eventuell findet sich hier jemand, der Erfahrungen mit dem Erben in Kroatien hat...
Erblasser und Erben sind kroatische Staatsangehörige. Das Erbverfahren wurde in DE eröffnet, das europäische Nachlasszeugnis (ENZ) wurde dementsprechend in Deutschland ausgestellt. Laut Nachlassgericht in DE wird keine kroatische Übersetzung benöigt und es werden im ENZ keine Eintragungen der Erbmasse vorgenommen. Das führt aber dazu, dass die Grundstücke nicht umgeschrieben werden können, da das kroatische Recht da anders ist und für die Umschreibung die Grundstücke im ENZ aufgeführt sein müssen.
Nächstes Problem ist die Bank: Das Geld kann nicht ausgezahlt werden, da 1. die Apostille fehlt und 2. das deutsche ENZ ins kroatische übersetzt werden muss.
Ist denn das ENZ nicht extra dafür eingeführt worden, dass grenzüberschreitende Nachlassabwicklungen vereinfacht werden sollen? Braucht man wirklich eine Apostille und Übersetzung vom ENZ? Und wie komme ich in HR an die Apostille? Die müsste ja in DE ausgestellt werden oder?
Man wird hier von A nach B nach C und wieder kreuz und quer zurück geschickt, aber so wirklich weiter komme ich nicht. Und da das ENZ ja nur eine begrenzte Gültigkeit hat, rennt mir etwas die Zeit davon :(
Wie soll ich da am Besten vorgehen um da weiterzukommen ohne unnötig Geld, Zeit und Nerven in den Sand zu setzen? Über eure Erfahrungen dazu freue ich mich!
Zitat von Lalalu im Beitrag #1Und wie komme ich in HR an die Apostille? Die müsste ja in DE ausgestellt werden oder?
Du kannst auch in Kroatien zu einem zugelassenen Übersetzungsbüro gehen und dort die beglaubigte Übersetzungen machen lassen. Anschließend bestätigt der Übersetzer mit der Apostille (i.d.R. auf der Rückseite der Übersetzung), dass die Übersetzung mit dem Original übereinstimmt.
Das ENZ sollte doch von "Haus aus" mit einem Stempel der ausgebenden Behörde versehen sein. Eine elektronische Unterschrift wird vermutlich nicht akzeptiert.
Vermutlich wirst du ein neues ENZ mit den erforderlichen Eintragungen in DE anfordern müssen.
vielen Dank für deine Mühe und Antwort! Das ENZ hat mehrere Stempel und sogar eine originale Unterschrift... Daher verstehe ich nicht, wo das Problem ist. Blöd, wenn hier in HR einem keiner so genau sagen kann, was zu tun ist Aktuell versuche ich es über Übersetzer und Notare herauszufinden...
Zitat von trash4u im Beitrag #2Vermutlich wirst du ein neues ENZ mit den erforderlichen Eintragungen in DE anfordern müssen.
In Deutschland machen Sie die Auflistung im ENZ zumindest bei unserem Gericht nicht, das wurde mir bei der Beantragung explizit gesagt - ich habe darüber mit der Dame gesprochen. Sie war auch der Meinung, dass es so rechtlich vollkommen ausreicht und auch definitiv NICHT übersetzt werden muss... Die Auflistung ist nach dem deutschen Recht nämlich nicht vorgesehen. Wenn sie nicht eintragen wollen und es auch nicht machen, habe ich auch keine Optionen mehr, da sitzen die leider am längeren Hebel
Die Übersetzung wäre ja kein Problem, wenn denn dann auch sicher wäre, dass es ausreicht und man damit endlich weiterkommt.
Oh, je das hört sich ja nicht gut an. Wir haben auch das ENZ hier beantragt und hofften, das es dann kein Problem sein wird in Kroatien. Wir können ja auch nicht laufend nach Kroatien fahren und die Angelegenheit vor Ort zu klären, deshalb wollten wir einen Notar vor Ort beauftragen. Oder hat noch jemand andere Tipps? Vielen Dank schon Mal.
Zitat von Lalalu im Beitrag #3vielen Dank für deine Mühe und Antwort! Das ENZ hat mehrere Stempel und sogar eine originale Unterschrift... Daher verstehe ich nicht, wo das Problem ist. Blöd, wenn hier in HR einem keiner so genau sagen kann, was zu tun ist
Nur mal so eine Idee, warum wendest du dich nicht an die kroatische Botschaft in Deutschland? Ich denke die können dir sicher weiter helfen!
Ehrlich gesagt, schlechte Erfahrungen. Letztes Jahr keine Rückmeldung auf meine E-Mails erhalten telefonisch nicht erreichbar in Düsseldorf. Dann ohne Termin hin. Fragen konnten oder wollten Sie nicht beantworten. Ist manchmal etwas mühselig. Gut ist, dass wir direkt Zwei Jahre Gültigkeit beantragt haben, dadurch ist es etwas entspannter.
Die Antwort der Deutschen Botschaft kenne ich jetzt schon: "Für Erbangelegenheiten sind wir nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt."
Die Auskunft, das deutsche ENZ müsse nicht übersetzt werden, ist falsch. Amtssprache in HR ist nun mal kroatisch, und ein kroatisches ENZ müsste in Deutschland auch übersetzt werden.
Hab ich gestern gesehen. Frage mich nur warum es nicht gleich international ausgestellt wird so wie eine internationale Geburtsurkunde. Wäre zu einfach vermutlich. Letztlich ist das ENZ nicht das was ich mir darunter vorgestellt habe und der Notar hier hatte auch nicht wirklich Ahnung. Aber aus Fehlern lernt man ja bekanntlich. Danke für Eure Unterstützung.
Nachdem ich nirgends weitergekommen bin, habe ich das ENZ in Kroatien einfach mal von einem gerichtlichen Übersetzer für deutsche Sprache (sudski tumač za njemački jezik) ins Kroatische übersetzen lassen. Wichtig: Die Übersetzung muss tatsächlich ein "sudski tumač" machen, sonst zählt sie nicht. Es kostet in Kroatien auch nicht so viel, wie man vielleicht denkt :)
Anschließend lief bei der Bank alles reibungslos - nach 2 Stunden war das erledigt. Na also, geht doch ;)
Grundstücke umschreiben im Grundbuch war aber weiterhin ein Problem. Gericht, Grundbuchamt, Notare, deutsche Botschaft haben mich immer woanders hingeschickt und es kam nichts bei rum. Ich habe dann mit dem deutschen Nachlassgericht wegen der Aufnahme der Grundstücke ins ENZ gesprochen haben und das wurde weiterhin abgelehnt (es gibt sogar ein Urteil vom OLG dazu, dass KEINE Grundstücke im ENZ aufgeführt werden).
Etliche Notare habe ich kontaktiert bis ein Notar es dann mit dem sog. "Prijedlog" versuchen wollte. In diesem Antrag werden die Grundstücke aufgelistet (der Notar hat Zugriff auf die Grundbücher und kann die Grundstücke entsprechend raussuchen und auflisten). Dieser "Prijedlog" wurde zusammen mit dem ENZ ans zuständige Gericht weitergeleitet. Jetzt heißt es abwarten, wie das zuständige Gericht darauf reagiert. Aber da das ENZ sich auf eine EU-Verordnung bezieht, müsste es so funktionieren, denn lt. dieser Verordnung ist es ebenfalls nicht erforderlich, die Grundstücke im ENZ aufzuführen. Sollte es jetzt abgelehnt werden, versuche ich es mit einem Widerspruch.
Bevor noch mehr Leute sinnlos hin und her geschickt werden Sobald ich eine Rückmeldung vom Gericht erhalte, werde ich natütlich auch berichten. Wenn das tatsächlich alles so klappt, ist es gar nicht so schwer - vorausgesetzt, man weiß, was zu tun ist
Zitat von Snježana im Beitrag #8Hab ich gestern gesehen. Frage mich nur warum es nicht gleich international ausgestellt wird so wie eine internationale Geburtsurkunde. Wäre zu einfach vermutlich.
Snježana, du erwartes aber von der EU nicht das das so einfach ist! Krumme Gurken und die Farbe vom Wienerschnitzl und Pommes ist da schon viel wichtiger! Sorry ich halte nix von der EU, aufgeblasener unnötiger Beamtenaparat.
Leider kam die Ablehnung des Gerichtes in Kroatien, das Grundbuch kann leider so nicht umgeschrieben werden. Der "Prijedlog" reicht ihnen wohl nicht aus
Vom deutschen Nachlassgericht, welches das ENZ ausgestellt hat, habe ich eine schriftliche Ablehnung der Aufnahme der Grundstücke in das ENZ. "Es ist deutschen Nachlassgerichten nicht möglich, im ENZ einzelne Nachlassbestandteile, also auch keine Grundstücke aufzuführen." Das deutsche Nachlassgericht bezieht sich dabei auch auf ein Urteil des OLG München vom 12.09.2017. Also beim deutschen Nachlassgericht endet es in einer Sackgasse und klagen ist nach dem Urteil des OLG's keine Option...
So langsam komme ich an den Punkt, wo es mir zu blöd wird... DE schickt einen nach HR und HR wieder nach DE - wir drehen uns nur im Kreis. Das ENZ "sollte" das ganze Vereinfachen und erreicht das Gegenteil. Wenn sich alle querstellen, dann werden die Grundstücke halt nicht umgeschrieben. Blöd nur, dass das deutsche Nachlassgericht bereits den Wertermittlungsbogen gefordert hat und viel Geld für "nichts" kassiert hat...
@Snježana: Hast du vielleicht Neuigkeiten in Deiner Erbsache und könntest Tips geben? Gerne auch per PN
Oh, dass tut mir leid. Also wir haben das ENZ hier noch übersetzen lassen. Sind damit nach Kroatien. Beim Matični ured müssten wir noch die Smrtnovnicu abholen. Beim Nachlassgericht haben wir dann den Notar zugewiesen bekommen. Die Notarin hat beim Grundbuchamt die Unterlagen angefordert und die Änderungen vorgenommen. Innerhalb von 4 Tagen war das Rešenje fertig und eine Woche später haben wir dann den Grundbucheintrag zugeschickt bekommen. Ach und die OIB müssten wir noch schnell während des Notartermins besorgen.
Das ENZ haben wir so nicht gebraucht. Vor Ort waren alle super hilfsbereit. Ist aber auch ein kleiner Ort in der Nähe von Zagreb.
Das hatten wir im Vorfeld vom Notar als Antwort auf unsere Anfrage erhalten: Nakon pravomoćnosti rješenje o nasljeđivanju u kojem će biti navedena imovina u Hrvatskoj to rješenje i europsku potvrdu o nasljeđivanju iz odvjetničkog ili bilježničkog ureda u Hrvatskoj poslati ćete sudu koji vodi zemljišnu knjigu za Vaše nekretnine. Das ENZ benennt nur die Er berechtigten, die Immobilie und Grundstücke werden darin nicht benannt. Vielleicht hätten wir auch nur einfach Glück mit den Sachbearbeitern
Im Eingangsposting ist die Rede von Erben (Plural) und Grundstücken (auch Plural). Bei mehreren Erbberechtigten und mehreren Grundstücken nützt das ENZ nichts, weil daraus ja nur die Erbberechtigung hervorgeht, nicht aber, wer was erbt. Wenn kein Testament existiert, geht in Kroatien ohne Anwalt und gerichtliche Erbauseinandersetzung gar nichts, selbst dann nicht, wenn die Erben sich einig sind, wer was bekommen soll.
@ kornatix: ich habe lediglich geschrieben wie es bei uns gelaufen ist. Einen Anwalt haben meine Schwester und ich nicht gebraucht. Hier wurde nach meiner persönlichen Erfahrungen gefragt. Nicht mehr und nicht weniger. Und ja, wir sind auch Erben und es gibt mehrere Grundstücke in Kroatien. Muss wohl nicht immer so sein wie du schreibst.
@Snježana Vielen lieben Dank, dass Du deine Erfahrung teilst :) Hilfsbereit waren sie bei uns auch alle - und das fand ich sehr positiv und schön. Sie haben sich das angeschaut, sich Zeit genommen sind, rumgefragt aber trotzdem war überall die Antwort (außer bei dem besagten Notar, der den "Prijedlog" erstellt hat), dass es nicht geht, die Grundstücke eingetragen sein müssen und wir da ans deutsche Nachlassgericht gehen sollen...
@kornatix Ja, es sind mehrere Erben (2) und mehrere Grundstücke. Das ist aber nicht der Grund, warum es abgewiesen wird - denn die komplette Erbmasse geht zu je 1/2 auf alle Erben über.. Da wird nichts jemanden bestimmten zugewiesen.
@Snježana, ich will Dir doch gar nichts und finde es nett, dass Du hier Deine positive Erfahrung weiter gibst.
@Lalalu, bei mehreren Erben ist genau das das Problem: selbst wenn die sich einig sind, dass alles halbe/halbe geht, akzeptiert das Grundbuchamt das nicht unbedingt. Ich habe da eigene Erfahrungen. Meine verstorbene erste Frau und ich standen zu jeweils 1/2 im Grundbuch. Um 1/1 ins Grundbuch zu kommen, musste ich trotz eindeutigen Testaments meine Kinder pro forma verklagen, obwohl wir uns einig waren, dass zunächst ich allein und sie erst nach meinem Tod unseren Grundbesitz in Kroatien zu gleichen Teilen erben sollten und das sogar notariell schriftlich hatten. Wir haben das dann über einen von uns gemeinsam beauftragen Anwalt geregelt, Kosten ca. 500 €.
Weshalb das für euch zuständige Grundbuchamt euch nicht zu jeweils 1/2 in das Grundbuch übernimmt, wenn da sonst keine Rechtsansprüche im Raum stehen, verstehe ich allerdings auch nicht.
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