In Antwort auf:Beim chartern muß aber der Skipper den Funkschein haben - oder liege ich da falsch ?
zumindest AMS-Charter verlangt es...
Richtig, das verlangen mW ab 2009 alle Charterfirmen. Bei AMS steht es hier http://www.ams-yachting.de/charterinfo.html Zitat: "Befähigungsnachweise: Der Schiffsführer benötigt in kroatischen Gewässern ein Funksprechzeugnis und den Sportbootführerschein See. Die Scheine sind an Bord mitzuführen. Es reicht nicht mehr, wenn ein Crewmitglied das Funksprechzeugnis besitzt." Ich werde den Link zur einschlägigen kroatischen Verordnung noch in Erfahrung bringen.
edit PS Die Verordnung soll angeblich von hier http://www.mmpi.hr/ stammen. Vielleicht findet sie ein perfekt kroatisch sprechendes Forumsmitglied.
In Antwort auf:das verlangen mW ab 2009 alle Charterfirmen
Ich denke das machen die Charterfirmen lediglich der bürokratischen Einfachkeit wegen - eine eigene Vorschrift für Charteryachten gibt es meines Wissens nach nicht, ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, wenn jemand eine diesbezügliche amtliche Info vorlegen kann. (Anm.: es gibt auch heute noch Charterfirmen, die den "neuen" kroatischen Kat. B noch nicht kennen, obwohl es diesen bereits seit 2005 gibt...)
In Antwort auf:eine eigene Vorschrift für Charteryachten gibt es meines Wissens nach nicht,
Hallo Edwin, ich will Dich keinesfalls belehren, aber ich bin mir relativ sicher, daß ich es vor einiger Zeit irgendwo gelesen habe, daß der Skipper den Funkschein haben muß. Leider weiß ich nicht mehr, wo das war (Alzheimer lässt grüßen ....)
In Antwort auf:Ich denke das machen die Charterfirmen lediglich der bürokratischen Einfachkeit wegen
Zitat von Fred...ich bin mir relativ sicher, daß ich es vor einiger Zeit irgendwo gelesen habe, daß der Skipper den Funkschein haben muß. Leider weiß ich nicht mehr, wo das war ...
Ich bin mir auch relativ sicher, die Verordnung irgendwo gelesen zu haben. Versuch doch mal hier http://www.mmpi.hr/ Sorry, ich spreche (leider) nur ungenügend kroatisch, um es finden zu können.
Ich fühle mich keineswegs belehrt und wenn's was Neues gibt bei den kroatischen Verordnungen, dann bin ich der Erste der sagt - bitte her damit!
Die Seite des Ministeriums ist mir natürlich bekannt, aber ebenso die Tatsache, dass dort Neuigkeiten leider erst sehr spät (wenn überhaupt) veröffentlicht werden - zumindest was die News in Englisch betrifft! (kroatisch kann ich halt leider nicht wirklich)
Die Vereinfachung für Charterfirmen ist recht leicht erklärt - normalerweise verlangen die Firmen vorab die Papiere (Passkopien, Kopien der Patente), um die Crewliste (bei Charter ist diese nach wie vor erforderlich!) und sonstige Papiere vorbereiten zu können. Meist ist aber der Skipper auch der Charterer (der Kunde, der den Chartervertrag unterzeichnet) und dieser hat normalerweise auch alle Patente bei sich daheim und kann diese jederzeit mailen oder faxen. Ist aber ein Crewmitglied der Funker, kann es da schon mal zu Verzögerungen kommen, oder wenn gerade der Funker plötzlich ausfällt und nicht mitfahren kann... (wenn der Skipper selbst äusfällt, ist meist der komplette Charter hinfällig) Die Charterfirma hat halt meist nur mit dem Skipper Kontakt und dieser hat ohnehin zu 99% die Funklizenz selbst, was die Sache vereinfacht. (dies sind halt meine Erfahrungen aus meiner Zeit, als ich selbst noch verchartert habe)
Dass der Skipper selbst die Funkberechtigung haben muß, da hab ich was im Hinterkopf, was die Regelungen in Deutschland (in deutschen Gewässern und da nicht nur für Charter) betrifft. Ob das aber in D auch tatsächlich durchgesetzt wurde, kann ich freilich nicht sagen.
Hier steht's in deutsch http://www.mmpi.hr/UserDocsImages/5.5.TABLICA%20DEUTSCH.pdf Die dt. Führerscheine nach Nr. 11 - 13 gelten nur (Zitat) "Befähigung für das Steuern und das Führen ... ohne Beschränkung im Bezug auf den Bereich der Schifffahrt, unter dem Vorbehalt des ausgestellten inländischen oder ausländischen Zeugnisses für die Angelegenheiten des Funkdienstes, falls das Boot oder die Yacht mit UKW-Funk oder GMDSS-UKW-Funk ausgestattet ist."
Also laut Google-Übersetzer steht da nur drinnen, dass man eine Funklizenz benötigt, wenn an Bord ein Funkgerät vorhanden ist. Die Liste selbst zeigt, welche ausländischen Scheine in Kroatien anerkannt werden und weder beim deutschen, noch beim österreichischen Patent ist der Funk automatisch dabei. (beim kroatischen Kat. B hingegen schon)
Charterboote sind dann ausrüstungspflichtig, wenn sie für einen bestimmten Fahrtbereich (fragt mich bitte jetzt nicht, wie sich der genau bezeichnet - jedenfalls ist es der, der über 6 SM hinaus geht) zugelassen sind! Da aber der weitaus überwiegende Großteil der Charteryachten für eben diesen Bereich zugelassen sind, muß auch ein Funkgerät an Bord sein! Eine Pflicht, dass der Skipper selbst auch der Funker sein muß, erschließt sich mir jedoch daraus nicht.
EDIT: auch im deutschsprachigen PDF lese ich nichts anderes heraus!
Zitat von Edwin D...Eine Pflicht, dass der Skipper selbst auch der Funker sein muß, erschließt sich mir jedoch daraus nicht...
Das war auch nicht die strittige Frage! Die Frage war, ob der Skipper auch einen Funkschein haben muß, falls das Boot mit "UKW-Funk oder GMDSS-UKW-Funk ausgestattet ist" (= bei Charteryachten die Regel)
Lies mal http://www.mmpi.hr/UserDocsImages/5.5.TABLICA%20DEUTSCH.pdfSpalte 3 genau! Dt. Führerscheine nach Nr. 11 - 13 gelten nur (Zitat) "... ohne Beschränkung im Bezug auf den Bereich der Schifffahrt, unter dem Vorbehalt des ausgestellten inländischen oder ausländischen Zeugnisses für die Angelegenheiten des Funkdienstes, falls das Boot oder die Yacht mit UKW-Funk oder GMDSS-UKW-Funk ausgestattet ist."
Meine Interpretation: Dt. Skipper-Führerscheine gelten nur in Verbindung mit einer Funklizenz, falls das Boot oder die Yacht mit UKW-Funk oder GMDSS-UKW-Funk ausgestattet ist. Alle Charterfirmen verlangen auf der amtlichen Crew-Liste Angaben zum Führerschein (mit Nr.) und zur Funklizenz (mit Nr.) und Kopien der Scheine. Wer im Bedarfsfalle dann ggf. tatsächlich funkt, ist eine ganz andere Frage.
Öhm..., da stellt sich mir die Frage (ich kenn halt nur die deutschen Vorschriften):
Hat man als Deutscher mit dem Besitz des Kroatischen Führerscheins Kat. B die gleichwertige Funklizenz wie wenn man das SRC hat??? Oder ist das wieder eine rechtliche Grauzone.
Edit:
In Antwort auf:Wer im Bedarfsfalle dann ggf. tatsächlich funkt, ist eine ganz andere Frage.
Ich sags nochmal: Wer ein Sendegerät bedient muß im Besitz der für das Gerät geforderten Lizenz sein. Das ist internationale Vorschrift.
Zitat von Winnie...Hat man als Deutscher mit dem Besitz des Kroatischen Führerscheins Kat. B die gleichwertige Funklizenz wie wenn man das SRC hat???
Für Ausländer in kroatischen Gewässern ja. Die kroatische Funklizenz gilt mW nur dort und ggf. noch in einigen Nachbarländern, aber nicht in D. Das SRC gilt weltweit
SRC ist UKW-Betriebszeugnis II mit GMDSS! Und das ist im Patent Kat B (noch)nicht enthalten! Daher ist dies auch nicht gleichwertig! Man kann aber auch extra in Kroatien GMDSS Kurs und Prüfung absolvieren- ist auch international gültig (aber dort nicht billiger). Auch wenn schon auf einigen Charteryachten SRC Geräte eingebaut sind, bekommt man sie ohne Prüfung - auch mit dem lokalen Patent der Kat.B. http://www.seefunk.at/src.html http://www.sailornet.at/Kuestenpatent.htm
Zitat von Winnie...Ich sags nochmal: Wer ein Sendegerät bedient muß im Besitz der für das Gerät geforderten Lizenz sein. Das ist internationale Vorschrift.
Aber Winnie, das wissen wir doch längst bzw. haben wir an anderer Stelle zu Genüge klargestellt. Selbstverständlich muß auch ein Crewmitglied idR eine Funklizenz haben, wenn es funkt. Es wurde nichts Gegenteiliges behauptet.
In Antwort auf:Wer ein Sendegerät bedient muß im Besitz der für das Gerät geforderten Lizenz sein. Das ist internationale Vorschrift.
Nein! Wie sollte denn dann eine Schulung erfolgen??? Und ich sag es auch nochmals: Es MUSS jemand vor Ort sein, der die Lizenz hat und diese Person hat dann auch die Verantwortung dafür! Aber mag sein, dass das ja nicht stimmt Ich geh jetzt zum Heurigen, denn ich hab die Lizenz, Wein zu trinken! Gute Nacht
Ich habe was anderes gefunden Das hat zwar nix mit dem Funkzeugnis zu tun, das war erst neulich ne Streitfrage im Forum
Zitat von NN vom 11.02.2009(6) Na brodici ili jahti za osobne potrebe iz stavka 1. ovoga članka mora se za vrijeme plovidbe nalaziti vlasnik brodice ili jahte, članovi njegove uže obitelji ili osoba ovlaštena pisanom i ovjerenom punomoći.
Somit ist die Mehrpersonen-Eintragung im Bootsschein überflüssig, da die Familienmitglieder bei Privat-Booten auch als Eigentümer gelten, die Anderen (vermutlich Freunde, da nicht näher definiert) brauchen eine beglaubigte Genehmigung des Eigentümers
In meinen Ohren klingt das so, als dürfte man die Boote doch privat verleihen, was eigentlich auch völlig normal wäre.
In unserem Kroatien-Forum finden Sie umfassende Informationen über Urlaub und Ferien in Kroatien sowie passende Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und Ferienhäuser für den Kroatienurlaub.