Sehr gut vormuliert kornatix! genau so sehe ich es auch!
Wenn man auf einen Gebührenpflichtigen Parkplatz parken will muss man halt das bissl Geld bezahlen wenn nicht gibts halt eine eine Strafe. Und dann nicht aufregen wenn ein Strafzettel drinnen ist. Bezahlen und gut ist es! Wer hat den Fehler begangen wenn man sich die Parkgebühr ersparen will?? Der der Park oder der Parksheriff. Hirn einschalten bezahlen und dann gibt es keine Probleme!!
In Sopron habe ich schon gesehen das eine Wegfahrsperre angelegt wurde. Naja der dürfte schon 2-3 Tage dort gestanden sein. Dann wirds aber noch teurer und wegfahren kannst sowieso nicht ohne bezahlt zu haben!
Zitat von NOX im Beitrag #201Sehr gut vormuliert kornatix! genau so sehe ich es auch!
Wenn man auf einen Gebührenpflichtigen Parkplatz parken will muss man halt das bissl Geld bezahlen wenn nicht gibts halt eine eine Strafe. Und dann nicht aufregen wenn ein Strafzettel drinnen ist. Bezahlen und gut ist es! Wer hat den Fehler begangen wenn man sich die Parkgebühr ersparen will?? Der der Park oder der Parksheriff. Hirn einschalten bezahlen und dann gibt es keine Probleme!!
In Sopron habe ich schon gesehen das eine Wegfahrsperre angelegt wurde. Naja der dürfte schon 2-3 Tage dort gestanden sein. Dann wirds aber noch teurer und wegfahren kannst sowieso nicht ohne bezahlt zu haben!
In Tirol wurde mit der Wegfahrsperre kurzer Prozess gemacht:
Zum Thema "Strafzettel wegen nicht gezahlten Parkplatzgebühren", welches hier seit Jahren in mehreren Beiträgen ausgiebig diskutiert wurde, gibt es wieder mal eine neue Entwicklung. Ich fasse kurz zusammen: einer meiner Bekannten hat, wie auch einige von euch, vor einiger Zeit einen Zahlungsbefehl eines kroatischen Notars wegen eines nicht bezahlten Parktickets erhalten. Mein Bekannter hat dagegen fristgerecht Widerspruch eingelegt, der Notar hat ihn daraufhin beim Amtsgericht Pula verklagt, und jetzt ist ein Urteil dazu ergangen; Tenor:
"Der Zahlungsbefehl des Notars K. ist rechtsunwirksam. Der Notar hat auch keinen Anspruch auf Erstattung seiner Verfahrenskosten."
Begründung: notarielle Zahlungsbefehle sind zwar nach kroatischem Recht zulässig, jedoch nur innerhalb Kroatiens und nur gegen Personen mit Wohnsitz in Kroatien und nicht gegen Ausländer, weil diese kroatische Rechts-Besonderheit nicht dem EU-Recht entspricht. (Anmerkung von mir: nach EU-Recht sind laut EuGh nur gerichtliche Zahlungsbefehle innerhalb der gesamten EU vollstreckbar. Das scheint sich jetzt auch beim Amtsgericht Pula 'rumgesprochen zu haben.)
Weiter wird dann festgestellt, dass die Forderung nach Zahlung der Parkplatzgebühr zwar offenkundig berechtigt ist, dass dazu aber der falsche Rechtsweg gewählt wurde.
Jetzt bleibt abzuwarten, wie es weiter geht bzw. ob die Parkplatzbetreiber alle "Parksünder" nun auf dem ordentlichen Rechtsweg verklagen. Ob das im Wege der Musterfeststellungsklage möglich ist oder ob jeder Betroffene einzeln verklagt werden muss, weiß ich nicht. Ich bin mal gespannt, wie diese endlose Geschichte weiter geht...
Erfreuliche Entwicklung. Bekanntlich habe ich meinen Notar mit dem Zahlungsbefehl auf die Hälfte runtergehandelt. Das beweist, auf wie wackeligen Beinen das ganze Verfahren stand. Ich finde es bedauerlich, dass man heutzutage an der Küste in jedem Dorf Parkgebühren berappt. Trotzdem zahle ich jetzt immer brav, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Als kleinen Protest lasse ich den ganzen Zettelberg immer am Armaturenbrett liegen, damit der Parkwächter genug Lesestoff hat.
Diesen Spätsommer kamen wir in Omiš zu unserem Parkplatz zurück. Wir hatten brav ein Ticket gelöst.
Überraschender Weise stand vor unserem Auto die Ordnungsmacht. Es wurde eifrig geschrieben, getippt und fotografiert.
Als der nun den Scheibenwischer anhob stießen wir hinzu um zu fragen was dieser Unfug sollte. Wir wiesen auf unser Ticket welches gut sichtbar hinter dem Dreieckfenster lag.
An Ort und Stelle löschte er seine Eingaben und hielt uns einen Vortrag wo das Ticket korrekt positioniert wird.
Ich empfahl einen Besuch beim Augenarzt und wünschte einen guten Tag.
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