schnell auf den Post von Moni vom 22.2.2020 antworten.
Ich habe, wie schon geschrieben, im Mai 2018 das Schreiben vom Gericht in Rovinj mit der Abweisung des Verfahrens erhalten. Die 100 Kuna Gerichtskosten habe ich überwiesen und den Beleg an das Gericht geschickt. Das lange Dokument von Shain Pacheco Vinkovic mit den 9 Punkten verstehe ich als Beschwerde beim Gericht. Vermutlich will er die Abweisung anfechten. Ich habe das erstmal ignoriert und seitdem auch nichts mehr gehört.
Der Brief vom "Mediator" ist bei mir noch nicht eingegangen, obwohl jetzt schon wieder 2 Jahre vergangen sind. Vermutlich würde ich das auch als "netten Versuch" einstufen und ignorieren. Ich versuche jetzt nochmal, die aktuellen Infos vom ADAC zu bekommen. Ich bin da zwar kein Mitglied mehr, habe aber mittlerweile ein paar gute Kontakte in die Rechtsabteilung.
LG, Bernie
Ralph R.
(
gelöscht
)
Beiträge:
31.03.2022 21:10
#42 RE: Nach Vollstreckungsbeschluss nun Gerichtsverfahren?
Solange Kroatien noch nicht den Euro als Zahlungsmittel hat (soll 2023 kommen) und der Strafzettel berechtigt ist, immer vor Ort bezahlen, z.B. durch Überweisung bei der Kroatischen Post (kostet 5 Kuna extra). (Bei Überweisung von einem deutschen Konto werden Fremdwährungsgebühren fällig, die meist teurer sind als das Strafticket.) Alle Unterlagen gut aufbewahren und am besten zeitnah fotografieren. Diese kleinen gedruckten Zettelchen werden schnell unlesbar. Bekommt man dann doch Post von irgendwelchen Firmen, Rechtsverdrehern oder Inkassobüros, sollte man Widerspruch einlegen und nicht versuchen, das ganze auszusitzen oder zu ignorieren. Dazu braucht man wirklich keinen Anwalt (es sei denn, man ist mit einem verheiratet 😊). Ich habe auf die Zahlungsaufforderung der Kölner Firma SO Rechtsdienstleistungen (toller Name 😊) wie folgt geantwortet: Sehr geehrte Frau B…, Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihre Zahlungsaufforderung vom 29.03.2022 und weise diese als unbegründet zurück. Begründung: Bei der Kontrolle am 07.09.2021 um 16:16 Uhr in Tisno, ul. …, wurde mir ein 24 Stunden gültiges Ticket für 100 Kuna ausgestellt. (Beweis: linker Teil des angefügten Bildes) Dieses Ticket habe ich am 08.09.2021 um 09:12 Uhr durch Überweisung bei der Hrvatska pošta in Pirovac beglichen. (Beweis: mittlerer und rechter Teil des angefügten Bildes) Aus diesem Grund fordere ich Ihre Auftraggeberin auf, das Verfahren als unbegründet einzustellen. Ich erwarte eine Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens bis 30.04.2022. Danach sehe ich mich gezwungen, Anzeige wegen Betruges zu erstatten. Mit freundlichen Grüßen -- Sehe der Antwort gelassen entgegen.
mich hats auch erwischt, shain pacheco vinkovic, August 2019 in Pula. Es kam bereits vor 1 jahr oder so (es gab nie ein knöllchen, hätten das natürlich bezahlt, laut foto hatten sie aber was an die windschutzscheibe gelegt. aber wer sagt dass sie das knöllchen nicht wieder entfernt haben um später mit system gebühren einzutreiben?) der erste brief aber nach kurzer internetrecherche haben wir diesen ignoriert, hätte gedacht die sind nicht so hartnäckig. heute kam aber ein neuer brief: zweite und letzte außergerichtliche zahlungsaufforderung.
ging das eigentlich wirklich mal vor gericht? habe hier dieses urteil gefunden: googelt "shain pacheco vinkovic europakonsument", ich darf keine direktlinks posten
knapp 190€ will er. wenn ich mir das urteil anschaue komm ich ja billiger weg wenn es vor gericht geht
Hallo @vincl , dein genannter Fall ist kein Einzelfall. Man findet so einige Artikel. Erst im März war ein netter Bericht im istra24 zu lesen, wo auch über die „ungewöhnliche“ Methode der Kanzlei berichtet wird. Interessant finde ich folgende Aussage:
… Mit dem Hinweis, dass es ihnen „immer darum geht, so viele Ansprüche wie möglich außergerichtlich einzutreiben“, denn ihr Ziel sei es nicht, die „ohnehin schon überfüllte und langsame kroatische Justiz“ zu überfordern. „Dass einem Schuldner ein Vergleichsbetrag angeboten wurde, allein um langwierige und um ein Vielfaches teurere Gerichtsverfahren zu vermeiden, ist weder umstritten noch ungewöhnlich, insbesondere wenn es sich um einen kroatischen Staatsbürger handelt, mit dem eine Kommunikation ohne Dolmetscher möglich ist“, heißt es Kuzmanović und Pacheco Vinković. Sie betonen zudem, dass „im Falle einer Fortführung des Verfahrens vor dem zuständigen Gericht mit einem weiteren Anstieg der anfallenden Kosten zu rechnen ist“. …
Also alles Angstmacherei. Normalerweise werden selbst Ankündigungen zur Vollstreckung oder zur gerichtlichen Verhandlung von der Kommune selbst verschickt (per Einschreiben oder persönliche Übergabe). Dort wird auch der beauftragte Vollstrecker (Anwalt) schriftlich aufgeführt, ebenso alle bislang entstandenen Kosten und Nebenkosten.
Ich würde mich an deiner Stelle an den Forderer (Stadt Pula?) wenden und es direkt klären. Oder du lässt es weiterhin drauf ankommen.
Zitat von Stachi im Beitrag #44Ich würde mich an deiner Stelle an den Forderer (Stadt Pula?) wenden und es direkt klären. Oder du lässt es weiterhin drauf ankommen.
Ich würde an seiner Stelle überhaupt nichts machen. Die Masche ist ja nun hinlänglich bekannt: windige Anwaltskanzleien schreiben seit Jahren rechtlich bedeutungslose Drohbriefe in der Hoffnung, dass jemand drauf 'reinfällt.
Ich zitiere mich mal selbst, ein uralter Beitrag aus 2018.
Zitat von kornatix im Beitrag StrafzettelZum Thema "Strafzettel wegen nicht gezahlten Parkplatzgebühren", welches hier seit Jahren in mehreren Beiträgen ausgiebig diskutiert wurde, gibt es wieder mal eine neue Entwicklung. Ich fasse kurz zusammen: einer meiner Bekannten hat, wie auch einige von euch, vor einiger Zeit einen Zahlungsbefehl eines kroatischen Notars wegen eines nicht bezahlten Parktickets erhalten. Mein Bekannter hat dagegen fristgerecht Widerspruch eingelegt, der Notar hat ihn daraufhin beim Amtsgericht Pula verklagt, und jetzt ist ein Urteil dazu ergangen; Tenor:
"Der Zahlungsbefehl des Notars K. ist rechtsunwirksam. Der Notar hat auch keinen Anspruch auf Erstattung seiner Verfahrenskosten."
Begründung: notarielle Zahlungsbefehle sind zwar nach kroatischem Recht zulässig, jedoch nur innerhalb Kroatiens und nur gegen Personen mit Wohnsitz in Kroatien und nicht gegen Ausländer, weil diese kroatische Rechts-Besonderheit nicht dem EU-Recht entspricht. (Anmerkung von mir: nach EU-Recht sind laut EuGh nur gerichtliche Zahlungsbefehle innerhalb der gesamten EU vollstreckbar. Das scheint sich jetzt auch beim Amtsgericht Pula 'rumgesprochen zu haben.)
Weiter wird dann festgestellt, dass die Forderung nach Zahlung der Parkplatzgebühr zwar offenkundig berechtigt ist, dass dazu aber der falsche Rechtsweg gewählt wurde.
Jetzt bleibt abzuwarten, wie es weiter geht bzw. ob die Parkplatzbetreiber alle "Parksünder" nun auf dem ordentlichen Rechtsweg verklagen. Ob das im Wege der Musterfeststellungsklage möglich ist oder ob jeder Betroffene einzeln verklagt werden muss, weiß ich nicht. Ich bin mal gespannt, wie diese endlose Geschichte weiter geht...
Nachtrag zu dem, was ich 2018 und 2020 hier in #29 geschrieben habe: mein Freund Peter hat bis heute, Ende 2023, nichts mehr von der Sache gehört. Auf das, was von Polizei, Gericht oder einer anderen Behörde kommt, sollte man tunlichst reagieren. Alles andere kann man getrost in die Tonne kloppen. Bangemachen gilt nicht!
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