Nach jahrelangen Verhandlungen ist es so weit: Autorasern wird EU-weit das Leben deutlich schwerer gemacht. Ab 2007 werden nämlich Verkehrssünder auch im EU-Ausland zur Kasse gebeten. Darauf einigten sich die zuständigen EU-Minister. Allerdings gibt es eine gewichtige Ausnahme: Deutsche können auch in Zukunft auf Österreichs Straßen rasen, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Möglich macht das ein kleiner Zusatz im EU-Gesetz.
Ab 2007 Verkehrssünder werden künftig EU-weit zur Kasse gebeten. Ausnahme für Deutsche in Österreich.
Verkehrssünder werden künftig EU-weit zur Kasse gebeten. Die EU-Justiz- und -Innenminister billigten am Donnerstag in Brüssel endgültig eine entsprechende EU-Richtlinie, wie es in diplomatischen Kreisen hieß. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Deutsche Raser bleiben in Österreich auch künftig ungeschoren.
EU StrafzettelNicht nur Strafzettel Demnach müssen die Behörden des jeweiligen Landes im EU-Ausland verhängte Bußgelder und Geldstrafen ab einer Höhe von 70 Euro eintreiben.
In Kraft tritt die Regelung in zwei Jahren. Sie bezieht sich auch auf andere Straftaten, die mit einem Bußgeld oder einer Geldstrafe geahndet werden, etwa Sachbeschädigung und Diebstahl.
Deutsche Raser bleiben ungeschoren Ab 2007 werden Geldstrafen für zu schnelles Fahren von allen anderen EU-Staaten anerkannt und ab 70 Euro auch vollstreckt. Deutsche Raser können auf österreichischen Autobahnen den Radarblitz in ihrem Rückspiegel dennoch auch in Zukunft gelassen zur Kenntnis nehmen. Denn sie können wie bisher nicht belangt werden.
Das liegt an einem kleinen Zusatz im EU-Gesetz, erläuterte die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries am Donnerstag in Brüssel: Die Strafen gegen Deutsche können in Deutschland nur eingetrieben werden, wenn das nicht gegen nationale Standards verstößt.
Nach deutschem Recht muss einem Lenker aber persönlich nachgewiesen werden, dass er beim Rasen am Steuer saß.
Gern genutztes Schlupfloch Da das österreichische Radar nur die Nummerntafel aufnimmt, kann der Fahrzeugbesitzer behaupten, er sei nicht selber gefahren.
Mit diesem Vorwand weigern sich schon heute deutsche Lenker, österreichische Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen zu zahlen, obwohl es zwischen den beiden Ländern ein Abkommen zur Einhebung der Beträge gibt.
In Deutschland wird inzwischen der Lenker auch fotografiert. "Das Kennzeichen alleine nutzt in Deutschland nichts", so Zypries.
@Lucky: Wir wurden in Volders von 2 Polizisten geschätzt.Ich fuhr ganz sicher nur 50,die zwei behaupteten ich fuhr 70.Sie wollten 35 Euro,was ich natürlich nicht zahlte.Dann bekam ich schriftlich,das ich 75 gefahren sei und ich sollte 75 Euro bezahlen.Daraufhin nahm ich mir einen Anwalt in Innsbruck und ging vor Gericht.Einer der beiden Polizisten konnte sich nicht mehr erinnern,der andere blieb bei seiner Aussage.Ich verlor den Prozess und mußte zahlen.Allerdings hatte ich zwei Wochen danach die Gelegenheit mit dem Landesobmann zu sprechen.Der Anwalt,meine Frau und ich konnten den Mann überzeugen das der Polizist gelogen hat,er wurde anschließend nach Wien versetzt.Seitdem heißen für uns Österreichische Polizisten nur noch "die Schätzer".Im übrigen,hätte ich nicht gezahlt,hätte ich bei der nächsten Einreise verhaftet werden können.
Hej Ihr da ..hab ´nen netten Brief aus Kirchdorf/Krema (A) erhalten und soll nun 120€ Strafe für 31 zu schnell gefahrene km/H zahlen. Wenn ich einigen online Bußgeldrechnern glauben schenken darf, dürfte ich allerdings nicht mehr als 75€ Strafe zahlen müssen.
Kennt sich jemand damit aus und wenn ja, wie sinnvoll ist es, die Österreicher auf ihren eigenen Bußgeldkatalog aufmerksam zu machen ? Gelten vielleicht für Fahrzeuge aus D andere Bußgelder?
die strafen für ein delikt sind in österreich leider nicht einheitlich geregelt und die strafreferenten in den bezirkshauptmannschaften haben sehr viel spielraum. ein onlinerechner wird dir da nicht viel helfen. ob du bezahlst oder nicht ist deine entscheidung. wenn du pech hast und wirst bei einer deiner nächsten österreichdurchfahrten erwischt kann es dir passieren, daß du weil du nicht bezahlt hast,im extremfall festgenommen wirst
wenn er den tatbestand nicht zugegeben hat, was ich vermute, dann müsste er einspruch erheben. dann geht die sache letztendlich zum unabhängigen verwaltungssenat (uvs)dort fällt dann die endgültige entscheidung. aus eigener erfahrung weis ich aber,daß dies wenig sinn hat weil die erfolgsaussichten eher gering sind
Also, zunächst bin ich WEIBLICH - ja, auch Frauen können mal ´ne Verkehrssünde begehen
In Kroatien wurde ich noch nie bestraft, da dort die Polizisten (hm, hab noch nie eine weibliche gesehen) eher aufs flirten aus sind. Drum kann ich dazu nicht viel sagen ! Zugegeben hab ich noch nichts - werde ich auch nicht! Ich werd wohl auf´s Fliegen umsteigen - schon allein wegen der dummen Slovenien-Maute! Ich finde 120€ schon dreist für 31 km/H, dafür, dass ich nicht mal ´n hübsches Foto dazu bekommen habe
In Antwort auf:Wir wurden in Volders von 2 Polizisten geschätzt.
Mich haben auch schon zwei Dorfgendarmen als Rot-Sünder geschätzt, obwohl noch 3-4 Autos hinter mir quasi durch „Dunkel-Rot“ gefahren sind, sie aber nicht angehalten wurden. Ich musste allerdings gleich bezahlen – glaube, 150,- oder 200,-€ (ist mir übrigens auch in CRO schon passiert, nicht das jetzt einer denkt, dass nur Gendarmen schätzen können)
Inzwischen stehe ich aber wieder im Plus, da ich 4 oder 5 (berechtigte) Strafen nicht bezahlt habe bzw. schon gar nicht mehr reagiere, wenn die Post kommt.
C’est La Vie – sagen die Franzosen. Ich sehe das auch so und rege mich nicht mehr auf, auch wenn ich subjektiv behaupten würde, dass im Ösistan neuerdings viel mehr geblitzt wird.
In Antwort auf:und soll nun 120€ Strafe für 31 zu schnell gefahrene km/H zahlen.
mich würde mal interessieren, wieviel kmh erlaubt waren; finde nämlich, dass es einen erheblichen unterschied macht, ob ich in einer 30er zone 31 zu schnell fahre, oder auf einer autobahn, wo ich 120 fahren darf...
@Micika: Wenn du im Rechtsschutz bist und mit Anwalt dagegen vorgehen willst,mußt du bedenken das in Österreich nur einheimische Juristen zugelassen sind.Du mußt dir also einen Österreichischen Anwalt nehmen,und die Einspruchsfrist beträgt 14Tage.Meist ist der Stafzettel schon bis zu eine Woche unterwegs,warum kannst du dir ja denken.
In Antwort auf:Wenn du im Rechtsschutz bist und mit Anwalt dagegen vorgehen willst,mußt du bedenken das in Österreich nur einheimische Juristen zugelassen sind.
Das ist nicht richtig !
Selbst in Österreich gelten das EU-Recht - man glaubt es kaum ....
In Antwort auf:und die Einspruchsfrist beträgt 14Tage
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