Bin demnächst wieder zum Segeln in Kroatien (Zadar / Kornaten / Krka / Murter ) und möchte das ein oder andere Highlight aus der Luft aufnehmen mit meinem Quadcopter. Wer weiss etwas mehr über die rechtlichen Bestimmungen dort?
Eine diesbezügliche E-mail an das kroatische Konsulat blieb bisher leider unbeantwortet.
FAST - Fischers Adriatic Sailing Team Man sieht sich
Und es kommt noch hinzu das man ab einer gewissen Höhe wie in D sicherlich vom ? (Luftfahrtbundesamt ist es bei uns) eine sogenannte Aufstiegsgenehmigung benötigt. Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Hier mal ein schöner Link zu Aufnahmen von Drohnen: http://www.travelbydrone.com/ Einfach draufklicken und mitfliegen! Kroatien hat da noch einigen Nachholebedarf.
Danach ist grundsätzlich eine Erlaubnis (Aufstiegserlaubnis) in den Bundessländern erforderlich, in denen geflogen werden soll. Etwas schwammig ist die Zuordnung der Qudcopter zum Zweck der Nutzung. Dient die Nutzung des Geräts dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung, so gelten die Regelungen über Flugmodelle. Diese kenne ich zwar nicht, aber es wird wohl etwas einfacher zu handhaben sein. Ist mit dem Einsatz hingegen ein sonstiger, insbesondere ein gewerblicher Nutzungszweck verbunden (z. B. Bildaufnahmen mit dem Ziel des Verkaufs), so handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem. Ich gehe aber mal davon aus, dass man mit einem größeren Fluggerät, welches eine Spiegelreflexkamera transportieren kann, auch dann unter diese Verordnung fällt, wenn kein eindeutig gewerblicher Zweck des Fluges vorliegt. Darüber hinaus sind innerhalb geschlossener Ortschaften die zuständige Ordnungsbehörde / Polizeidienststelle vorab zu informieren. Innerhalb von naturschutzrechtlichen Schutzgebieten ist die zuständige Naturschutzbehörde vorab zu informieren. Die Maximale Flughöhe beträgt 100 m. Beträgt das max. Gewicht des Fluggerätes (inkl. Nutzlast) 5 kg ist es mit der Genehmigung einfacher. Das besteht die Möglichkeit einer bis zu 2 Jahre befristeten allgemeinen Erlaubnis. Leider muss diese aber für jedes Bundesland separat beantragt werden. Ich befürchte, dass ist neben dem bürokratischen Aufwand mit Kosten verbunden. Kennt jemand die Kosten für eine Aufstiegserlaubnis in Deutschland?
Die vorstehenden Regelungen gelten für Deutschland. Ich kann mir aber zunächst kaum vorstellen, dass es in Kroatien einfacher ist. Aber möglicherweise kriegen wir das ja noch raus.
Eure Sorgen möchte ich auch haben Mich interessiert nur ...wie ich es lernen kann so zu fliegen, dass das Ding niemanden auf dem Kopf fällt oder mir ein hoher Schaden entsteht
außerdem haben sie vor 2 Jahren in Bundestag das Drohnengesetz explizit so verändert, dass sie immer und überall damit fliegen können, dann werde ich wohl auch ein bisschen spionieren dürfen
ZitatEine diesbezügliche E-mail an das kroatische Konsulat blieb bisher leider unbeantwortet.
Die denken vermutlich, dass du sie vergackeiern willst
In CRO würde nämlich kein Mensch auf die Idee kommen, danach zu fragen, ...denn schlafende Hunde darf man nicht wecken und wer viel fragt, bekommt auch viele Antworten und weiß am Ende doch nicht weiter
Sockenmann, im Grunde genommen hast Du recht. Aber sieh es auch mal so: Du bist in Kroatien mehr zu Hause, als manch anderer. Darüber hinaus, ist ein fliegender Quadrocopter schwer zu übersehen und zu überhören. Da will manch einer im Ausland wenigstens die gesetzlichen Regelungen kennen. Dann kann man immer noch entscheiden, ob man einfach drauflos fliegt oder eine Menge Behördengänge zuvor erledigt. Selbst in Deutschland wäre ich etwas verunsichert, nachdem ich die Bestimmungen gelesen habe.
Ich stelle mir gerade vor, wie blöd das für den Piloten aussieht, wenn irgendein beunruhigter Bürger die Polizei informiert, diese anrückt und man als Ausländer der Sprache wenig oder nicht mächtig ist. Im ungünstigen Fall könnte das Fluggerät beschlagnahmt werden. Da es sich nicht gerade um einen Hobbyhubschrauber für 99,- Euro handelt, wäre das sehr unschön. In einigen Ländern könnte ich mir sogar vorstellen, dass man wegen Spionageverdacht im Knast landen könnte. In Kroatien glaube ich, passiert letzteres hoffentlich nicht.
wer einen Quadrocopter fliegt hat normalerweise auch eine Versicherung, diese greift auch im Ausland . ( fliege selbst und habe bei meiner Versicherung angefragt ) Da die meisten nicht professionell betriebenen Copter unter 5 kg wiegen, auch mit Kamera, flieg ich in HR ;) https://www.youtube.com/embed/vw8qmrqYwhU?rel=0 Kleines erstes Video Wer halbwegs verantwortungsvoll mit solch einem "Gerät" fliegt, steuert dieses auch nicht unbedingt über die Köpfe einer Menschenmenge hinweg ‼️ L.G. Jürgen
Zitat von Sockenmann im Beitrag #7Eure Sorgen möchte ich auch haben
So schauts aus !
Zitat von Thofroe im Beitrag #8Sockenmann, im Grunde genommen hast Du recht. Aber sieh es auch mal so: Du bist in Kroatien mehr zu Hause, als manch anderer. Darüber hinaus, ist ein fliegender Quadrocopter schwer zu übersehen und zu überhören. Da will manch einer im Ausland wenigstens die gesetzlichen Regelungen kennen. Dann kann man immer noch entscheiden, ob man einfach drauflos fliegt oder eine Menge Behördengänge zuvor erledigt.
Mann, Mann, Mann - die Deutschen wieder...alles muss nach DIN laufen.
Wenn man(n) nicht gerade am FKK Strand mit heraushängendem Geschlechtsteil die Fernsteuerung spazieren trägt oder in unmittelbarer Nähe einer Militärbasis so ein Teil fliegen lässt, sollte man einfach machen, ohne wenn und aber !
Dieses Jahr hat ein Spassvogel jeden Tag seinen Heli mit Kamera über den voll belegten Strand in Moscenicka Draga geflogen und _vermutlich_ gefilmt. Das Ding war laut und lästig so lange, bis ein geschickter Steinewerfer die Drohne an den Strand runter geholt hat. Ich konnte es ihm nicht verübeln, habe aber die Handgreiflichkeiten zwischen Werfer und Flugkapitän lieber aus der Ferne beobachtet. In jedem Fall hatten wir den Rest des Urlaubs Ruhe vor diesem Flugobjekt.
im Drohnen-Forum findest du spezielle Threads zu Urheberrechten etc. beim Fliegen mit einem Quadcopter.
Zitat von DrohnenforumUrheberrecht von Fotografien und Luftaufnhamen:
Bei der Luftfotografie und Luftaufnahmen allgemein gilt das gleiche Urheberrecht wie auch bei der konventionellen Fotografie: das Recht an alles Aufnahmen hat die Person, die die Fotos gemacht hat. Bei normalen Fotos ist das der Fotograf, der den Auslöser gedrückt hat. Bei Luftaufnahmen ist es dann der Copter-Pilot, der die Luftaufnahmen geschossen hat. Das Eigentums- / Urheberrecht liegt also keinesfalls bei den Personen oder Firmen, die auf den Fotos abgebildet sind.
Das ist so aber nicht ganz richtig und sehr einseitig / blauäugig formuliert ! Noch immer gibt es das ==> Recht am eigenen Bild!! Insofern waren die Leutchen, die das Ding in Moscenicka Draga vom Himmel geholt haben nicht unbedingt im Unrecht ! Klar - hier ging es um Kroatien ........ wäre die Frage auf Deutschland bezogen gewesen hätte ich es anders formuliert.
Zitat Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
Das Recht am eigenen Bild bedeutet nicht, dass ich bestimmen darf, ob ich gefilmt werde oder nicht....
Wenn ich mich in der Öffentlichkeit bewege ist das mein eigenes Problem.
Nur in geschlossenen Räumen, die gegen Einsichtnahme besonders geschützt sind bzw. in Privatwohnungen darf mich niemand ohne meine Einwilligung ablichten.
(gilt aber auch noch nicht lange, war ein Ergebnis der Spannerbilder mit Handycams....)
Selbst wenn es ein FKK-Gelände ist, habe ich Pech gehabt.
Soweit die Rechtslage in Deutschland.
Habe ich jahrelang unterrichten müssen....
Somit darf ich auch nicht verhindern, dass ich gefilmt werde
Wenn ich das nicht will, muss ich halt weggehen....
Die Verwendung von Dash-Cams im Auto wurde auch nur unter der Maßgabe als verboten erklärt, dass die Filme gefertigt werden, um sie zu veröffentlichen.....
Ein Selfie vor dem Eiffelturm als Gruß an die Freunde daheim schnell auf Facebook hochladen - heutzutage Normalität. Aber im EU-Parlament wird derzeit über eine Änderung des Urheberrechts diskutiert, die weitreichende Folgen haben könnte: Fotos, auf denen Gebäude oder Kunstwerke zu sehen sind, sollen danach nur noch mit Genehmigung der Rechteinhaber kommerziell genutzt werden dürfen. Müssen wir nun also fürchten, dass uns Architekten und Künstler wegen eines scheinbar harmlosen Urlaubsschnappschusses zur Kasse bitten?
In unserem Kroatien-Forum finden Sie umfassende Informationen über Urlaub und Ferien in Kroatien sowie passende Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und Ferienhäuser für den Kroatienurlaub.