Also meine Frau ist Deutsche ich Kroate und sind seit 04/2004 verheiratet wie sieht es aus wie schnell würde Sie eine Aufenthaltserlaubniss und eine für die Arbeit bekommen? Könnte ich sie auf meine dortige Steuerkarte eintragen lassen?
Wenn ich das richtig sehe, stellst du die Frage für den Aufenthalt in D. Dann braucht deine Frau als deutsche doch keine Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung.
nein ich habe hier schon die aufenthaltsberechtigung (alo unbefristet und unbef arbeits) es geht da um meine frau wenn wir nach .hr gehen und mit DE meinte ich eigentlich Deutsche in Kroatien
Ich habe die Überschrift mal entsprechend geändert. Vera
Für ausländische Staatsangehörige gelten in Kroatien folgende Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.
Deutsche Staatsangehörige können als EU-BürgerInnen mit einem Reisepass nach Kroatien einreisen und bis zu 3 Monaten dort bleiben. Wenn sie sich aber länger als drei Monate in Kroatien aufhalten wollen, müssen sie diesen Aufenthalt vorher beantragen.
Für den Antrag wird vorausgesetzt:
eine Bestätigung, die den Verbleib rechtfertigt (geschäftlicher Aufenthalt, Ausbildung, Heirat mit einem kroatischen Staatsangehörigen) ein Nachweis, dass sich der Antragsteller oder die Antragstellerin selbst ausreichend versorgen kann ein gültiges Reisedokument eine Bestätigung über die polizeiliche Anmeldung, wenn sich der Antragsteller schon im Land befindet. Auch gibt es die Möglichkeit eines dauernden Aufenthalts, der einer Genehmigung bedarf. Diese wird erteilt, wenn der ausländische Staatsangehörige seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen einer Beschäftigung nachgeht. Bürger des früheren Jugoslawiens, die sich nach dem 08.10.1991 in Kroatien aufgehalten haben, erhalten dauernden Aufenthalt ohne Genehmigung.
In Kroatien hat man als deutsche nicht automatisch eine Erlaubnis, auch wenn man mit einem Kroaten verheiratet ist. Das müßte man bestimmt beantragen.
Frage doch einfach im kroatischen generalkonsulat in deinem Bundesland nach die können dir sicherlich weiterhelfen.
Ich hab in meinem Fall nachgefragt weil ich die kroatische Bürgerschaft haben möchte, das würde bei mir auch erst gehen wenn ich dauerhaft in Kroatien lebe.
Hallo mir wurde die Aussage gemacht das ich keine Arbeitserlaubnis bekomme (obwohl mein Freund Arbeit für mich hätte in seinem Laden !!!) da ich sonst den Kroaten die Arbeit wegnehmen würde bzw. sie keine ausl. Arbeiter möchte solange die Arbeit ein Kroate machen könnte. Aufenthaltserlaubnis wäre kein Problem !
In Antwort auf:(obwohl mein Freund Arbeit für mich hätte in seinem Laden !!!)
Freund ist auch nicht = Ehemann !!!
In Antwort auf:Heirat mit einem kroatischen Staatsangehörigen) ein Nachweis, dass sich der Antragsteller oder die Antragstellerin selbst ausreichend versorgen kann
Und was soll da passieren, wenn die Ehefrau schwanger wird und dadurch evtl. 1 Jahr lang nicht verdienen kann. Dafür arbeitet in diesem Fall doch der Ehemann für alle drei. Sicherlich würde keine kroatische Behörde einer jungen Mutter u. Ehefrau den Aufenthalt beim kroatischen Ehemann verweigern.
Wir hatten alle Papiere, Nachweise das ich mich selbst versorgen kann usw. und wir haben ein gemeinsames KIND. Aufenthalt wurde mir abgelehnt, da die auf der Behörde sich selbst nicht auskennen (je nach SACHBEARBEITER ) und sie es NICHT geschafft haben die Papiere vom Erdgeschoss in den 1.OG. zu leiten !!! Wir haben selbst die Chefin persönlich gesprochen und nachgefragt...Arbeitserlaubnis würde ich auch nicht kriegen wenn ich Aufenthalt habe, obwohl ich dort sofort arbeiten könnte. Auch der Sohn sollte aus der Schule raus, weil die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt wurde !!! Ich könnte da so einiges erzählen...aber Beziehungen ist das halbe Leben vorallem in CRO und wenn man immer an versch, Sachbearbeiter kommt und einem die Nase nicht passt hast du Pech und brauchst viel Geduld !!! Aber das passiert auch in D so.
Kann nur sagen mit der Arbeitserlaubnis braucht man gute Gründe. TineRo kennt sich da bestens aus.
wow kompliziert die im konzulat wussten es auch net also habe ich MUP in Zagreb VukoWARska angerufen es ist etwas kompliziert zuerst vorläufige aufenthaltserlaubnis beantragen für die dauer von 1j keine arbeitserlaubnis möglich ausser sie findet einen arbeitgeber aber sobald sie die vorläufige aufenthalts hat kann sie da sie ja länger als 3j mit mir verheiratet ist die dauerhafte erlaubniss beantragen und sie bekommt dan gleich die arbeitserlaubniss
In Antwort auf:Arbeitserlaubnis würde ich auch nicht kriegen wenn ich Aufenthalt habe, obwohl ich dort sofort arbeiten könnte.
Ob mit oder ohne Kind, als Ehefrau würde die Sache sicherlich anders aussehen!!! Bin gespannt ob Katimato sich hier noch meldet? Sie ist auch deutsche die in Dubrovnik lebt und mit einem Kroaten verheiratet ist.
In Antwort auf:Bin gespannt ob Katimato sich hier noch meldet
Ja. Da bin ich. Um es kurz zu machen...... Muss trotz Heirat weiterhin mein Visa 2 Jahre beantragen. Die Papiere die ich benoetige ( bzw.die der Arbeitgeber beantragen muss) haben sich verringert. Trotzdem hat nicht jeder Arbeitgeber Lust den Papierkram zu erfuellen wenn man einen vergleichbaren Bewerber aus Kroatien (stammend) hat. Die 3 Sachen die man bei der Polizei vorlegen muss wenn man arbeiten moechte, kann ich gerne hier oder PM einstellen. [quote]Aufenthalt wurde mir abgelehnt,[quote] Das war bei mir kein Problem. Auch als noch nicht verheiratet.
Aufenthaltserlaubnis JA....Arbeitserlaubnis haengt vom Arbeitgeber ab. Warscheinlich kann ich ab September bei Gulliver arbeiten. Das ist dann kein Problem mehr fuer die.... Ich brauche : ugvor o radu na određeno vrijeme, prema radnoj dozvoli izvod iz uvrerenje za firmu ( ne stariju od 6 mjeseci) izvod iz sudskog registra poduzeća ( novi)
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