Zitat Hat keiner bestritten. Sie schreiben ja auch nur ab, kämpfen aber leider immer bis auf´s Messer darum, selbst als Quelle akzeptiert zu werden
Woher willst Du das denn wissen ??? Du solltest nicht von Dir auf andere schliessen .... Vera kann bestätigen, dass ich sehr oft Telefonate mit HR führe um mir vor Ort zuverlässige Informationen zu beschaffen.
Zitat Das Bootspatent der Kat. A kann bereits mit 14 Jahren erlangt werden. Mit diesem kroatischen Bootspatent dürfen Segel- und Verdrängerboote in Kroatien bereits ab 14 Jahren in dem dafür vorgesehenen Geltungsbereich gefahren werden, zum Führen von Gleitbooten muss jedoch das 18. Lebensjahr vollendet sein.
Das Bootspatent der Kat. B kann ab dem 16. Lebensjahr erlangt werden. Mit diesem kroatischen Bootspatent dürfen Segel- und Verdrängerboote in Kroatien bereits ab 16 Jahren in dem dafür vorgesehenen Geltungsbereich gefahren werden, zum Führen von Gleitbooten muss jedoch das 18. Lebensjahr vollendet sein.
Dürfen dann deutsche Jugendliche unter 18 in Kroatien ein Gleitboot führen?
Dürfen kroatische Jugendliche tatsächlich keine Gleitboote führen?
Dürfen dann deutsche Jugendliche unter 18 in Kroatien ein Gleitboot führen?
Dürfen kroatische Jugendliche tatsächlich keine Gleitboote führen?
Ich denke, das gilt für alle Jugendlichen mit kroatischem Patent, egal welche Nationalität sie haben.
Dürfen denn Jugendliche unter 18 Jahren mit deutschem Patent Gleitboote führen?
Zitat von Fred Vera kann bestätigen, dass ich sehr oft Telefonate mit HR führe um mir vor Ort zuverlässige Informationen zu beschaffen.
Das stimmt. Erst letzte Woche hat Fred für mich was nachgefragt, weil ich da gerüchteweise was von einer Änderung bei den Führerscheinen gehört hatte. Es scheint aber nichts dran zu sein.
Zitat Warum? Sie wird doch auch mal 18 und vorher bist du doch wahrscheinlich sowieso mit dabei, oder?
Nö, nicht immer, z.B. wenn sie einkaufen fährt, oder abends in der Disco, oder ich ein Glas Wein getrunken habe, dann ist sie Skipper auf dem Tender.....
Zitat Mit Tender spazierenfahren ist eh nicht erlaubt.
Hab ich irgendwo geschrieben, dass es ums Spazierenfahren geht? -
@Daxbauer Du hast geschrieben, zeig mir einen Vercharterer der nicht verlangt das der Skipper das Funkzeignis hat. Kann dir einige nennen alle die wir im Angbot haben.
Ich kann mich nicht erinnern das es überhaupt jemals ein Problem gab wennn "NUR" ein Crewmitglied die Funklizenz hatte. Es gibt aber Crew zusammensetzungen das jemand einen D SBF See hat ein anderer aber ein Kroatisches Patent aber nicht als verantwortlicher Skipper herhalten möchte. Skipper sind haftbar, der Funker nicht Das jemand ein Seefunkzeugnis hat aber keinen Bootsführerschein ist eher selten.
Zitat Das Bootspatent der Kat. A kann bereits mit 14 Jahren erlangt werden.
Komisch! In dem für Kroatien massgebendem Gesetz und dessen Ausführungsbestimmungen steht, dass man das "Uverenje o osposobljenosti za voditelja brodice" -engl. Boat Leaders Licence of Competency- der Kat. A, erst mit einem Mindestalter von 15 Jahren erlangen kann. Was stimmt denn nun?
hab ich gerade auf dieser von Dir genannten Seite gefunden:
Zitat Die Vorschrift, dass zum Führen von Charteryachten weiterhin der Skipper zumindest über eine UKW Seesprechfunkberechtigung verfügen muss bleibt unverändert aufrecht.
Zitat von herbert@Daxbauer Du hast geschrieben, zeig mir einen Vercharterer der nicht verlangt das der Skipper das Funkzeignis hat. Kann dir einige nennen alle die wir im Angbot haben.
Hallo Herbert,
des zipft mich an (um das auf österreichisch zu sagen) - bin auf deine "Werbung" gegangen - und was findet man da ganz schnell - genau das Gegenteil von dem was du postest. Zitat: 7. VERPFLICHTUNG DES CHARTERERS ........... Der Charterer bzw. Bootsführer muß den gültigen Bootsführerschein besitzen, in dem die notwendige Funklizenz eingeschlossen ist. http://www.yachtcharter-online.at/Motors...bedingungen.htm Die großer Teil der Misere hier sind, wie in dem Strang schon öfters erwähnt, die ungeprüften Skripten und Bedingungen in div. Charterverträgen udgl.
das ist im Grunde falsch,nur bei Kroatischen Patenten ist das Funkzeugnis eingeschlossen. Wenn man die Bedingungen genau lesen würde wäre keiner bereit irgendetwas zu chartern Außerdem ist genau dieser Anbieter einer der der es sehr locker nimmt.
Zitat hab ich gerade auf dieser von Dir genannten Seite gefunden:
Zitat Die Vorschrift, dass zum Führen von Charteryachten weiterhin der Skipper zumindest über eine UKW Seesprechfunkberechtigung verfügen muss bleibt unverändert aufrecht.
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