Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum Kroatien-Forum 
Gravuren
auf Holz, Glas, Metall, Stein

Holzgravur, Glasgravur, Metallgravur, Steingravur
· · · ·



Für weitere Informationen klicken Sie hier: Kroatisch-Sprachkurs - perfekte Vorbereitung auf Urlaub, Reisewortschatz


Kroatien-Forum / Urlaub in Kroatien / Ferienwohnungen in Kroatien
www.kroatien-forum.com

Wäscheklammern, Glubbal mit Gravur <· · · · ·> Steingravuren <. . . . .> Wäscheklammern mit Gravur
Info, Tipps und Reisetipps über Istrien, Kvarner Bucht, Dalmatien und andere Regionen von Kroatien, Urlaub in Kroatien, Camping, Campingplätze, günstige Ferienwohnungen, Privatzimmer, günstige Apartments, Hotels, Boote, Charter, Adria, Sehenswürdigkeiten, Ausflüge und Ausflugsziele, Reiseberichte usw.
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 349 Antworten
und wurde 40.093 mal aufgerufen
  
 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
Seiten 1 | ... 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18
Kathrin74 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.322

24.02.2012 22:07
#321 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Hallo,

hatten wir hier nicht einmal eine Diskussion daruber, ob bei den 90 Tagen Aufenthalt innerhalb von 6 Monaten auch zurueckgerechnet wird. So wie es im gesetz heisst, gelten ja die 90 Tage einfach ab dem Datum, an dem man das erste Mal eingereist ist (und ich habe das so verstanden, dann nach sechs Monaten WIEDER ab dem Datum, wenn man zum ersten wieder eigereist ist.

Nun war ich mir wegen etwas nicht sicher und bin bei einem Polizeiposten an den Schalter fragen gegangen.

Nun hat die Frau am Schalter tatsaechlich auch mit mir zurueckgerechnet, bis zu dem Tag genau ein halbes Jahr vom "heutigen" (bzw damaligen) Datum.

Wollte das nur hier reinstellen, da das zumindest zum Teil doch gemacht wird?

Liebe Gruesse Kathrin

Slava-de Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.051

01.03.2012 14:16
#322 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von Kathrin74
hatten wir hier nicht einmal eine Diskussion daruber, ob bei den 90 Tagen Aufenthalt innerhalb von 6 Monaten auch zurueckgerechnet wird...
...Wollte das nur hier reinstellen, da das zumindest zum Teil doch gemacht wird?


Ich verstehe Deine Frage nicht.
Welche unterschiedliche Konsequenzen sind ggf. möglich (Beispiele) oder stiftet es nur zur Verwirrung?

Kathrin74 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.322

02.03.2012 19:44
#323 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Ich wollte das nur reinstellen weil es hier Diskussion war.
Im Moment habe ich nicht viel Internet Zeit, vielleicht kann ich ein andermal Beispiel sagen ok? Sorry

Kathrin

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

02.03.2012 20:10
#324 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat
Ich verstehe Deine Frage nicht.
Welche unterschiedliche Konsequenzen sind ggf. möglich (Beispiele) oder stiftet es nur zur Verwirrung?



Beispiel:

Einreise am 1.1.12

Ausreise direkt anschließend wieder

dadurch Beginn des 6-Monatszeitraums auf 1.1.12 gesetzt

Verbrauch von den 90 Tagen: 1 Tag, Rest 89 Tage


Einreise zum "Übersommern" am 1.5.12

Verbleib in Kroatien bis zum Ende des Sommers am 28.09.12 möglich....

denn:

1.5.12 bis 30.6.12 sind 61 Tage, daher deutlich weniger als 90....

am 1.7. beginnt ein neuer 6-Monatszeitraum, in dem wieder 90 Tage Aufenthalt möglich sind.

1.7. - 28.9. sind 90 Tage....(wenn ich mich nicht verzählt habe)

nächste Einreise wäre dann wieder am 1.1.13 möglich und auch nötig, um das gleiche 2013 wieder durchzuführen....



Um diesen Mißbrauch zu verhindern, verwenden manche Länder die Regel, dass zu jedem Kontrollzeitpunkt in den zurückliegenden 6 Monaten höchstens 90 Tage Aufenthalt sein darf.

In Deutschland war es auch so, ob es heute noch so gehandhabt wird, kann ich nicht sagen.

Vom EU-Recht her ist die erste Verfahrensweise vorgeschrieben.

-

Kathrin74 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.322

03.03.2012 21:03
#325 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Danke fuer das Beispiel, Daxbauer :)

Oder zB sagen wir, jemand ist zwei monate in Kroatien, zwei Monate nicht, dann wieder einen in kroatien, einen nicht. 6 Monate sind vorbei, im ganzen war die Person 3 Monate (ich rechne pro Monat jetzt 30 Tage) im Land, also ok. Dann beginnt ein neuer 6-Monate-Zeitraum. Die Person beschliesst, es dieses mal anders zu machen und grad 90 Tage am Stueck zu bleiben.
Da die Person aber nur einen Monat ausserhalb von Kroatien war, wuerde der vorangegangene Monat IM FALLE VON ZURUECKRECHNEN dann dazugezaehlt werden und es waeren dann 120 Tage.

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

03.03.2012 21:05
#326 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

richtig

ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

03.03.2012 23:01
#327 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Hallo,

das ganze Problem ist doch immer der Nachweis der "Ersteinreise". Deshalb ist es nur jedem zu empfehlen seine Aufenthalte zu dokumentieren und entsprechende Nachweise zu führen. Dann kann bei einer Kontrolle nichts passieren. Wir machen das bereits seit über 10 Jahren und können alle unsere 6-Monatszeiträume nachweisen.

Gruß Ursula

Kathrin74 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.322

04.03.2012 20:25
#328 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Du meinst,dzurueckgezaehlt wird nur dann, wenn die Ersteinreise nicht bewiesen werden kann? Wenn die nachgewiesen werden kann, ist es klein Problem, wenn es sich so wie oben gesagt "zusammenmengt"?

ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

05.03.2012 20:37
#329 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

genau

gruß

proller Offline



Beiträge: 33

08.03.2012 17:13
#330 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Bei einer Einreise am 1.5. und einem "Guthaben" von 89 Tagen ist in Daxbauers Beispiel kein "Übwersommern" bis 28.9. möglich, sondern nur bis zum 27.7., da auch hier wieder das Einreisedatum zählt und ein noch vorhandenes "Aufenthaltsguhaben" auch über den nächsten Stichtag hinaus - allerdings ohne Unterbrechung - genutzt werden darf. Unser "Übersommerer" kann aber am 27. Juli nach Hause und am nächsten Tag wieder nach Kroatien fahren und, wenn er will, bis zum 25. November bleiben. Die nächste Einreise wäre dann wieder am 1.1.2012 möglich.

Gruß

Peter

vir-susa Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.927

08.03.2012 18:03
#331 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Ach, Jungs und Mädels, was regt ihr euch denn so auf? Ab 01.07.2013 ist doch sowieso alles hinfällig. Dann können wir uns als "stranac" so lange in HR aufhalten wie wir wollen.

Hrvatska je lijepa

ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

10.03.2012 13:36
#332 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

hallo proller,

daxbauer hat recht. Die 90 Tage innerhalb 6 Monaten müssen nicht in einem Stück genommen werden. Es gibt eine Ersteinreise und dann die Wiedereinreise. Ist meine Ersteinreise am 01.01. so kann ich 90 Tage bis zu 30.06.nutzen. Die Wiedereinreise als Beginn der nächsten 6-Monatsfrist kann jetzt am 1.7. oder am 23.9. oder wann auch immer sein.

Gruß Ursula

proller Offline



Beiträge: 33

10.03.2012 15:18
#333 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Hallo Ursula,
da ich selbst mehrfach pro Jahr nach Kroatien fahre und immer am Tage zählen bin, ist mir natürlich bekannt, dass man die 90 Tage innerhalb des Sechs-Monats-Zeitraum nicht am Stück nehmen muss, sondern sie auf beliebig viele Aufenthalte verteilen kann, solange die Gesamtdauer von 90 Tagen nicht überschritten wird. Natürlich weiß ich auch, dass die Ersteinreise nicht zwingend dam 1. Januar, sondern zu einem beliebig anderen Zeitpunkt erfolgen kann, woraus sich wieder andere Konstellationen ergeben.Ich habe aber konkret auf Daxbauers Beispiel geantwortet, in dem insgesamt 151 Tage am Stück zum "Übersommern" genutzt werden und von einer Unterbrechung durch eine dazwischen erfolgte Aus- und Einreise keine Rede ist. Das geht aber nun mal nicht. Bei einem Guthaben von 89 Tagen aus dem am 30. Juni endenden Sechs Monatszeitraum, die ich am Stück nehmen will, kann ich bei einer Einreise am 1. Mai eben nur bis maximal 27. Juli blieben. Es steht mir aber frei, nach der Ausreise am 27.Juli am 28. Juli wieder einzureisen und - wenn mir danach ist - weitere 90 Tage am Stück bis zum 25. September zu bleiben. Ist jetzt alles klar?

Gruß

Peter

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

10.03.2012 16:35
#334 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Das Thema hatten wir schon mal.

Ich bin der Meinung, dass eine Ausreise am Ende des 6-Monatszeitraums nicht unbedingt nötig ist, um einen neuen Zeitraum zu begründen.

Dies ist auch praktisch nicht immer möglich.

Und ich glaube nicht, dass jeder, der in Kroatien Urlaub macht, immer weiß, wann sein 6 Monatszeitraum genau endet.....


Dieses Jahr reise ich z.B. am 05.04. erstmalig nach Kroatien ein, damit beginnt mein 6 Monatszeitraum.

Dieser endet also am 4.10.

Innerhalb dieses Zeitraumes bin ich ca. 6 Wochen in Kroatien, also deutlich weniger als 90 Tage.

Ich bin aber vom 29.09. - 06.10 auf Segelregatta....

Ich kann also nicht am 4.10. ausreisen.....

Somit halte ich mich deiner Meinung nach illegal auf....
-

edit:

Ich habe gerade gesehen, dass Du einen Gedankenfehler machst:

Zitat
Bei einem Guthaben von 89 Tagen aus dem am 30. Juni endenden Sechs Monatszeitraum, die ich am Stück nehmen will, kann ich bei einer Einreise am 1. Mai eben nur bis maximal 27. Juli blieben. Es steht mir aber frei, nach der Ausreise am 27.Juli am 28. Juli wieder einzureisen und - wenn mir danach ist - weitere 90 Tage am Stück bis zum 25. September zu bleiben.



Wenn der Zeitraum am 30.Juni endet, dann iste da auch zu Ende, d.h. nicht verbrauchte Tage aus den 90 Tagen können nicht in den Juli übernommen werden, sie verfallen.

Wenn, dann müsstest Du am 30.6. ausreisen und am 1.7. wieder einreisen....(nicht am 27./28.7.)
-

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.649

10.03.2012 16:48
#335 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat
Wenn der Zeitraum am 30.Juni endet, dann iste da auch zu Ende, d.h. nicht verbrauchte Tage aus den 90 Tagen können nicht in den Juli übernommen werden, sie verfallen.



Das würde ja auch bedeuten, dass man sich sonst in einem 6-Monats-Zeitraum ca. 150 Tage aufhalten könnte, wenn man in dem vorherigen nur 30 Tage genutzt hat, wenn es so wäre wie Proller es schreibt.

________________________
Meine Fotogalerie

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

10.03.2012 17:18
#336 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

wie beim Handy, Freiminuten können nicht übertragen werden....

-

balticskipper Offline



Beiträge: 73

10.03.2012 18:16
#337 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Eins verstehe ich immer noch nicht, was ist eigentlich so schwierig sich den 1.Halbjahrestermin nach der Einreise auszurechnen, innerhalb man in diesen 180 Tagen eben insgesamt 90 Tage, auch gestückelt bleiben darf?
Man ist ja verpflichtet sich nach der Einreise innerhalb einer Frist 24/48 Stunden polizeilich zu melden,also steht dieser Termin doch fest.

Nach weiteren 6 Monaten beginnt die neue Halbjahresfrist mit abermals 90 Tagen und Kalender lesen kann wohl Jeder hier, oder?

Ob dies nach 2013 dann entfällt ist eine ganz andere Sachen, denn noch haben wir den Beitritt nicht.

Bin nun schon zweimal ausgewiesen worden wegen Überschreitung, weil seitens einer Marina vegessen wurde mich bei meinen Heimfahrten abzumelden.

Noch besteht das Gesetz, auch wenn es sehr oft nicht kontrolliert wird.

Ahoi Balticskipper

ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

10.03.2012 20:13
#338 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Hallo balticskipper,

Deine Aussage:

"Nach weiteren 6 Monaten beginnt die neue Halbjahresfrist mit abermals 90 Tagen und Kalender lesen kann wohl Jeder hier, oder?"

stimmt nicht.

wenn meine erste 6 Monatsfrist am 30.06.2012 wie in dem unten genannten Beispiel endet, dann könnte die nächste Einreise am 01.07. oder 17.08. oder 25.11. oder erst im darauffolgenden Jahr sein und dann erst beginnt wieder die 6-Montsfrist.

Dein Problem mit der Marina kann ich nicht verstehen. Denn die Marina ist ein Beherbergungsbetrieb und verpflichtet dich An- aber auch abzumelden. Das Versäumnis darf dir nicht angerechnet werden. Deshalb solltest Du zukünftig die Rechnungen der Marina aufheben um deine Aufenthaltsdauer nachweisen zu können.


Gruß Ursula

Slava-de Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.051

10.03.2012 20:52
#339 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Zitat von balticskipper
...Bin nun schon zweimal ausgewiesen worden wegen Überschreitung, weil seitens einer Marina vegessen wurde mich bei meinen Heimfahrten abzumelden...


Zitat von ursula
Dein Problem mit der Marina kann ich nicht verstehen. Denn die Marina ist ein Beherbergungsbetrieb und verpflichtet dich An- aber auch abzumelden. Das Versäumnis darf dir nicht angerechnet werden...


1. klingt es eher nach einer Ausrede, daß die Marina an seiner verspäteten Ausreise schuld sein soll,
2. ist die Abmeldung aus der Marina noch keine offizielle Ausreise,
3. ist die Marina keine offizielle Grenzübergangsstelle und
4. nur an einer offiziellen Grenzübergangsstelle (resp. Ein- bzw. Ausklarierungshafen) wird die Aufenthaltsdauer bei der faktischen Ausreise festgestellt.

Kathrin74 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.322

10.03.2012 23:20
#340 RE: Neues Aufenthaltsgesetz 2008 für Ausländer in Kroatien Antworten

Also mir hat jemand von einer kroatischen Behörde mal GERATEN, mit einer Wiedereinreise zu warten, bis der Tag vorüber ist, an dem der neue 6 Monate Zeitraum beginnen würde (also zB, am 13. Mai liefen die 6 Monate ab, und ich schaute dann, dass ich nicht schon zB am 10.Mai einreiste sondern bis nach dem 13. wartete), denn sonst könne es sein, dass die Polizei mich zwingen würde, das Land für einen Tag zu verlassen und dann wieder einzureisen.

Balticscipper - gab es da Folgen wegen der Ausweisung? Einreisesperre für gewissen Zeit oder sowas?

Seiten 1 | ... 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18
Ähnliche Themen Antworten/Neu Letzter Beitrag⁄Zugriffe
Wahl der schönsten Kroatien-Fotos für den Kroatien-Kalender 2014
Erstellt im Forum Sonstiges zum Thema Kroatien und Urlaub in Kroatien von Thofroe
92 22.12.2013 16:23
von Chris • Zugriffe: 7265
Wahl der schönsten Kroatien-Fotos Kroatien-Kalender 2013
Erstellt im Forum Sonstiges zum Thema Kroatien und Urlaub in Kroatien von Thofroe
56 16.08.2013 15:39
von Thofroe • Zugriffe: 5601
Wahl der schönsten Kroatien-Fotos Kroatien-Kalender 2012
Erstellt im Forum Sonstiges zum Thema Kroatien und Urlaub in Kroatien von Thofroe
77 29.08.2012 16:24
von beka • Zugriffe: 6033
Wahl der schönsten Kroatien-Fotos Kroatien-Kalender 2011
Erstellt im Forum Sonstiges zum Thema Kroatien und Urlaub in Kroatien von Thofroe
107 18.07.2011 13:13
von Sachi • Zugriffe: 7227
Schöne Reiseberichte im Kroatien-Forum
Erstellt im Forum Individuelle Erfahrungen beim Urlaub in Kroatien und der Ferienunterkunft von Thofroe
18 04.09.2013 09:20
von Beachgirl • Zugriffe: 22901
Tourismus 2008 in Kroatien
Erstellt im Forum Sonstiges zum Thema Kroatien und Urlaub in Kroatien von Soline 1
13 12.01.2009 17:13
von Pyari • Zugriffe: 1728
Reisetripp 2008 nach Kroatien, Campingplätze
Erstellt im Forum Sonstiges zum Thema Kroatien und Urlaub in Kroatien von hype
19 19.01.2008 00:08
von Mali Alan • Zugriffe: 1850
Sommerurlaub 2008 in Kroatien
Erstellt im Forum Individuelle Erfahrungen beim Urlaub in Kroatien und der Ferienunterkunft von Waldfee
3 30.12.2007 09:36
von Kapetanjos • Zugriffe: 1786
(angebl.) neues -restrictives - Baurecht in Kroatien
Erstellt im Forum Bauen und Immobilien in Kroatien, Häuser, Grundstücke, Vermietung von Rassmus
4 22.02.2005 16:49
von Sonya • Zugriffe: 1589
 Sprung  


In unserem Kroatien-Forum finden Sie umfassende Informationen über Urlaub und Ferien in Kroatien sowie passende Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und Ferienhäuser für den Kroatienurlaub.

   
Bücher, Landkarten,
Reiseführer


für den Kroatien-Urlaub gibt es hier !
 

Gravuren
auf Holz, Glas, Metall, Stein
Gravur Holz - Glas - Metall - Stein



Kroatien Ferienwohnungen - Kroatien-Lexikon - www.kroatien-links.de
Geschenke individuell gestaltet, Holz, Glas, Metall, Stein gravieren - Druckerei, Werbung, Stempel, in Bestensee, Königs Wusterhausen
Holzgravuren, Werbeklammern, Glupperl - Wäscheklammern, Werbeklammern, Glupperl, Glubbal, Hochzeitsklammern - Glasgravur - Metallgravur - Steingravur - Gravierte Wäscheklammern, Glupperl aus Holz, Wiesnglupperl


DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Xobor Forum Software von Xobor
Datenschutz