#1Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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Hallo!
Habe mal ne Frage zum Thema Rechnungen schreiben: Dürfte meine Cousine, die in Kroatien lebt, eine Rechnung in Höhe von 200 Euro schreiben an eine Firma die in England sitzt? Falls ja, muss in der Rechnung die kroatische Steuer von 25 % aufgeführt sein? Es geht darum, dass sie privat einen Text geschrieben hat, für eine englische Firma.
Kennt sich hier jemand mit Steuern in Kroatien aus? Mich würde außerdem interessieren, ob immer in JEDER Rechnung die Steuern aufgeführt sein müssen, auch wenn man nur kleine Rechnungen schreiben, zum Beispiel in Höhe von 9 Euro? Gibt es vielleicht sowas wie einen Maximalbetrag pro Monat den man verdienen darf, ohne Steuern an den kroatischen Staat abzugeben?
#2 RE: Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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Rechnungen schreiben dürfen meines Wissens auch in Kroatien nur angemeldete Unternehmen. Es gibt dort warscheinlich für Unternehmen einen Betrag bei dem es Umsatzsteuer erheben muß. Er liegt, so meine ich bei 85.000 Kuna. in Deutschland bei 16.000 Euro. Privatpersonen können keine Umsatzsteuer erheben oder geltend machen.....nur zahlen....
#3 RE: Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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Hallo liz99,
da es sich hier offenbar um einen einmaligen Vorgang handelt (eine Privatperson verkauft einmalig eine Dienstleistung an eine Firma)und der Betrag noch dazu geringfügig ist, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen. Auch hiernach spielt die MwSt. keine Rolle. Ob jedoch diese Rechnung vom brit. Finanzamt anerkannt wird, ist eine andere Frage.
Auch in D gibt es Rechnungen, auf welchen keine MwSt. ausgewiesen sein muss, z. B. Fahrkarten. Wie das exakt in HR festgelegt ist müsstest Du mal bei einem dortigen Steuerberater erfragen.
#4 RE: Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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Zitat Auch in D gibt es Rechnungen, auf welchen keine MwSt. ausgewiesen sein muss, z. B. Fahrkarten.
Hat zwar mit der Frage nichts zu tun, aber als Hinweis: Auch in Fahrkartenpreisen ist Mwst. enthalten und kann rausgezogen werden. Bei Rechnungen von Geringverdienern unter 16,000 Euro ist keine Mwst. enthalten, kann auch keine rausgezogen werden.
#5 RE: Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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Also für mich haben Geringverdiener (bis 325 € oder geringfügig Beschäftigte bis 450 €) mit den Kleinunternehmern nach § 19 Abs,. 1 UStG nichts zu tun. Der geringfügig Beschäftigte ist unselbständig und der Kleinunternehmner ist selbständig tätig. Die Grenze liegt bei 17.500 € !!!! Wer im Umsatz 17.500 € überschreitet muß auf die Umsatzsteuer optieren. Das heißt Nettobetrag der Leistung zuzüglich der derzeit gültigen MwSt von 19 v. H. Das gilt alles für D. In Kroatien hat man ab 01.07.2013 ein noch komplizierteres Steuersystem mit verschiedenen Steuersätzen eingeführt. Aber wie in D, ist es sicher auch in Cro. Auch eine Firma (Selbständiger Unternehmer) kann in D von einer Privatperson etwas kaufen, natürlich ohne MwSt. !! Also netto-. Noch ein Nachsatz: Bei Rechnungen von Unternehmen (selbständig Tätige) innerhalb der EU wird keine MwSt ausgewiesen, jedoch muß die Umsatzsteuer-Ident-Nummer angegeben werden. Diese wird vom Zentralamt für Steuern in Saarbrücken an Unternehmen auf Antrag vergeben. Das hat aber nichts mit Privatpersonen zu tun. Entscheidend für die Geschichte der Besteuerung ist der gemeldete Hauptwohnsitz. Mit Hauptwohnsitz in D gemeldete Personen sind immer (uneingeschränkt) zuerst in D steuerpflichtig. Die Steuerpflicht mit anderen Staaten, in denen Einkünfte erzielt werden, klärt in der Regel das DBA (Doppelbesteuerungsabkommen). Reinhard
#7 RE: Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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Zitat von liz99Habe mal ne Frage zum Thema Rechnungen schreiben: Dürfte meine Cousine, die in Kroatien lebt, eine Rechnung in Höhe von 200 Euro schreiben an eine Firma die in England sitzt?
Nur wenn sie als Unternehmer registriert ist - sonst nicht.
Zitatda es sich hier offenbar um einen einmaligen Vorgang handelt (eine Privatperson verkauft einmalig eine Dienstleistung an eine Firma)und der Betrag noch dazu geringfügig ist, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen.
Eine Privatperson darf grundsätzlich keine Rechnungen schreiben - egal ob mit oder ohne MWSt. Das ist in Kroatien nicht anders als in Deutschland. Kleinunternehmer dürfen dann Rechnungen schreiben, sofern sie als Unternehmer bei den Behörden gemeldet sind. Wie die MWSt. sich für Kleinunternehmer in Kroatien darstellt weiß ich nicht - die Grenze für Deutschland wurde hier bereits genannt.
#9 RE: Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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Als Untermehmer muß ich auch strikt trennen zwischen der Privatspähre und den dienstlichen (gewerblichen) Dingen. Ich kaufe für mein privates Auto von einem privaten Freund nach dem "Schlachten" seines Privat-Pkw ein paar Ersatzteile. Als Beleg für den Verkauf lasse ich mir eine Quittung über den Betrag "X" unterschreiben. Natürlich ohne MwSt. Kaufe ich dieses Ersatzteil für meinen Betriebs-Pkw bleibt es bei der Quittung ohne MwSt. § 14 UStg sagt, wie eine Rechnung auszusehen hat. Rechnungen müssen unter Unternehmern ab Rechnungsbetrag 150,00 netto erstellt werden, zuzüglich MwSt..
#10 RE: Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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ZitatAlso für mich haben Geringverdiener (bis 325 € oder geringfügig Beschäftigte bis 450 €) mit den Kleinunternehmern nach § 19 Abs,. 1 UStG nichts zu tun. Der geringfügig Beschäftigte ist unselbständig und der Kleinunternehmner ist selbständig tätig.
Ich habe mich falsch ausgedrückt, natürlich habe ich den Kleinunternehmer gemeint....die 17.500 Euro sind dann auch relativ neu, ich kannte nur die Grenze von 16.000 Euro.
#11 RE: Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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Wenn sie einen Text verkauft, muss sie keine Unternehmerin sein und auch kein Gewerbe angemeldet haben, sondern arbeitet als freie Selbstständige. Die 150-Euro-Grenze für Rechnungen verstehe ich nicht. Wie soll sie denn an ihr Geld kommen, wenn nicht durch das Stellen einer Rechnung? Normalerweise läuft das so: Du schickst die Rechnung an den Verlag und die überweisen dir dann das Geld. Die brauchen doch auch einen Beleg über die Kohle. Natürlich müssen die 200 Euro auch als Einnahmen (Anlage S in Deutschland) angegeben werden. Von der Umsatzsteuerpflicht kann man sich befreien lassen bis zu einem bestimmten Umsatz, ob das sinnvoll ist, aber eine andere Frage. Man muss dann zwar selbst keine Umsatzsteuer abführen, aber bekommt aber auch die nicht vom Finanzamt zurück, die man beim Kauf von Produktionsmitteln bezahlt hat. Z.B. der Computer, mit dem sie diese Texte schreibt. Wenn der 1000 Euro gekostet hat, erhält sie vom Finanzamt die 190 Euro Umsatzsteuer zurück.
Diese Rechnerei macht halt einen Haufen Arbeit, auch dem Finanzamt, darum gibt es diese Umsatzsteuerbefreiung bis Summe x. Es geht dabei um Vereinfachung der Steuer für den Kleinselbstständigen, nicht darum, Geld zu sparen.
In der Regel werden übrigens Gagen/Honorare Netto ausgehandelt. Es könnte also sein, dass der Verlag 200 Euro + 19% zu zahlen bereit ist, oder 7%, wenn es sich um ein künstlerisches Produkt handelt. Die 19% sind für ihn nur ein durchlaufender Posten - den man selbst behalten darf, wenn man nicht Umsatzsteuerpflichtig ist, aber eben auch nicht gegenrechnen kann mit der Umsatzsteuer, die man selbst bezahlt hat.
Leider sind hier zahlreiche Beiträge verfasst worden, die überhaupt nicht mit der Beantwortung der Ausgangsfrage zu tun hatten. Daher habe ich diese entfernt. - Thofroe
#12 RE: Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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Zitat von AdminLeider sind hier zahlreiche Beiträge verfasst worden, die überhaupt nicht mit der Beantwortung der Ausgangsfrage zu tun hatten. Daher habe ich diese entfernt. - Thofroe
Wäre dein Schreibfinger auch nur ansatzweise so schnell wie dein Löschfinger, hättest du die Frage als Selbstständiger auch selber mit einem Satz beatworten können
denn jeder darf eine Rechnung schreiben, auch wenn der Herr Pilot einer anderen Meinung ist, nur sollten die Privatpersonen oder bessergesagt …alle nicht Vorsteuerabzugsberechtigte …das niemals mit einer ausgewiesener MwSt. tun, …weil sie die ausgewiesene Steuer nämlich an das FA abführen müssen, sie selber aber keine Möglichkeit hätten, diese, …wie ein Vorsteuerabzugsberechtigter …zu verrechnen, …was in diesem Fall praktisch bedeuten würde, dass die Cousine den Inselaffen quasi einen Rabatt von 25% geben würde, …sonst würden sie auch gar nicht erst danach verlangen,
da sie eine Rechnung/Quittung auch ohne ausgewiesener MwSt. als Ausgabe verbuchen können, so aber zusätzlich noch 25% sparen, resp. für die Rechnung nur 160 € bezahlen, was auch theoretisch ginge, wenn auf der Rechnung einer ID-Nummer stünde, …die aber eine Privat-Cousine nicht haben kann und deshalb auch nicht ausweisen kann.
Naja, der Satz ist doch ziemlich lang geworden. Kein Wunder, dass du keine Lust darauf hattest, wenn du schon Schergen für solche Drecksjobs hast
Zitat von TrollfahrerWenn der 1000 Euro gekostet hat, erhält sie vom Finanzamt die 190 Euro Umsatzsteuer zurück.
und du hattest wohl Masern als es in der Schule Mathe gab?
In D sind das 160,-€ und in CRO sinds glatte 200 …oder Lebst du auch in einem Unrechtstaat, wo die Steuer Pi mal Daumen geschätzt wird und dabei solche komische Summen rauskommen??
#15 RE: Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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Selber! Wobei du/ihr natürlich recht habt. Aber wer ist eigentlich nicht vorsteuerabzugsberechtigt, der nicht auch vorsteuerpflichtig ist? Ich würde die außerdem vorsorglich draufhauen. Muss man sich nicht vorher davon befreien lassen?
#17 RE: Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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Wenn ich bei dir putzen gehe, dann schreibe ich dir eine Rechnung. Wenn ich mich nicht davon hab befreien lassen, kommen da die Umsatzsteuern drauf. Die muss ich an das Finanzamt abführen. Die Umsatzsteuer, die z.B. in dem Preis vom Putzmittel mit drin sind, das ich dafür habe kaufen müssen und die Mehrwertsteuer von der Fahrkarte, um zu dir zu kommen, hole ich mir vom Finanzamt zurück.
Du als Endkunde bleibst natürlich auf den Umsatzsteuern sitzen. So du Privatkunde bist. Wenn ich dein Büro als Steuerberater/Texter/Wasweißich putze, und du umsatzsteuerpflichtig bist, dann kannst du dir die Umsatzsteuer, die du an mich und ich ans Finanzamt gezahlt habe, von selbigem wieder zurückholen.
#18 RE: Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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Zum Thema Umsatzsteuerbefreiung hier vielleicht noch ein interessantes Detail, weil es um Text als Leistung geht. Wenn der Text eine Schöpfungshöhe hat, dass er urheberrechtlich geschützt ist, dann kommen auf die Vergütung nur 7% Umsatzsteuer drauf. Jetzt ist es ein bisschen schwierig zu entscheiden, wann ein Text das z.B. ist. Eine Übersetzung sicherlich nicht, eine Beschreibung von einer Ferienwohnung in Katalogen auch nicht, aber z.B. ein Reiseführer schon.
Wenn man nun sein Geld mit Leistungen verdient, auf denen dieser verminderte Umsatzsteuersatz liegt, also 7%, aber die meisten Unkosten, die dabei entstehen, meist mit 19% besteuert werden, kann es sinnvoll sein, sich nicht von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen, weil dann nämlich mehr reinkommt als man abführt, bzw. im Falle der Befreiung man mehr abdrückt als man einnimmt (an Umsatzsteuern!)
#19 RE: Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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Zitat von proppiDu darfst jedoch eine Quittung ausstellen. Auf dieser ist in diesem Fall keine MwSt auszuweisen.
Die Eingangsfrage war jedoch :
Zitat von liz99Habe mal ne Frage zum Thema Rechnungen schreiben: Dürfte meine Cousine, die in Kroatien lebt, eine Rechnung in Höhe von 200 Euro schreiben an eine Firma die in England sitzt?
Ganz einfach mal die Finger still halten wenn man das Thema nicht verstanden hat !
#20 RE: Darf man in Kroatien Rechnungen schreiben - als Privatperson?
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Sockenmann, Du hältst mich offensichtlich für Allwissend. Ich muss jedoch gestehen, dass ich vom kroatischen Steuerrecht keinen blassen Schimmer habe. Daher habe ich meine Schreibfinger bisher still gehalten und, statt dessen, lieber den Löschfinger benutzt. In Deutschland wäre das Problem wie folgt zu lösen: http://www.frag-einen-anwalt.de/Als-Priv...---f194199.html Es ist also eine Menge Fummelei.
Ob sich das jedoch 1:1 auf Kroatien übertragen lässt, vermag ich nicht zu sagen.
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