Ich habe vor ca 4 Wochen eine Immobilie in Kroatien verkauft und lt. notariellem Kaufvertrag sollte der restliche Kaufpreis bis zum 06.10.23 bei mir eingegangen sein. Einen Tag zuvor informierre mich der Käufer, dass es Verzögerungen gibt. Meine Frage : innerhalb welcher Frist muss ich den Käufer in Verzug setzen, welche erneute Zahlungsfrist müsste ich als Verkäufer ihm einräumen und was passiert mit der erhalte en Anzahlung wenn er gar nicht zahlt? Kann ich darüber hinaus weitere Schadensersatz Ansprüche geltend machen?
Über eine schnelle Rückmeldung würde ich mich sehr freuen mit gerne auch mit links zu entsprechenden juristischen links zum nachlesen.
Ich kann zwar zum Thema nichts sagen, aber wo wurde denn der Kaufvertrag geschlossen und hat der Käufer seinen Wohnsitz in Deutschland oder in Kroatien? Das könnte wichtig sein für relevante Aussagen.
Bei einen guten Vertrag steht mit drin, was passiert, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht fristgerecht entrichtet. Beispielsweise könnte dann dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht eingeräumt werden und der Käufer zum Ersatz der dadurch entstandenen Kosten verpflichtet werden. So etwas scheint aber wohl nicht im Vertrag zu stehen, sonst hättest du nicht gefragt.
Normalerweise veranlasst der Notar nach Zahlung des Kaufpreises die Umschreibung im Grundbuch. Vorher bleibt das Grundstück weiterhin im Besitz des Käufers. Da im Kaufvertrag ein klarer Termin für die Zahlung festgelegt ist, ist der Käufer bei Nichtzahlung oder unvollständiger Zahlung danach automatisch in Verzug. Nun wird es kompliziert, wenn im Kaufvertrag dafür keine genauen Regelungen getroffen wurden.
Ich würde erst einmal den Käufer befragen, wie es sich das weitere Vorgehen vorstellt. Möglicherweise klärt sich das Problem unkompliziert.
ich habe mir mal meinen Kaufvertrag rausgesucht. Ja in Deutschland wären im Vertrag Verzugszinsen für die entsprechenden Tage zu zahlen gewesen und der VK/K hätte die Möglichkeit, vom Vertrag zurück zu treten.
Scheint in CRO anders zu sein. Bei mir war vermerkt, dass sich in solchen Fällen beide Parteien auf einen anderen Weg einigen müssen. Sollte ich mal verkaufen wollen, würde ich diesen Zusatz gerne aufnehmen. Naja ich hatte auch sofort die Überweisung (im Beisein des VK) veranlasst und sofort die Bestätigung der Überweisung an den VK und RA via email gesendet. Der Rest ging ohne Probleme. Danach erfolgte die Schlüsselübergabe.
Hat der Käufer einen Grund angegeben oder gibt es Probleme mit der Legalisierung? Der K sollte mal offenlegen.
@Luna77 in kroatien, wenn man eine immobilie kaufen möchte, ist es üblich, dass man eine KAPARA, so etwas wie anzahlung, zahlt, falls der käufer vom vertrag zurück tretten möchte, m u s s er das doppelte zurückzahlen. mit der anzahlung kann er die immobilie n i c h t im grundbuch eintragen.... im schlimmsten fall hast du die anzahlung, die brauchst du n i e zurückzuzahlen und kannst die immobilie wieder neu ausschreiben und ordentlich verkaufen....
Es erweckt den Anschein, dass hier ein sehr dilettantischer Kaufvertrag geschlossen wurde, ansonsten würde diese Frage nicht existieren, da in der Regel Zahlungsmodalitäten im Vertrag verankert sind. In diesem Fall würde ich kurzfristig eine Nachfrist setzen. Verzugszinsen ankündigen, bei Verstreichen der Nachfrist zur Zahlung umfangreiche Weiterungen, wie Schadenersatz und / oder Vertragsrücktritt ankündigen. Dieses Schreiben betreffend der Nachfrist behördlich, z.B durch einen Gerichtsvollzieher, zu stellen lassen
m.E. ist es nicht relevant, ob es sich um einen deutschen oder kroatischen Vertrag handelt. Relevant ist, welche Zahlungsmodalitäten vereinbart wurden, diese nicht sittenwidrig sind und von beiden Vertragsparteien unterschrieben und somit zugestimmt wurden. Der Gerichtsstand ist so oder so bei Immobilien der Ort der Immobilie, somit hier in Kroatien, und auch im kroatischen Recht / EU Recht ist eine beiderseitig vereinbarte Zahlunsgmodalität nun einmal bindend -- Was später allerdings ein/e RichterIn daraus macht, das steht in den Sternen, da allgemein bekannt, für dieses Klientel zumindestens in Deutschland geltendes Recht ignorieren und Rechtsbeugung begehen--- Selbstverständlich in Form von Urteilen im "Namen des Volkes", da sie selber nicht einmal das Rückgrat haben, für ihren eigenen Mist geradezustehen Urteile in/unter ihrem eigenen Namen zu verfassen und zu unterschreiben.
Zitat von HFroehlich im Beitrag #12Oh weh, es ist offensichtlich schon wieder Schwurbelzeit.
Sind beim Boostern und Maske tragen auch die letzten Gehirnzellen abgestorben, dass Sie einfache Infos und / oder Mitteilungen nicht verstehen ? Gerne erkläre ich Ihnen mein Geschriebenes einmal persönlich hier auf Rab. Oder fehlt dazu der Mut ? Ist einfacher und sicherer -von zu Hause auf dem Sofa sitzend- geistigen Müll in Verbindung mit toaler Ahnungslosigkeit und Unwissenheit in Verbindung mit Hetze online zu verbreiten, als jemandem dieses direkt ins Gesicht zu sagen ?! ...also, wann sehen wir uns ?
Zitat von HFroehlich im Beitrag #12Oh weh, es ist offensichtlich schon wieder Schwurbelzeit.
Auf Schwurbel24 wurde zwischen Bernds wöchentlicher Geschichtskolumne und der aktuellen Berichtserstattung zur zionistischen Weltverschwörung berichtet, dass die BR Deutschland GmbH wieder einen Haufen Reichsbürger verknackt hat. Wenn sich die Aufrichtigen neu formiert haben und die Weltrevolution es zulässt, dann wirst Du zur Maßregelung nach Rab auf Rab überstellt.
Danke allen die sich hier konstruktiv geäußert haben. Allen anderen, die sich hier auf eine andere Ebene begeben haben - bitte entspannt euch wieder. Es ist niemandem geholfen, wenn ihr euch hier an die virtuelle Gurgel geht. Das löst keine Probleme sondern schafft nur welche. Und von Verwerfungen und ähnlichem haben wir nun wahrlich genug in der Welt. Also, allen einen friedvollen Sonntag.
Zitat von OW24 im Beitrag #11Was später allerdings ein/e RichterIn daraus macht, das steht in den Sternen, da allgemein bekannt, für dieses Klientel zumindestens in Deutschland geltendes Recht ignorieren und Rechtsbeugung begehen--- Selbstverständlich in Form von Urteilen im "Namen des Volkes", da sie selber nicht einmal das Rückgrat haben, für ihren eigenen Mist geradezustehen Urteile in/unter ihrem eigenen Namen zu verfassen und zu unterschreiben.
Anscheinend hast Du noch nie ein Urteil gelesen, denn jedes "im Namen des Volkes" gesprochene Urteil wird selbstverständlich von dem/der verantwortlichen Richter*in namentlich unterzeichnet, und juristisch ist es durchaus möglich, ihn/sie wegen Rechtsbeugung bis hin zur Amtsenthebung persönlich zu belangen.
@Luna77, was heißt "notarieller Kaufvertrag"? Ein Notariat wie in Deutschland, wo der Notar bei Grundstücksgeschäften beide Seiten vertritt und die Eigentumsübertragung bzw. Grundbuchänderung erst veranlasst, wenn der vertraglich vereinbarte Kaufpreis auf dem Notaranderkonto eingegangen ist, gibt es in Kroatien nicht. Dort bestätigt der "javni bilježnik" lediglich die Unterschriften und macht den Vertrag damit gerichtsfest bzw. einklagbar. Falls ihr den Vertrag in Deutschland abgeschlossen habt, kannst Du den getrost in die Tonne kloppen, denn ein deutscher Notar ist an kroatischen Gerichten weder zugelassen noch vertretungsberechtigt, und deutsche Rechtsvereinbarungen sind in Kroatien unbeachtlich.
Für Grundstücksverkäufe gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, da braucht man weder einen Makler noch einen Anwalt, sondern lediglich den bilježnik zur Beglaubigung der Unterschriften. Was in den Verträgen steht, ist dem kroatischen "Notar" völlig wurscht. Das heißt, dass man Verträge auch selbst formulieren und abschließen kann, wenn man sich die Kosten für einen Anwalt oder Makler sparen will. In Kroatien gibt es an jedem Kiosk Vordrucke für Grundstücksverkäufe, die man selbst ausfüllen und ergänzen kann, und zum Vertragsinhalt gehört grundsätzlich die Klausel, dass das verkaufte Grundstück erst dann in das Eigentum des Käufers übergeht, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. So blöd, der Grundbuchänderung schon zugestimmt zu haben, bevor der Käufer gezahlt hat, wirst Du hoffentlich nicht gewesen sein.
Frage: was ist, wenn der Käufer nicht wie vereinbart zahlt? Antwort: ganz einfach, dann ist der Vertrag hinfällig. Ob Du den Käufer freundlich bittest, nun doch endlich zu zahlen oder ihm eine unfreundliche Mahnung mit Fristsetzung schickst und ob, wann und wie Du ihm die Anzahlung abzüglich Deiner eigenen Aufwendungen erstattest, bleibt Dir überlassen. Einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Zahlung des vollen Kaufpreises (mit Fristsetzung, Zinsen bei Zahlungsverzug usw.) hast Du erst, wenn Du Deinen Teil des Vertrages erfüllt, also der Grundbuchänderung schon im Vorfeld zugestimmt hast. Aber das hast Du hoffentlich nicht gemacht, und falls doch, bleibt nur der Weg über einen Rechtsanwalt. An kroatischen Gerichten herrscht Anwaltszwang, ohne Anwalt geht da gar nichts.
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