So Leute....der gute Mann einfach mal von nem Landsmann befragt in der richtigen Tonlage wie er denn auf die Summe und ohne Quittung kommt dann macht man schnell die Ausredenschubalde auf und erzählt was von vollem Bus und blalala.Da die beiden Mädels aber weniger als von der Bussgesellschaft erlaubt anonsten dabeihatten,einigt man sich letztendlich darauf dass es ein "Missverständnis"seiund rücke die Kohle wieder raus.Er habe in dem Chaos beim Einsteigen den Überblick verloren wer denn nun welches Übergepäck habe und daher wohl "versehentlich"die Falschen abkassiert...Es war übrg.nicht Eurolines sondern ein Autotrans o.ä,was aber letztendlich auch egal ist.Fakt ist,ich hatte recht,er hat zu unrecht versucht zu zocken und als es dann drauf ankam hat er den Schwanz eingezogen,da das ein übles Nachspiel für ihn gehabt hätte....
Zitat von elisabeth70..Es war übrg.nicht Eurolines sondern ein Autotrans o.ä,was aber letztendlich auch egal ist
Das ist eben nicht egal und spätestens jetzt müsste es dir eigentlich klar sein, wie dumm es von dir war, so ein Fass aufzumachen ...ohne Fakten zu können
Es war von Abzocke die Rede, ...von Steuerhinterziehung und Wucherpreisen bei Eurolines und jetzt heißt es lapidar, ...ups ...das war gar nicht die Eurolines, sondern irgendeine andere Firma
Gut gelöst !!! Im übrigen wäre immer noch Eurolines Deutschland Ansprechpartner gewesen, da Vertragspartner des abgeschlossenen Beförderungsvertrages und die hätten sich dann mit der kroatischen Firma auseinander setzen müssen.
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Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu !
Die Deutsche Touring Gesellschaft bietet neben den eigenen Linien auch Verkehre anderer Veranstalter zum Verkauf an. Wir weisen darauf hin, dass die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Veranstalter gelten. Auf den Fahrscheinen ist der jeweilige Veranstalter ersichtlich aufgeführt.
Hier steht eindeutig, wer Ansprechpartner wäre. Aber mir ist´s egal, streitet euch weiter über Recht und Gesetz. Hauptsache, es bringt was. Mir wärs schon zu blöd, Hundefutter aus D mitzubringen.
Die Frage ist wo der Vertrag geschlossen wurde und wo der Rechtssitz ist, bez. was für Konsumentenschutzbestimmungen greifen. Ich kann nicht ne Partnervermittlung aus D haben welche mit einem Afgahnischem Subunternehmer arbeitet und mir ne 9 Jährige anbietet und das auf ne Klausel schieben.
Ist doch ganz einfach : Was ist eine Wunschliste ? Ein Zettel wo drauf geschrieben steht was sich jemand wünscht ! Was ist eine Wunschliste für Unternehmen ? Die AGB's !!! Nur Gesetz ist Gesetz und auf eine reine Vermittlung zu schieben, dass hat der BGH schon vor Jahren gekippt !
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Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu !
Nur so zur Erinnerung . Ist noch gar nicht lange her, da hat der BGH die Deutsche Lufthansa zum Schadensersatz verdonner, weil ein Kunde mit der Deutschen Lufthansa einen Beförderungsvertrag geschlossen hatte, diesen aber eine brasilianische Airline ( Anschlußflug in Brasilien ) versemmelt hatte. War hier groß in allen Medien ! Die Lufthansa war auch der Meinung ja nur Vermittler gewesen zu sein, dass sieht aber das deutsche Recht ganz anders ! Nix mit nur Vermittler !!
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Sockenmann:Ich muss wohl nochmal wiederholen:Ich hatte niemals vor jmd.wegen Steuerhinterziehung o.ä.anzuzeigen!Es war ledigl.die Rede von einem Busfahrer der zockt und das hat sich ja bewahrheitet!Ob der nun für diese oder jene Firma arbeitet,ist in dem Fall dann schon egal.Ich habe vom ersten Moment an geschrieben dass wir denjenigen bei Ankunft zur Rede stellen werden..
Zitat von fredinada im Beitrag #65Würde die Firma Eurolines hier mitlesen, hätte vielleicht jemand ein Problem...
Lässt sich zwar auf diese Konstellation nicht eins zu eins ummünzen, aber nachfolgend ein Verweis auf ein aktuelles BGH-Urteil (wenngleich die Formulierung etwas schwammig ist ..... was sind die wenigen Ausnahmen):
Zitatn einem Grundsatzurteil zu Persönlichkeitsrechten im Internet hat der Bundesgerichtshof den Auskunftsanspruch gegen ein Online-Portal zurückgewiesen. Der VI. Zivilsenat gab dem Internetportal Sanego Recht, das einem Arzt nicht die Daten eines anonymen Nutzers preisgeben wollte.
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