ich habe Fragen zum Thema Erbe in Kroatien. Mein Vater hat zwei Kinder aus erste Ehe, eines davon bin ich. Aus seiner zweiten Ehe ist noch ein Sohn hervorgegangen. Dieser Sohn und seine Kinder wurden zeitlebens von seinen Eltern finanziell unterstützt, reichlich (Unterstützung beim Hauskauf, Autos etc.). Während unsere Kinder gelegentlich mit €50 zu Weihnachten bedacht wurden. Als meine Stiefmutter verstarb gingen alle Immobilien die von ihr und unserem Vater erworben wurden an ihren Sohn und seine Kinder über. Die Häuser und Wohnungen waren bereits zu Lebzeiten auf sie überschrieben, ich nehme an, damit wir Kinder aus erste Ehe nichts erhalten sollen.
Es ist sehr bitter, dass der eigene Vater nur an eines der Kinder denkt. Zumal er immer wieder jammert, dass sein Sohn ihn zeitlebens finanziell ausgepresst habe und er habe genug davon. Trotzdem floss immer wieder Geld in seine Richtung. Mein Bruder (Kind aus erster Ehe) und ich haben nie etwas gesagt, hätte auch zu nichts geführt. Mein Halbbruder verwaltet auch das Bankkonto unseres Vaters (er hat eine Vollmacht), er weiss also immer wieviel Geld verfügbar ist und immer wieder benötigt er Geld für irgendetwas.
Nun meine Frage: ich möchte es meinem Bruder und seiner durchtriebenen Frau nicht komplett einfach machen auch noch die Bankkonten meines Vaters zu plündern wenn er verstirbt. Welche Handhabe haben ich und mein Bruder und wie müssen wir vorgehen, um als Erbe unseres Vaters Informationen über die Bankkonten zu erhalten? In Deutschland kann ich mich an den Bundesverband deutscher Banken wenden, aber in Kroatien?
Wenn ich richtig verstanden habe, lebt der Vater noch. Sollte das so sein, kann es nicht schaden, mit ihm eine Regelung zu treffen.
Wenn jemand Bankvollmacht besitzt, ist die Lage aus meiner Sicht schon mal schlecht. In Deutschland ist es so, dass man mit einem Erbschein von der Bank Auskunft bekommt welches Guthaben am Tag vor dem Tod des Kontoinhabers vorhanden war. Das wäre dann die Erbmasse. Ist der Tod absehbar und der Inhaber der Bankvollmacht leert das Konto rechtzeitig, könnte es sein, dass man das dann gar nicht mehr mitbekommt.
Ich habe allerdings keine Ahnung, wie man als Deutscher in Kroatien einen Erbschein beantragen kann. Das wäre ein weiteres Problem, welches zu lösen wäre.
So lange der Vater lebt, kann er mit seinem Geld machen, was er will. Da kann ihn niemand zwingen, das Geld gleichmäßig zu verteilen. Wenn der Vater noch lebt, könnte er ein Testament machen, um wenigstens ein wenig Gerechtigkeit walten zu lassen. Macht er keins, erben alle Kinder zu gleichen Teilen.
Die Gesetze in Deutschland und Kroatien ähneln sich in vielen Dingen. So werden bei uns zum Beispiel Schenkungen in den letzten 10 Jahren an die Erben zurückverfolgt, soweit möglich und zur Erbmasse dazu gerechnet. Auch Hausschenkungen und Übertragungen gehören dazu. Da würde ich mal einen Anwalt kontaktieren, der sich mit kroatischem Recht auskennt.
Vera hat Recht, solange Dein Vater noch lebt, hast Du keine Möglichkeit, etwas über seine Vermögensverhältnisse in Erfahrung zu bringen. Da er, wovon wohl auszugehen ist, Dir gegenüber nicht mehr gesetzlich unterhaltspflichtig ist, kann er mit seinem Geld machen, was er will - verschenken, versaufen, verbrennen, spenden, was immer er will. Du hast gegen ihn auf nichts einen Anspruch, auch nicht auf eine Bankauskunft. Wenn Dein Halbbruder uneingeschränkte Kontovollmacht hat, gilt das Gleiche: er kann frei über die Konten Deines Vaters verfügen und mit dem Geld machen, was er will.
Dabei ist allerdings fraglich, wie diese Kontovollmacht gestaltet ist; gilt sie über den Tod hinaus, kann Dein Halbbruder auch nach dem Tod Deines Vaters frei darüber verfügen, und Du guckst in die Röhre. Endet die Vollmacht hingegen mit dem Tod des Kontoinhabers (= das ist der Regelfall), greift das Erbrecht. Und da wird's dann kompliziert. Ich kenne mich aus familiären Gründen sowohl im deutschen als auch im kroatischen Erbrecht recht gut aus, aber die Frage: "Was ist mit und was ist ohne Testament, was ist mit Alleinerbe und mit Pflichtteilsanspruch?" würde den Rahmen dieses Forums sprengen.
Der langen Rede kurzer Sinn: solange Dein Vater noch lebt, hast Du keine Chance auf garnix. Und wenn er mal tot ist, kommt es auf das Testament an.
Angenommen, Dein Vater stirbt (mit oder ohne Testament, egal, wie das aussieht): so oder so hast Du als leiblicher Sohn auch in Kroatien einen Pflichtteilsanspruch auf das Erbe. Der richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und nach der Anzahl der gesetzlichen Erben. Um den Pflichtteilsanspruch durchzusetzen, brauchst Du genau wie in Deutschland einen Erbschein, und wenn Dein Halbbruder nach dem Tod Deines/seines Vaters dank Vollmacht die Konten Deines Vaters geplündert hat (wohlgemerkt: nach, dessen Tod; vorher darf er !!!) , dann muss er Deinen Pflichtteilsanteil von dem, was vor dem Tod Deines Vaters auf seinen Konten war, an Dich zurück zahlen. Aber spätestens dann geht ohne versierten Anwalt nichts mehr.
Danke für die ausführliche Antwort. Das beantwortet schon eingiges.
Gerne kann mein Vater sein Geld verprassen wie es ihm gefällt, aber wie bereits erwähnt pressen mein Halbbruder und seine Frau ihn schon ihr lebenlang gründlich aus. Ich möchte nur nicht tatenlos dastehen und auch über den Tod meines Vaters hinaus ertragen, dass mein Halbbruder sich auch noch den Rest unter den Nagel reisst.
Ich werde mal einen Anwalt zur Beratung hinzuziehen, damit ich gewappnet bin.
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