Hallo ich hab schon eine weile nach unterlagen gesucht für das küstenpatent und euch gefunden gott sei dank. Kann ich auch die unterlagen bekommen?? planie@aon.at
Hab mir das Prüfungsheft im Sept. mal angesehen. Gedruckt in Leipzig und hat auch eine ISBN-Nr. Vielleicht genügt es, wenn jemand diese hier reinsetzt. Ich hab allerdings vergessen sie zu notieren.
der letzte Beitrag ist zwar schon länger her...aber könnte mir jem. die Unterlagen schicken, oder mir die ISBN Nr. nennen? Wäre super, super nett! Danke
wollte mir im Sommer eigentlich auch so ein Küstenpatent zulegen, bin jetzt allerdings über diesen Beitrag gestolpert, der mich etwas verunsichert:
Küstenpatent reicht? Zitat von: pressrelations.de
ADAC: Urlauber werden unnötig abkassiert (08.08.2006)
Nach der umstrittenen Einführung der Personenliste bei der Bootsvignette verunsichert Kroatien ausländische Skipper jetzt mit einer Änderung der Führerscheinbestimmungen. Laut ADAC bekommen die Bootstouristen bei der Anmeldung im Hafenamt Probleme, wenn sie keinen Sportbootführerschein See vorlegen können. Ein Sportbootführerschein See ist nun für alle Boote über 2,50 Meter Länge erforderlich. Ist das Schiff mit mehr als 6,8 PS motorisiert, ist der Schein unabhängig von der Länge Pflicht. Führerscheinfrei bleiben lediglich Boote für Sportwettbewerbe, Kanus, Kajaks und Tretboote sowie Surfbretter. Bootstouristen haben die Möglichkeit, den Sportbootführerschein See in Kroatien zu erwerben. Dieses umgerechnet bis zu 350 Euro teure Dokument kann aber nicht in einen deutschen Sportbootführerschein umgeschrieben werden. Der ADAC fordert daher, weiterhin die deutsche Führerscheinrichtlinie anzuerkennen und die neuen kroatischen Führerscheinbestimmungen für deutsche Bootstouristen aufzuheben. In Deutschland ist kein Sportbootführerschein See für Boote über 2,50 Meter Länge vorgeschrieben, sofern sie nicht mit mehr als 5 PS motorisiert sind.
Unsere Meinung: Das Kroatische Küstenpatent war schon immer ein Nepp dubioser Yachtschulen, denn im Schadensfall ist und war es schon immer ungültig, da ein "Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland" generell im Besitz des amtlichen Sportbootsführerschein See sein muss.
Konsequenz: Einige Versicherungen verweigern die Schadensregulierung!
Ist es wirklich so, dass man im Schadensfall nicht versichert ist? Ich habe eigentlich nur vor, mir mal ein kleines Boot zu mieten und etwas an der Küste entlang zu tuckern oder mit dem Jet-Ski zu fahren. Und dafür ist in Deutschland ja kein Führerschein notwendig.
Wenn du es ganz genau wissen willst, dann solltest du dich bei deiner privaten Haftpflichtversicherung erkundigen, wie die sowas handhaben. Jemand anderer wird dir da nicht helfen können. Was nutzt es dir, wenn dir jemand bestätigt, dass die Versicherung A nicht zahlt und der nächste sagt, die Versicherung B zahlt doch?
Also - zunächst einmal muß (schon wieder) festgestellt werden, daß der ADAC in diesem Text zum Teil völligen Unsinn schreibt. Was jedoch viel schlimmer ist, ist die Tatsache, daß der ADAC im Bewußtsein, daß sein Schrieb falsch ist, dies in dieser Form veröffentlicht hat. Das ist schon nicht mehr fahrlässig, sondern das könnte man fast schon als kriminell betrachten ! DEr ADAC war über die Änderungen spätestens im Juni 2006 informiert, hat dies jedoch schlicht ignoriert ! Fakt ist, daß sich die Führerscheinbestimmungen bereits zum 1.01.2006 (!!!) geändert haben. Wie es sich tatsächlich verhält - auch was die richtigen Bootslängen für die Anmeldepflicht betrifft, entnehme bitte dieser Site ==> Boot fahren in Kroatien Was die angebliche Verweigerung von Versicherungsleistungen betrifft, so ist da gemeint, daß es noch Versicherungen geben soll, die im Schadenfall die Leistung verweigern, wenn der Skipper "nur" das kroatische Bootspatent besitzt.
Man sollte da von seiner Boots-Haftpflichtversicherung -um diese geht es hier- sich schriftlich bestätigen lassen, daß sie dieses Patent anerkennt. Nach meinem Kenntnisstand erkennt mittlerweile sogar die ADAC-Versicherung dieses an !
Zitat von Veraprivaten Haftpflichtversicherung
Hallo Vera, es wäre etwas ganz Neues, wenn diese Versicherung Schäden bezahlt, die mit einem motorisierten Fahrzeug verursacht wurden. Wenn Du das jedoch besser weißt, lasse es mich bitte wissen.
Ich denke, das ist schon richtig, wie ich dies geschrieben habe, Fred. Es geht hier um das Ausleihen von Booten oder Jetskis, und der Fahrer schließt deshalb sicher keine Bootshaftpflichtversicherung ab, oder???
Natürlich kann er gar keine Boost-Haftpflichtversicherung für ein nicht in seinem Besitz stehenden Boot abschließen.
Du hast jedoch von einer Privat-Haftpflichtversicherung geschrieben und ich habe es bezweifelt, daß eine Privat-Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, die vom VN mit einem motorisierten Fahrzeug verursacht wurden, und das u.U. auch noch ohne Führerschein. Wenn Du das jedoch besser weißt, lasse es mich bitte wissen.
In Antwort auf:Wenn Du das jedoch besser weißt, lasse es mich bitte wissen.
Ich weiß es nicht besser. Deshalb habe ich ihm empfohlen, bei seiner eigenen Versicherung nachzufragen. Es hat mir auch nichts genutzt, dass bereits 5 private KV bestimmte Impfungen übernommen haben. Meine hat die Kostenübernahme dennoch verweigert. Wenn andere das kulanterweise tun, ist das deren Sache, wurde mir gesagt.
Aber was für eine Versicherung kann man dann überhaupt abschließen, wenn die private Haftpflicht nicht zahlt? Ich gehe mal nicht davon aus, dass der Bootsverleiher sagt: "Passt schon", wenn ich sein Gerät zu Klump fahre.
In der Regel sind Mietboote vom Vermieter aus bereits Haftpflichtversichert!
Was der Passus "dubiose Yachtschulen" vom ADAC betrifft, wäre beinahe schon eine Klage überlegenswert, da in Kroatien sehr wohl die eigenen Patente (kroatisches Küstenpatent) von allen Inhabern anerkannt werden, ganz gleich, welcher Herkunft der Eigentümer ist. Ganz im Gegenteil - bei Charteryachten wurde eine Zeit lang sogar überlegt, ob dafür nur noch das HR-Patent anerkannt werden sollte, da Charteryachten alle verpflichtend unter kroatischer Flagge laufen müssen und daher die Bestimmungen des Flaggenstaates zur Anwendung kommen! (Dass man Charteryachten nun doch auch mit den amtlichen Scheinen des Heimatstaates führen darf, ist sozusagen ein Entgegenkommen der Republik Kroatien!)
Auch ist es Unsinn zu sagen, dass der Skipper eines Eignerbootes unbedingt den Schein des Heimatlandes haben muss - auch die Versicherungen können prinzipiell nur jenen Schein verlangen, der im jeweiligen Uferstaat vorgeschrieben ist.
Das Argument, dass ein kroatischer Schein nicht in einen deutschen umgeschrieben werden kann ist zwar prinzipiell richtig, aber ebenso kann ein deutscher Schein nicht beispielsweise in einen österreichischen umgeschrieben werden - also wo ist da der Unterschied? Man sollte beim ADAC auch entlich mal akzeptieren, dass es in Sachen Sportbootführerscheine keine internationalen Abkommen gibt und man sich selbst beim hochgelobten SBF-See nicht auf internationale Gültigkeit berufen kann! Das Seerecht ist eine sehr komplexe Angelegenheit und ist nationales Recht, wo selbst die EU keinen Einfluß darauf hat, denn sonst gäbe es längst einen einheitlichen EU-Bootsführerschein - aber Schmecks - jeder EU-Uferstaat hat seine eigenen nationalen Bestimmungen, was das Führen von Booten betrifft!
Ich kann letztlich nur jedem raten - fragt beim eigenen Boot bei Eurer Versicherung nach, welche FS-Bestimmungen einzuhalten sind und bei Charter, den Vermieter, ob dieser irgendwelche besonderen Führerscheinbedingungen vorgesehen hat!
Achja, ich hätte auch gerne die Unterlagen für das kroatische Patent - vielleicht kann sie mir ja jemand unter info@hafenamt.at zusenden?
In Antwort auf:Was der Passus "dubiose Yachtschulen" vom ADAC betrifft, wäre beinahe schon eine Klage überlegenswert,
Naja - man sollte eben den ADAC nicht mehr ernst nehmen, soweit es um Wassersport in Kroatien geht. Da kann man sich nur noch amüsieren. So richtig zum lachen ist in der ADAC-Veröffentlichung die Bemerkung : "Gleitboote dürfen nicht im Bereich 300m von der Küste" "bewegen" - gleiches gilt auch für Rennboote" (sinngemäß zitiert) Da sieht man doch, daß die Leutchen z.T. völlig hirnlos etwas schreiben bzw. irgendwo abschreiben !
Wenigstens habe die jetzt im März 2007 bereits bemerkt, daß sich die Führerscheinvorschriften geändert haben - angeblich zum 1.01.2007 - also habe sie ein glattes Jahr "verschlafen" !!
Allerdings muß es bedenklich stimmen, daß ausgerechnet so eine inkompetente "Vereinigung" zu höherem im deutschen Wassersport strebt ==> Der ADAC drängt zum Futternapf
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