nächste Woche geht es mal wieder gen Istrien, leider muss ich meinen Führerschein hierzulande kurzfristig (innerhalb der nächsten vier Monate) für einen Monat "verlieren". Brauche den beruflich, daher wäre der Urlaub quasi halb-perfekt, wenn man es so nennen kann. Ich plane - Stand heute - auf jeden Fall eine Kopie des Kärtchens mitzunehmen. Meine Frau könnte, will verständlicherweise aber nicht komplett fahren. Begründung vom Amt gemäß Paragraf 25 Straßenverkehrsgesetz.
Meine Frage: hat jemand Ähnliches erlebt, ggf. im Ausland AUT, SLO, Kroatien Kontrollen/Schwierigkeiten gehabt oder zahlt man bei Kontrollen halt nur (?) für das Vergessen des FS? Quellenangaben und Stories sind sehr willkommen. Besten Dank vorab!
PS: Es ist mein einziger Führerschein abgesehen von einem vor 12 Jahren abgelaufenen Internationalen.
Also innerhalb Deutschlands würde ich das Führen eines Kraftfahrzeuges während der Zeit, in der Führerschein nach § 25 StVG "verloren" ist, auf jeden Fall unterlassen, da ansonsten, wenn Du erwischt wirst, wegen Führen eines Kraftfahrzeuges ohne die erforderliche Fahrerlaubnis eine zwei jährige Fahrsperre mit anschließendem Neuerwerb der Fahrerlaubnis und sogar in Einzelfällen eine MPU drohen !
Über die eventuellen Folgen hier in Deutschland, falls Du im Ausland angehalten wirst, würde ich mich an Deiner Stelle wirklich bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht schlau machen !
Wie in den jeweiligen Ländern reagiert wird, kann ich Dir leider nicht sagen, wobei ich mir es in Slowenien am schlechtesten vorstellen kann, denn die sollen dort schon ziemlich hart sein, wie ich gehört habe !
Ich selbst hatte allerdings noch keine Schwierigkeiten !
Viele Grüße und viel Glück
und trotzdem einen schönen und erholsamen Urlaub
Udo
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Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu !
Das ist wirklich blöd das du keinen Staplerschein hast, so wie ein Bekannter von mir der Jahrenlang Problemlos damit in Slawonien herumgegurkt ist.
Zitatfür das Vergessen des FS?
Ich glaub der eine oder andere könnte sich vergessen, wenn er herausfindet das sich deine Versicherung Schadlos halten wird, im Falle eines Unfalls. Wenns ganz blöd rennt droht sogar eine Gefängnisstrafe. Was Österreich angeht schau das du Mindestens 363 Euronen im Sack hast wenn dich die Bullen aufhalten.
Ansonsten halt wen anderen am Schmäh
PS. Tu dir einen Gefallen und disponier um, auch ein Urlaub ohne Auto statt Hosenflattern kann perfekt ablaufen.
Dieses Posting enthält Spuren von Interpretationsspielräumen.
Danke schonmal, einen Anwalt für StVO und Kram werde ich noch konsultieren. Was bedeutet "meldet auch ins Heimatland" - gilt das dann in D als Verstoß gegen das ausgesprochene Fahrverbot und hat dann schlimmere Folgen? Gilt das Fahrverbot generell nur in D oder auch im EU-Ausland und besteht im Ausland die Faherlaubnis fort, während man seinen Führerschein "vergessen/verloren" hat und dann nur einen "kleinen Obulus" fürs Vergessen zahlen muss? Sinngemäß, aber FETTGDRUCKT musste ich lesen "Sie dürfen in diesem Zeitraum kein Kraftfahrzeug fahren". Ich will das so schnell wie möglich hinter mich bringen. Meine Frau "freut" sich schon...
Zitat von Asael im Beitrag #5Danke schonmal, einen Anwalt für StVO und Kram werde ich noch konsultieren. Was bedeutet "meldet auch ins Heimatland" - gilt das dann in D als Verstoß gegen das ausgesprochene Fahrverbot und hat dann schlimmere Folgen? Gilt das Fahrverbot generell nur in D oder auch im EU-Ausland und besteht im Ausland die Faherlaubnis fort, während man seinen Führerschein "vergessen/verloren" hat und dann nur einen "kleinen Obulus" fürs Vergessen zahlen muss? Sinngemäß, aber FETTGDRUCKT musste ich lesen "Sie dürfen in diesem Zeitraum kein Kraftfahrzeug fahren". Ich will das so schnell wie möglich hinter mich bringen. Meine Frau "freut" sich schon...
Du hast definitiv für den betreffenden Zeitraum keine gültige Fahrerlaubnis, und das gilt natürlich auch im Ausland.
"Sie dürfen in diesem Zeitraum kein Kraftfahrzeug fahren". Ist das nicht deutlich genug? Sonst stünde da, dass du in Deutschland kein Kraftfahrzeug führen darfst. Und wenn du erwischt wirst und das nach Deutschland gemeldet wird, gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis und dann gehst du etwas länger als nur einen Monat lang zu Fuß. Und im schlimmsten Falle kriegst du auch im Ausland noch eine Strafe.
Ich schließe mich Kerum an: Plant den Urlaub ohne Auto oder lass deine Frau fahren, notfalls in mehreren Etappen.
hallo, wohnst du in dt. und hast du den führerschein hier in dt. gemacht , dann musst du zur polizei gehen den führerschein als verloren melden, mit der bescheinigung der polizei gehst du zur führerscheinstelle und läst dir einen ersatzbescheinigung ausstellen .im computer sehen die ob du noch im besitz dessen bist. kostet aber was.
so ist das hier in dt. ist mir auch schon mal passiert.
SORRY @beatrix , aber da hast Du was gründlich Missverstanden, ich glaube kaum, dass die Führerscheinstelle ihm einen Ersatz ausstellen wird, wenn er diesen nach § 25 StVG "verloren" hat für einen Monat !
Viele Grüße
Udo
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Wer im europäischen Ausland während der Dauer eines in Deutschland verhängten und bestehenden Fahrverbotes fährt riskiert überwiegend durchaus erhebliche Strafen. Viele Staaten können unter Bezugnahme auf Art. 42 des Wiener Übereinkommens ein ausländisches Fahrverbot übertragen. In Österreich, wo es in der Praxis einen recht zügigen Informationsaustausch mit den deutschen Behörden gibt, beträgt das Bußgeld mindestens 726 Euro plus der Strafe in D. Eine Kopie des Führerscheins wird im Ausland meistens als fahren ohne Führerschein gewertet.
@vera: ich habe das schon verstanden, allerdings gilt Deutsches Recht auch im Ausland in dieser Konsequenz, ganz sicher? Fahrerlaubnis <> Führerschein, soweit ich es überblicke. So richtige "Erfahrungen" von Betroffenen - so es sie gibt und sie wieder freigekommen sind - wären hilfreich. Ich habe überhaupt kein Problem, wenn meine Frau fährt, aber für sie ist das nicht ganz so das Wahre. Alles ist bezahlt, *grmpf!$£¥%Totenkopf*
@beatrix: und die sehen nicht, dass da so ein Verfahren läuft? Bzw. hinterher bei der Polizei? Das wäre mir irgendwie zu heikel.
Mein persönlicher Rat, wenn Du beruflich ( Außendienst, Berufskraftfahrer etc. ) auf den Führerschein angewiesen bist, dann riskiere besser nichts, bevor nicht nur die Fleppe sondern auch noch die Existenzgrundlage weg ist !
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@Kroatien-Trans: sehr mittig. Sehe da allerdings keinen Zusammenhang...? @ Kerzum: eben deshalb die Frage mit der Einschätzung "zu heikel"
@all: ihr habt wahrscheinlich alle recht, und leider bzw. zum Glück keine persönlichen Erfahrungen bisher. Wie gesagt, persönlich bekannter Anwalt wird befragt, mal sehen.
Also ich brauche meinen Schein nicht beruflich, trotzdem würde mir nicht einmal im Traum einfallen, ohne in Urlaub zu fahren (noch nicht einmal zum Aldi, bei meinem sprichwörtlichen Glück).
Abgesehen von den sicher empfindlichen Strafen siehst du im Falle eines Unfalles sehr, sehr alt aus...
Lass besser Deine Frau fahren, ich habe gerade mal nachgeschaut, es sind dann ca. 1330 km ( Erfurt - Split ) und legt irgendwo zwischen deutsch-österreichischer Grenze und Zagreb eine Zwischenübernachtung ein ! Die reine Fahrzeit, wenn Ihr gut durch kommt und einigermaßen zügig fahrt ( 100 - 130 km/h ) dürfte für die Gesamtstrecke so bei ca. 13 - 14 Stunden liegen, dann zuzüglich zwei oder drei Pausen und einer größeren Pause zum Übernachten von ca. 8 Stunden, dann seit Ihr auch nur 24 Stunden insgesamt unterwegs ! Falls Ihr im PKW ohne Anhänger unterwegs seit !
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