Zitat von Vera im Beitrag #18Bist du sicher, bigger? Wenn ich einen Reisevertrag mit einem deutschen Unternehmen abschließe und dieses nicht nur als Vermittler auftritt, sondern die Reise auch unter seinem Namen durchführt und lediglich ausländische Subunternehmer beauftragt, so kann meiner Meinung nach dadurch kein ausländisches Recht gelten. Mein Ansprechpartner bleibt immer das Unternehmen, mit dem ich den Vertrag abgeschlossen habe.
Wenn ein deutsches Unternehmen, bzw. ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, hier in Deutschland ein Vertrag schließt gilt grundsätzlich deutsches Recht, wenn dieser Unternehmer selbst ein ausländisches Unternehmen beauftrag, ist dies ausschließlich das Problem des Unternehmers, für den Kunden gilt deutsches Recht !
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Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu !
Zitat von Kroatien-Trans im Beitrag #22Wenn ein deutsches Unternehmen, bzw. ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, hier in Deutschland ein Vertrag schließt gilt grundsätzlich deutsches Recht, wenn dieser Unternehmer selbst ein ausländisches Unternehmen beauftrag, ist dies ausschließlich das Problem des Unternehmers, für den Kunden gilt deutsches Recht !
Eine AGB ist halt nur eine vom Unternehmen geschriebene und seinen Wünschen entsprechende Richtlinie, diese ist aber kein Gesetz, hier in Deutschland steht "Gott sei Dank" das Gesetz immer noch über den Wünschen in einer AGB eines Unternehmens !
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Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu !
Zitat von Kroatien-Trans im Beitrag #25Ihr macht hier einen großen Denkfehler !
Eine AGB ist halt nur eine vom Unternehmen geschriebene und seinen Wünschen entsprechende Richtlinie, diese ist aber kein Gesetz, hier in Deutschland steht "Gott sei Dank" das Gesetz immer noch über den Wünschen in einer AGB eines Unternehmens !
Dann ist dieses Zitat aus den Besonderen Beförderungsbedingungen von Eurolines also ungültig ? Die Deutsche Touring Gesellschaft bietet neben den eigenen Linien auch Verkehre anderer Veranstalter zum Verkauf an. Wir weisen darauf hin, dass die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Veranstalter gelten. Auf den Fahrscheinen ist der jeweilige Veranstalter ersichtlich aufgeführt.
Gut, dann kann elisabeth ja klagen, wegen 50 Euro ihrer Freundinnen, viel Spaß. .
Zitat von Kroatien-TransIhr macht hier einen großen Denkfehler !
Du hast einen Denkfehler
Wenn ein Unternehmer in der AGB stehen hat, dass drei Extra-Kartons 50 Euro kosten, dann kosten sie halt soviel und das ist sein Gesetzt ...auch wenn man/Zicke darüber verhandeln kann.
Merkwürdigerweise ist noch keiner auf die Idee gekommen, eine Fluggesellschaft deshalb zu verklagen
bigger und sockenmann:der bus ist noch nicht angekommen und 50 euro für sowas steht in keiner diskussion und auch nirgends in den bedingungen.von einer klage spricht hier keiner.ich lasse mich,bzw.freunde nur nicht abzocken und leute die man nicht kennt als zicken zu bezeichnen,spricht nicht gerade von hohem niveau....
Da kann ich Elisabeth nur unterstützen ! Außerdem wie Sie schon sagen, da muss eine Preisliste für vorhanden sein und es muss in den deutschen Beförderungsbestimmungen des Unternehmens stehen, wie bei den Fluggesellschaften auch, erst dann wäre es rechtens, hier hat der Busfahrer aber offensichtlich nach eigenem Ermessen, was ihm aber nicht zusteht, einen übertriebenen Preis kassiert und nach stand des jetzigem Wissens, vermutlich für die eigene Tasche, was in jedem Fall rechtswidrig wäre !!!
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ZitatEine AGB ist halt nur eine vom Unternehmen geschriebene und seinen Wünschen entsprechende Richtlinie, diese ist aber kein Gesetz, hier in Deutschland steht "Gott sei Dank" das Gesetz immer noch über den Wünschen in einer AGB eines Unternehmens !
Die AGB's (allgem. Geschäftsbedinungen) sind die Voraussetzungen, zu denen ein Unternehmer einen Werkvertrag / Beförderungsvertrag mit seinen Kunden abzuschließen bereit ist. Erteilt der Kunde einen Auftrag, erkennt er automatisch diese AGB's als rechtverbindlich an. Ausnahme wäre nur, wenn diese AGB's einem Gesetz widersprechen würden.Aber selbst dann sind nicht die gesamten AGB's ungültig, sondern lediglich der entsprechende Passus.
Zitat von Kroatien-Trans im Beitrag #29Da kann ich Elisabeth nur unterstützen ! Außerdem wie Sie schon sagen, da muss eine Preisliste für vorhanden sein und es muss in den deutschen Beförderungsbestimmungen des Unternehmens stehen, wie bei den Fluggesellschaften auch, erst dann wäre es rechtens, hier hat der Busfahrer aber offensichtlich nach eigenem Ermessen, was ihm aber nicht zusteht, einen übertriebenen Preis kassiert und nach stand des jetzigem Wissens, vermutlich für die eigene Tasche, was in jedem Fall rechtswidrig wäre !!!
Macht mal noch ´ne Weile Theater mit dem Busfahrer, dann rührt der sich nämlich zukünftig nicht mehr für ein paar Zusatz-Gepäckstücke und schickt euch zu DHL. Er muß nicht jeden Krempel mitnehmen. Es liegt in seinem Ermessen. Wem es zu teuer ist, der schau sich die Pakettarife an.
Zitat von elisabeth70 im Beitrag #28... der bus ist noch nicht angekommen ...
Na um so besser
Wenn es keine Quittung gibt, auch nachträglich nicht, würde ich mal davon ausgehen, dass die 50 € auch nicht durch die Bücher gehen.
Dieser Hinweis an den Busfahrer wird wahrscheinlich Wunder bewirken. Schließlich würde das den Tatbestand der Steuerhinterziehung nach sich ziehen.
Aaaaaber ...
Auch wenn der Busfahrer (oder das Unternehmen) hier übers Ziel hinausschießt, kann ich das ganze irgendwie nachvollziehen.
Wir sich vor ein paar Jahren mal mit dem Bus nach Spanien gefahren.
Auch dort gab es (verständlicher weise) gewisse Richtlinien, was die Mitnahme von Gepäck angeht.
Kaum zu glauben, was die Leute da teils auf der Heimreise dabei hatten. Von der Kühlbox bis zum (kaum zu glauben, aber wahr) Besen und Putzeimer (kein Witz) war da so einiges dabei.
Zum Schluß ging dann nichts mehr rein in den Bus (der Busfahrer war schweißgebadet und sichtlich genervt) und das übrige Gepäck musste in einen zweiten Bus des Unternehmens gepackt werden.
Der Busfahrer sagte mir noch, dass so mancher die Hinreise mit einem Koffer antritt und auf der Heimreise schließlich zwei dabei hat.
Wenn solche Umstände überhand nehmen, ist die logische Schlußfolgerung, dass sich die Unternehmen etwas einfallen lassen und wie heir bereits erwähnt, ist dies bei Fluggesellschaften auch nicht anders geregelt.
ZitatEr muß nicht jeden Krempel mitnehmen. Es liegt in seinem Ermessen. Wem es zu teuer ist, der schau sich die Pakettarife an.
Das sehe ich nicht so ! Er muss sich nach den AGB's seines Arbeit - / Auftraggebers richten.
Die jeweiligen AGB erlauben, verbieten und begrenzen höchstens. Wenn der Fahrer nur ausdrückliches Reisegepäck verstaut und dann sagt, "Laderaum voll", was dann ? Profi-Reisende wissen, was auf sie zu kommt, und ich glaube nicht, daß das alles, was ich schon gesehen habe am Busbahnhof, für nen Appel und nen Ei mitgenommen wurde. Das ist ein leichtes Zubrot der Fahrer, nicht jedes Land sieht alles so penetrant geregelt wie Deutschland.
Hatte ich bereits am Anfang geschrieben, " Der Busfahrer hat zunächst einmal das Hausrecht " !
zudem ich habe bestimmt nichts gegen Busfahrer, habe 1994 die KFG ( Kraftfahrergewerkschaft ) gegründet, in der auch Busfahrer Mitglieder sind !Zudem war ich Jahre lang aktives Mitglied im BDBK, ich selbst bin gelernter Berufskraftfahrer, nur heute leider Frührentner ! Also ich habe bestimmt nichts gegen Busfahrer, aber diese müssen sich auch korrekt verhalten, ist meine Meinung !
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Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu !
Zitat von Kroatien-Trans im Beitrag #39Wieder nicht genau gelesen, "es sind Zeugen vorhanden ! " Soviel zu den Beweisen !!!
Ob die in Split am Busbahnhof Beweiskraft haben, ich weiß ja nicht. Wort gegen Wort ! "Zeugen" sind schnell weg, wenn sie am Ziel sind (und vielleicht weiter müssen). Hinterher kommen dann die Arztkosten wegen der Beruhigungspillen...
Am besten abhaken und in Zukunft nicht zahlen. Dann bleibt das Gepäck eben da. Schule des Lebens.
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