Zitat von W.Ich wiederhole mich zwar, aber für dich gerne: Du machst deinen Autoführerschein als Deutscher ja auch in Deutschland und nicht in Kroatien od. England. Der wäre nämlich für dich in D. genauso ungültig
Das stimmt nur bedingt. Zitat: Damit ist gemeint, unter welchen Bedingungen eine ausländische Fahrerlaubnis endgültig in eine deutsche umgewandelt werden kann, nachdem der Inhaber seinen Wohnort nach Deutschland verlegt hat. Dabei interessiert vor allem auch folgende Frage: Kann ein deutscher Staatsbürger eine ausländische Fahrerlaubnis erwerben und sie anschließend hier umschreiben lassen? Sie werden sehen: Die Bedingungen sind, je nachdem aus welchem Land der ausländische Führerschein stammt, sehr unterschiedlich. Quelle: http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/ausland.php
ein im EU-Ausland erworbener Autoführerschein muss innerhalb der EU nicht umgeschrieben werden, da er ohnehin gültig ist. Genauso wie ein Funkzeugnis ausgestellt nach RR und CEPT der ITU.
Zitat von W.Klar, wir können jetzt "Dipferl scheissen" und alle Eventualitäten durchkauen, aber bringt uns das wirklich weiter??
Stellen wir doch mal ganz einfach und grundsätzlich fest: Denn ein Deutscher in Deutschland seine Prüfungen macht, hat er nirgens Probleme.
Macht er im Ausland od. ausländische Prüfungen, hat er Probleme.
Genau dieses Argument wird gebracht wenn man nicht mehr weiter weiss.
Immer schön "duckmäusern" und vor der Obrigkeit den Kopf einziehen. Was der Chef sagt, wird gemacht, egal wie bescheuert es ist.
Nebenbei bemerkt: Fahrerlaubniswesen innerhalb der EU sowie Funkbetriebszeugnisse der ITU sind keine Eventualitäten, sondern Realitäten, die manch einer allerdings nicht gern sehen möchte.
Wird demnächst ein Führerschein für Fussgänger in D eingeführt, kann ich mir schon vorstellen wer als erster auf der Anmeldeliste steht. Ist ja schliesslich weltweit gültig.
Zitat von vestusGenau dieses Argument wird gebracht wenn man nicht mehr weiter weiss.
Und so wie du jetzt schreibt einer, der den Leuten zum eigenen Vorteil ungültige Lizenzen verkaufen will. Die Probleme hast ja dann nicht du, sondern der über den Tisch gezogene Exkunde.
Zitat von KapetanjosDarf ich einen der Verantwortlichen bitten, diesen Schmarrn hier endlich zu schließen?
Jepp, ich glaube auch, daß das besser wäre.
Sonst kommen noch mehr unseriöse Funkscheinverkäufer.
Zitat von vestus...Ich bin mit Sicherheit kein Freund von Überregulierungen und hätte mir gewünscht dass z.B. ältere Bootsfahrer beim Neuerwerb eines Schiffes weiterhin mit ihrem alten Sprechfunkzeugnis und Sprechfunkgerät rumfahren dürfen ohne ein SRC absolvieren zu müssen, wovon sowieso nix hängenbleibt, aber die einzigen die sich am ach so schlimmen RYA-SRC stören sind DSV, DMYV und deren Lobbyisten.
Moment mal! Ich bin seit über 20 Jahren mit meinem allgemeinen Sprechfunkzeugnis (von 1984) auf der Adria und anderswo unterwegs. Willst Du damit behaupten, daß dieses alte Sprechfunkzeugnis nicht mehr gültig sei?
auf der Adria ja, aber wenn Du in D ein neues Funkgerät anmelden willst muss dieses DSC-fähig sein, und da wird Dein altes Sprechfunkzeugnis nicht mehr ausreichen.
@W.: ich will nix verkaufen und biete auch keine Kurse an. Bin einfach nur begeisteter Bootsfahrer der Schwierigkeiten mit dem deutschen "Scheinwesen" und der Überregulierung hat, und den es nervt wenn unsubstantiierte Beiträge als der Weisheit letzter Schluss verkauft wird, sh. Aussage Frau Roth.
Ich bin das erste Mal 1980 zu Tito´s Zeiten mit Schlauchi und 50 PS-AB auf Rab gewesen, da ist mein Freischwimmerausweis noch als Bootsführerschein durchgegangen (war ´ne Welle drauf).
auf der Adria ja, aber wenn Du in D ein neues Funkgerät anmelden willst muss dieses DSC-fähig sein, und da wird Dein altes Sprechfunkzeugnis nicht mehr ausreichen.
das ist aber ziemliches "Herumgeeiere". Entweder Du kennst genaue Bestimmungen, dann zitiere sie und nenne die Quelle oder Du vermutest nur, weißt aber Nichts, dann schweige.
Zitat das ist aber ziemliches "Herumgeeiere". Entweder Du kennst genaue Bestimmungen, dann zitiere sie und nenne die Quelle oder Du vermutest nur, weißt aber Nichts, dann schweige.
Das ist leider kein "Herumgeeiere", sondern im Kern der Sache Realität. Ich weiss zwar nicht genau, ob man heutzutage beim anmelden eines Seefunkgerätes eine gültige Seefunklizenz nachweisen muss, aber Fakt ist, dass es keine Neugeräte ohne DSC mehr gibt ! Mit dem Erwerb eines Schiffes hat das allerdings rein garnichts zu tun.
Wer im Besitz eines alten Seefunkzeugnisses und dem dazugehörigen Gerät ist, kann natürlich weiterhin damit am Seefunkverkehr teilnehmen solange es noch keine DSC-Pflicht gibt d.h., dass der Kanal 16 immer noch der internationale Rufkanal ist.
Es gab vor einigen Jahren die Möglichkeit, durch Zusatzprüfungen die "alte" Seefunklizenz aufzuwerten. Fristen dafür wurden immer wieder neu festgelegt und auch immer wieder verlängert. Mittlerweile gibt es dafür keine Möglichkeit mehr, man muss eine komplette Neuprüfung machen mit dem ganzen Stoff ! Wenn man ein DSC-Funkgerät an Bord betreibt muss man auch die neue Funklizenz haben.
Binnenfunk: Dazu benötigt man (als deutscher) UBI od. ein vor dem 1.1.2003 ausgestelltes Seefunkzeugnis. Für die Teilname am BSF. ist eine Schiffsfunkanlage mit ATIS vorgeschrieben. Diese muß bei Fahrt ständig in Betrieb sein.
Seefunk: Dazu nötig ist eine Anlage, die ausschließlich die Teilname am Seefunkdienst ermöglicht. Für die Bedienung ist ein, der Funkausrüstung entsprechendes Seefunkzeugnis notwendig (SRC od. LRC, Allg.- od. Beschränkt gült. Sprechfunkz. f. den Seefunkd.). Die Aufsicht hat der Schiffsführer.
Digitaler Funkverkehr (GMDSS): Wer am DSC teilnehmen will, benötigt einen DSC-Controller. Die benötigten Lizenzen sind das LRC od. SRC.
Für Altscheininhaber (Allgemeines -, Beschränkt gültiges Sprechfunkz.) gab es jahrelang die Möglichkeit, durch Erwerb des "Betriebszeugnis für Funker I + II" (wobei II nur in Deutschland gültig ist) am GMDSS teizunehmen.
Zitat von Fred... aber in der Praxis benötigt man so ein Ding keineswegs.
Benötigen...?? Nicht unbedingt. Das Gerät hat aber schon unbestreitbare Vorteile, vor allem bei Notfällen. Du drückst dreimal eine Taste und alle Welt weiß, das du einen Notfall hast mit genauer Positionsangabe.
Es gibt noch so einige Features die ich nicht mehr missen möchte.
Zitat Das Gerät hat aber schon unbestreitbare Vorteile, vor allem bei Notfällen. Du drückst dreimal eine Taste und alle Welt weiß, das du einen Notfall hast mit genauer Positionsangabe.
Die "SOS"-Taste ist heutzutage in jedem neuen Seefunkgerät integriert - da braucht man keinen separaten Controler mehr ....
beim Anmelden der Funke ist kein Funkzeugnis vorzulegen.
Die Frequenzzuteilungsurkunde muss der Eigner oder die Eignergemeinschaft beantragen.
Das Funkzeugnis muss dagegen der Schiffsführer, der evtl. nicht der Eigner ist, besitzen, zumindest in D.
Altbesitz hat Bestandsschutz. Wer jedoch ein gebrauchtes Schiff mit einer "Altanlage" erwirbt bekommt diese bei der Ummeldung auf den neuen Eigner nicht mehr erneut zugelassen, wenn diese nicht DSC-fähig ist.
Der DSC-Controller ist heutzutage i.d.R. im Gerät eingebaut. Bis auf die veralteten Prüfungsanlagen der Verbände sind mir zumindest in der Sportschifffahrt keine externen Geräte bekannt..
Wenn die Distress-Taste, hier auch als SOS-Taste bezeichnet, dreimal gedrückt werden muss um einen Alarm auszulösen, dürfte es sich ebenfalls um ein veraltetes und nicht mehr zulassungsfähiges Gerät handeln. In Panik kann kaum noch einer bis drei zählen.
Ein! Knopfdruck von max. fünf Sekunden muss ausreichen um einen Notfall nebst Positionsangabe abzusenden. Die erfolgreiche Übermittlung wird mit einem Signalton quittiert.
P.S.: Auch ein Deutscher benötigt man für den Binnenfunk nicht unbedingt das deutsche UBI. Im sog. Baselabkommen ist festgelegt, dass Funkzeugnisse der Unterzeichnerstaaten anerkannt werden. Kroatien gehört z.B. dazu, England nicht.
Leider ist beim kroatischen Küstenpatent B nur der Sprechfunk integriert, nicht jedoch GMDSS und somit DSC. Deshalb wird es in D nur für Altanlagen akzeptiert, nicht aber für DSC-fähige Funkgeräte.
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