Zitat von Celli im Beitrag #38 Also in Deutschland sind elektronische Kassen auch Pflicht, eine Internetanbindung soweit mir bekannt ist, ist aber nicht notwendig. In D sind auf jeder Rechnung bestimmte Angaben notwendig, ich meine dies wäre auch in HR so, kann mich auch täuschen.
Viele Grüße
Celli
Aber nicht auf dem Wochenmarkt! Da haben sie bei uns immer noch die Geldkassetten rumstehen und rechnen die Beträge auf nem Zettel zusammen...
Aber nicht auf dem Wochenmarkt! Da haben sie bei uns immer noch die Geldkassetten rumstehen und rechnen die Beträge auf nem Zettel zusammen...
Ja Vera,
nur weil das bei euch nicht so gemacht wird heißt es ja nicht, dass das so auch richtig ist In D müssen bei jeder Rechnung welche zur Mehrwertsteurabzugsberechtigung dient entsprechende Informationen enthalten sein Umst ID, Datum, Warenbezeichnung .....
Wenn da was fehlt kann die Mwst vom Finanzamt nicht anerkannt werden und da ist es egal, ob dies auf dem Wochenmarkt oder im Kaufhaus ist So kenne ich das zumindest.
nur weil das bei euch nicht so gemacht wird heißt es ja nicht, dass das so auch richtig ist In D müssen bei jeder Rechnung welche zur Mehrwertsteurabzugsberechtigung dient entsprechende Informationen enthalten sein Umst ID, Datum, Warenbezeichnung .....
Wenn da was fehlt kann die Mwst vom Finanzamt nicht anerkannt werden und da ist es egal, ob dies auf dem Wochenmarkt oder im Kaufhaus ist So kenne ich das zumindest.
Celli
Ja, aber es ging doch hier darum, ob das eine EU-Vorgabe ist und das ist es definitiv nicht! Nichts anderes wollte ich damit aussagen. Es muss aber doch auch irgendeine andere Vorgehensweise geben, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Bauern in Deutschland, die auf dem Markt ihre Waren verkaufen, von der USt. befreit sind, nur weil sie keine Rechnung ausstellen. Da würde das Finanzamt doch am Ende dumm gucken.
Auf welchem Wochen- oder Bauernmarkt (Kleinerzeuger) in Deutschland gibt es Kassen, die diese
Zitat bei jeder Rechnung welche zur Mehrwertsteurabzugsberechtigung dient entsprechende Informationen enthalten sein Umst ID, Datum, Warenbezeichnung .....
Kriterien erfüllen ? Ich kenne Markt überall in D nur so, das aus der Tasche oder einer mitgeführten Geldkassette gewechselt oder Geld rausgegeben wird. Wichtig sind geeichte Waagen, nicht gefordert sind Kassen a`la Linic.
Man stelle sich eine Frau am Fischstand vor an der Adria, die zwischen Fisch putzen, rauchen, Katze füttern, kassieren auch noch mit diesen Fingern eine elektronische Kasse mit Fischschuppen garniert. Aber hier sieht man, der Lächerlichkeit sind keine Grenzen gesetzt. Die Politik ist nicht oder ungenügend in der Lage, illegal beschaffte Millionen zeitnah zu ermitteln, aber die paar lausigen Kuna vom Markt, Erlös von 10 Kohlköpfen und 15 Karotten, den will man Lipa-genau besteuern. Soll doch eine Pauschale eingeführt werden, als Aufschlag zur Standgebühr, das wäre nicht 100%-ig, aber für einen Markt ausreichend und angemessen. Manche Bauersleut müßten ja Monate arbeiten, um die Kasse zu finanzieren.
Kannst dir an jedem deutschen Marktstand eine ordentliche Quittung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer geben lassen. Ist doch logisch, die braucht jeder, der für das eigene Geschäft dort einkauft. Wie soll denn sonst ein Restaurant seine Buchhaltung machen? Oder die selbstkochende Kindergartenküche,...
Ja, das kann man natürlich. Aber es ist eben nicht Pflicht für die Marktbeschicker, dies mit einer Registrierkasse zu machen. Eine ausführliche mit der Hand ausgestellte Quittung reicht ja...und es geht ja darum, dass eine elektronische Registrierkasse in Kroatien Pflicht werden soll. Wie soll das gehen? Und wie soll der kleine Bauer, der davon ausgenommen wird, denn nachweisen, dass wirklich jede Kartoffel von ihm selber angebaut wurde?
Ja, aber es ging doch hier darum, ob das eine EU-Vorgabe ist und das ist es definitiv nicht! Nichts anderes wollte ich damit aussagen. Es muss aber doch auch irgendeine andere Vorgehensweise geben, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Bauern in Deutschland, die auf dem Markt ihre Waren verkaufen, von der USt. befreit sind, nur weil sie keine Rechnung ausstellen. Da würde das Finanzamt doch am Ende dumm gucken.
Vera da hast Du recht,
ja es ist klar, diese Regelung stammt so nicht von der EU
Noch mal kurz zu D, es geht dabei um die Ordnungsgemässe Buchführung und die geht nun mal nur mit entsprechenden Belegen. Wenn ein Unternehmen gezahlte Mwst. gegenüber dem Finanzamt geltend machen möchte, dann muss es dazu entsprechende Belege vorweisen, sonst wird das Finanzamt die Erstattung der gezahlten Mwst nicht gestatten.
Auf der anderen Seite möchte das Finanzamt aber auch die vom Bauer (Unternehmer) welcher den Bruttobetrag mit Mwst eingenommen hat die Mwst erhalten. Und es ist selbstredend, dass dazu auch Belege erforderlich sind Die Belege müssen soweit ich weiß gedruckt sein, handschriftlich wird nicht annerkannt.
Ja es gibt Ausnahmen, z.B. gering Gewerbetreibende welche unter einenm bestimmten Umsatz bleiben dürfen keine Mwst. einnehmen, das Problem, kommen diese mit ihrem Umsatz über diese Grenze müssen Sie die Mwst für den kompletten Umsatz nach entrichten und sich die Mwst von ihren Kunden zurück holen. Diese Regelung finde ich sehr unschön aber so habe ich das verstanden. Ob das in EU gesamt so ist kann ich nicht sagen aber in D ist das so
Hier mal ein Link zu den Fiskalkassen: fiskal.com.hr/ und wenn man auf der Seite auf:Pogledajte Ponudu geht sieht man was sie kosten. Das hätte Herr Linic auch anders machen können,wie schon jemand geschrieben hat mit einer Pauschale.
Zitat von Daxbauer im Beitrag #43Offensichtlich haben bisher alle das Finanzamt und damit die Allgemeinheit betrogen, also selbst schuld......
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Als Staatscherge ist man vielleicht gewöhnt, die Welt schwarz-weiß zu betrachten
ich bin aber ein Pragmatiker der Farben liebt und auch auf Licht und Schatten achtet und ich bin nach wie vor der Meinung, dass hier jemand mit Atom-Waffen auf Kakerlaken schiesst.
1. Ist das ein wirtschaftlicher Schwachsinn, weil der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ergebnis steht
2. Die Erfahrungen aus BiH, Italien … bewiesen haben, dass das System nicht funktioniert und nur dazu geführt hat, dass tausende von Kleinstbetrieben ruiniert sind und die Menschen beim Arbeitsamt gelandet sind, was statt Gewinn nur zusätzliche Kosten fabriziert hat.
3. Ist das Ganze überhaupt nicht kontrollierbar und obendrein auch noch höchst diskriminierend rüber kommt, weil ein Selbsterzeuger mit Befreiung völlig problemlos nach Bedarf auf dem Großmarkt dazu kaufen und die Ware dann als Eigenprodukt auf dem Markt anbieten kann, was zwar illegal wäre, aber durchaus logisch und verständlich,
außerdem weiß doch keine Sau und das interessiert auch niemanden, was der Gemüsehändler am Markt in sein I-Phon eintippt und an FA verschickt.
4. Das größte Problem ist aber, dass solche Gesetze m.E. die ohnehin schon sehr zugespitzte Lage in der Bevölkerung nur unnötig verschärfen.
Dass sich die Istrianer lieber heute wie morgen von Kroatien abkoppeln wollen würden, ist wohl kein Geheimnis mehr und in Split schaut man inzwischen Richtung Zagreb auch schon so verhasst, wie man damals nach Beograd geschaut hat
und das kann kein normaler Politiker wirklich wollen
Punkt 4 trifft es auf den Kopf. Wie mir heute am Telefon gesagt wurde, ist die Bevölkerung absolut unzufrieden, und jetzt besonders über das Verhalten der Führungsriege in Zagreb bei den EU-Feierlichkeiten. Die Rede von Milanovic war ein Witz, besonders, als er den gemeinsamen Kampf gegen den Faschismus erwähnte. Wer mit wem gemeinsam ? Er selbst zog es sogar im letzten Krieg vor, zum Studium zu gehen anstatt für die Befreiung Kroatiens zu kämpfen. Es brodelt, die Regierung büßt evtl schon wieder bald eine Partei ein und Zustimmung ein, die HSS hat wohl keinen Bock mehr. Und dann noch dieses Marktspektakel ! Das Grab schaufelt sich fast von allein, in das die Ableger des Kommunismus fallen werden, denn die passen überhaupt nicht in die EU.
Zitat Wenn ein Unternehmen gezahlte Mwst. gegenüber dem Finanzamt geltend machen möchte, dann muss es dazu entsprechende Belege vorweisen, sonst wird das Finanzamt die Erstattung der gezahlten Mwst nicht gestatten
Nicht ganz richtig, bei der sogenannten Umsatzsteuervoranmeldung ziehst du selbst die gezahlte Umsatzsteuer von der Summe ab, die du zu zahlen hast.Belege mußt du keine Vorlegen. Auch bei der jährlichen Steuererklärung, die meist vom Steuerberater gemacht wird, müssen keine Belege eingereicht werden. Spannend wird es erst, wenn du eine Steuerprüfung bekommst...die wollen sehen....
In der Schweiz kann man wählen zwischen Pauschalbesteuerung oder effektiver Abrechnung bei der Mwst. Im angefügten Link ist das gut beschrieben. Ist vorallem für Kleingewerbler interessant welche nicht prozentual übermässig Warenkostenanteil haben. Wäre auch was für Kroatien. Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Zitat von kastela im Beitrag #54Hier mal ein Link zu den Fiskalkassen: fiskal.com.hr/ und wenn man auf der Seite auf:Pogledajte Ponudu geht sieht man was sie kosten. Das hätte Herr Linic auch anders machen können,wie schon jemand geschrieben hat mit einer Pauschale.
unverschämt und das bei den dortigen Löhnen und Preisen
wie Lidl mit der cam. das ganze hat hat halt auch was mit Steuerehrlichkeit und dem Vertrauen zum Staat zu tun. In der Schweiz haben wir dieses Problem deutlich weniger, da wir wissen wozu wir Steuern bezahlen und Basisdemorkratisch auch über deren Verwendung entscheiden und zwar vom Staat bis runter zur einzelnen Gemeinde. http://demokratie.geschichte-schweiz.ch/...ie-schweiz.html Dort liegt in HR und auch anderwo der Hund begraben und desshalb sind auch nicht Steueroasen das Problem sondern der Staat und seine Misswirtschaft, Pfründenwirtschaft und Schuldenwirtschaft.
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